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Personalia Dezember 2017

Dr. med. Micha Bahr ist neuer Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendchirurgie am Klinikum Ingolstadt. Der Kinderchirurg war zuvor als Oberarzt im Marien Hospital Herne – Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum tätig.

Prof. Dr. med. Riccardo Giunta wurde auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie im September 2017 zum neuen DGPRÄC-Präsidenten gewählt. Des Weiteren wurde Prof. Dr. med. Lukas Prantl als Vizepräsident und Prof. Dr. med. Michael Saueberbier als Sekretär in den Geschäftsführenden Vorstand gewählt. Dr. med. Eva-Maria Baur bleibt als Schatzmeisterin im Amt.

Prof. Dr. med. Katharina Holzer wechselte von der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie des Universitätsklinikums Frankfurt an das Universitätsklinikum Gießen und Marburg, Standort Marburg. Dort leitet sie seit dem 01.10.2017 die Sektion Endokrine Chirurgie der Klinik für Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie.

Prof. Dr. med. Antonio Krüger ist seit 01. November 2017 neuer Chefarzt der Unfall- und Wiederherstellungschirurgie am Jun-Stilling-Krankenhaus in Siegen. Krüger ist Facharzt für Chirurgie, Orthopädie, Unfallchirurgie und Handchirurgie und war zuvor Leitender Oberarzt an der Uni-Klinik Marburg.

Thomas Lamm, Facharzt für Chirurgie und Unfallchirurgie, hat sich Ende 2017 in Berlin niedergelassen: Praxis „Die Chirurgie am Tierpark“.

Dr. med. Uwe Lorenz ist neuer Chefarzt der Gefäßchirurgie der Oberhavel Kliniken GmbH in Hennigsdorf. Er leitet die Abteilung seit dem 01. Oktober 2017.

Oliver Bernd Mayr, zuvor Oberarzt in der Unfall- und Wiederherstellungschirurgie der Kreiskliniken Günzburg-Krumbach, hat sich zum 01.04.2017 in der Gemeinschaftspraxis Orthopädie Günzburg niedergelassen.

Dr. med. Michael Metzner ist seit Mitte Oktober 2017 neuer Chefarzt der Unfallchirurgie der Klinik für Unfallchirurgie der KMG Kliniken AG, Klinikum Pritzwalk. Metzner war zuvor als Chefarzt im HELIOS Vogtland-Klinikum.

Dr. med. Ralf Anton Nettersheim leitet seit Juli 2017 die Chirurgische Klinik und Poliklinik des Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikum „Bergmannsheil“ in Bochum, wo er bereits als Oberarzt tätig war.

PD Dr. med. Robert Pfitzmann ist seit Juli 2017 Chefarzt im Jüdischen Krankenhaus Berlin. Pfitzmann leitet dort die Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Minimal-invasive Chirurgie.

Dr. med. Sabine Jeanette Presser wechselte zum November 2017 als Chefärztin von der Klinik Neustadt an der Aisch an das SRH Zentralklinikum Suhl. Dort leitet sie wie zuvor in Neustadt die Abteilung der Allgemein- und Viszeralchirurgie.

Dipl.-Med. Torsten Riemann, leitet seit November 2017 die Klinik für Thoraxchirurgie der Lungenklinik Lostau.

Joachim Rupp hat zum 01.11.2017 die Position des Chefarztes der Orthopädie der HELIOS OrthoClinic Hammelburg übernommen. Der Facharzt für Chirurgie und Orthopädie und Unfallchirurgie war zuvor als Oberarzt in der HELIOS Klinik Attendorn tätig.

Dr. med. Armin Olaf Scholz leitet seit Oktober 2017 das Zentrum für Unfallchirurgie und Orthopädie des HELIOS Klinikum Wuppertal.

PD Dr. med. Daniel Schubert, Facharzt für Allgemeine- und Viszeralchirurgie, wechselte als Chefarzt vom Klinikum Saarbrücken nach Halle (Saale) in die Allgemein- und Viszeralchirurgie des Krankenhauses St. Elisabeth und St. Barbara, wo er die Nachfolge von Dr. med. Walter Asperger antrat, der in den Ruhestand ging.

Prof. Dr. med. Andreas Sendler wechselte zum 01.10.2017 von München an das Hufeland-Klinikum Bad Langensalza, wo er die Position des Chefarztes der Allgemein- und Viszeralchirurgie übernimmt.

PD Dr. med. Emmanouil Skouras ist seit dem 01.10.2017 neuer Chefarzt der Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie im St. Franziskus-Hospital in Köln. Der Unfallchirurg war zuvor lange Jahre an der Uniklinik Köln beschäftigt, wo er seit 2007 Oberarzt war.

Dr. med. Dr. habil. Gregor A. Stavrou ist neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie und Chirurgische Onkologie am Klinikum Saarbrücken. Sein Schwerpunkt liegt in der Krebschirurgie, vor allem der Leber-, Gallenwegs- und Bauchspeicheldrüsenchirurgie.

Dr. med. Patrick von Parpart hat zum 01.11.2017 in die Position des Chefarztes der Allgemein- und Viszeralchirurgie am Krankenhaus Friedberg, Kliniken an der Paar gewechselt.

Dr. med. Holger Welsch ist der neue Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie am Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen. Der ehemalige Oberarzt folgt auf diesem Posten Dr. med. Hans-Joachim Kluger, der nun hauptamtlicher Ärztlicher Direktor des Hauses ist.

PD Dr. med. Guido Woeste leitet seit dem 01.11.2017 als Chefarzt die Allgemein- und Viszeralchirurgie des Agaplesion Elisabethenstift Ev. Krankenhaus in Darmstadt. Er wechselte vom Universitätsklinikum Frankfurt, wo er seit 2008 Oberarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie war.

BÄK: Bürgerversicherung ist direkter Weg in die Zwei-Klassen-Medizin

Zu Forderungen von SPD-Politikern im Vorfeld möglicher Sondierungsgespräche nach Einführung einer Bürgerversicherung erklärt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery:

“Wer die Bürgerversicherung will, der startet den Turbolader in die Zwei-Klassen-Medizin. Noch gehört unser Gesundheitssystem zu den besten der Welt, mit freier Arztwahl und einer Medizin auf hohem Niveau. Alle Umfragen zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürger unser Gesundheitswesen als gut bewerten und erhalten wollen. Selbst die EU-Kommission hat vor wenigen Tagen das hohe Niveau der  medizinischen Versorgung in Deutschland bestätigt.

Wir wollen keine Rationierung, keine Wartezeiten und keine Begrenzungen der Leistungskataloge wie in den Einheitssystemen der Niederlanden oder in Großbritannien. Diejenigen, die es sich leisten können, sichern sich dort einen exklusiven Zugang zur Spitzenmedizin als Selbstzahler oder durch teure Zusatzversicherungen. Das hindert die SPD jedoch nicht daran, die Bürgerversicherung zur Voraussetzung von Sondierungsgesprächen zu machen und damit unser leistungsstarkes System aus den Angeln zu hebeln. Was uns aber als gerechtere Alternative zum dualen Krankenversicherungssystem angeboten wird, ist in Wirklichkeit der direkte Weg in die Zwei-Klassen-Medizin.

Hinzu kommt, dass die Private Krankenversicherung die rasche Übernahme des medizinischen Fortschritts für alle Patienten ermöglicht. Denn die Existenz der PKV führt mit einem hohen Leistungsversprechen dazu, dass auch das GKV-System versucht, einen hohen Versorgungsstandard trotz aller Sparbemühungen aufrechtzuerhalten. So fördert die private Krankenversicherung Innovationen bei Diagnostik und Therapie, genehmigt sie schnell und setzt damit die Krankenkassen in der Regel unter Zugzwang. 
Nicht zuletzt würden der medizinischen Versorgung Mittel in Milliardenhöhe entzogen. Das trifft nicht nur Ärzte, Physiotherapeuten oder Hebammen, sondern auch und gerade die Patientinnen und Patienten. Denn Privatversicherte ermöglichen mit ihrem die tatsächlichen Kosten deckenden Finanzierungsbeitrag eine hochwertige medizinische Ausstattung von Krankenhäusern und Praxen, die allen Patienten unabhängig von ihrem Versicherungsstatus zur Verfügung steht.”

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 27.11.2017

 

Mögliche Auswirkungen des Brexit im Berufsumfeld der Freien Berufe

Der Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB) dankt für das Angebot, zu möglichen Auswirkungen des Brexits auf die Freien Berufe Stellung nehmen zu können. Als Spitzenverband der Kammern und Verbände der Freien Berufe vertritt der BFB satzungsgemäß die berufsübergreifenden Interessen der Freien Berufe. Die beigefügten Anregungen sind insofern auf diese Anliegen fokussiert.

Von Empfehlungen mit allgemeinpolitischem Charakter – etwa zur künftigen „Gestalt“ Europas etc. – wird an dieser Stelle zwar bewusst abgesehen. Unbeschadet dessen bedauern die Freien Berufe den bevorstehenden Austritt Großbritanniens. Sie sehen im Brexit aber auch die Chance, dass die Leistungsfähigkeit nationaler Strukturen für den Binnenmarkt künftig wieder mehr Beachtung findet. Das System der Selbstverwaltung der Freien Berufe aus Kammern und Verbänden stellt eine solche funktionierende Struktur dar, welche effizient und effektiv den Wirtschaftsstandort Deutschland als Teil des europäischen Binnenmarktes befördert und damit nicht nur dem deutschen, sondern auch dem europäischen Verbraucherschutz dient. Insofern wäre es aus der Sicht der Freien Berufe wünschenswert, wenn die Brexit-Verhandlungen – bei all den Nachteilen, die der Brexit mit sich bringt – auch dazu führen, die nationale Vielfalt und mithin den Subsidiaritätsgedanken als Stärke des Europäischen Binnenmarktes mit neuem Leben zu füllen.

Der BFB bittet die Bundesregierung, möglichst frühzeitig in den anstehenden Verhandlungen zum Brexit auf Berücksichtigung der folgenden Aspekte hinzuwirken:

  • Erhalt der gegenseitigen Anerkennung europäischer Abschlüsse auf Grundlage der Berufsanerkennungsrichtlinie
  • Erhalt der vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes unter Beachtung des Prinzips der Gegenseitigkeit
  • Erhalt des Datenschutzes im Informationsaustausch und Erhalt bestehender Vorwarnsysteme bei Verstößen gegen Berufspflichten
  • Umsetzung der EU-Gesetzgebung und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes

I. Berufsanerkennung im bisherigen Stil gewährleisten

Der BFB fordert, dass die Anerkennung von Berufsabschlüssen, wie sie derzeit durch die Europäische Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet wird, auch künftig sichergestellt bleibt.

In Schlüsselsektoren wie beispielsweise dem britischen Gesundheitswesen arbeiten derzeit rund 130.000 europäische Arbeitskräfte, davon nahezu 2.200 deutsche Ärztinnen. Der BFB geht zwar davon aus, dass eine adäquate Gesundheitsversorgung der eigenen Bevölkerung ohnehin im Interesse der britischen Regierung liegt. Der BFB fordert jedoch im Interesse derjenigen Fachkräfte der Freien Berufe (auch außerhalb der Heilberufe!), die nach dem Brexit in Großbritannien verbleiben wollen, unbürokratische und effiziente Lösungen für die (dauerhafte) Anerkennung von EU-Abschlüssen zu finden.

Der BFB weist daraufhin, dass den Berufsträgern keine oder zumindest keine erheblichen Kosten entstehen dürfen, wie derzeit bei der Einzelfallprüfung außerhalb der automatischen Anerkennung teilweise der Fall. So fordert beispielsweise das Architects‘ Registration Board (ARB) in UK, London, bei Einzelfallprüfungen von Abschlüssen sehr hohe Gebühren (im vierstelligen Bereich), welche eine erhebliche Mehrbelastung der Berufsträger darstellen würde, die derzeit dem System der automatischen Anerkennung unterliegen.

II. Grundfreiheiten gebündelt erhalten, kein Rückschritt gegenüber dem Status Quo

Der BFB begrüßt, dass die Bundesregierung an der Einheit der vier Grundfreiheiten in den Verhandlungen unmissverständlich festhält, um Anreize für weitere Austritte zu vermeiden (keine Grundfreiheiten „à la carte“).

Der BFB spricht sich dafür aus, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit auch künftig erhalten bleibt. Deutsche Freiberufler sollen in Großbritannien keine speziellen Genehmigungen beantragen müssen. Neben der langfristigen Beschäftigung sollen auch kurzfristige, spontan terminierte Beschäftigungen möglich bleiben, wie dies beispielsweise bei Wochenenddiensten von deutschen Ärztinnen in britischen Krankenhäusern der Fall ist. Hier liegen häufig keine festen Anstellungsverhältnisse zugrunde, sondern es erfolgt eine bedarfsgerechte Einzelfallabrechnung.

Der freie Warenverkehr beispielsweise von Medizinprodukten und Baustoffen wird durch die CE Kennzeichnung befördert; dies erschwert die Tätigkeit derjenigen Freien Berufe (insbesondere Heilberufe und technische Freie Berufe), die diese Produkte für ihre Dienstleistungserbringung benötigen. Der BFB fordert, dass auch künftig die CE Kennzeichnung zu einer unbürokratischen Zulassung auf dem britischen Markt führt. Im Bereich der Zulassung neuer Medikamente, welche durch die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) erfolgt, empfiehlt der BFB, dafür Sorge zu tragen, dass die regulatorischen Kapazitäten, Prozesse und Zeitrahmen nicht negativ beeinflusst werden. Ergänzend weist der BFB darauf hin, dass durch den Austritt aus der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) der Import notwendiger Isotope für Bestrahlungstherapien nach Großbritannien möglicherweise erschwert wäre. Der BFB geht ferner davon aus, dass die britische Regierung in den Verhandlungen im Interesse britischer Patienten nachhaltige Lösungen vereinbart.

Die Niederlassungsfreiheit als Bestandteil der Freiheit des Personenverkehrs ermöglicht es, den Verwaltungssitz einer britischen Limited nach Deutschland zu verlegen. Wenn Großbritannien zum Drittstaat wird, verliert eine Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland ihren Status als Kapitalgesellschaft – mit weitreichenden Haftungsfolgen für die Gesellschafter. Umgekehrt wird die Europäische Aktiengesellschaft (SE)mit Sitz in Großbritannien, welche auf einer EU-Verordnung beruht, mangels Rechtsgrundlage in eine britische Rechtsform umgewandelt werden. Auch die Möglichkeit grenzüberschreitender Fusionen oder Rechtsformwechsel unter Einbeziehung britischer Gesellschaften würden wegfallen. Der BFB fordert, Zwangsumwandlungen bestehender Rechtsformen zu vermeiden und das bestehende System der Rechtsformen zu erhalten.

Die Niederlassungsfreiheit, aber auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit, befördert die EU-weite freiberufliche Dienstleistungserbringung. Der BFB betont, dass europäische freiberufliche Dienstleistungen als wirtschaftsnahe Dienstleistungen auch künftig auf dem britischen Markt erbracht werden. Hierbei ist es wichtig, dass die europäische Dienstleistungserbringung nicht durch neue Hemmnisse erschwert wird.

Nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit sollte dies sowohl für britische Freiberufler, die in der EU tätig sind, als auch für deutsche Freiberufler in Großbritannien gelten. Grundsätzlich sollten sich die Tätigkeiten der Freiberufler nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU nach nationalem Recht des jeweiligen Mitgliedstaats beurteilen. Für den Fall, dass es in den Austrittsverhandlungen zwischen der EU und Großbritannien zur Vereinbarung eines Handelsabkommens kommt, wonach die Regeln über den Binnenmarkt auch weiterhin anwendbar bleiben, sollten britische Freiberufler auch weiterhin die Möglichkeit haben, die Rechte, die ihnen derzeit sowohl die Dienstleistungs- wie auch die Niederlassungsfreiheit gewährt, geltend zu machen.

Der BFB weist ergänzend daraufhin, dass sämtliche Grundfreiheiten durch europäische Regelungen im Bereich des Steuerrechtes begleitet werden, die nach dem Brexit gangbarer Lösungen bedürfen. So würde für natürliche Personen mit EU-Pass und Wohnsitz in Großbritannien unmittelbar die Wegzugsteuer greifen (solange Großbritannien EU-Mitglied ist, stunden die deutschen Steuerbehörden diese Steuer; nach dem Brexit wäre sie sofort fällig). Auch Vergünstigungen, wie etwa die Möglichkeit des One-Stop-Shop-Umsatzsteuerverfahrens (durch Einrichtung einer zentralen Stelle wird die Durchsetzung des Bestimmungslandprinzips im Umsatzsteuerrecht für die Leistungsanbieter vereinfacht.), wären dann künftig nicht mehr gegeben. Auch im Hinblick auf die von Freiberuflern unterhaltenen Berufshaftpflichtversicherungen ist eine Mehrbelastung durch zusätzliche Versicherungspflichten aufgrund des Brexits zu vermeiden.

III. Datenschutz im Informationsaustausch und bestehende europaweite Vorwarnsysteme bei Verstößen gegen Berufspflichten erhalten

Der Datenaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten erfolgt heute über das Binnenmarktinformationssystem (IMI) auf der Grundlage europäischer Datenschutzbestimmungen, unter anderem der Datenschutzgrundverordnung. Dabei dürfen personenbezogene Daten aufgrund derselben rechtlichen Bestimmungen in Deutschland wie in Großbritannien verarbeitet werden.

Ebenso muss der erleichterte Datenaustausch für die Überwachung und Frühwarnung übertragbarer Krankheiten sichergestellt werden. Dieser leistet beispielsweise im Bereich der Bekämpfung der antimikrobiellen Resistenzen (AMR) wertvolle Dienste.

Der gesicherte Datenaustausch ist auch für die Umsetzung von Vorwarnsystemen im Bereich der Verstöße gegen Berufspflichten grundlegend. So wird im Gesundheitssektor die Patientensicherheit über die Unterrichtungsverpflichtung aller europäischer Behörden und Gerichte über solche Angehörige von Gesundheitsberufen, denen die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit untersagt wurde, gewährleistet.

Der BFB fordert, im Interesse eines weiterhin hohen Verbraucher- und Patientenschutzes in Deutschland den erleichterten gesicherten Daten- und Informationsaustausch auch künftig zu erhalten und unnötige bürokratische Hürden zu vermeiden.

Schließlich weist der BFB daraufhin, dass Unsicherheiten hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen zu einer Erhöhung von Haftungsrisiken führen, welche den Informationsaustausch nachhaltig behindern würden. Insofern wäre ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (Art. 45 DSGVO) oder eine entsprechende zwischenstaatliche Vereinbarung erforderlich.

IV. Umsetzung der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes

EU-Normen und Urteile des EuGH werden nach dem Brexit nicht mehr ohne weiteres als Basis der Auslegung von Vertragsklauseln in Großbritannien gelten; dies schafft Rechtsunsicherheit. Rechtsunsicherheit wird auch durch den Wegfall der Bindung der britischen Gerichte an die Rom-Verordnung sowie die EU-Verordnung 1215/2012 zur Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedsstaates und zur Lösung von Kompetenzkonflikten geschaffen. Die dem britischen Recht eigene „anti-suit injunction“, welche die Parteien vor britische Gerichte zwingen kann, gewinnt dann wieder an Bedeutung.

Der BFB empfiehlt dringend, in den Verhandlungen zeitnah Lösungen für diese Fragen zu erarbeiten, um Rechtsunsicherheit und Verzerrungen in bestehenden Verträgen durch Wegfall der bisherigen Rechtsgrundlage zu vermeiden.

Der BFB unterstreicht die entscheidende Rolle der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Verhandlungen über die künftige Ausgestaltung der vier Grundfreiheiten dürfen die Rolle des EuGH auch im Interesse der Rechtssicherheit nicht unberücksichtigt lassen.

Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB)
Reinhardtstraße 34, 10117 Berlin
info-bfb@freie-berufe.de
www.freie-berufe.de

BFB: Mögliche Auswirkungen des Brexit im Berufsumfeld der Freien Berufe. Passion Chirurgie. 2017 Dezember, 7(12): Artikel 05_01.

Schaufenster Dezember 2017: Herzchirurgie in Zahlen

 

 

 

 

 

Die Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG), hat die diesjährigen herzchirurgischen Leistungszahlen, kategorisiert nach Eingriffen und Überlebensraten, für das Jahr 2016 veröffentlicht. Danach ist die Gesamtzahl der Operationen in den 78 Fachabteilungen für Herzchirurgie in Deutschland vom Jahr 2015 auf 2016 um 0,8 Prozent gesunken und liegt bei 103.128 (2015:103.967).

 

Trotz der jährlichen Zunahme älterer Patienten in den herzchirurgischen Fachabteilungen – 37,1 Prozent waren im vergangenen Jahr 70-79 Jahre alt und 15,7 Prozent 80 Jahre und älter – und dem damit häufigeren Vorhandensein von Begleiterkrankungen, blieben die Krankenhaus-Überlebensraten in den einzelnen Eingriffskategorien durchweg stabil. (Quelle: DGTHG)

 

 

Zählt man die Herzschrittmacher- und Defibrillator-Eingriffe sowie die Operationen der herznahen Hauptschlagader ohne Einsatz der Herz-Lungen-Maschine zu herzchirurgischen Eingriffen dazu, summiert sich die Anzahl auf 130.345 (Eingriffe im Jahr 2015: 128.175), die die rund 930 in Deutschland tätigen Herzchirurgen vorgenommen haben. (Quelle: DGTHG)

Zi-Studie unterstreicht Reformbedarf bei der Notfallversorgung

Anlässlich der Veröffentlichung einer Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) mit dem Titel „Rolle der Krankenhäuser in der Notfallversorgung in Deutschland: Daten belegen massiven Reformbedarf“ hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, am 29.11.2017 in Berlin erklärt:

„Der internationale Vergleich zeigt deutlich, dass wir über eine Konzentration der Notaufnahmen an Krankenhäusern sprechen müssen. Die Behauptung, alle Notaufnahmen seien überfüllt, wird eindeutig widerlegt. Wenn im Durchschnitt 1,7 Patienten pro Stunde in der Notaufnahme eines Krankenhauses behandelt werden, so muss die Frage erlaubt sein, ob hier nicht Synergien genutzt werden können. Wir haben in unserem Konzept ‚KBV 2020‘ Vorschläge für eine enge Kooperation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der niedergelassenen Ärzte und der Notaufnahmen der Krankenhäuser gemacht. Nur durch eine enge Zusammenarbeit wird es uns gelingen, die Versorgung der Patienten wohnortnah auch in Zukunft zu sichern. Mit dem Marburger Bund befinden wir uns hierbei in guten und konstruktiven Gesprächen. Ich appelliere an die Deutsche Krankenhausgesellschaft, ihren Standpunkt des Haltens von allen Notaufnahmen um jeden Preis aufzugeben. Um es aber auch deutlich zu sagen: Natürlich müssen Patienten, die ‚echte‘ Notfälle darstellen, auch an allen Krankenhäusern versorgt werden können. Uns geht es vor allem um die Patienten, die eben keine Notfälle sind, sondern eigentlich im Bereitschaftsdienst behandelt werden könnten.“

Zi-Studie

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 29.11.2017

BDC zum Qualitätsmonitor 2018: Mindestmengen als alleinige Qualitätsindikatoren unzureichend

Berlin, 29. November 2017: Zu dem aktuellen Qualitätsmonitor 2018 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) erklärt der Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC), Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer:

„Der BDC spricht sich generell für die Spezialisierung innerhalb der Chirurgie aus. Eine Verbesserung der Behandlungsergebnisse bei komplexen Maßnahmen kann am besten über den Weg einer Zentralisierung erreicht werden, wie einige europäische Nachbarländer bereits zeigen. Gerade bei der Durchführung komplexer Behandlungsoptionen einschließlich operativer Maßnahmen, vor allem in der onkologischen Chirurgie, konnte die Ergebnisqualität bei einer gewissen Anzahl durchgeführter Maßnahmen bei gleichzeitiger Steigerung der Prozess- und Strukturqualität im interdisziplinären Konzept verbessert werden. Aber genauso klar ist auch, dass Mindestmengen als alleinige Qualitätsindikatoren nicht ausreichen, ganz wesentlich ist, die Indikationsqualität zu berücksichtigen.

Die generelle Ausweitung der Mindestmengenregelungen ist daher keine Lösung. Mindestmengen sind kein Allheilmittel gegen Schwächen des Gesundheitssystems und jede Ausweitung von Mindestmengen innerhalb der Chirurgie muss detailliert geprüft werden – vor allem müssen den geforderten Mindestmengen möglichst evidenzbasierte Daten zugrunde liegen.

Basierend auf dem aktuellen Qualitätsmonitor fordert die AOK einen konsequenten Umbau der Versorgungslandschaft mit Einrichtung von hochspezialisierten Zentren; dafür müsse der Gesetzgeber 75 Milliarden Euro bis zum Jahr 2025 bereitstellen. In den Strukturfonds sind hierfür bisher lediglich eine Milliarde Euro vorgesehen. Dabei stellt sich nun die Frage, warum sich die Kostenträger einer verbesserten Finanzierung von Zentren bisher eher verweigert haben.“

Viele vermeidbare Todesfälle durch „Gelegenheitschirurgie” bei Krebs-OPs

Viele Patienten in Deutschland sterben zu früh, weil sie in Kliniken operiert werden, die zu wenig Erfahrung mit komplizierten Krebs-OPs haben. So könnte allein die Zahl der Todesfälle infolge von Lungenkrebs-Operationen durch die Einführung einer rein rechnerisch ermittelten Mindestmenge von 108 Eingriffen pro Jahr um etwa ein Fünftel sinken – von 361 auf 287 Todesfälle pro Jahr. Das zeigt eine Analyse auf Basis der Krankenhaus-Abrechnungsdaten für den Qualitätsmonitor 2018 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), des Vereins Gesundheitsstadt Berlin und der Initiative Qualitätsmedizin (IQM). Ein ähnliches Bild zeigt sich bei anderen Krebs-Indikationen wie Speiseröhren-Krebs, Bauchspeicheldrüsen-Krebs sowie Blasen- und Darmkrebs.

“In Deutschland gibt es immer noch viel zu viele Kliniken, die nur hin und wieder mal eine komplizierte Krebs-Operation durchführen”, sagt Prof. Thomas Mansky, Leiter des Fachgebietes Strukturentwicklung und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen der Technischen Universität (TU) Berlin und einer der Autoren des Qualitätsmonitors. Als Beispiel nennt Mansky die Operationen zur teilweisen Entfernung der Lunge, die bei Lungenkrebs-Patienten in vielen Fällen erforderlich ist: Ein Fünftel der Patienten wird nach den Untersuchungen einer TU-Arbeitsgruppe in insgesamt 260 Kliniken behandelt, die im Durchschnitt nur fünf dieser OPs pro Jahr durchführen. “Es ist sehr wahrscheinlich, dass in diesen Kliniken die nötige Operationsroutine und die für eine adäquate Gesamtbetreuung notwendige Spezialisierung nicht vorhanden sein können”, so Mansky.

AOK fordert neue Mindestmengen für Krebs-OPs

Diese “Gelegenheitschirurgie” sei nicht akzeptabel, kritisiert Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. “Das Problem lässt sich nur durch die Einführung und konsequente Durchsetzung von OP-Mindestmengen in den Griff bekommen”, so Litsch. Die AOK werde daher die Forderung nach Einführung von Mindestmengen für komplizierte OPs bei Lungenkrebs und Brustkrebs in den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) einbringen. Im Falle von Speiseröhren- und Bauchspeicheldrüsen-Krebs setze man sich für eine Erhöhung der bestehenden Mindestmengen ein. Außerdem erhöht die AOK den Druck auf die Kliniken zur konsequenten Umsetzung der bestehenden Mindestmengen: “Krankenhäuser, die die Vorgaben nicht einhalten und bei denen kein Ausnahmetatbestand vorliegt, erhalten von der AOK im Sinne der Patientensicherheit keine Vergütung mehr für diese Eingriffe”, so Litsch.

Die Einführung einer neuen Mindestmenge für Lungenkrebs-OPs unterstützt Simone Wesselmann, Bereichsleiterin Zertifizierung bei der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) und Autorin des Qualitätsmonitors: “Mit den 49 von der DKG zertifizierten Lungenkrebszentren haben wir nahezu alle Kliniken erfasst, die die Vorgaben für unsere Zertifizierung erfüllen können”, betont Wesselmann. Das Problem seien die vielen Kliniken am anderen Ende des Spektrums: “Das sind in der Regel allgemeinchirurgische Abteilungen, die nur gelegentlich Thoraxchirurgie betreiben.” Die Lungenkrebszentren der DKG müssten dagegen eine Mindestzahl von 75 Lungenkrebs-OPs pro Jahr durchführen und darüber hinaus eine Reihe von Qualitätskriterien erfüllen, die jährlich überprüft würden.

In diesen Lungenkrebszentren sind die Sterblichkeitsraten der Patienten deutlich niedriger als in Krankenhäusern, die den Eingriff seltener durchführen: Eine Auswertung auf Basis der Krankenhaus-Abrechnungsdaten von 2015 zeigt in Kliniken mit mehr als 75 Lungenkrebs-Operationen pro Jahr eine Sterblichkeitsrate von nur 2,5 Prozent, während sie in den Kliniken mit weniger OPs pro Jahr bei 4,1 Prozent liegt.

Regionale Unterschiede bei Zentralisierung

Der Qualitätsmonitor zeigt bei der Zentralisierung der Lungenchirurgie deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern: Nach einer Auswertung der Qualitätsberichte 2015 der deutschen Krankenhäuser ist der Anteil von Patienten, die in Kliniken mit weniger als 75 anatomischen Lungenresektionen pro Jahr behandelt werden, in Mecklenburg-Vorpommern mit 75 Prozent besonders hoch. Am niedrigsten ist er dagegen in Berlin mit drei Prozent. Besonders viele Kliniken mit unter 75 OPs pro Jahr gibt es in Nordrhein-Westfalen (90 Kliniken) und Bayern (60 Kliniken). “Offenbar gibt es bei diesem Thema in vielen Ländern noch erheblichen Handlungsbedarf”, sagt Thomas Mansky.

Die Durchsetzung von Mindestmengen und Zentralisierung von Leistungen sei für Kliniken nicht einfach und ein „schmerzhafter Prozess“, der aber angesichts der eindeutigen Datenlage “absolut folgerichtig” sei, betont Prof. Ralf Kuhlen, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirates der Initiative Qualitätsmedizin (IQM). Viele der 410 IQM-Kliniken, die sich freiwillig für mehr Versorgungsqualität engagieren, seien die Themen Mindestmengen und Zentrenbildung schon lange vor der Ankündigung regulatorischer Eingriffe angegangen. Bei der Weiterentwicklung der IQM-Qualitätsindikatoren habe man Informationen über Mindestfallzahlen, die Breite des Leistungsangebotes und die Leistungsmengen berücksichtigt.

Qualitätsmonitor als “Werkzeugkasten” für Planer

Der Qualitätsmonitor 2018 liefert für sechs ausgewählte Krankheitsbilder und Behandlungen detaillierte Daten zu Fallzahlen und Qualitätskennzahlen der deutschen Krankenhäuser. Neben den Lungenkrebs–OPs stehen in diesem Jahr die Versorgung von Frühgeborenen, die Geburtshilfe sowie die Implantation von Knie- und Hüftgelenks-Endoprothesen im Fokus. “In einer Klinikliste werden die Ergebnisse von insgesamt 1.352 Krankenhäusern bundesweit dargestellt, in denen 2014 und 2015 eine dieser Behandlungen dokumentiert worden ist”, sagt Ulf Fink, ehemaliger Berliner Gesundheitssenator und Vorstandsvorsitzender von Gesundheitsstadt Berlin. “Die Krankenhausplaner der Länder bekommen mit dem Qualitätsmonitor einen hilfreichen Werkzeugkasten in die Hand.” Neben Ländervergleichen und der Liste mit den Klinikergebnissen enthält das Buch auch eine Reihe von Fachbeiträgen zu einzelnen Krankheitsbildern aus der Liste, zur Umsetzung der Qualitätsziele des Krankenhausstrukturgesetzes sowie zu weiteren Themen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements im Krankenhaus.

Quelle: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin, www.aok-bv.de, 23.11.2017

BDC-Stellungnahme zum "Qualitätsmonitor 2018" des WIdO
DKG zum Qualitätsmonitor

BDC|Mecklenburg-Vorpommern: Jahrestreffen 2017

Zur Mitgliederversammlung des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern laden wir Sie recht herzlich nach Greifswald ein. Diesmal wollen wir uns einerseits mit der Perspektive der Allgemeinchirurgie in den Praxen sowie den Häusern der Grund- und Regelversorgung beschäftigen.

Des Weiteren werden wir von der Präsidiumssitzung im Bundesvorstand in Berlin berichten und aktuelle berufspolitische Fragen sowie die Situation in unserem Berufsverband diskutieren. Wir freuen uns wieder auf Ihre Teilnahme sowie auf einen lebhaften und konstruktiven Gedankenaustausch!

Jahrestreffen 2017
am 13. Dezember 2017 ab 19:00 Uhr
Restaurant Gerberstube
Lange Straße, 17489 Greifswald

Ihr
PD Dr. med. habil. Lutz Wilhelm
Vorsitzender des BDC|Mecklenburg-Vorpommern

Programm Jahrestreffen 2017

Umfrage: Raumkognition beim laparoskopischen Lernen

Die Umfrage ist geschlossen! Vielen Dank für Ihre rege Teilnahme.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

An der Universität Bremen wird derzeit eine Online-Umfrage zu Raumkognition beim laparoskopischen Lernen, in Zusammenarbeit mit dem BDC, durchgeführt. Der Fragebogen ist Teil eines Forschungsprojekts (von Tina Vajsbaher, Universität Bremen), das das Ziel hat den Zusammenhang zwischen räumlich-kognitiven Faktoren einerseits und der erfolgreichen Durchführung laparoskopischer chirurgischer Eingriffe andererseits genauer zu untersuchen.

Mit diesem Fragebogen haben Sie die Möglichkeit Ihre Ansicht, Vorstellungen, Meinungen, Sorgen und auch Wünschen zum Thema Laparoskopisches Lernen und Lehren in Deutschland mit uns zu teilen. Dieser Fragebogen erhebt diesbezüglich Bedarf, Chancen und mögliche Schwierigkeiten in Bezug auf Lernen und Durchführung laparoskopischer Eingriffe.

Die Bearbeitung wird ca. 10 Minuten dauern. Anfangs werden Sie um einige Angaben zu Ihrer Person gebeten. Diese und alle weiteren Antworten werden selbstverständlich anonymisiert gespeichert und analysiert.

Herzlichen Dank!
Ihre

Tina Vajsbaher
Universität Bremen

Jetzt online: BDC|Akademie-Programm 2018

Das vorläufige Programm für 2018 der BDC|Akademie finden Sie hier.

Auch 2018 folgt die Struktur des Jahresprogramms den möglichen Stationen einer chirurgischen Karriere: Studium – Berufseinsteiger – Vorbereitung für die Facharztprüfung – Praktisch tätige Chirurgen – Management.

Neu sind unsere BDC|Webinare: BDC-Mitglieder können kostenlos einmal im Monat live an Webinaren teilnehmen und diese später in einem Archiv auf der BDC|Webinar-Homepage abrufen.

BDC-Mitglieder erhalten selbstverständlich Sonderpreise. Wir würden uns freuen, Sie bei unseren Seminaren begrüßen zu dürfen.

BDC|Akademie Programm 2018