Alle Artikel von kein Autor

OPS 2019: DIMDI veröffentlicht endgültige Fassung

Das DIMDI hat die endgültige Fassung der Version 2019 des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) veröffentlicht. Eingeflossen sind 264 Vorschläge und zusätzliche Anforderungen aus der Weiterentwicklung der Entgeltsysteme für Krankenhausleistungen. Vorschläge kamen dabei zumeist von den Fachgesellschaften sowie von Fachleuten aus Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken. Viele Prozeduren können mit der neuen Version präziser und differenzierter verschlüsselt werden. Der OPS ist eine Grundlage für die Entgeltsysteme. Das DIMDI gibt ihn jährlich neu heraus. Operationen und Prozeduren müssen im ambulanten und stationären Bereich nach dem OPSverschlüsselt werden.

In der vertragsärztlichen Versorgung sind ausschließlich die im Anhang 2 des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgeführten Kodes zu verwenden. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, Operationen und Prozeduren nach den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) zu kodieren; in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen sind die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) heranzuziehen. Die Kodierrichtlinien werden von den Selbstverwaltungspartnern vereinbart.

Die Kodierung erfolgt auf Basis des Systematischen Verzeichnisses des OPS. Das zugehörige Alphabetische Verzeichnis erleichtert die Arbeit mit dem OPS in der Praxis.

Einige wichtige inhaltliche Änderungen im OPS 2019

  • Aufnahme neuer Kodes für die Revision von Osteosynthesematerial mit Reosteosynthese
  • Konkretisierung der Hinweise und Mindestmerkmale bei den Kodes für die geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung und für die neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls
  • Aufnahme neuer Kodes für die Beatmungsentwöhnung [Weaning]
  • Streichung der Kodes zur Anrechnung von Therapieeinheiten, die von Pflegefachpersonen und im Rahmen einer Gruppentherapie von Spezialtherapeuten im Bereich der Psychiatrie/Psychosomatik erbracht werden

Der Kommentar im Vorspann des Systematischen Verzeichnisses enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen (“Was ist neu im OPS Version 2019?”). Alle Änderungen im Detail finden Sie in der Aktualisierungsliste. Die Differenzliste enthält die Veränderungen der endgültigen OPS-Fassung gegenüber der Vorabfassung. Die Aktualisierungsliste zum PKMS 2019 liegt dem ZIP-File für die Aktualisierungslisten bei.

Das Alphabetische Verzeichnis zum OPS 2019 wird an die Änderungen im Systematischen Verzeichnis angepasst und in Kürze ebenfalls veröffentlicht.

OPS 2019 Online
Basisinformationen zum OPS

Quelle: Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information, Waisenhausgasse 36-38a, 50676 Köln, www.dimdi.de, 24.10.2018

Mehr Zeit und Geld für die Kliniken bei der Organspende

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende

Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eines “Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)” zugestimmt.

Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig und soll voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten.

Bundesminister Jens Spahn: “Das Hauptproblem bei der Organspende ist nicht die Spendebereitschaft. Die hat in den vergangenen Jahren sogar zugenommen. Ein entscheidender Schlüssel liegt vielmehr bei den Kliniken. Ihnen fehlen häufig Zeit und Geld, um mögliche Organspender zu identifizieren. Da setzen wir jetzt ganz konkret an. Losgelöst von der grundsätzlichen Debatte zur Widerspruchslösung sollten wir das Gesetz zügig beraten und beschließen. Denn es wird Leben retten. Das sind wir den zehntausend Menschen schuldig, die auf ein Spenderorgan warten.”

Die Regelungen des Gesetzentwurfs im Einzelnen:

Transplantationsbeauftragte (TxB) bekommen mehr Zeit für ihre Aufgaben

Es wird künftig verbindliche Vorgaben für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten geben:

  • Die Freistellung erfolgt auf der Grundlage der Anzahl der Intensivbehandlungsbetten in den Entnahmekrankenhäusern für einen definierten Stellenanteil von 0,1 Stellen je 10 Intensivbehandlungsbetten.
  • Hat ein Entnahmekrankenhaus mehr als eine Intensivstation, soll für jede dieser Stationen mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden.
  • Der Aufwand wird vollständig refinanziert; die korrekte Mittelverwendung durch die Entnahmekrankenhäuser ist nachzuweisen.

Die Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken wird deutlich gestärkt

  • TxBs sind auf den Intensivstationen hinzuzuziehen, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen;
  • sie erhalten Zugangsrecht zu den Intensivstationen;
  • den TxBs sind alle erforderlichen Informationen zur Auswertung des Spenderpotentials zur Verfügung zu stellen;
  • TxBs sind für die fachspezifische Fort- und Weiterbildung freizustellen; die Kosten dafür trägt die Klinik.

Mehr Geld für die Entnahmekrankenhäuser

  • Entnahmekrankenhäuser werden künftig für den gesamten Prozessablauf einer Organspende besser vergütet
  • sie erhalten einen Anspruch auf pauschale Abgeltung für die Leistungen, die sie im Rahmen des Organspendeprozesses erbringen;
  • Zusätzlich erhalten sie einen Zuschlag als Ausgleich dafür, dass ihre Infrastruktur im Rahmen der Organspende in besonderem Maße in Anspruch genommen wird;
  • die Höhe dieses Zuschlags beträgt das Zweifache der berechnungsfähigen Pauschalen.

Kleinere Entnahmekrankenhäuser werden durch qualifizierte Ärzte unterstützt

  • Bundesweit bzw. flächendeckend wird ein neurologischer/neurochirurgischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst eingerichtet.
  • Dieser soll gewährleisten, dass jederzeit flächendeckend und regional qualifizierte Ärzte bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zur Verfügung stehen. Damit werden insbesondere die kleineren Entnahmekrankenhäuser unterstützt.
  • Die TPG-Auftraggeber (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Bundesärztekammer) werden verpflichtet, bis Ende 2019 eine geeignete Einrichtung mit der Organisation dieses Bereitschaftsdienstes zu beauftragen.

Potentielle Organspender werden besser erkannt und erfasst

  • Mit der Einführung eines klinikinternen Qualitätssicherungssystems wird die Grundlage für ein flächendeckendes Berichtssystem bei der Spendererkennung und Spendermeldung geschaffen.
  • Dabei sollen die Gründe für eine nicht erfolgte Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls oder eine nicht erfolgte Meldung an die Koordinierungsstelle (DSO) intern erfasst und bewertet werden.
  • Die Daten sollen von der Koordinierungsstelle ausgewertet werden. Die Ergebnisse sollen dann den Entnahmekrankenhäusern und den zuständigen Landesbehörden übermittelt und veröffentlicht werden.

Abläufe und Zuständigkeiten müssen klar und nachvollziehbar dokumentiert werden.

  • Die Kliniken müssen zukünftig verbindliche Verfahrensanweisungen erarbeiten, mit der die Zuständigkeiten und Handlungsabläufe für den gesamten Prozess einer Organspende festgelegt werden.

Angehörige sollen besser betreut werden

  • Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelung zur Angehörigenbetreuung wird insbesondere der Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen Organempfängern und den nächsten Angehörigen der Organspender klar geregelt. Ein solcher Austausch ist für viele Betroffenen von großer Bedeutung.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 31.10.2018

Ärztemonitor: Ärzte kümmern sich um ihre Patienten

Ärztemonitor – Zum vierten Mal hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zusammen mit dem NAV-Virchow-Bund rund 11.000 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten zu ihrem Beruf befragt. Die Ergebnisse zeigen: Die Niedergelassenen sind echte „Kümmerer“ und engagieren sich gerne für ihre Patienten. Aber: Die Rahmenbedingungen machen ihnen zu schaffen.

„Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen engagieren sich enorm für ihre Patienten. Die Berufszufriedenheit ist hoch, der tägliche Einsatz groß. Immer noch arbeiten die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen über 51 Wochenstunden. Diese hohe Zahl machen die in eigener Praxis selbstständigen Mediziner möglich. Doch der Wandel zeigt sich deutlich: Immer mehr Ärzte starten als Angestellte in den Beruf – mit großem Engagement, doch logischerweise mit arbeitsvertraglich definiert weniger Arbeitszeit. Gleichzeitig spielen gesellschaftliche Entwicklungen wie eine vernünftige Balance von Familie und Beruf eine immer wichtigere Rolle. Kurzum: Jeder, der die Ärzte zu immer noch mehr Arbeit zwingen will, muss wissen, die Ressourcen sind begrenzt! Politischer Zwang und Eingriffe in Praxisabläufe verbessern die Versorgung nicht, sondern schrecken den medizinischen Nachwuchs ab.“ Das hat Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, heute anlässlich der Vorstellung des Ärztemonitors 2018 klargestellt.

„Die ärztliche Freiberuflichkeit und Selbständigkeit sind das zentrale Element der Leistungsfähigkeit des ambulanten Bereiches. Dass der Arzt nur dem Patienten verpflichtet und nicht von Weisungen Dritter abhänig ist, ist eine der Säulen unseres Gesundheitssystems. Hieraus erklären sich die hohen Zufriendheitswerte“, erklärte Dr. Dirk Heinrich für den NAV-Virchow-Bund.

Doch immer mehr Ärzte sind angestellt. Viele von ihnen wünschen sich eine bessere Work-Life-Balance und arbeiten deshalb in Teilzeit. „Das bedeutet: Wenn diese Entwicklung weitergeht, werden wir zusätzlich zum Ärztemangel auch ein Mangel an verfügbarer Arbeitszeit für Patienten haben. Jede Minute kann nur einmal aufgewendet werden“, führte Gassen aus.

Unabhängig vom Trend zur Anstellung müsse jedoch alles unternommen werden, um die Niederlassung in Selbständigkeit zu fördern, erklärt Dr. Heinrich. „Dazu ist es jedoch erforderlich, die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern. Ein erster Schritt ist die Beendigung der unseligen Budgetierung“, so der Bundesvorsitzende des Verbands der niedergelassenen Ärzte.

Die Meinungsforscher fragten die Ärzte und Psychotherapeuten auch nach ihren persönlichen Erfahrungen mit körperlicher oder verbaler Gewalt im Praxisalltag. Jeder vierte Arzt gab an, schon einmal körperlich angegriffen oder physisch bedroht worden zu sein. Fast 40 Prozent der Ärzte berichten zudem über verbale Gewalt in den letzten 12 Monaten.

Für die Befragung im Auftrag von KBV und NAV-Virchow-Bund hat das Meinungsforschungsinstitut infas rund 11.000 Telefoninterviews durchgeführt. Der Ärztemonitor ist die größte Erhebung unter niedergelassenen und angestellten ambulant tätigen Ärzten und Psychotherapeuten in Deutschland.

Obwohl sie die Rahmenbedingung als schwierig kritisieren, sind 90 Prozent der Ärzte und 97 Prozent der Psychotherapeuten mit ihrem Beruf als solchem zufrieden, 99 Prozent der Befragten beider Gruppen finden zudem ihre Arbeit nützlich und sinnvoll.

Ergebnisse der Befragung von Ärzten und Psychotherapeuten

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 18.10.2018

Schaufenster November 2018

Stationäre Versorgung

Orientierungswert für Krankenhauskosten 2018 beträgt 1,96 %

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht gemäß den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Dabei handelt es sich um eine wichtige Kenngröße für die Selbstverwaltungspartner im deutschen Gesundheitswesen (gesetzliche Krankenkassen und Krankenhäuser). Der Orientierungswert gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist.

Damit ist er eine wichtige Basis für Budgetverhandlungen im stationären Bereich. Für den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2017 und des ersten Halbjahres 2018 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (zweites Halbjahr 2016/erstes Halbjahr 2017) 1,96 Prozent. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 2,39 Prozent und für Sachkosten bei 1,26 Prozent. In die Berechnung des Orientierungswertes fließen ausschließlich Ergebnisse bereits vorhandener Statistiken ein. Dazu zählen insbesondere die Vierteljährliche Verdiensterhebung, ausgewählte Preisstatistiken und der Kostennachweis der Krankenhäuser.

Informationen über die Datengrundlagen und die Berechnungsweise des Orientierungswertes für Krankenhäuser können der Kurzfassung des Konzepts zur Wertermittlung entnommen werden. Eine ausführliche Darstellung der methodischen Grundlagen ist in der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik“, Ausgabe September 2012, erschienen.

Mehr lesen…

LANGENBECK-VIRCHOW-HAUS

 4. Forum Ambulantes Operieren

Bereits zum 4. Mal findet in Berlin am 07. bis 08. Dezember 2018 das Forum Ambulantes Operieren statt, für diejenigen, die sich für das Thema ganz speziell interessieren. Experten werden mit teilnehmenden Ärzten die gesundheitspolitischen und -ökonomischen Hintergründe und Chancen an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung diskutierten. Auch der BDC wird mit dem Vortrag „Zukünftige Vergütungssysteme des Ambulanten Operierens“ von Vizepräsident Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg vertreten sein.

Agenda & Anmeldung…

7,1 Millionen stationär operierte Patienten im Jahr 2017

Bei 38 Prozent (7,1 Millionen) der 18,9 Millionen stationär in allgemeinen Krankenhäusern
behandelten Patientinnen und Patienten wurde im Jahr 2017 eine Operation durchgeführt. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil nicht verändert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war gut die Hälfte der Behandelten, die sich 2017 während ihres Krankenhausaufenthaltes einem chirurgischen Eingriff  unterziehen mussten, 60 Jahre und älter. Mehrfachzählungen einer Person sind möglich, wenn Patientinnen und Patienten mehrfach im Jahr behandelt wurden. Zu den häufigsten Operationen in der Altersgruppe 60+ zählten mit 261.300 Maßnahmen sogenannte „andere Operationen am Darm“, bei denen zum Beispiel Verwachsungen gelöst oder Darmabschnitte aufgedehnt wurden. Danach folgten endoskopische Operationen an den Gallengängen (209.100) und Implantationen einer Endoprothese am Hüftgelenk (199.300).

Auch bei den 45- bis 59-Jährigen wurden mit 87.700 chirurgischen Eingriffen am häufigsten
„andere Operationen am Darm“ durchgeführt. Bei den Frauen in diesem Alter lagen die Operationen an Mittelfußknochen oder den Zehengliedern des Fußes an erster Stelle (48.700). Bei den Männern war es der Zugang zur Lendenwirbelsäule, zum Kreuzbein und zum Steißbein (45.000).

Mehr lesen…

Aktuelle BDC|Umfragen

Schnittstellenmanagement zwischen Chefärzten und Geschäftsleitungen 2018

Mit der Umfrage will der BDC den Status Quo erheben, Vergleiche zu den Umfrageergebnissen 2012 durchführen und auf Basis der Ergebnisse weitere Strategien für die berufspolitische Arbeit entwickeln. Es soll ein Umdenken eingeleitet werden, das eine Kooperation auf Augenhöhe zum Ziel hat.

Zur Umfrage…

Silver Worker 2018

Zielsetzung der Befragung ist es u. a. herauszufinden, ob es eine Bereitschaft bei den Ärzten gibt, auch nach dem Renteneintrittsalter als Mediziner weiter zu arbeiten? Welche Motivation verbirgt sich dahinter? Unter welchen Arbeitsbedingungen sind Ärzte bereit, auch nach dem Renteneintrittsalter weiter zu arbeiten?

Zur Umfrage…

Personalia November 2018

Dr. med. Axel Blasi wechselte als Chefarzt der Unfallchirurgie und Orthopädischen Chirurgie des Eichsfeld-Klinikums in Heilbad Heiligenstadt an das Klinikum Werra-Meißner. Dort leitet er die Orthopädie und Unfallchirurgie der Standorte Eschwege und Witzenhausen.

Dr. med. Marc Dammann ist seit April 2018 neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Koloproktologie am Petrus-Krankenhaus in Wuppertal. Im Laufe des Jahres kommt die Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am St. Josef-Krankenhaus in Wuppertal noch hinzu. Zuvor war er langjähriger Oberarzt in der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie am Universitätsklinikum Essen und leitender Oberarzt in der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Johanna-Etienne-Krankenhaus in Neuss.

Dr. med. Silke Ganzera, ehemalige Chefärztin der Chirurgischen Klinik des HELIOS St. Josefs-Hospital Bochum-Linden, ist seit Oktober 2018 selbständige Ärztin in der BGA des Coloproktologischen Zentrums Düsseldorf.

Prof. Dr. med. Matthias Hansen, ehemals Chefarzt der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie der Hochtaunuskliniken in Bad Homburg, hat sich in seiner Heimatstadt Mainz mit einer Orthopädisch-Traumatologischen Praxis niedergelassen.

Professor Dr. med. Thomas Moesta trat zum 1. Oktober 2018 seinen Dienst als Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Halle (Saale) an. Der ehemalige Chefarzt der Klinik für Allgemein,-Viszeral- und minimalinvasiven Chirurgie am KRH Klinikum Siloah-Oststadt-Heidehaus in Hannover wurde durch den Aufsichtsrat des UKH für sechs Jahre in diese Funktion berufen.

Dr. med. Stefan Nachbaur ist neuer Chefarzt der Unfallchirurgie und Orthopädischen Chirurgie am Krankenhaus St. Josef in Schweinfurt. Er war zuvor langjährig als Oberarzt in der Abteilung tätig.

Dr. med. Bernhard Papenfuß leitet seit September 2018 das Rehazentrum München-Ottobrunn. Der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Facharzt für Chirurgie, Spezielle Unfallchirurgie betreibt dort zudem auch eine Privatpraxis.

Prof. Dr. med. Matthias Schauer ist neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Thorax- und Endokrine Chirurgie am Augusta-Krankenhaus in Düsseldorf. Der Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunktbezeichnung Spezielle Viszeralchirurgie und Thoraxchirurgie folgt auf Prof. Dr. med. Karl-Heinz Schultheis, der zum Januar 2019 das Amt des Ärztlichen Direktors im Verbund Katholischer Kliniken Düsseldorf übernimmt.

Dr. med. Klaus-Thilo von Trotha ist seit September 2018 Leitender Oberarzt der Klinik für Gefäßchirurgie am Marienhospital in Aachen.

4. Herbsttagung 2018 – BDC|Berlin

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

hiermit möchte der BDC|Berlin in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Niedergelassenen Chirurgen – ANC|Berlin Sie sehr herzlich am Mittwoch, den 21.11.2018 um 19.00 Uhr zu unserer 4. Herbsttagung des BDC|Berlin in das Karl Storz Besucher- und Schulungszentrum Berlin einladen.

Ab 18.30 Uhr besteht bereits die Möglichkeit für einen Imbiss im Catering-Bereich im 1. OG.
Nachdem wir in den letzten Jahren die Themen Chirurgische Weiterbildung, Chirurgische Karriere und Familie sowie Arbeitsmodelle im Umbruch erörtert haben, möchten wir in diesem Jahr das Thema „Ich bin dann mal weg? – Deutsche Chirurgen im Ausland, Ausländische Chirurgen in Deutschland“ mit Ihnen diskutieren. Es ist uns gelungen kompetente Referenten/innen für die offene Podiumsdiskussion anlässlich der Herbsttagung zu gewinnen. Wir möchten mit Ihnen die unterschiedlichen
Facetten dieses Themas kontrovers diskutieren.

4. Herbsttagung 2018 – BDC|Berlin
21.11.2018, 19 Uhr
Karl Storz Besucher- und Schulungszentrum Berlin, Konferenzraum „Luise“ 3. OG, 10115 Berlin

In diesem Jahr findet nach der 4-jährigen Amtsperiode satzungsgemäß erneut die Wahl des Vorstandes des BDC|Berlin statt. Der bisherige Vorstand wird erneut vollständig kandidieren. Weitere Kandidaten sind selbstverständlich herzlich willkommen (Bewerbungen und Kandidatenvorschläge bitte bis 31.10.2018) an
lorenz@3chirurgen.de.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Programm

BDC|Akademie-Programm 2019

Auch 2019 bieten wir Ihnen ein breit gefächertes Weiter- und Fortbildungsangebot. Das Programm für 2019 der BDC|Akademie mit allen Seminarterminen finden Sie hier.

Mit unserem aktuellen Angebot leisten wir auch dieses Jahr einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung chirurgischer Kompetenz – auf allen Karrierestufen und für alle Fachdisziplinen.

BDC-Mitglieder erhalten selbstverständlich Sonderpreise.

Wir würden uns freuen, Sie bei einem unserer Seminare begrüßen zu dürfen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

PraxisBarometer zeigt Stand der Digitalisierung in Praxen

Die Digitalisierung ist in den Praxen der Ärzte und Psychotherapeuten weit vorangeschritten. Das ergab das erstmals von der KBV in Auftrag gegebene PraxisBarometer, wofür rund 1.750 Ärzte und Psychotherapeuten befragt wurden.Mit dieser Analyse liegt erstmals eine umfassende, repräsentative Erhebung mit belastbaren Zahlen vor, wie KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen am Dienstag bei der Vorstellung des PraxisBarometers sagte. Bereits 73 Prozent der befragten Praxen hätten die Patientendokumentation fast vollständig oder vollständig digitalisiert. Über eine digitale Anwendung zur Erkennung von Arzneimittelwechselwirkungen verfügten bereits 60 Prozent der Hausärzte.

Zudem habe sich herauskristallisiert, dass die Ärzte und Psychotherapeuten große Chancen in der Digitalisierung sähen, betonte Gassen, beispielsweise beim Datenaustausch oder im Praxismanagement.

Digitalisierungsstand noch ungleich verteilt

Insgesamt ergab das PraxisBarometer, dass die Ärzte und Psychotherapeuten der Digitalisierung offen und aufgeschlossen gegenüber stehen, wenngleich der Digitalisierungsstand unterschiedlich ist. Vorne liegen größere Praxen mit spezialisiertem fachärztlichen Versorgungsangebot oder interdisziplinärer Ausrichtung. Auch nutzen tendenziell mehr jüngere Ärzte elektronische Anwendungen.

Hausarztpraxen sind bei Themen wie der Patientendokumentation und Arzneimitteltherapiesicherheit am fortschrittlichsten. Die digitale Kommunikation mit Patienten pflegen die Psychotherapeuten am intensivsten.

Kommunikation mit anderen Ärzten

Die Ärzte erhofften sich durch die Digitalisierung der Studie zufolge Erleichterung und Zeitgewinn, unter anderem in der schriftlichen Kommunikation mit Kollegen. Bislang geschieht das mit Niedergelassenen zu 86 Prozent in Papierform und mit Krankenhäusern sogar zu 94 Prozent.

Einen Grund für diese niedrigen Zahlen sieht KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel in der verpflichtenden qualifizierten elektronischen Signatur mit dem elektronischen Heilberufsausweis. Dieses Verfahren hält viele Ärzte davon ab, Befunde oder Arztbriefe elektronisch zu versenden, da es in der Regel nicht praktikabel sei.

Standardisierte Schnittstelle gefordert

Kriedel appellierte zugleich an die Industrie, den Praxen „sichere und funktionale Lösungen zu bieten“. Bereits drei Viertel der Praxen verfügten über medizinische Geräte, mit denen sich die Untersuchungsergebnisse direkt in das Praxisverwaltungssystem übertragen lassen. Allerdings gebe es hierfür keine standardisierte Schnittstelle, sodass Ärzte immer wieder einen komplizierten und langwierigen Datenaustausch beklagten, betonte er. Hier bedürfe es einheitlicher Vorgaben.

Zudem müsse der flächendeckende Breitbandausbau weiter vorangetrieben werden, forderte Kriedel. Denn was nütze es einer Landarztpraxis, ihre Kommunikation zu digitalisieren, wenn die Internetverbindung nicht funktioniere.

Ärzte zweifeln an IT-Sicherheit

Bei allem Digitalisierungsfortschritt signalisieren die Befragten auch Skepsis. Dem PraxisBarometer zufolge sieht 79 Prozent der Ärzteschaft als mögliches Hemmnis das Thema IT-Sicherheit. 43 Prozent der Befragten fürchten die Fehleranfälligkeit der elektronischen Datenverarbeitung. Rund 44 Prozent haben ernsthafte Bedenken, ob sie durch die Digitalisierung wirklich mehr Zeit für ihre Patienten haben.

Impfpass und Medikationsplan

Großes Potenzial attestieren Ärzte und Psychotherapeuten der Digitalisierung dagegen bei elektronischen Medikationsplänen (54 Prozent), digitalen Notfalldatensätzen (49 Prozent) sowie digitalen Verordnungen (44 Prozent). Auch bei Einführung eines digitalen Mutter- beziehungsweise Impfpasses (43 Prozent) und einrichtungsübergreifender digitaler Patientenakten (38 Prozent) sehen viele Ärzte Vorteile für die Patientenversorgung.

Umfangreichste Befragung zur Digitalisierung

Das PraxisBarometer Digitalisierung wurde in diesem Jahr erstmalig durchgeführt. Auftraggeber ist die KBV, die Durchführung und wissenschaftliche Qualitätssicherung oblag dem IGES Institut. Dieses hat rund 7.000 Praxen angeschrieben, insgesamt konnten Angaben von 1.764 Praxen ausgewertet werden.

Damit stellt das PraxisBarometer die bislang umfassendste repräsentative, wissenschaftlich begleitete Befragung von Ärzten und Psychotherapeuten zum Stand der Digitalisierung dar. Die Erhebung soll regelmäßig wiederholt werden.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten, 25.10.2018

4. Forum Ambulantes Operieren

Im mittlerweile vierten Veranstaltungsjahr in Folge findet das Forum Ambulantes Operieren traditionell im Hörsaal des Langenbeck-Virchow-Hauses auf dem Gelände der Charité Berlin statt.

Die Diskussionen um eine sektorenübergreifende Vernetzung der Gesundheitssysteme reißen nicht ab. Welche Rollen spielen dabei die ambulanten Fachärzte? Wie können sektorenübergreifende Modelle in die Regelversorgung überführt werden? Dabei wird die Digitalisierung unseren Arbeitsalltag nachhaltig verändern, wenn es beispielsweise darum geht, Vergütungssysteme über die Sektorengrenzen hinweg abzubilden.

4. Forum Ambulantes Operieren
07. – 08. Dezember 2018
Langenbeck-Virchow-Haus, 10117 Berlin

Kurze Impulsvorträge zeigen Ihnen Veränderungen auf, mit denen wir uns in Zukunft unter Berücksichtigung der gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen haben.

Programm 4. Forum Ambulantes Operieren

Webinar-Termin im Oktober: S3-Leitlinie Präoperative Anämie

Webinar „S3-Leitlinie Präoperative Anämie“
25. Oktober 2018, 18.00 Uhr
www.bdc-webinare.de

Seit September 2017 stellen Ihnen monatlich ausgewiesene Experten eine Leitlinie der AWMF live vor (45 Minuten Vortrag, 15 Minuten Diskussion). Der Vortrag wird online übertragen – via Chat-Funktion können Teilnehmer Fragen stellen. Jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten akkreditiert und ist für BDC-Mitglieder kostenfrei.

WEBINARE IM ARCHIV ABRUFEN

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem innovativen Lernangebot sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

Weitere Themen 2018

  • November: S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Varikose“
  • Dezember: S2e-Leitlinie „Rotatorenmanschette“

Registrieren Sie sich jetzt schon auf der Webinar-Webseite: Alle aktuellen Informationen und Termine finden Sie auf der Webseite unter www.bdc-webinare.de. Der BDC hält Sie mit Newslettern auf dem Laufenden.