22.11.2017 BDC|News
BDC-Versicherungs-Service: Versicherungssummen in der Heilwesen-Haftpflicht

Die Entscheidung über die Höhe der Haftpflicht-Versicherungssumme ist oft gewagt. Sie hat in der Vergangenheit immer ausgereicht? Glück gehabt! Denn der isolierte Blick in die eigene Vergangenheit offenbart nur einen Bruchteil der Wahrheit. Bei der Beurteilung der Frage, welche Versicherungssumme angemessen ist, sind viele Aspekte zu beachten.
Wie häufig sind große Personenschäden?
Von 100 Heilwesenschäden entwickelt sich statistisch nur einer zum Großschaden. Und dieses eine Prozent bindet 65 Prozent der Schadenkosten. Zudem ist erst spät erkennbar, ob ein Schaden teuer wird oder günstig abzuwickeln ist. Dies kann z. B. an der zeitraubenden Klärung der Haftungsfrage liegen oder an Änderungen in der Entwicklung der Schadenkosten. Die Lebenserwartung der Geschädigten spielt ebenfalls eine große Rolle. Für den Nachkauf/die Aufstockung der Versicherungssumme ist es dabei nach Eintritt des Schadens zu spät.
Wie haben sich die Schadenkosten in der Vergangenheit entwickelt?
Die Schadenkosten sind in den vergangenen Jahren massiv gestiegen und liegen deutlich oberhalb der allgemeinen Preisentwicklung. Der mittlere jährliche Anstieg lag gemäß dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft auch unter Berücksichtigung von Fallzahlsteigerungen und erhöhter Inanspruchnahme bei 7 Prozent. Ein Umstand, der insbesondere auf die längere Lebenserwartung schwer geschädigter Patienten zurückzuführen ist. Hinzu kommt die patientenfreundliche Rechtsprechung. Konnte ein schwerer Personenschaden in den 1980er Jahren noch mit 250.000 Euro abgefunden werden, betragen die Aufwendungen dafür heute durchaus 5 Mio. Euro und mehr. Abfindungen kommen oft nicht zustande, sodass lebenslange Rentenzahlungen geleistet werden müssen. Ein Schaden aus den 1980er Jahren, der sich noch immer in der Abwicklung befindet, schlägt mit den eingetretenen Kostensteigerungen zu Buche.
Anonymisierter Fall aus unserer Schadenbearbeitung
Schmerzensgeld |
500.000 € |
Häusliche Krankenpflege (18.000 €/Monat/Krankenkasse) |
5.168.488 € |
Pflegeaufwand (3.500 €/Monat) |
1.007.244 € |
Erwerbsschaden (2.500 €/Monat) |
531.960 € |
Materieller Schadenbedarf (Hausumbau etc.) |
200.000 € |
Gesamt |
7.407.652 € |
Was passiert, wenn die Versicherungssumme nicht ausreicht?
Der Versicherungsnehmer wird unter Umständen schon frühzeitig an den Schadenzahlungen sowie an den Kosten des Verfahrens beteiligt. Die Versicherungsbedingungen sehen diese Beteiligung auch dann schon vor, wenn die Versicherungssumme noch nicht verbraucht ist. Der Grundsatz lautet sinngemäß: Sind Rentenzahlungen zu leisten, deren Kapitalwert die Versicherungssumme übersteigt, wird die Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum Kapitalwert der Rente durch den Versicherer erstattet. Das heißt, der Versicherungsnehmer wird an den Rentenzahlungen von Beginn an beteiligt, wenn vorauszusehen ist, dass der Schadenfall die Versicherungssumme übersteigt. Eine Erstattung anfänglich vom Versicherungsnehmer geleisteter Gelder ist dann, wenn die Schadenaufwendungen letztlich doch unterhalb der Versicherungssumme bleiben, in den Bedingungen nicht vorgesehen.
Aus den genannten Gründen haben wir für den Rahmenvertrag des BDC eine Erhöhung der Basis-Versicherungssumme von 6.000.000 Euro auf 7.500.000 Euro prämienneutral vereinbart. Wir empfehlen für Mediziner mit invasivem Risikoprofil allerdings die Erhöhung der Versicherungssumme auf 10.000.000 Euro gegen einen Zuschlag von 10 Prozent, um auch für künftige Entwicklungen gewappnet zu sein.
Unsere Mitarbeitenden beraten Sie gerne individuell:
Wenn Sie Interesse haben, wenden Sie sich direkt an die Ecclesia-Gruppe über Telefon: 0800 603 603 0, Fax: 05231 603 6363 oder E-Mail bdc-versicherungsservice@ecclesia.de.

Abb. 1: Auswirkung der Inflation auf Großschäden Inflationsbereinigte Versicherungssummen bei unterstellter Schadenkostensteigerung auf Großschäden von 4 Prozent p.a.
Berkenkamp S: Versicherungssummen in der Heilwesen-Haftpflicht. Passion Chirurgie. 2017 November, 7(11): Artikel 07_03.
Autor des Artikels

Simon Berkenkamp
Dualer StudentEcclesia Versicherungsdienst GmbHAmbulantes GesundheitswesenWeitere aktuelle Artikel
01.03.2025 BDC|News
Bilderrätsel März 2025
Schicken Sie Ihre Antwort unter dem Stichwort „Passion Chirurgie 03/QI/2025“ an bilderraetsel@bdc.de. Einsendeschluss ist der 01. Juni 2025. Die Auflösung dieses Rätsels finden Sie in der nächsten gedruckten Ausgabe im Sommer.
01.03.2025 BDC|News
BDC-Journalistenpreis 2024: Lebensretter im OP – ein Tag in der Herzchirurgie
»Amandine Cormier, Journalistin beim Evangelischen Kirchenfunk Niedersachsen-Bremen, hat 2024 den BDC-Journalistenpreis für ihre Reportage „Lebensretter im OP – ein Tag in der Herzchirurgie“ erhalten. Die Veröffentlichung der Reportage war am 01. November 2023 auf dem YouTube-Kanal BASIS:KIRCHE.
01.03.2025 Aus-, Weiter- & Fortbildung
Editorial 03/QI-2025: Zukunft der Chirurgie – Herausforderungen und Perspektiven
Beim Nachwuchsreferat im BDC wird es nicht langweilig und die Themen gehen uns nicht aus: Der Mangel an chirurgischem Nachwuchs ist ein Dauerbrenner in der Diskussion um die Zukunft unseres Fachs. Trotz der schon bestehenden verschiedensten Bemühungen bleibt die Frage drängend: Wie können wir die Attraktivität der Chirurgie als Berufsfeld weiter und vor allem nachhaltig steigern?
01.03.2025 BDC|News
Einladung zur BDC-Mitgliederversammlung 2025
Wir laden alle BDC-Mitglieder zur Teilnahme an der diesjährigen Mitgliederversammlung ein am 28. März 2025 im ICC München.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.