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Die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem, kurz KOMV, hat ihren Bericht mit Vorschlägen für ein modernes Vergütungssystem vorgelegt. Kernfrage war, ob das deutsche Gesundheitssystem in der Vergütung ambulant-ärztlicher Leistungen zwei unterschiedliche Systeme für vergleichbare, wenn nicht sogar größtenteils identische medizinische Leistungen benötigt. Zusammenfassend schlägt die KOMV jetzt eine Harmonisierung der Definition der ärztlichen Leistungen – die sogenannte Leistungslegendierung – vor. Die Preise hingegen sollen weiterhin getrennt für die GKV und die PKV vereinbart werden. Damit ist eine einheitliche Gebührenordnung vom Tisch. Dies bewertet der BDC positiv.

Der KOMV-Bericht wurde mit Spannung erwartet insbesondere vor dem Hintergrund der Verhandlungen um die GOÄ. Der BDC hat sich in die Abstimmungen der Verbände intensiv eingebracht. Positiv bewertet der BDC, dass das duale Krankenvollversicherungssystem grundsätzlich nicht in Frage gestellt wird. Unklar ist, ob und vor allem wann die vorgeschlagene “partielle Harmonisierung” in Angriff genommen werden soll. Dies könnte zu jahrelangen Verzögerungen in der Umsetzung der GOÄ führen. Denn der sogenannte Gemeinsame Leistungsausschuss wäre mit Aufgaben überfrachtet. Ob der Gesetzgeber bereit ist, zunächst die nahezu fertiggestellte GOÄ nach derzeitigen Maßgaben auf den Weg zu bringen, ist ebenfalls ungewiss. Der BDC wird sich hierfür aktiv einsetzen.

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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