Wer vor bestimmten planbaren operativen Eingriffen an der Wirbelsäule steht, hat künftig Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Unabhängige und besonders qualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte prüfen dann, ob die empfohlene Operation tatsächlich medizinisch notwendig ist.
Die Möglichkeit der ärztlichen Zweitmeinung soll dabei helfen, medizinisch nicht notwendigen Eingriffe zu verhindern. Mit dem Beschluss vom Donnerstag (16.9.2021) ergänzte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) um einen sechsten planbaren Eingriff.
Die Richtlinie umfasst bisher folgende Eingriffe:
Eingriff 1: Mandeloperationen (Tonsillektomien, Tonsillotomien)
Eingriff 2: Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien)
Eingriff 3: Arthroskopische Eingriffe an der Schulter
Eingriff 4: Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
Eingriff 5: Implantationen einer Knieendoprothese
Hier geht’s zum vollständigen Text der G-BA-Meldung.