21.12.2021 Vergütung
BÄK beschließt Abrechnungsempfehlungen
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat jetzt bekanntgegeben, dass in einer Vorstandssitzung vom 09./10.12.2021 neue Abrechnungsempfehlungen beschlossen wurden. Dabei geht es unter anderem um Abrechnungsempfehlungen zur Befüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte und um eine Ergänzung zu den Abrechnungsempfehlungen der BÄK zu telemedizinischen Leistungen vom 14./15.05.2020.
Hier finden Sie die Abrechnungsempfehlungen zur Befüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte.
Und hier geht’s zur Ergänzung zu den Abrechnungsempfehlungen der BÄK zu telemedizinischen Leistungen vom 14./15.05.2020.
Alle Abrechnungsempfehlungen ärztlicher Leistungen nach der GOÄ der BÄK finden Sie hier.
Weitere Artikel zum Thema
01.03.2012 GOÄ
Abrechnungs-Tipps für GOÄ und UV-GOÄ – Teil 1
Grundleistungen: Untersuchung und Beratung – Teil 1 Die Einzelpositionen der
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.