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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute (17.2.2022) in der Heilmittel-Richtlinie festgelegt, wann eine podologische Nagelspangenbehandlung ärztlich verordnet werden kann, wie der genaue Leistungsumfang aussieht und in welchen Situationen eine Ärztin oder ein Arzt einzubeziehen ist. Bislang ist eine Behandlung mit Nagelkorrekturspannen bei eingewachsenen Fußnägeln eine ärztliche Leistung. Ab dem ab 1. Juli 2022 kann sie ärztlich verordnet und von einer Podologin oder einem Podologen durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss nicht rechtlich beanstandet.

Bei dieser Behandlung wird eine individuell hergestellte Korrekturspange an den Nagel angepasst. Über eine mechanische Druckentlastung soll das weitere Einwachsen in das Gewebe  verhindert werden. Der Nagel hat dann die Möglichkeit, in seiner natürlichen Form nachzuwachsen.

Der vollständige Text und Download findet sich auf der Website des G-BA.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt zu diesem Thema spezielle Informationen für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte zur Verfügung.

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