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Schaufenster Mai 2019

LOHFERT-PREIS 2019: „Die Pflege muss jetzt aufstehen und die Digitalisierung für sich nutzen!“

Das Verwaltungsgebäude des Hamburger Universitätsklinikums stammt aus dem vorletzten Jahrhundert. Die Menschen jedoch, die darin arbeiten, haben aus dem Krankenhaus eines der innovativsten
Europas gemacht. Elektronische Patientenakte, vollautomatisierter Medikationsprozess oder OP-Robotik unterstützen das Personal und tragen zur Patientensicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung bei. Genug Gründe, um mit Joachim Prölß, Personalvorstand und Direktor für Patienten- und Pflegemanagement am UKE und in diesem Jahr Jurymitglied des Lohfert-Preises 2019, über das Thema Digitalisierung in der Pflege zu sprechen.

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122. Deutscher Ärztetag 2019: 28. BIS 31.05.2019 IN MÜNSTER

Tagesordnung:

  • • Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik
  • Wenn die Arbeit Ärzte krank macht
  • Dokumentation der Weiterbildung im elektronischen Logbuch
  • Prozessoptimierung der Satzung der Bundesärztekammer und Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage
  • Bericht über die Jahresrechnung der Bundesärztekammer für das Geschäftsjahr 2017/2018 (01.07.2017 – 30.06.2018)
  • Entlastung des Vorstandes der Bundesärztekammer für das Geschäftsjahr 2017/2018 (01.07.2017 – 30.06.2018)
  • Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2019/2020 (01.07.2019 – 30.06.2020)
  • Wahlen, Mehr zu den Kandidaten
  • Wahl des Tagungsortes für den 124. Deutschen Ärztetag 2021
  • Änderungen vorbehalten!

Information und Anmeldung …

Krankenhaus-Report 2019: Digitalisierungsrückstand in deutschen Krankenhäusern

Die Krankenhäuser in Deutschland haben erheblichen Nachholbedarf bei der Digitalisierung und beim Technologieeinsatz, wie der neue Krankenhaus-Report des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt. So erreichten die deutschen Krankenhäuser 2017 in einem internationalen Vergleich auf einer Digitalisierungs-Skala von Stufe 0 bis 7 im Durchschnitt nur den Wert 2,3 und lagen damit unter dem EU-Durchschnitt von 3,6.

Besonders deutlich zeigt sich der mangelnde Wandel bei den kleinen Krankenhäusern unter 200 Betten, die im Mittel nur den Wert 1,3 erreichten. Im neuen Krankenhaus-Report „Das digitale Krankenhaus” gehen verschiedene Autoren der Frage nach, wie die Digitalisierung die stationäre Gesundheitsversorgung verändern wird. Zur Einschätzung des Digitalisierungsgrades deutscher Kliniken nutzen die Autoren des Fachgebiets Management im Gesundheitswesen von der Technischen Universität (TU) Berlin das „Electronic Medical Record Adoption Model (EMRAM)”.

Danach können Krankenhäuser eine Stufe von 0 bis 7 erreichen, wobei das  Erreichen einer Stufe die Erfüllung der vorhergehenden impliziert. Stufe 0 bedeutet, dass kaum digital gearbeitet wird, während Stufe 7 einem papierlosen Krankenhaus entspricht. Für die Studie wurden die Daten von 167 deutschen Krankenhäusern ausgewertet, die derzeit nach dem EMRAM-Modell zertifiziert sind. Danach erreichten 2017 knapp 40 Prozent der untersuchten Kliniken nur die Stufe 0. Lediglich zwei Krankenhäuser der Maximalversorgung erfüllten die Anforderungen der Stufe 6. Kein einziges der zertifizierten Häuser in Deutschland schaffte die Stufe 7.

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Aktuelle BDC|Umfragen

Assistentenumfrage 2018: Chirurgische Weiterbildung in Deutschland

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen führt seit 1998 regelmäßige Assistentenumfragen zur Qualität der chirurgischen Weiterbildung durch. Die letzte Erhebung fand 2014/15 statt und zeigte leichte Trends zur Besserung auf. In diesem Jahr wird die Umfrage gemeinsam mit dem Perspektivforum Junge Chirurgie durchgeführt.

Die Beantwortung des Fragebogens nimmt ca. 15 Minuten Zeit in Anspruch. Die Auswertung erfolgt selbstverständlich anonym, d. h. ein Rückschluss auf den Absender ist nicht möglich.

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Personalbemessung in der Chirurgie

Diese kurze Umfrage dient einer Erhebung des „IST-Zustands“ in Deutschland. Getriggert von den aktuellen Diskussionen um die Personaluntergrenzen in der Pflege machen wir uns für eine vergleichbare
Transparenz im ärztlichen Dienst stark!

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Bundesgesundheitsminister Spahn: Gesundheitspolitik als Steigbügel?

INSTINKTPOLITIKER JENS SPAHN SEIT EINEM JAHR RESSORTCHEF

Vor gut einem Jahr: Jens Georg Spahn (CDU) schreitet ins Schloss Bellevue. Er hat sein Etappenziel erreicht: Bundesminister, mit 37. Seit 2002 sitzt er im Bundestag und hat von Anfang an auf Gesundheit gesetzt. Ein Volltreffer! Jetzt ist er Minister und kann mitregieren – wovon er schon immer geträumt hat. Ob das Amt der Steigbügel für den Kanzlersattel wird, fragen sich viele. Er steht für die Politikergeneration Kreißsaal, Hörsaal, Plenarsaal. Nein, nicht ganz. Der politische Ehrgeiz – oder ist es Machthunger? – war so groß, dass er seinen akademischen Titel aus der Ferne erwirbt. Plenarsaal sticht Hörsaal.

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BDC kritisiert undifferenzierte Bedarfsplanung

Immer weniger Allgemeinchirurgen in der Fläche

Gesundheitsversorgung ist ein zentrales gesellschaftspolitisches Thema. Dabei sollten die Bedürfnisse der Bevölkerung auf dem Land stärker in den Fokus rücken und alternative Versorgungsansätze ausgeweitet werden. Die AOK möchte diese Entwicklung vorantreiben und hat deshalb die Initiative „Stadt. Land. Gesund“ für eine bessere ländliche Gesundheitsversorgung gestartet. Mit dieser Initiative möchte die AOK in den kommenden beiden Jahren konkrete Angebote schaffen, um Versorgungsunterschiede zwischen Stadt und Land anzugleichen.

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Personalia Mai 2019

Prof. Dr. med. Oliver Dewald wechselte von der Klinik und Poliklinik für Herzchirurgie am Universitätsklinikum Bonn an die Universitätsklinik für Herzchirurgie am Klinikum Oldenburg. Dort hat er die Position des Chefarztes übernommen.

PD Dr. med. Bertram Illert, Facharzt für Allgemein-, Viszeral- und spezielle Viszeralchirurgie, wechselte zum 01.04.2019 als Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie der Sana Kliniken Ostholstein Klinik Eutin an die Sana Kliniken in Lübeck.

Dr. med. Christian Bialas, zuvor leitender Oberarzt der Abteilung, ist seit Anfang des Jahres weiterer Chefarzt der Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie der Kliniken der Kreisspitalstiftung in Weißenhorn. Er leitet die Abteilung im Kollegialsystem zusammen mit Dr. med. Robert Knaus.

Dr. med. Jan Hoedemaker übernahm zum 01.04.2019 die Chefarztposition der Abteilung für Allgemein-, Unfall- und Handchirurgie am Marienhospital Ankum-Bersenbrück.

Dr. med. Matthias Karutz, zuvor Chefarzt der Chirurgie der Asklepios Sächsische Schweiz Klinik Sebnitz, übernahm zum 01.04.2019 die Leitung Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Thoraxchirurgie des Malteser Krankenhaus St. Carolus in Görlitz.

Prof. Dr. med. Andrej Khandoga ist neuer Chefarzt der Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie der Main-Kinzig-Kliniken, Kreiskrankenhaus Gelnhausen. Er folgt auf Dr. med. Thomas Zoedler, der sich in den Ruhestand verabschiedete.

Dr. med. Bernd Klinge ist seit Anfang Januar 2019 neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie am Ameos Klinikum Bernburg.

Prof. Dr. med. Philipp Lechler ist seit dem 01.01.2019 neuer Chefarzt der Abteilung Unfallchirurgie der Kreiskliniken Altötting und Burghausen.

Dr. med. Frank Lehmann, Oberarzt der Klinik für Allgemein -und Viszeralchirurgie der Havelland Kliniken in Nauen, wurde am 12.03.2019 für sein ehrenamtliches Engagement mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet. Lehmann nutzt seit Jahren seinen Urlaub, um Menschen in medizinisch unterentwickelten Ländern durch operative Eingriffe ein lebenswertes Dasein zu ermöglichen.

MU Dr. med. Ph. D. Milan Lisy leitet seit dem 01.03.2019 die Gefäßchirurgie am Krankenhaus Nordwest in Frankfurt am Main. Der Facharzt für Herz- und Gefäßchirurgie war zuvor Oberarzt der Abteilung.

PD Dr. med. Dimitrios Pantelis übernahm zum 01.03.2019 die Leitung der Allgemeinund Viszeralchirurgie der Standorte St. Marien-Hospital und St. Joseph-Hospital der GFO-Kliniken Bonn.

Dr. med. Michael Schölzel ist seit dem 01.03.2019 der neue Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie der HELIOS Klinik Zerbst. Er arbeitet zusammen mit Dr. med. Joachim Böttger, der das Kompetenzzentrum für Allgemein- und Viszeralchirurgie Bad Saarow-Zerbst leitet.

Dr. med. Nils Walther begann am 01.04.2019 seinen Dienst als Chefarzt der Chirurgischen Abteilung am Krankenhaus Emmaus Niesky. Walther war zuvor Chefarzt der Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Thoraxchirurgie des Malteser Krankenhauses St. Carolus in Görlitz.

Dr. Andreas Wurlitzer wechselte bereits zum Anfang des Jahres als Chefarzt von Mittweida an das Ameos Klinikum Halberstadt. Dort leitet der Facharzt für Gefäß-, Viszeral- und endovaskuläre Chirurgie die Gefäßchirugie.

Kommentare zu OLG-Urteilen

SPITZFINDIG – RAT ODER EMPFEHLUNG?

Anforderungen an die Befunderhebung bei Bauchschmerzen

Folgende Situation am Wochenende: „in niedergelassener Arzt behandelt einen Patienten mit dem Verdacht auf eine akute Appendizitis. Er rät ihm, „sich bei Persistenz oder Verschlechterung seiner Beschwerden sofort im Krankenhaus vorzustellen“. Das OLG Köln hat diesen Rat des Arztes so bewertet: Es oblag damit dem Patienten, zu entscheiden, ob von einer Persistenz oder Verschlimmerung der Beschwerden auszugehen und unter welchen Voraussetzungen eine ins Gewicht fallende Persistenz anzunehmen war. Dies wertete das Gericht als inhaltlich unklar und ungeeignet und damit nicht mehr dem fachärztlichen Standard entsprechend – es bejahte einen Befunderhebungsfehler. Der Arzt hätte vielmehr eine „konkrete und unbedingte Empfehlung“ aussprechen müssen. Mit der Konsequenz der Umkehr der Beweislast: „Der Arzt kann in einem solchen Fall gegen die Umkehr der Beweislast nicht geltend machen, die vom Patienten unterlassene Vorstellung im Krankenhaus habe durch sein Verhalten eine selbstständige Komponente gesetzt und in gleicher Weise wie der Arzt dazu beigetragen, dass der Verlauf des Behandlungsgeschehens nicht mehr aufgeklärt werden könne.“ Begründung hierfür: da der Rat völlig ungeeignet war, die konkrete und unbedingte Empfehlung aber demgegenüber geeignet gewesen wäre, sind nicht gleichgewichtige Alternativen gegeben.

Fazit: Dieser gerichtlich festgestellte, feine Unterschied ist bei Haftungsentscheidungen von großer Bedeutung. Gerade am Wochenende kann es passieren, dass Ärzte und auch Patienten versuchen, alles Weitere auf den Anfang der bevorstehenden Woche zu legen. Besser nicht.

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VORVERLEGTE OPERATION

Was ist mit der Einwilligung des Patienten?

Ärzte sind bei vorverlegtem OP-Termin dazu verpflichtet, sich zu vergewissern, ob der Patient weiterhin mit dem Eingriff einverstanden ist. Dies insbesondere dann, wenn sich der Patient zuvor skeptisch gezeigt hat. So das OLG Köln in einem am 06.03.19 veröffentlichten Urteil (5 U 29/17). Die Patientin erhielt in dem Fall 10.000 Euro Schmerzensgeld bei einer medizinisch fehlerfrei durchgeführten OP.

Terminverschiebungen sind sicher im Praxis- und Krankenhaus-Alltag nicht selten. Dieser Fall aber war insofern besonders, als dass hier tatsächlich eine sehr zögerliche Patientin behandelt wurde, die ihren Ehemann zu weiteren Erkundigungen bei einem Arzt ihres Vertrauens an genau dem Vormittag entsandt hatte, auf den die OP vorverlegt wurde. Dennoch zeigt das Urteil, wie wichtig – und haftungsrelevant – es ist, die zeitlichen Abläufe bei Aufklärungsgesprächen zu beachten.

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Weltärztebund wählt Montgomery zum Vorstandsvorsitzenden

Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, wurde auf der Sitzung des Vorstandes des Weltärztebundes (World Medical Association, WMA) am 25.04.2019 in Santiago de Chile einstimmig  für zwei Jahre zum Vorsitzenden gewählt.

„Die globale Gesundheitsversorgung steht vor großen Herausforderungen, die das Engagement und die Zusammenarbeit der internationalen Ärzteschaft erfordern“, so Montgomery. Insbesondere mit der Überarbeitung des Internationalen Medizinethikkodex, der Frage der Impfung oder der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten stehen in den kommenden Jahren wichtige Themen auf der Agenda des Weltärztebundes.

Mit seinen 112 nationalen Mitgliedsverbänden ist der Weltärztebund eine starke Stimme der Ärztinnen und Ärzte weltweit. Der Vorstandsvorsitzende des Weltärztebundes hat die Aufgabe, die Organisation politisch und organisatorisch zu führen.

Montgomery folgt in seiner neuen Funktion Dr. Ardis Dee Hoven aus den USA. Als seine Stellvertreterin wurde die Japanerin Dr. Mari Michinaga gewählt. Neuer Schatzmeister ist Dr. Ravindra Sitaram Wankhedkar vom indischen Ärzteverband.

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 29.04.2019

TI-Anschluss: Konnektor bietet optimalen Schutz

Angesichts von Meldungen über angeblich fehlerhaft gelegte Anschlüsse an die Telematikinfrastruktur warnt die KBV vor falschen Schlussfolgerungen. „Bei ordnungsgemäßer Installation dient der Konnektor als Schutz für die Praxis“, stellte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel klar und fügte hinzu: „Die TI ist sicher.“

Er appellierte an die Firmen, beim Anschluss der Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) immer auch die Sicherheit des gesamten Praxisnetzwerkes im Blick zu haben. „Ich erwarte, dass die Installateure bestens geschult sind und sie die Ärzte und Psychotherapeuten ausführlich und korrekt beraten.“

Hintergrund sind Berichte in Fachmedien, die den Eindruck erweckt haben, dass es ein „Datenleck“ geben könnte. Servicetechniker hätten bei der Installation von Konnektoren „die lokale Firewall der Praxis abgeschaltet“, hieß es. Zudem würden häufig die Konnektoren in Form eines „Parallelbetriebs“ angebunden werden, sodass die Schutzfunktionen des Konnektors für die Praxis nicht genutzt werden.

Keine gesicherten Angaben

Wie die gematik heute mitteilte, sind ihr keine verbindlichen Zahlen bekannt, die sich auf Unsicherheiten beim TI-Anschluss von Praxen durch Dienstleister vor Ort beziehen. Man sei aber um Klärung bemüht, ob es sich um Einzelfälle handelt oder um ein systematisches Problem, hieß es in einer Pressemitteilung.

Unabhängig davon werde die gematik als Betreibergesellschaft der TI auf die Hersteller zugehen und „im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf weitere Beratung und Information der Dienstleister vor Ort und der IT-Dienstleister von medizinischen Einrichtungen hinwirken“. Klar sei aber auch, „der Konnektor ist nicht das Problem.“

Unabhängig davon weist die KBV die Praxen darauf hin, vor der Installation zu klären, dass die Sicherheit der Praxis gewahrt bleiben muss und ob es besondere IT-Anforderungen gibt, zum Beispiel, das der Arzt weiterhin auch von zu Hause auf den Praxisrechner zugreifen oder Internet-Telefonie nutzen will. Danach richtet sich, wie der Konnektor in das Netzwerk der Praxis integriert wird und welche Sicherheitsmaßnahmen zusätzlich nötig sind.

Reihenbetrieb bietet größte Sicherheit

Denn es gibt verschiedene Betriebsarten zur Integration des Konnektors wie Reihenbetrieb (auch als seriell bezeichnet) und Parallelbetrieb.

Der Reihenbetrieb zeichnet sich dadurch aus, dass der Konnektor alle Verbindungen zwischen Internet (Secure Internet Service) und TI vom Praxisnetzwerk kapselt und dadurch die Praxis schützen kann. Durch die integrierte Firewall wird dabei nicht nur die TI vor Angriffen von außen geschützt, sondern auch das gesamte Netzwerk der Praxis.

Parallelbetrieb sinnvoll bei größeren Praxen

In einem Parallelbetrieb sind alle Komponenten wie Computer und Kartenterminals eines Praxisnetzwerks direkt hinter der Internetanbindung am Router angeschlossen. Der Konnektor wird „parallel“ zum restlichen Netzwerk angeschlossen und kann deshalb keine Schutzfunktion für die Praxis übernehmen.

Diese Anbindungsvariante ist sinnvoll bei größeren Praxen oder Medizinischen Versorgungszentren mit komplexer Netzwerkstruktur, die bereits über ausreichend Sicherheitsmaßnahmen verfügen.

Bei der Parallelinstallation fungiert der Konnektor nicht als Firewall im Netzwerk, und die Praxis muss wie heute schon entsprechende Sicherheitsmaßnahmen treffen. „Daran ändert sich mit dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur nichts“, betonte Kriedel.

Sicherheitsmaßnahmen treffen

Zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Virenschutz und die Nutzung von sicheren Passwörtern sind weiterhin erforderlich. Die KBV rät deswegen, ein gesamthaftes Sicherheitskonzept für die Praxis zu haben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Installation in Reihen- oder Parallelbetrieb vorgenommen wird.

Bis zum Konnektor ist die Praxis verantwortlich, danach die Telematikinfrastruktur

Auch für die Haftung im Falle eines Datenschutzvorfalls muss die gesamte Datensicherheit betrachtet werden: „Ärzte und Psychotherapeuten sind nicht für die Sicherheit in der TI verantwortlich, wohl aber für den Datenschutz in ihrer Praxis“, erläuterte Kriedel. Für eine sichere Firewall beim Parallelbetrieb des Konnektors haftet also letztlich der Praxisinhaber.

Informationsblatt der gematik „Anschluss einer medizinischen Einrichtung“ (PDF, 1 MB)
Pressemitteilung der gematik: Unsicherheiten beim TI-Anschluss - Konnektor ist nicht das Problem (Stand: 25.04.2019)
PraxisWissen: Telematikinfrastruktur (Stand: 12.03.2019, PDF, 816 KB) In den Warenkorb legen.
Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis - insbesondere Kapitel 3 der technischen Anlage (PDF, 340 KB)

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten, 25.04.2019

Zeitgemäße Ausbildung zu Gesundheitsberufen

Neuerungen für PTAs, einheitliche Ausbildung für ATAs und OTAs

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat zwei weitere Ausbildungsreformen für Gesundheitsberufe auf den Weg gebracht: jeweils einen Referentenentwurf für ein

  • „Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten (PTA)“ und ein
  • „Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten (ATA) und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (OTA)“.

Die Ausbildungen nach den neuen Regelungen sollen jeweils zum 1. Januar 2021 beginnen.

Unser Gesundheitswesen braucht gut ausgebildete Fachkräfte. Und wir brauchen Ausbildungen, die auf der Höhe der Zeit sind. Dies setzen wir seit 12 Monaten konsequent in allen Bereichen um. Nun auch für diese beiden Berufsbilder. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

So soll die Ausbildung zum pharmazeutisch-technischen Assistenten neu strukturiert und gewichtet werden

Künftig sollen PTAs besser dazu ausgebildet werden, Kunden in der Apotheke über Arzneimittel, Medizinprodukte und allgemeine Gesundheitsfragen – wie z.B.Ernährungstipps – zu beraten. Dadurch können sie auch mehr Verantwortung in der Apotheke übernehmen. Die Ausbildung dauert weiterhin zwei Jahre und wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Auszubildende, die ihre Ausbildung vor dieser Reform begonnen haben, führen sie nach den bisherigen Vorschriften weiter und schließen sie ab.

Darüber hinaus ist eine weitere Überarbeitung der Gesundheitsfachberufe geplant. Damit soll auch die Frage geklärt werden, ob und inwiefern das Schulgeld abgeschafft wird.

Warum wird die PTA-Ausbildung überarbeitet?

Der Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten wurde 1968 erstmals gesetzlich geregelt. Im Vordergrund stand dabei die Unterstützung des Apothekers, vorwiegend für die Arbeit im Labor und bei der Rezeptur. Im Laufe der Jahre wandelten sich jedoch die Aufgaben in den Apotheken. „Heute erwarten Patientinnen und Patienten in ihrer Apotheke eine gute Beratung und kompetente Information zu Arzneimitteln“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Mit der Reform modernisieren wir die Ausbildung – ausgerichtet an die Anforderungen im Apotheker Alltag.

Die neue Ausbildung zum Anästhesietechnischen Assistenten und zum Operationstechnischen Assistenten

ATA und OTA arbeiten gemeinsam mit Ärzten und anderen Fachkräften in den operativen und anästhesiologischen Bereichen von Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen. Bisher gab es keine bundesweit einheitliche Ausbildung für ATAs und OTAs. Das soll sich nun ändern:

„Wir gehen endlich an, was die Bundesländer seit über 10 Jahren fordern und schaffen erstmals einheitliche Regelungen für die Ausbildung der Anästhesie- und Operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. In der neuen, bundeseinheitlich geregelten Ausbildung erhalten die Auszubildenden wichtige Kompetenzen im sicheren Umgang mit Patientinnen und Patienten in einem sehr sensiblen Arbeitsumfeld. Sie erlernen beispielsweise den fachgerechten Umgang mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und weiteren medizinischen Geräten. Sie lernen darüber hinaus, eigenverantwortliche Aufgaben in der medizinischen Diagnostik und Therapie auszuführen oder Ärztinnen und Ärzten im Anästhesie- und OP- Bereich zu assistieren.

Die Ausbildung soll drei Jahre dauern. Sie setzt sich zusammen aus einem theoretischem Teil und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung an Krankenhäusern und in geeigneten ambulanten Einrichtungen. Die Auszubildenden schließen mit einer staatlichen Prüfung ab; damit ist auch ihr Abschluss staatlich anerkannt. Sie sollen außerdem eine angemessene Vergütung erhalten. Um eine Ausbildung zu beginnen, ist ein mittlerer Schulabschluss oder eine mindestens zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung nach einem Hauptschulabschluss nötig. Die Ausbildung zum ATA und OTA wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen und somit auch staatlich anerkannt.

Beide Referentenentwürfe sehen vor, dass der Bundesrat den Gesetzen zustimmen muss.

Zu den Referentenentwürfen

Shuntchirurgie im Fokus der Passion Chirurgie

Schwerpunktthema im April ist die Shuntchirurgie – ein oft unterschätzter Bereich der Gefäßchirurgie. Zwei Experten, E. Metzler und Prof. Dr. G. Krönung, beschreiben die Entwicklung und den Status der Shuntchirurgie. Das Besondere in dieser Ausgabe: ein Shuntpatient berichtet über seine Erfahrungen und eine ehemalige Chirurgin erzählt über ihren Weg zum Coaching. Natürlich finden Sie auch wieder interessante Beiträge aus der Politik, zu rechtlichen Themen und Internes aus dem BDC und der DGCH.

Wir wünschen Ihnen schöne Ostertage und eine angenehme Lektüre!

Ihre PASSION CHIRURGIE-Redaktion

April-Ausgabe PASSION CHIRURGIE
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Präsidentenwahl der BÄK: 6 Fragen – 6 Kandidaten (Frage 5)

Die Selbstverwaltung wird immer mehr eingeschränkt. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie das ändern?

Reinhardt: Die Ärzteschaft muss die sich ergebenden und absehbaren Herausforderungen im Gesundheitswesen und in der ärztlichen Versorgung in viel stärkerem Maße antizipieren und eigenständige Lösungen anbieten – und zwar bevor die Politik das Problem als lösungsbedürftig erkannt hat. Dazu müssen die ärztlichen Organisationen, d. h. ausdrücklich auch Verbände und Fachgesellschaften, durch die Bundesärztekammer moderiert in einen internen Reflexionsprozess eintreten und aus diesem heraus der Politik politisch praktikable Lösungen anbieten. Das politische „Pfund“, mit dem wir die Politik bewegen müssen, ist die gute ärztliche Versorgung und der emphatische Umgang mit den Patientinnen und Patienten, die sich uns anvertrauen. Das Thema „ausreichende Zeit für gutes ärztliches Handeln“ und das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis, das frei von Fremdeinflüssen ist, spielt auch an dieser Stelle eine zentrale Rolle.

Lundershausen: Die ärztliche Selbstverwaltung ist immer noch stark. Ärztinnen und Ärzte organisieren über ihre Selbstverwaltung die gesundheitliche Versorgung in Deutschland auf hohem Niveau. Der Staat hat diese Aufgabe an die Selbstverwaltung mit gutem Grund übertragen. Das ist für uns Auftrag und Verpflichtung. Erwarten dürfen Ärzte und med. Personal dafür auch Wertschätzung. Mehr Sorgen bereitet mir die Überregulierung der gemeinsamen Selbstverwaltung. Einzelne Vorgaben, wie sie derzeit über den Gemeinsamen Bundesausschuss oder das IQTIG erfolgen, sind schlicht und einfach nicht praxistauglich, verprellen junge Ärzte und werden der Patientenversorgung nicht gerecht. Gegen derartige Beschränkungen müssen wir opponieren/rebellieren.

Gitter: Siehe Frage 1. Das heißt auch, dass wir immer wieder in der BÄK eine Aufgabenkritik machen müssen, um schnell reagieren zu können aber auch um mehr proaktiv zu agieren. Wenn wir keine eigenen Lösungsvorschläge entwickeln, müssen wir uns nicht wundern, wenn es andere machen.

Wenker: Sowohl die gemeinsame Selbstverwaltung als auch die berufsständische Selbstverwaltung in den (Landes-)Ärztekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind in einem staatlichen Rechtsrahmen eingebunden. Dies birgt die Chance effektiver Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen des ärztlichen Berufsstandes, aber auch das Risiko der Einschränkung des Handlungsrahmens durch den Gesetzgeber. Die freien ärztlichen Verbände unterliegen diesen Einschränkungen nicht. Aus diesem Grund bin ich als Fachärztin für Innere Medizin seit vielen Jahren Mitglied im Berufsverband Deutscher Internisten. Wir werden in Zukunft unsere ärztlichen Interessen am effektivsten vertreten, wenn wir die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Körperschaften und Verbänden ausbauen und gegenüber der Politik und den anderen Akteuren im Gesundheitswesen mit einer Stimme sprechen!

Quitterer: Indem wir unsere originären Aufgaben weiterhin verantwortungsvoll wahrnehmen. Wir haben die ärztliche Selbstverwaltung seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. Die Übernahme von Aufgaben im Gesundheitswesen war dem Staat so wichtig, dass er Ärztekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts eingerichtet hat mit Pflichtmitgliedschaft und weitgehender Satzungsautonomie. Darin liegt unsere Stärke. Daran wird nicht gerüttelt. Auch nicht durch Private-Equity-Gesellschaften.

Jonitz: 1. Wir müssen der Politik zeigen, dass wir es besser können, sowohl strategisch als auch mit konkreten Maßnahmen. Die neue Strategie hat der Ärztetag 2017 aufgezeigt (Antrag Ia-03).
2. Wir müssen den Wert unserer Arbeit besser darstellen. Probleme lösen wir Ärztinnen und Ärzte immer gerne, uns öffentlich über Erfolge freuen gehört noch nicht zu unserem Programm. Dabei sind es die Erfolge, die unseren Beruf so wertvoll und angesehen machen. Ein „Tag der guten Botschaft“, ein Weißbuch für jedes Fachgebiet, das die größten Erfolge sichtbar macht, motiviert und zeigt gleichzeitig, was auf dem Spiel steht. Und, 3., wir brauchen eine deutlich bessere Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit. Die gesundheitspolitische Diskussion gewinnt der, der glaubhaft Anwalt der Patientenversorgung ist. Da ist vieles ungenützt.

Zum Übersichtsartikel

Quelle: NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V., Chausseestraße 119b, 10115 Berlin, http://www.nav-virchowbund.de, 16.04.2019

Präsidentenwahl der BÄK: 6 Fragen – 6 Kandidaten (Frage 4)

Der ambulant-stationäre Übergang muss besser werden. Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zu einer Öffnung der Krankenhäuser für niedergelassene Ärzte?

Reinhardt: Die Zusammenarbeit der ambulanten und stationären Strukturen, gerade auch im Sinne des ärztlichen Arbeitens über die Sektorengrenzen hinweg, findet ja an vielen Stellen schon sehr erfolgreich statt. Es ist sicher ein Modell, das geeignet ist, die Versorgung in der Zukunft effizient zu organisieren. Wichtig ist an dieser Stelle, dass solche Modelle unter unternehmerischer Mitverantwortung von Ärzten entstehen und sich aus der medizinisch-inhaltlichen Sicht ergeben und nicht Optimierungsmodelle der Klinikträger bei gegebenen Abrechnungsmöglichkeiten darstellen.

Lundershausen: Ich meine, wir haben bereits eine gute intersektorale Zusammenarbeit. Und dennoch, schon jetzt gibt es Kollegen, die im stationären Bereich und ambulant an Krankenhaus MVZs arbeiten. Es ist aber ebenso denkbar, dass Krankenhäuser mit niedergelassenen Kollegen betrieben werden-im Sinn eines neu strukturierten Belegarztsystems. Das wäre eine optimale Organisationsstruktur für die Versorgung von Patienten in Flächenländern.

Gitter: Siehe Frage 1, hier wird das herkömmliche Belegarztsystem aber nicht reichen, es müssen tragfähigere Lösungen entwickelt werden. Moderne Teamarztmodelle bei denen die Fachärztinnen und Fachärzte in einer Region und in einem definierten Versorgungsgrad sowohl die ambulante als auch die stationäre Versorgung sicherstellen und auch die Weiterbildung des (angestellten) Nachwuchses. Das kann je nach Bedarf und Region von der Grundversorgung bis zur hochspezialisierten Versorgung reichen.

Wenker: Grundsätzlich begrüße ich alle geeigneten Maßnahmen, die strikt sektorenbezogene Patientenversorgung zu überwinden. Die Akademie der Gebietsärzte der Bundesärztekammer hat sich in den letzten Jahren unter meinem Vorsitz wiederholt mit dieser Frage beschäftigt, z.B. durch kritische Bewertungen der Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Ausgehend vom Positionspapier zur Zukunft der fachärztlichen Versorgung der Akademie für Gebietsärzte hat bereits der 115. der Deutsche Ärztetag beispielhaft im Jahr 2012 eine Stärkung des kooperativen Belegarztwesens gefordert als Best-Practice-Beispiel effektiver Verzahnung von ambulanter und stationärer ärztlicher Versorgung.

Quitterer: Das lässt sich nicht generell beantworten. Zunächst bin ich der Auffassung, dass jeder Arzt in seinem Bereich bleiben soll. Dort versorgt er die Patienten gemäß seinem Auftrag und dort liegt seine Kompetenz. Ambulante und stationäre fachärztliche Versorgung stellen aus meiner Sicht sich ergänzenden Versorgungsbereiche dar. Die Rahmenbedingungen sollen so umgestaltet werden, dass es statt eines kontraproduktiven Wettbewerbs eine konstruktive Zusammenarbeit gibt. Im Sinne einer sektorenverbindenden statt einer sektorenübergreifenden Versorgung. Wo es künftig regional Kooperationsmodelle einer solchen gemeinsamen Versorgung geben sollte, wird man das konstruktiv begleiten.

Jonitz: Zusammenarbeit ist immer gut und darf besser werden. Die meisten niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen dürften froh sein, dass sie nichts mehr im Krankenhaus zu tun haben und eine sinnvolle Arbeitsteilung ist jederzeit willkommen. Die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur ist genauso sinnvoll wie Fallbesprechungen für besondere Patienten bzw. Patientengruppen. Die Verantwortung für die regionale Versorgung hat man eh gemeinsam.

Zum Übersichtsartikel

Quelle: NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V., Chausseestraße 119b, 10115 Berlin, http://www.nav-virchowbund.de, 16.04.2019

Präsidentenwahl der BÄK: 6 Fragen – 6 Kandidaten (Frage 3)

Der Bedarf an medizinischer Behandlung wächst stärker als die von berufstätigen Ärzten mögliche Arbeitszeit. Wie stehen Sie vor diesem Hintergrund zum Thema Patientensteuerung?

Reinhardt: Neben der Tatsache, dass wir seit zwei Jahrzehnten definitiv zu wenig Ärztinnen und Ärzte ausbilden – Stichwort: zunehmender Anteil von Ärztinnen, Work-life-Balance, gerechtfertigter Anspruch auf geregelte Arbeitszeit – ist die unkoordinierte Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitswesens sicher ein zentrales Problem. Es gibt drei wesentliche Ursachen, die das immer knapper werdende Gut der ärztlichen Zeit in unsinniger Weise noch weiter einschränken:

  • die fehlende Strukturierung der Inanspruchnahme
  • schlecht gemachte Vergütungssysteme im ambulanten (Stichwort: Hamsterrad) und stationären Sektor (Stichwort: DRG-Fehlanreize)
  • Bürokratie-Overengineering im Sinne der Mißtrauenskultur

Bei der Gestaltung von steuernden Elementen im Zugang zum Gesundheitswesen sind die üblichen Argumente wie soziale Unzumutbarkeit und die Gefahr der Verschleppung von ernsthaften Erkrankungen durch Nichtinanspruchnahme aus Angst vor ökonomischer Überforderung irrelevant. Es ist eine Frage der Phantasie und technischen Gestaltung sicherzustellen, dass medizinische Leistungen da ankommen, wo sie gebraucht werden und die Ressourcen-Verschwendung ein Ende hat.

Lundershausen: Für mich steht als erstes die Frage nach mehr Medizinstudienplätzen in Deutschland. Medizinische Versorgung wird zunehmend in Teilzeit und durch Frauen und Männer erbracht, die auch, berechtigterweise, ein Leben außerhalb des Arztberufes haben möchten. Hierfür bedarf es einer Erhöhung der Arztzahlen, wenn die zunehmend älter werdende Bevölkerung auf gleichem Niveau versorgt werden soll. Wir brauchen außerdem die konstruktive Zusammenarbeit mit anderen nichtärztlichen Berufen und eine Entbürokratisierung unserer Tätigkeit.

Gitter: Es ist Aufgabe der gewählten Parlamente, hier eine wissenschaftlich basierte (und dabei kann die BÄK helfen) Leistungspriorisierung aufzubauen und dies wahrheitsgemäß den Bürger/innen (Wähler/innen) zu vermitteln, jedenfalls wenn wie bisher (und wie sinnvoll) Ressourcen nicht unbegrenzt verfügbar sein sollen. Beispiel haben wir schon, wie die Arzneimittelnutzenbewertung. Wer das nicht schafft, muss über eine sozialverträgliche Steuerung über Selbstbeteiligung nachdenken, aber für mich hätte die Priorisierung von Leistungen und die Fokussierung auf Leitliniengerechte Medizin Vorrang. Zudem muss das Verhältnis zwischen Grund- und Regelversorgung in Klinik und Praxis zur hochspezialisierten Medizin inklusive der Notfallversorgung immer wieder überprüft werden.

Wenker: Zunächst möchte ich an dieser Stelle meine unmissverständliche und langjährige Forderung nach einem effektiven Abbau von Bürokratie in unserem ärztlichen Alltag, sei es in der Praxis oder in der Klinik, wiederholen. Sofern wir spürbar von mindestens 30% Bürokratieaufwand täglich entlastet würden, könnten wir diese gewonnene Arbeitszeit wieder der Patientenversorgung zukommen lassen. Ausreichend ärztliche Arbeitszeit kann zudem nur von ausreichend gut aus-, weiter- und fortgebildeten Ärzten erbracht werden, hierfür benötigen wir bundesweit deutlich mehr Medizinstudienplätze!
Maßnahmen zur Patientensteuerung sind als weitere Maßnahme denkbar, z.B. in der sektorenübergreifenden Akut- und Notfallversorgung, damit das knapp gewordene Gut „Arztstunden“ vorrangig denen zugute kommt, die es wirklich benötigen.

Quitterer: Dabei ist zu hinterfragen, ob es sich wirklich um einen Bedarf handelt oder ob wir Bedürfnisse befriedigen. Angesichts von 1 Milliarde Arzt-Patienten-Kontakten pro Jahr in Deutschland sehe diese Entwicklung nicht nur im Zusammenhang mit dem zugegeben steigenden Versorgungsbedarf der Menschen in unserem Land. Die Menschen müssen wieder lernen, das medizinisch Notwendige vom Wünschenswerten zu unterscheiden. Subsidiarität versus Solidarität. Wir Ärzte helfen dabei und werden uns gerne dieser Verantwortung bewusst. Wir und nicht die Politik definieren den Behandlungsbedarf. Aufgabe der Politik wäre es, dem Bürger auch die Grenzen der Leistungsfähigkeit  eines solidarisch finanzierten Krankenversicherungssystems aufzuzeigen.

Jonitz: Um mehr Freiräume zu schaffen, müssen wir lernen, zu delegieren und unsere Rolle zunehmend als Teamchefs wahrnehmen. Sehr gute Beispiele zeigen, dass dies bspw. in der landärztlichen Versorgung hervorragend funktioniert. Wir müssen die Indikation unserer Maßnahmen hinterfragen und dafür sorgen, dass richtig indizierte Maßnahmen gut vergütet werden. „Mehr Arzt und weniger Medizin“ würde auch das Zeitbudget entlasten. Erst, wenn wir unser eigenes System besenrein haben, wird man auch die sogenannte Vollkasko-Mentalität stärker in Angriff nehmen können. Die Verantwortung für eine unangemessene Inanspruchnahme muss künftig stärker bei Versicherten und ihrer Krankenkasse liegen. Der Arzt kann nichts dafür, wenn der Patient unangemessen Leistungen in Anspruch nimmt. Die zentralen Probleme liegen aber woanders.

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Quelle: NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V., Chausseestraße 119b, 10115 Berlin, http://www.nav-virchowbund.de, 16.04.2019