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Zi veröffentlicht Umfrageergebnisse

MVZ: Ein Drittel versorgt mit Verlusten

Etwa jedes dritte (32 Prozent) Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) musste im Jahr 2016 finanzielle Verluste hinnehmen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuell veröffentlichte Untersuchung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi).

In der Untersuchung wurde danach unterschieden, ob ein MVZ von niedergelassen Vertragsärzten oder Dritten getragen wird. Unter den vertragsärztlich betriebenen MVZ machten nur 6 Prozent Verluste. Hinter den nicht-vertragsärztlichen MVZ stehen Träger wie etwa ein Krankenhaus oder eine Kommune. Bei diesen MVZ machten sogar 42 Prozent Verluste. Neben der Trägerschaft spielt auch der Standort eine Rolle. Überwiegend gut lief es für MVZ, die ihren Standort in einer städtischen Region haben: 74 Prozent dieser MVZ erzielten einen Gewinn.

Unterschiede je nach Träger

Anders als inhabergeführte Praxen, können sich MVZ verschiedener Rechtsformen (GmbH, GbR, Genossenschaft oder öffentlich-rechtlich) bedienen. In Kombination mit den unterschiedlichen Trägerschaften werden durch diese Vielfalt Vergleiche der MVZ untereinander erschwert. Dennoch wurden bei näherer Betrachtung Muster deutlich. „Es zeigte sich beispielsweise, dass trotz aller Unterschiede im Leistungsspektrum die hausärztlichen Abteilungen überwiegen“, sagt Dr. Dominik von Stillfried, Geschäftsführer des Zi.

MVZ bieten überwiegend fachübergreifende Versorgungsangebote. Im Schnitt wiesen die MVZ 3,6 verschiedene Fachrichtungen bzw. Fachabteilungen auf. Bei den von Vertragsärzten geführten MVZ standen die hausärztlich-tätigen Abteilungen mit 46 Prozent auf Platz 1 der häufigsten Abteilungen. Auch bei den nicht-vertragsärztlich geführten MVZ waren die hausärztlichen Abteilungen mit 41 Prozent am stärksten vertreten.

In vertragsärztlichen MVZ stehen zudem die Psychotherapie (16 Prozent), die Chirurgie (15 Prozent) und die Anästhesie sowie die Orthopädie (je 13 Prozent) im Portfolio. In den nicht-vertragsärztlichen MVZ ist die Gynäkologie (32 Prozent) deutlich häufiger zu finden, gefolgt von der Chirurgie (31 Prozent) und der Orthopädie (25 Prozent).

„Die Unterschiede lassen vermuten, dass die Fachabteilungsstruktur in den nicht-vertragsärztlichen MVZ möglicherweise auf die zugehörige Klinik ausgerichtet ist. Hierfür nehmen die Krankenhausträger offenbar auch Verluste der von ihnen gegründeten ambulanten Einrichtungen in Kauf“, erklärt von Stillfried.

Warum MVZ?

Auf die Frage, warum das MVZ gegründet wurde, fand „die Position am ambulanten Markt erweitern“ mit 80 Prozent den größten Zuspruch, gefolgt von „Synergieeffekte nutzen“ (79 Prozent) und „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit“ (77 Prozent). Die Möglichkeiten der Anstellung von Ärzten sowie die Sicherung des Klinikstandorts waren die ansonsten vordringlich genannten Motive für die MVZ-Gründung.

Datengrundlage

In die Untersuchung gingen die Angaben von bundesweit insgesamt 376 MVZ ein, die im Zeitraum von Juni bis Dezember 2017 an einer Online-Befragung teilnahmen. Die teilnehmenden MVZ befanden sich mit 44 Prozent vor allem in der Trägerschaft von Krankenhäusern. Der Anteil der von Vertragsärzten geführten MVZ lag bei 28 Prozent. Trägerkombinationen, wie z. B. Krankenhaus und Vertragsärzte sind mit 22 Prozent ebenfalls recht häufig vertreten. Rund 3 Prozent wurden von einer Kommune getragen und 4 Prozent machten keine Angaben zur Trägerschaft. Die Untersuchung erfolgte in Kooperation mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Bundesverband MVZ e.V. (BMVZ).

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi), Salzufer 8, 10587 Berlin, www.zi.de, 16.05.2018

BDC|Nordrhein: Jahrestagung 2018

Update Gefäßchirurgie

Sehr geehrte Kollegin,
sehr geehrter Kollege,

zu unserer Jahrestagung des Arbeitskreises Ambulantes Operieren und des Landesverbandes BDC|Nordrhein möchten wir sie herzlich einladen. Die neuen Mitglieder des Vorstandes stellen sich in diesem Jahr mit dem wissenschaftlichen Teil der Veranstaltung vor. Außer einem Update der Gefäßchirurgie geht es insbesondere um die Frage, ob der Eingriff ambulant oder stationär durchgeführt werden soll. Neues von den Berufsverbänden und der DGUV ist erneut Thema des zweiten Teils der Jahrestagung. Nicht zuletzt ist der Umgang mit den Bewertungen im Internet ein wichtiger Beitrag. Vor allem geht es um die Möglichkeiten sich gegen Negativ- und Falschbewertungen zu wehren.

Wir laden auch die Kollegen des ANC und BAO herzlich ein.

Jahrestagung 2018

Wann? am Mittwoch, 13. Juni 2018 von 17:00 bis 20:00 Uhr
Wo? im Maritim Hotel Köln, Heumarkt 20, 50667 Köln

Dr. J. Klein, Dr. W. Boxberg, Prof. Dr. Bouillon
PD Dr. P. Fellmer, Dr. S. Gregor
Vorstand des BDC|Nordrhein

Programm BDC|Nordrhein Jahrestagung 2017

„Wir brauchen Klarheit, Herr Minister!“

Telematikinfrastruktur – Mitten im technischen Rollout scheint die Politik das Projekt elektronische Gesundheitskarte plötzlich generell in Frage zu stellen. Gelten bestehende Gesetze nun nicht mehr? KBV-Chef Dr. Andreas Gassen fordert Klarheit.

In den letzten Tagen machten Medienberichte die Runde, die den Eindruck vermittelten, die Politik wolle das Projekt einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abrupt beenden. Die Folge: Große Verunsicherung bei den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten. „Gelten bestehende Gesetze nun nicht mehr? Ich verlange Klarheit von der Politik – und zwar nicht nur für uns, sondern in erster Linie für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen“, erklärte heute in Berlin Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. „Zwar hat Minister Spahn mittlerweile erklärt, dass in jedem Falle ein sicheres Netz gebraucht wird, an das alle Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken angeschlossen sind. Nach diesem öffentlichen Hin und Her steht fest: Wir brauchen eine verbindliche Aussage des Ministers, ob das derzeit geltende Gesetz Bestand haben wird, oder ob es geändert werden soll“, forderte Gassen.

Offen zeigte sich der KBV-Chef für neue digitale Anwendungen, die für Ärzte und Patienten nutzbringend sind und beispielsweise via App funktionieren.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 14.05.2018

Passion Chirurgie im Mai: Niederlassung im Fokus

Sehr geehrte Chirurginnen und Chirurgen,

in dieser Ausgabe steht die Niederlassung im Fokus, zusammen mit der sektorenübergreifenden Versorgung und dem Belegarzt-System. Die freien Berufe stehen unter politischem Druck, da die zunehmenden gesetzlichen Eingriffe die ärztliche Selbstverwaltung schwächen.

Trotz schwierigerer Bedingungen behandeln viele Kolleginnen und Kollegen auch im Rentenalter noch weiter, da nicht ausreichend Nachwuchs in Sicht ist. Hier ist die Politik gefordert, aber der neue Koalitionsvertrag bietet kaum hilfreiche Ansätze.

Wir verstehen dies als eine Aufforderung an uns, das Motto des Bundeskongresses Chirurgie in Nürnberg weiter zu beherzigen: Gemeinsam stark.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen

Ihre PASSION CHIRURGIE

Mai-Ausgabe PASSION CHIRURGIE
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Ärztetag beschließt neue Weiterbildungsordnung für Ärzte

Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 hat mit großer Mehrheit die Gesamtnovelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) beschlossen. Die MWBO ist die Vorlage für die rechtlich verbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern. Ziel der Gesamt-Novelle ist eine kompetenzbasierte Weiterbildung zur Verbesserung der Weiterbildungsqualität. „Inhalte statt Zeiten“, so brachte Dr. Franz Bartmann die wesentliche Neuerung der Weiterbildungsreform auf den Punkt. „Die Kernfrage lautet nicht mehr, wie oft und in welcher Zeit wurden Inhalte erbracht, sondern wie und in welcher Form werden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben“, sagte der Vorsitzende der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer (BÄK). 

Die erworbenen Kompetenzen werden künftig in vier Kategorien bescheinigt: Inhalte, die der Weiterzubildende zu beschreiben hat; Inhalte, die er systematisch einordnen und erklären soll, sowie Fertigkeiten, die er unter Supervision und solche, die er selbstverantwortlich durchführt. Zur Abstimmung standen die Präambel, die Ziel und Zweck der ärztlichen Weiterbildung definiert, sowie der Paragrafenteil, der die rechtlichen Vorgaben der Weiterbildung beschreibt. Außerdem haben die Abgeordneten über die Allgemeinen Inhalte der Weiterbildung entschieden, also die übergreifenden Kompetenzen, die jeder Arzt erwerben muss – wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung je nach Fachgebiet. In den Allgemeinen Inhalten werden die ärztlichen Haltungen und Rollen näher beschrieben, wie ärztliche Gesprächsführung, Managementaufgaben, interkollegiale und interprofessionelle Zusammenarbeit; insgesamt wird ein großer Wert auf patientenbezogene Tätigkeiten gelegt. 

Der Ärztetag hat darüber hinaus über den sogenannten Kopfteil der Zusatz-Weiterbildungen der MWBO abgestimmt. Die Delegierten haben u.a. entschieden, welche Zusatz-Bezeichnungen zukünftig Teil der ärztlichen Weiterbildung werden. Außerdem wurden die Voraussetzungen und Mindestzeiten für deren Erwerb festgelegt werden. Nicht entschieden hat der Ärztetag hingegen über die Inhalte der Zusatz-Weiterbildungen. Diese soll der BÄK-Vorstand auf der Grundlage dessen beschließen, was die Weiterbildungsgremien der BÄK in enger Abstimmung mit den Fachgesellschaften und Berufsverbänden sowie den Landesärztekammern erarbeiten. Mit den Weiterbildungsinhalten der Fachgebiete war der Ärztetag im vergangenen Jahr ebenso verfahren.

Der Ärztetag begrüßte die Einführung eines elektronischen Logbuchs (eLogbuch) und hat Anforderungen an die Konzeptentwicklung einschließlich der technischen Spezifikationen sowie der rechtlichen und finanziellen Folgen für die Landesärztekammern gestellt. Unter Beibehalt der Bundeseinheitlichkeit sollen die technischen Möglichkeiten auch erlauben, dass das eLogbuch einzelne Abweichungen in den Landesärztekammern erlaubt. 

Mit dem Beschluss des 121. Deutschen Ärztetags 2018 in Erfurt hat eine Weiterbildungsreform ihren Abschluss gefunden, die 2012 in Nürnberg begann. Damals erteilte der Ärztetag den Weiterbildungsgremien der BÄK den Auftrag, eine kompetenzbasierte MWBO zu entwickeln. Einen  Meilenstein  auf  der  Zielgeraden  zur  Verabschiedung  der Novelle  hatte  der  120.  Deutsche  Ärztetag  im  Mai  2017  erreicht,  indem  er  für  den Kernbereich der neuen MWBO – die Facharzt-   und   Schwerpunktkompetenzen – ,  die Titel, Gebietsdefinitionen und Weiterbildungszeiten beschlossen hat. Nachfolgend wurden die Weiterbildungsinhalte im Konvergenzverfahren mit den Landesärztekammern abgestimmt. 

Dieses Ergebnis des Deutschen Ärztetags belegt die besondere Wertschätzung des intensiven Einsatzes von Dr. Bartmann als Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der BÄK.

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, www.bundesaerztekammer.de, 11.05.2018

AWMF-Präsidium für weitere drei Jahre im Amt bestätigt

Digitalisierung und Ökonomisierung in der Medizin stehen 2018/19 im Fokus

Berlin – Digitalisierung und Ökonomisierung in der Medizin sind zwei der Zukunftsthemen, bei denen die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) in den nächsten Jahren neue Akzente aus der Sicht der wissenschaftlichen Medizin setzen möchte. Am 21. April 2018 bestätigten die Delegierten der Mitgliedsfachgesellschaften die Präsidiumsmitglieder unter dem Vorsitz von Prof. Dr. med. Rolf Kreienberg, Mainz in ihren Ämtern. Neu im Präsidium ist der Internist Professor Dr. med. Joachim Mössner, Leipzig. Die Delegiertenversammlung stimmte zudem positiv über den Aufnahmeantrag der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) als neue Mitgliedsgesellschaft ab. Insgesamt vertritt die AWMF nun 178 medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften.

Die Digitalisierung in der Medizin, ihre Chancen und Risiken, sind für die AWMF und ihre Mitgliedsgesellschaften vielschichtige Herausforderungen: Zum einen gibt es immer mehr digitale Angebote, die in Form von Medizinprodukten unmittelbar in die Diagnostik und Therapie von Patienten eingreifen. Inwieweit diese Technologien evidenzbasiert sind und qualitätsgesichert eingesetzt werden können, ist eine Frage, auf die es derzeit noch keine einheitliche Antwort gibt. Anliegen der AWMF-Ad-hoc-Kommission Medizinprodukte ist es, seitens der wissenschaftlichen Medizin den Entstehungs- und Qualifizierungsprozess dieser digitalen Produkte aktiv mitzugestalten. Zum anderen beschäftigt sich die AWMF bereits seit einiger Zeit mit der Fragestellung, wie das Erstellen, Verbreiten und Evaluieren von Leitlinien digital besser unterstützt werden könnte. Es gehört zu den wesentlichen Aufgaben der AWMF, die unter ihrem Dach interdisziplinär wirkenden Fachgesellschaften intensiv in ihrer Leitlinienarbeit zu begleiten. Erarbeitet werden soll nun ein Konzept für digitales Wissensmanagement. Ein Ziel wird es sein, Leitlinien-Empfehlungen künftig noch schneller und besser in der Versorgung in Klinik und Praxis zu verankern.

Die Ökonomisierung in der Medizin ist ein weiteres wichtiges Thema, das nahezu alle medizinischen Disziplinen umtreibt. Viele Fachgesellschaften sind vor allem in Bezug auf den stationären Bereich in Sorge. Das DRG-System weist „lukrative“ und „weniger lukrative“ Leistungen aus. Aufgrund des hohen ökonomischen Drucks, unter dem viele Krankenhäuser leiden, schafft das teilweise falsche Anreize. „Wir müssen diese vermeiden und sicherstellen, dass es keine negativen Auswirkungen auf die Versorgung von Patienten gibt“, erklärt Präsident Rolf Kreienberg. „Über-, Fehl- und Unterversorgung können die Folge sein, wie wir schon im Rahmen der AWMF-Initiative „Gemeinsam Klug Entscheiden“ kritisiert haben“, so Kreienberg weiter. Entwickelt werden müssen Lösungsansätze, die eine evidenzbasierte medizinische Versorgung auf allen Ebenen ermöglichen, die sprechende Medizin angemessen berücksichtigen und das Vertrauen zwischen Arzt und Patient stärken. „Unser Ziel ist es, ein gemeinsames Positionspapier zu entwickeln“, betont Kreienberg. Nicht zuletzt deswegen wird die AWMF die Ökonomisierung in der Medizin auch zum Thema auf ihrem Berliner Forum im November machen.

„Bei der Bearbeitung so großer Themen wie der Digitalisierung oder Ökonomisierung ist es hilfreich, wenn wir im Präsidium und außerhalb auf erfahrene Expertinnen und Experten bauen können“, so Kreienberg. Seit jeher sind im Präsidium verschiedene medizinische Fachdisziplinen vertreten. Bei der Wahl am 21. April 2018 wurden neben dem seit 2015 amtierenden AWMF-Präsidenten Professor Dr. med. Rolf Kreienberg, Mainz auch die stellvertretenden Präsidenten, der Neurophysiologe Professor Dr. med. Rolf-Detlef Treede aus Heidelberg/Mannheim und Professor Dr. med. Dr. med. dent. Wilfried Wagner, Mund-Kiefer-Gesichtschirurg aus Mainz, in ihren Ämtern bestätigt. Neu im Präsidium ist Professor Dr. med. Joachim Mössner, Direktor der Klinik und Poliklinik für Gastroenterologie und Rheumatologie am Universitätsklinikum Leipzig, der die Nachfolge von Professor Dr. med. Georg Ertl antritt. Dem Präsidium gehören zudem Professor Dr. med. Karl Heinz Rahn (Past-Präsident, Innere Medizin), Dr. med. Manfred Gogol (Schatzmeister, Geriatrie), Professor Dr. med. Peter G. Falkai (Psychiatrie und Psychotherapie), Professor Dr. med. Christoph Herrmann-Lingen (Psychosomatische Medizin und Psychotherapie), Professor Dr. med. Hans-Joachim Meyer (Chirurgie), Professor Dr. med. Claudia Spies (Anästhesiologie und operative Intensivmedizin) und Dr. jur. Albrecht Wienke (Medizinrecht) an.

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) bündelt die Interessen der medizinischen Wissenschaft und trägt sie verstärkt nach außen. Sie handelt dabei im Auftrag ihrer 178 medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Gegründet 1962 mit dem Ziel, gemeinsame Interessen stärker gegenüber dem Staat und der ärztlichen Selbstverwaltung zu positionieren, erarbeitet die AWMF seitdem Empfehlungen und Resolutionen und vertritt diese im wissenschaftlichen und politischen Raum. Die AWMF ist Ansprechpartner für gesundheitspolitische Entscheidungsträger, wie den Gemeinsamen Bundesausschuss, und koordiniert die Entwicklung und Aktualisierung medizinisch wissenschaftlicher Leitlinien in Deutschland. Jede gemeinnützige Fachgesellschaft in Deutschland kann Mitglied werden, sofern sie sich wissenschaftlichen Fragen der Medizin widmet. Die AWMF finanziert sich vorwiegend durch die Beiträge ihrer Mitgliedsgesellschaften und Spenden.

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), Birkenstraße 67, 10559 Berlin, www.awmf.org, 08.05.2018

Jahrestreffen BDC|Westfalen-Lippe

Hiermit laden wir Sie zu den BDC-Minutes des Landesverbandes BDC|Westfalen-Lippe am 08.06.2018 beim diesjährigen Kongress Viszeralmedizin NWR 2018 in Dortmund ein.

Herr Kollege K.-H. Bauer hat mit seinem gastroenterologischen Kollegen Herrn J. Labenz einen sehr interessanten und vielversprechenden Kongress unter dem Titel „Viszeralmedizin NRW 2018: ein Begriff wird neu definiert – gemeinsam sind wir besser!“ organisiert. Das Tagungsprogramm ist auf der HIER einsehbar.

Eingebettet in diesem Rahmen laden wir alle Mitglieder des Landesverbandes BDC|Westfalen-Lippe zu einem Treffen ein.

Treffen des Landesverbandes BDC|Westfalen-Lippe:

Wann? 08.06.2018; 12:00-12:30 Uhr
Wo?  Saal 4/5 Kongresszentrum Westfalenhallen Dortmund,  Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund

Themen

  • Bericht Treffen der niedergelassenen Chirurgen 2018
  • Angebote BDC|Westfalen-Lippe
  • Krankenhaus-Report 2018
  • Verschiedenes

Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen!

Ihre

Prof. Dr. W. Uhl, Vorsitzender BDC-Landesverband WL
J. Wielowiejski, Regionalleiter der niedergelassenen Chirurgen WL

Deutscher Preis für Patientensicherheit 2018

In deutschen Krankenhäusern sterben jährlich etwa 15 000 Patienten an Infektionen. Damit diese weitestgehend vermieden und Patienten schnellstmöglich behandelt werden können, ist ein gutes Infektions-management notwendig. Das Kompetenzzentrum „Mikrobiologie und Hygiene“ der St. Franziskus-Stiftung Münster verfolgt dazu seit 2014 ein umfassendes interdisziplinäres Gesamtkonzept für mehr Patientensicherheit. Der Fokus liegt dabei auf der Infektionsvermeidung, dem Infektionsmanagement und sowie dem Schutz vor Keimübertragung. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) würdigte dieses und zwei weitere Projekte nun mit dem Deutschen Preis für Patientensicherheit 2018. Zudem wurde dieses Jahr erstmalig ein Sonderpreis vergeben. Die Preise wurden am 3. Mai 2018 in Berlin im Rahmen der 13. Jahrestagung des APS verliehen und sind mit insgesamt 19.500 Euro dotiert.

Die Vermeidung von Infektionen im Krankenhaus und die zeitnahe Diagnostik und Behandlung von Patienten mit Infektionen sind von zentraler Bedeutung für die Patientenversorgung. „Das ‚Kompetenzzentrum Mikrobiologie und Hygiene‘ der St. Franziskus-Stiftung setzt mit seinem interdisziplinären und patientennahen Konzept diese Aufgabe erfolgreich und effizient um und trägt zu einer verbesserten Behandlungsqualität und Patientensicherheit bei“, lobt Dr. Ruth Hecker, Stellvertretende Vorsitzende des APS, die Arbeit des Preisträgers. Für den ersten Platz erhält die Initiative ein Preisgeld von 10.000 Euro.

Das ausgezeichnete 22-köpfige Team unterstützt alle 15 Krankenhäusern der St. Franziskus-Stiftung Münster in ihrem Infektionsmanagement, indem es dort die Fachdisziplinen gebündelt hat und eng mit den klinischen Abteilungen zusammenarbeitet. Um infektiöse Patienten schnellstmöglich zu identifizieren und zu therapieren hat das Team ein hauseigenes mikrobiologisches Labor zur Verfügung, das – insbesondere bei lebensgefährlichen Blutstrominfektionen – einen klaren zeitlichen Vorteil von bis zu 24 Stunden schafft und dadurch Leben retten kann. Die Patienten erhalten zudem eine spezielle interdisziplinäre Visite und Patienten mit Infektionen ein besonderes Monitoring.
Schließlich sorgt ein zentrales EDV-Kommunikationssystem für die schnelle Erfassung und zeitnahe Präsentation der Befunde. Untersuchungen können darüber beleglos angefordert und Befunde – nach medizinischer Freigabe – online übermittelt werden. „Auch durch die Beteiligung des Kompetenzteams an der Beschaffung von Medizinprodukten, der Steuerung der Antibiotika-Versorgung und entsprechender Baumaßnahmen der Kliniken konnten Infektionserkrankungen und Hygienefehler oft bereits im Vorfeld vermieden werden“, erklärt Dr. med. Wolfgang Treder, Chefarzt am St. Franziskus-Hospital Münster.

Den 2. Platz mit 6 000 Euro Preisgeld vergibt die Jury an Dr. Dorothea Strobach von der Apotheke des Klinikums der Universität München für das Projekt „MARIAM – Mehr Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch Identifizierung von Risikofaktoren bei der Arzneimittelanamnese an der Schnittstelle ambulant/stationär“. Das Projekt setzt direkt an der Schnittstelle von ambulanter und stationärer Versorgung an. Ein Apotheker führt dabei die Arzneimittelanamnese vor der Operation durch und prüft, ob die Patienten möglicherweise Risikofaktoren, wie eingeschränkte Nierenfunktion, EKG-Veränderungen oder eine Antibiotikaallergie mitbringen, die die Operation und Narkose gefährden könnten. So können frühzeitig vor der Operation gegebenenfalls Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Auf den mit 3.500 Euro dotierten 3. Platz wählte die Jury das Projekt „Die Verbesserung und Sicherheit inhalativer Medikamente durch ubiquitär verfügbare Filme“ der Deutschen Atemwegsliga e.V. aus. Patienten können sich im Zuge dessen per Video anschauen, wie verschiedene inhalativen Medikamentensysteme angewendet werden müssen. So werden sie darin geschult, die verschiedenen Inhalationssysteme richtig zu bedienen, um Anwendungsfehler, die die Therapie gefährden, zu vermeiden. Das Projekt trägt dazu bei, dass die Patienten mehr Therapietreue entwickeln und die Medikamente besser wirken. Die Videos sind niedrigschwellig abrufbar unter
HTTPS://WWW.YOUTUBE.COM/USER/ATEMWEGSLIGA/PLAYLISTS

Zudem wird in diesem Jahr erstmalig ein Sonderpreis verliehen. Dieser geht an das Kinderanalgosedierungsteam (KAST) am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Diese Kooperation der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie und der Sektion Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin der Klinik für Kinder und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf schuf einen mobilen Arbeitsplatz für Analgosedierungen bei Kindern für Kinderarztpraxen. Mit dieser Initiative wird sichergestellt, dass die Aufgaben „Sedierung“ und „Untersuchung“ nicht von demselben Behandler durchgeführt werden, sondern die Aufgaben klar verteilt sind. Denn bislang kam es immer wieder zu Zwischenfällen, unter anderem weil der behandelnde Arzt die Sedierung nicht sicher beherrschte. Zudem ist auf diese Weise geklärt, dass ein breites Sicherheitsnetz im Falle von Komplikationen zur Verfügung steht. Das Team ist interdisziplinär ausgerichtet und wird im Wechsel von Fachärzten der Klinik für Anästhesiologie und der Pädiatrischen Intensivmedizin organisiert und besetzt.

„Wir freuen uns, in diesem Jahr vier Initiativen auszeichnen zu können, die zukunftsweisende Ansätze zur Verbesserung der Patientensicherheit beinhalten“, fasst Hecker zusammen. Eine Jury mit Vertretern aus Pflege, Ärzteschaft, Apotheken, Selbsthilfe, und Kostenträgern hat aus 22 hoch qualifizierten Bewerbungen die Preisträger ausgewählt. Stifter des Preisgeldes sind die Aesculap Akademie, der Ecclesia Versicherungsdienst, das Gesundheitsunternehmen MSD Sharp & Dohme GmbH und der medizinische Fachverlag Thieme.

Mehr Informationen finden Sie unter PREISTRÄGER 2018.

Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), Am Zirkus 2, 10117 Berlin, www.aps-ev.de, 04.05.2018

BDC|Nordrhein: Veranstaltung zur Datenschutzverordnung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wir laden Sie recht herzlich zu einem Vortrag zum aktuellen Thema “Die neue Datenschutzverordnung – Konsequenzen für unseren Praxisalltag” nach Leverkusen ein.

Für unsere Praxen und unsere Kommunikation untereinander wird die neue Verordnung erhebliche Auswirkungen haben. In ihrem Vortrag wird Frau Melanie Lis uns über nötige Maßnahmen zur Umsetzung der Verordnung informieren. In unseren Praxen zählen dazu: Erheben und Abfragen, Ordnen, Speichern, Anpassen und Weiterleiten, Löschen und Vernichten der Daten.

Vortrag  “Die neue Datenschutzverordnung – Konsequenzen für unseren Praxisalltag”

am 23.05.2018 um 18:00 Uhr
in Leverkusen, RTHC Clubhausgastronomie, Knochenbergsweg


HIER
finden Sie die Einladung und alle Informationen zur Veranstaltung.
Die Veranstaltung wurde gemeinsam mit dem Regionalen Netzwerk Leverkusen e.V. organisiert.

Wir würden uns freuen, Sie zu der Veranstaltung begrüßen zu können.

Dr. Jürgen Klein
Vorsitzender des LV BDC|Nordrhein

Norbert Mülleneisen
RPL Leverkusen e.V.

SAVE THE DATE

Jahrestagung 2018 des Landesverbands BDC|Nordrhein

am 13. Juni 2018, 17:00 – 20:00 Uhr
im Maritim Hotel Köln, Heumarkt 20, 50667 Köln

Einladung zur Veranstaltung

121. Deutscher Ärztetag in Erfurt eröffnet

Mit Kritik in der Sache, aber auch mit einem klaren Bekenntnis zur konstruktiven Zusammenarbeit mit der Politik, hat heute Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery den 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt eröffnet. Montgomery betonte die Bereitschaft der Ärzteschaft, bei den anstehenden Reformen Verantwortung zu übernehmen und reklamierte eine Beteiligung der Ärzteschaft an den vorgesehenen Expertenkommissionen zur Sektorenübergreifenden Versorgung sowie zu Gebührenordnungsfragen. „Wir brauchen hier die Expertise derjenigen, die im Gesundheitswesen tätig sind. Gemeinsam mit der Politik können wir viel bewegen“, sagte Montgomery in seiner Eröffnungsrede vor rund 1.000 Delegierten und Gästen des Ärztetages.

Der Bundesärztekammer-Präsident begrüßte die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege, insbesondere die vorgesehene Refinanzierung von Tarifsteigerungen. Dieser Schritt sei jedoch nicht nur für die Pflege dringend erforderlich, sondern für alle Beschäftigten in den Kliniken, auch für die „jungen Ärztinnen und Ärzte, die unter die arztspezifischen Tarifverträge fallen“, stellte Montgomery klar. Angesichts des Fachkräftemangels müsse ein so reiches Land wie Deutschland mehr unternehmen, damit die Berufe im Gesundheitswesen wieder attraktiver werden.

Deutliche Kritik äußerte Montgomery an den geplanten Reformmaßnahmen im ambulanten Bereich. Mit Blick auf die vorgesehene Erhöhung der Pflichtsprechstundenzahl erinnerte er an die ohnehin schon enorme Arbeitsbelastung der Vertragsärzte in einem budgetierten System. Wenn die Politik steuernd eingreifen wolle, sollte sie sich fragen, ob sie ausschließlich beim Arzt ansetzen sollte.

Mit Blick auf die nach wie vor ungelösten Probleme in den häufig völlig überlasteten Notfallambulanzen forderte der BÄK-Präsident: „Man muss die Patienten steuern, damit das knapp gewordene Gut ‚Arztstunden‘ denen zugutekommt, die es wirklich benötigen.“ Das jüngst verabschiedete Notfallkonzept des Gemeinsamen Bundesausschusses bringe jedoch weder mehr Ärzte, noch mehr Kapazitäten für notleidende Patienten.

Montgomery erneuerte seine Forderung an die Bundesländer, zusätzliche Studienplätze in der Humanmedizin zu finanzieren. „Arztstunden, ja Ärzte insgesamt sind knapp geworden.“ Es sei auch kein Ausweg, Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland nach Deutschland zu holen, um Versorgungslücken zu schließen. „Diese Kollegen sind uns sehr willkommen“, stellte er klar. Sie fehlten aber in ihren Herkunftsländern, außerdem müsse für eine Tätigkeit in Deutschland neben der Sprachprüfung auch eine intensive Prüfung der medizinischen Kenntnisse erfolgen. Der Deutsche Ärztetag werde die Forderung diskutieren, dass alle Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten für eine Tätigkeit in Deutschland ein deutsches Staatsexamen ablegen müssen, kündigte er an. Der Patientenschutz gebiete Qualitätsnachweise zum Kenntnisstand.

Ein weiteres Thema, das in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv diskutiert wurde, ist der Umgang mit dem Paragraphen 219a (Verbot von Werbung für Abtreibungen). Montgomery warnte vor einer erneuten Grundsatzdebatte über Abtreibung und sprach sich stattdessen für pragmatische Lösungen aus. Denkbar sei ein leicht zugängliches Internetportal, betrieben von einer unabhängigen Institution im gesetzlichem Auftrag, über das sich Frauen über den Eingriff als solchen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Beratungsinstanzen und auch über die Ärztinnen und Ärzte informieren können, die den Eingriff vornehmen. „Hilfe für Menschen in Not: Das muss unser Ziel sein“, sagte der BÄK-Präsident.

Mit besonderer Spannung erwartet werden die Ärztetagsberatungen zur ausschließlichen Fernbehandlung. Der letztjährige Deutsche Ärztetag hatte der Bundesärztekammer einen Prüfauftrag für eine mögliche Änderung der (Muster-)Berufsordnung erteilt. „Wenn nicht wir diese Behandlungsform gestalten, wird sie wohl dennoch zu uns kommen“, sagte Montgomery mit Blick auf entsprechende Angebote zur Fernbehandlung aus dem Ausland. Er forderte in diesem Regelungsbereich ein Vorgehen mit „Augenmaß“, bei dem Patientensicherheit, Datenschutz, aber auch die rechtliche Sicherheit des Arztes gewährleistet sind.

Die 250 Abgeordneten des Deutschen Ärztetages befassen sich bis Freitag mit gesundheits-, berufs- und sozialpolitischen Themen. Dabei wird neben der Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung und der Gebührenordnung für Ärzte die Versorgung psychisch kranker Menschen beraten. „Die Abgeordneten werden sich gemeinsam mit namhaften Referenten den Möglichkeiten ärztlicher Psychotherapie im Hinblick auf Diagnostik, Therapie und Prävention widmen und Versorgungskonzepte diskutieren“, kündigte der BÄK-Präsident an.

Folgen Sie der Bundesärztekammer und dem Deutschen Ärztetag unter #daet2018 auch auf Twitter und halten Sie sich über die Diskussionen auf dem Laufenden.
Druckfähige Fotos von der Eröffnungsveranstaltung stehen am 8. Mai 2018 ab ca. 15.00 Uhr unter www.aerzteblatt.de/bildservice zum  kostenlosen Download zur Verfügung.

Die Rede von Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery zur Eröffnung finden Sie unter: http://www.bundesaerztekammer.de/aerztetag/121-deutscher-aerztetag-2018/eroeffnungsrede-prof-montgomery/

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 08.05.2018