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Blick auf die Zahlen zeigt eine unbequeme Wahrheit

VKD kritisiert Zwangsrabatte, präferiert Strukturveränderungen mit Augenmaß und plädiert für Neustart der Bund-Länder-AG

Dreht die Politik an den falschen Stellschrauben? Trotz einer ganzen Reihe von durchaus sinnvollen gesetzlichen Neuregelungen geht es vielen Krankenhäusern wirtschaftlich immer schlechter. Die Folgen dieses Finanzmangels sind gravierend und betreffen die notwendigen Strukturveränderungen ebenso wie die schleppende Digitalisierung und auch den Fachkräftemangel. „Das ist sicher für viele eine unbequeme Wahrheit, die aber mit Blick auf die konkreten Zahlen eindeutig belegbar ist“, erklärt der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), Dr. Josef Düllings. Im Vorfeld der am 9. Mai in Berlin beginnenden Jahrestagung des Verbandes analysiert der Verbandschef wesentliche Gründe für die aktuell schlechte Situation vieler Kliniken.

„Wir agieren derzeit in einem Rechtsgefüge mit diversen Rabattstaffeln“, so Dr. Düllings. „Die Rabatte werden aber nicht freiwillig von den Krankenhäusern angeboten, wie es im Wettbewerb üblich ist, sondern vom Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene, von der Selbstverwaltung auf Bundes- und Landesebene sowie von den Krankenkassen vor Ort den Krankenhäusern vorgeschrieben oder aufgezwungen.“ Kein Krankenhaus könne ihnen entgehen.

Rabatt Nummer 1: Fallpauschalen sorgen systemisch für Defizite

Der erste Rabatt ist systembedingt in den Fallpauschalen enthalten. Er wird vor allem von den Krankenhäusern der Grundversorgung unfreiwillig gewährt – das betrifft rund 700 Kliniken. Die Fallpauschalen beruhen auf einer Durchschnittskalkulation. Der hier enthaltene durchschnittliche Anteil der Fixkosten ist niedriger als die tatsächlich von diesen Kliniken zu zahlenden Kosten. Daraus ergibt sich in jedem abgerechneten Behandlungsfall ein Defizit, das sich natürlich aufsummiert und schließlich zur Insolvenz führen kann. Adressaten für diese Schieflage sind der Gesetzgeber und die Selbstverwaltung auf Bundesebene.

Rabatt Nummer 2: Landesbasisfallwerte vergrößern die Preis-Tarif-Schere

Den zweiten Rabatt zahlen alle Krankenhäuser über den auf Landesebene festgelegten Landesbasisfallwert. Seit Jahren liegen dadurch die Preise für Krankenhausleistungen unter den allgemeinen Kosten, vor allem aber unter den stetig steigenden Personalkosten. Das konnte in der Vergangenheit vielfach durch Mehrleistungen kompensiert werden. Das Ende der Fahnenstange ist hier aber erreicht. Diese Rabattierung verhandeln die Partner der Selbstverwaltung auf Landesebene.

Rabatt Nummer 3: Leistungsfähigkeit wird bestraft

Eine enorme Rabattstaffel, wie sie in dieser Höhe wohl in keiner anderen Branche üblich ist, trifft vor allem die besonders leistungsfähigen Krankenhäuser. Sie müssen einen Abschlag von 35 Prozent (Fixkostendegressionsabschlag) für mit den Krankenkassen vereinbarte Mehrleistungen hinnehmen. Und nicht nur das: Bei ungeplanten Mehrleistungen zahlen sie sage und schreibe 65 Prozent an Mehrerlösausgleichen an die Krankenkassen zurück. Mehr Leistungen – weniger Geld. Von diesen Rabatten profitieren die Krankenkassen.

Rabatt Nummer 4: Rückholaktion: Geleistet, aber nicht bezahlt

Diese Rabattstaffel hat derzeit Hochkonjunktur. Sie ist für einige Krankenkassen zu einem neuen Geschäftsmodell geworden. Aktuell werden Studien zufolge etwa zwei Milliarden Euro in den ohnehin übervollen Geldtopf der Kassen zurückgeholt, obwohl nachweislich 96 Prozent aller Krankenhausrechnungen korrekt sind. Es geht also nicht, wie von den Kassen gern behauptet, um Falschabrechnungen oder falsche Kodierungen. Es geht aus Sicht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) um falsche Versorgungsformen oder auch sogenannte Fehlbelegungen. Das sind zum Beispiel Leistungen, bei denen eine Anschlussversorgung im ambulanten Bereich nicht sofort zur Verfügung steht. Akuter Pflegepersonalmangel herrscht ja auch dort. Hier leistet das Krankenhaus dann ersatzweise diese Pflege – und wird dafür nicht bezahlt. Diese MDK-Zwangsrabattierung nimmt zu und ist inzwischen das größte Risiko für die Wirtschaftlichkeit von Krankenhäusern.

Rabatt Nummer 5: Investitionsförderung sträflich niedrig

Negativ auf die Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser wirkt sich nach wie vor die sträflich niedrige Investitionsförderung durch die Länder aus. Anfang der neunziger Jahre noch bei neun Prozent, ist sie aktuell bei drei Prozent – ein von Jahr zu Jahr negatives Delta von sechs Prozent, das nicht kompensierbar ist. Die Krankenhäuser geben hier also den Ländern einen Zwangsrabatt und vergrößern damit die Gefahr, notwendige Investitionen nicht vornehmen zu können.

„Wer glaubt, dass die Herausforderungen, die heute und in der Zukunft vor uns stehen, mit wirtschaftlich geschwächten Krankenhäusern bewältigt werden können, ist naiv. Wer glaubt, wir müssten nur die Strukturen verändern – vor allem wohl Kliniken schließen – und irgendwie die Digitalisierung vorantreiben, dann lösen sich alle Probleme von selbst, der ignoriert, dass dies alles viel Geld kostet“, so Dr. Düllings.

Wie könnten Lösungen aussehen?

Wesentliche Gründe für den aktuellen Finanz- und Personalmangel sind die historisch gewachsene dezentrale Krankenhausstruktur, die Unwilligkeit der Krankenkassen, die notwendige Personalausstattung zu finanzieren, sowie die Unwilligkeit der Länder, die nötigen Investitionen zur Strukturkonzentration bereitzustellen. Hier gilt es anzusetzen.

Diehistorisch gewachsene dezentrale Struktur der Krankenhausbranche muss auch aus Sicht des VKD aufgebrochen werden – jedoch mit Augenmaß, immer mit Blick auf die Versorgungssicherheit und unter Einbeziehung der Praktiker im Krankenhausmanagement. Ein solcher Prozess muss moderiert und natürlich auch finanziert werden. Davon kann derzeit keine Rede sein. Auf der Bundesebene werden Vorgaben gemacht, die zur Qualitätsverbesserung die Konzentration von Strukturen erfordern. Die Länder, die damit zwar offiziell konform gehen, verweigern dann aber die nötigen Fördermittel, die für die Gestaltung dieses Wandels notwendig sind – obwohl das Gesetz sie dazu verpflichtet.

Notwendig ist aus Sicht des VKD eine sorgsam geplante, moderierte und ausreichend finanzierte neue Struktur der Gesundheitsversorgung, deren Kerne die Krankenhäuser sind und in die alle Sektoren einbezogen werden. Diese Strukturen müssen regional und flexibel entsprechend den Versorgungsnotwendigkeiten gesteuert werden.

Hier kommen als dritte Ebene neben Bund und Ländern die Landkreise und Kommunen mit Bürgermeistern und Landräten vor Ort hinzu. Sie machen es den Krankenhäusern nicht immer leicht, zum Teil sogar unmöglich, sinnvolle Strukturveränderungen umzusetzen, selbst wenn genügend Geld da ist.

Die Forderung des VKD an Bundes-, Landes- und Ortsebene: Zieht endlich an einem Strang und stellt Euch proaktiv dem notwendigen Strukturwandel. Die Wiederaufnahme der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wäre in diesem Zusammenhang aus Sicht des VKD eine gute Idee.

Die derzeit gültige Mehr-Ebenen-Rabattmechanik als ein System organisierter Unverantwortlichkeit dagegen gehört abgeschafft. Sie führt zu einem Strukturwandel über Pleiten und löst keines der aktuellen Probleme. Im Gegenteil: Sie werden verschärft.

Mit den Pflegestärkungsmaßnahmen wiederum hat der Bundesgesetzgeber erstmals für eine Dienstart eingegriffen. Ob das ein Modell für die Zukunft ist, lässt sich noch nicht einschätzen. Die Festlegung von Personaluntergrenzen, wie die Politik sie plant, wird vom VKD allerdings abgelehnt. Sie schränkt einen flexiblen Personaleinsatz entsprechend der Versorgungsnotwendigkeiten vor Ort durch das Management ein und sollte in der Mottenkiste der Misstrauenskultur versenkt werden. Der VKD plädiert hier, ebenso wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), für einen Ganzhausansatz mit Definition eines notwendigen Pflegebedarfs.

Einer der größten Zeitfresser in unseren Krankenhäusern ist die mit jeder neuen Regelung, jedem neuen Gesetz weiter anwachsende Bürokratie. Sie bindet Fachpersonal, frustriert Ärzte und Pflegende enorm und verschärft damit den Personalmangel immer weiter. Die überbordenden Dokumentationspflichten schaffen weder mehr Transparenz noch ermöglichen sie bessere Qualität. Den Geschäftsführungen ist klar, dass die Reduzierung von Komplexität und damit auch von Bürokratie eine enorme Aufgabe ist. Sie muss aber ebenfalls dringend angepackt werden.

Quelle:  Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V., Oranienburger Straße 17, 10178 Berlin, 02.05.2019

Patientensicherheit

APS ist wichtigste Quelle für Handlungsempfehlungen zur Patientensicherheit

Eine neue empirische Studie belegt: Die allermeisten Krankenhäuser wissen, dass es Handlungsempfehlungen zur Patientensicherheit gibt und die mit Abstand wichtigste externe Quelle hierfür ist in Deutschland das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS). Geschätzt werden vor allem die Praxisrelevanz, gute Umsetzbarkeit und fachliche Fundierung der APS-Empfehlungen. Verbesserungspotential besteht vor allem darin, die Krankenhäuser schnell und zielgerichtet über neue Handlungsempfehlungen zu informieren und Praxisbeispiele zur Umsetzung zu veröffentlichen. Und es gibt noch viele Themen, zu denen neue Empfehlungen erarbeitet werden sollten.

„Von der Praxis für die Praxis war von Anfang an das Motto des APS. Das zahlt sich aus“, ist Hedwig François-Kettner, Vorsitzende des APS, überzeugt. „Da die Handlungsempfehlungen in unseren Arbeitsgruppen immer interdisziplinär von ausgewiesenen Fachexperten und Praktikern aus der Versorgung entwickelt wer-den, ist garantiert, dass wir die Umsetzung im Blick haben. Nur Handlungsempfehlungen, die vor Ort gelebt werden, nützen auch den Patienten.“

„Besonders wichtig ist die Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften bei der Verbreitung, aber natürlich auch bei der Erarbeitung der Handlungsempfehlungen“, zieht Dr. Ruth Hecker, stellvertretende Vorsitzende des APS, als Fazit aus der Befragung. „Insgesamt zeigt sich, dass gerade die breite Basis und die gute Zusammenarbeit mit allen Akteuren und auch den Patientenorganisationen die beste Grundlage für die Arbeit an der Verbesserung der Patientensicherheit ist. Darauf können wir für die Zukunft weiter aufbauen.“

„Viele Krankenhäuser wünschen sich Praxisberichte aus der Umsetzung der Handlungsempfehlungen und insgesamt mehr fachlichen Austausch zu praktischen Erfahrungen mit den Inhalten der Broschüren“, resümiert Hardy Müller, Generalsekretär des APS die Studienergebnisse. „Genau das bieten wir auf unserer Jahrestagung ganz direkt und im persönlichen Kontakt. Deshalb kann ich nur alle herzlich zu unserer diesjährigen Veranstaltung zum Thema „Sicherheitskultur auf allen Ebenen“ am 9. und 10. Mai einladen. Direkter kann man Fragen nicht stellen, schneller keine Antworten erhalten.“

Im Rahmen der mit Unterstützung des APS durchgeführten Studie waren im September und Oktober 2018 insgesamt 769 Krankenhäuser und Klinikverbünde be-fragt worden. Bei einer Rücklaufquote von etwas über 26 % gaben knapp 90 % der Krankenhäuser an, externe Handlungsempfehlungen zu kennen, mehr als 80 % kannten die Produkte des APS. Andere Informationsquellen (am häufigsten genannt wurden allgemeine Internetrecherche (60 %), Fachverbände (57 %) und WHO (53 %)) blieben deutlich zurück. Auf einer Skala von 1 (geringster) bis 10 (höchster) wurde der Umsetzungsgrad nahezu aller APS-Handlungsempfehlungen im Median über 5, bei drei Handlungsempfehlungen sogar mit 10 bewertet. Dar-über hinaus wurden insgesamt 33 Anregungen für weitere Themen gegeben.

Volltext der Studie

Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), Am Zirkus 2, 10117 Berlin, www.aps-ev.de, 30.04.2019

Webinar-Termin im Mai 2019: S3-Leitlinie „Analfisteln“

Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 18 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigem Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.

Webinar S3-Leitlinie „Analfisteln“
23.05.2019, 18:00 Uhr
www.bdc-webinare.de

Webinare im Archiv abrufen

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem Lernangebot und allen Webinaren sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

Geplante Webinare 2019

  • S3-Leitlinie „Magenkarzinom“, Prof. Dr med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, 27.06.2019, 18.00 Uhr
  • S3-Leitlinie “Diagnostik und Therapie der Varikose”, Dr. med. Thomas Noppeney, 11.07.2019, 18:00 Uhr

BDC|Umfrage zur Mitgliederzeitschrift PASSION CHIRURGIE

Wir sind sehr daran interessiert, Informationen für Sie so gut wie möglich zu gestalten und zusammenzustellen. Um PASSION CHIRURGIE weiter verbessern zu können, brauchen wir Ihre Mithilfe. Mit der Beantwortung unserer kurzen Umfrage zur Mitgliederzeitschrift PASSION CHIRURGIE würden Sie uns eine große Hilfestellung geben, was wir in Zukunft weiter verbessern können.

Bitte nehmen Sie sich kurz Zeit, um den Fragebogen zu beantworten. Die Auswertung erfolgt anonym, d.h. ein Rückschluss auf den Absender ist nicht möglich.

Machen Sie mit!

BDC|Nordrhein: Jahrestagung 2019

Update Behandlung chronischer Wunden!

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,

zu unserer Jahrestagung des Arbeitskreises Ambulantes Operieren und des BDC|LV Nordrhein möchten wir sie herzlich einladen.

Außer einem Update zur Behandlung chronischer Wunden wird die Veränderung der Versorgungslandschaft vor allem der chirurgischen und orthopädischen Praxen thematisiert und Möglichkeiten der Kooperation und Praxisabgabe vorgestellt.

BDC|Nordrhein: Jahrestagung 2019

26. Juni 2019, 17:00 – 20:00 Uhr

Hotel am Wald, An der alten Ziegelei 4, 40789 Monheim

Danach erfolgt eine Einführung in das Verfahren der Gutachterkommission aus der Sicht des Vorsitzenden und Hinweise auf sachgerechtes Verhalten im Verhältnis Arzt, Patient, Gutachterkommission und Haftpflichtversicherung.

Neues von den Berufsverbänden und der DGUV ist erneut Thema des zweiten Teils der Jahrestagung. Wir laden auch die Kollegen des ANC und BAO herzlich ein.

Dr. J. Klein,  Dr. W. Boxberg,  Prof. Dr. Bouillon
PD Dr. P. Fellmer, Dr. S. Gregor
Vorstand des BDC|LV Nordrhein

Programm BDC|Nordrhein Jahrestagung 2019

Basischirurgie: Common Trunk

Das Seminar Basischirurgie: Commomn Trunk findet vom 09. bis 11. Mai 2019 in Hamburg statt.

Es ist ein Seminar für Berufseinsteiger, in dem das nötige Grundwissen und die chirurgischen Basisfertigkeiten für den Berufsalltag auf Station, im Nachtdienst und in der Notaufnahme vermittelt werden. Bei der dreitägigen Veranstaltung geht die Vermittlung praxisrelevanter und praxisnaher Theorie eng mit Hands-On-Workshops einher, Schlüsseltechniken werden somit in praktischen Übungen erlernt und optimiert. Das Seminar gehört zum Curriculum Basischirurgie. Nach Teilnahme an einem Common Trunk-Seminar sowie Durchführung eines weiterführenden Seminars bzw. Workshops verleiht die BDC|Akademie das BDC-Zertifikat Basischirurgie.

Programm
Anmeldung

Schaufenster Mai 2019

LOHFERT-PREIS 2019: „Die Pflege muss jetzt aufstehen und die Digitalisierung für sich nutzen!“

Das Verwaltungsgebäude des Hamburger Universitätsklinikums stammt aus dem vorletzten Jahrhundert. Die Menschen jedoch, die darin arbeiten, haben aus dem Krankenhaus eines der innovativsten
Europas gemacht. Elektronische Patientenakte, vollautomatisierter Medikationsprozess oder OP-Robotik unterstützen das Personal und tragen zur Patientensicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung bei. Genug Gründe, um mit Joachim Prölß, Personalvorstand und Direktor für Patienten- und Pflegemanagement am UKE und in diesem Jahr Jurymitglied des Lohfert-Preises 2019, über das Thema Digitalisierung in der Pflege zu sprechen.

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122. Deutscher Ärztetag 2019: 28. BIS 31.05.2019 IN MÜNSTER

Tagesordnung:

  • • Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik
  • Wenn die Arbeit Ärzte krank macht
  • Dokumentation der Weiterbildung im elektronischen Logbuch
  • Prozessoptimierung der Satzung der Bundesärztekammer und Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage
  • Bericht über die Jahresrechnung der Bundesärztekammer für das Geschäftsjahr 2017/2018 (01.07.2017 – 30.06.2018)
  • Entlastung des Vorstandes der Bundesärztekammer für das Geschäftsjahr 2017/2018 (01.07.2017 – 30.06.2018)
  • Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2019/2020 (01.07.2019 – 30.06.2020)
  • Wahlen, Mehr zu den Kandidaten
  • Wahl des Tagungsortes für den 124. Deutschen Ärztetag 2021
  • Änderungen vorbehalten!

Information und Anmeldung …

Krankenhaus-Report 2019: Digitalisierungsrückstand in deutschen Krankenhäusern

Die Krankenhäuser in Deutschland haben erheblichen Nachholbedarf bei der Digitalisierung und beim Technologieeinsatz, wie der neue Krankenhaus-Report des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt. So erreichten die deutschen Krankenhäuser 2017 in einem internationalen Vergleich auf einer Digitalisierungs-Skala von Stufe 0 bis 7 im Durchschnitt nur den Wert 2,3 und lagen damit unter dem EU-Durchschnitt von 3,6.

Besonders deutlich zeigt sich der mangelnde Wandel bei den kleinen Krankenhäusern unter 200 Betten, die im Mittel nur den Wert 1,3 erreichten. Im neuen Krankenhaus-Report „Das digitale Krankenhaus” gehen verschiedene Autoren der Frage nach, wie die Digitalisierung die stationäre Gesundheitsversorgung verändern wird. Zur Einschätzung des Digitalisierungsgrades deutscher Kliniken nutzen die Autoren des Fachgebiets Management im Gesundheitswesen von der Technischen Universität (TU) Berlin das „Electronic Medical Record Adoption Model (EMRAM)”.

Danach können Krankenhäuser eine Stufe von 0 bis 7 erreichen, wobei das  Erreichen einer Stufe die Erfüllung der vorhergehenden impliziert. Stufe 0 bedeutet, dass kaum digital gearbeitet wird, während Stufe 7 einem papierlosen Krankenhaus entspricht. Für die Studie wurden die Daten von 167 deutschen Krankenhäusern ausgewertet, die derzeit nach dem EMRAM-Modell zertifiziert sind. Danach erreichten 2017 knapp 40 Prozent der untersuchten Kliniken nur die Stufe 0. Lediglich zwei Krankenhäuser der Maximalversorgung erfüllten die Anforderungen der Stufe 6. Kein einziges der zertifizierten Häuser in Deutschland schaffte die Stufe 7.

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Aktuelle BDC|Umfragen

Assistentenumfrage 2018: Chirurgische Weiterbildung in Deutschland

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen führt seit 1998 regelmäßige Assistentenumfragen zur Qualität der chirurgischen Weiterbildung durch. Die letzte Erhebung fand 2014/15 statt und zeigte leichte Trends zur Besserung auf. In diesem Jahr wird die Umfrage gemeinsam mit dem Perspektivforum Junge Chirurgie durchgeführt.

Die Beantwortung des Fragebogens nimmt ca. 15 Minuten Zeit in Anspruch. Die Auswertung erfolgt selbstverständlich anonym, d. h. ein Rückschluss auf den Absender ist nicht möglich.

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Personalbemessung in der Chirurgie

Diese kurze Umfrage dient einer Erhebung des „IST-Zustands“ in Deutschland. Getriggert von den aktuellen Diskussionen um die Personaluntergrenzen in der Pflege machen wir uns für eine vergleichbare
Transparenz im ärztlichen Dienst stark!

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© BMG

Bundesgesundheitsminister Spahn: Gesundheitspolitik als Steigbügel?

INSTINKTPOLITIKER JENS SPAHN SEIT EINEM JAHR RESSORTCHEF

Vor gut einem Jahr: Jens Georg Spahn (CDU) schreitet ins Schloss Bellevue. Er hat sein Etappenziel erreicht: Bundesminister, mit 37. Seit 2002 sitzt er im Bundestag und hat von Anfang an auf Gesundheit gesetzt. Ein Volltreffer! Jetzt ist er Minister und kann mitregieren – wovon er schon immer geträumt hat. Ob das Amt der Steigbügel für den Kanzlersattel wird, fragen sich viele. Er steht für die Politikergeneration Kreißsaal, Hörsaal, Plenarsaal. Nein, nicht ganz. Der politische Ehrgeiz – oder ist es Machthunger? – war so groß, dass er seinen akademischen Titel aus der Ferne erwirbt. Plenarsaal sticht Hörsaal.

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BDC kritisiert undifferenzierte Bedarfsplanung

Immer weniger Allgemeinchirurgen in der Fläche

Gesundheitsversorgung ist ein zentrales gesellschaftspolitisches Thema. Dabei sollten die Bedürfnisse der Bevölkerung auf dem Land stärker in den Fokus rücken und alternative Versorgungsansätze ausgeweitet werden. Die AOK möchte diese Entwicklung vorantreiben und hat deshalb die Initiative „Stadt. Land. Gesund“ für eine bessere ländliche Gesundheitsversorgung gestartet. Mit dieser Initiative möchte die AOK in den kommenden beiden Jahren konkrete Angebote schaffen, um Versorgungsunterschiede zwischen Stadt und Land anzugleichen.

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Personalia Mai 2019

Prof. Dr. med. Oliver Dewald wechselte von der Klinik und Poliklinik für Herzchirurgie am Universitätsklinikum Bonn an die Universitätsklinik für Herzchirurgie am Klinikum Oldenburg. Dort hat er die Position des Chefarztes übernommen.

PD Dr. med. Bertram Illert, Facharzt für Allgemein-, Viszeral- und spezielle Viszeralchirurgie, wechselte zum 01.04.2019 als Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie der Sana Kliniken Ostholstein Klinik Eutin an die Sana Kliniken in Lübeck.

Dr. med. Christian Bialas, zuvor leitender Oberarzt der Abteilung, ist seit Anfang des Jahres weiterer Chefarzt der Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie der Kliniken der Kreisspitalstiftung in Weißenhorn. Er leitet die Abteilung im Kollegialsystem zusammen mit Dr. med. Robert Knaus.

Dr. med. Jan Hoedemaker übernahm zum 01.04.2019 die Chefarztposition der Abteilung für Allgemein-, Unfall- und Handchirurgie am Marienhospital Ankum-Bersenbrück.

Dr. med. Matthias Karutz, zuvor Chefarzt der Chirurgie der Asklepios Sächsische Schweiz Klinik Sebnitz, übernahm zum 01.04.2019 die Leitung Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Thoraxchirurgie des Malteser Krankenhaus St. Carolus in Görlitz.

Prof. Dr. med. Andrej Khandoga ist neuer Chefarzt der Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie der Main-Kinzig-Kliniken, Kreiskrankenhaus Gelnhausen. Er folgt auf Dr. med. Thomas Zoedler, der sich in den Ruhestand verabschiedete.

Dr. med. Bernd Klinge ist seit Anfang Januar 2019 neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie am Ameos Klinikum Bernburg.

Prof. Dr. med. Philipp Lechler ist seit dem 01.01.2019 neuer Chefarzt der Abteilung Unfallchirurgie der Kreiskliniken Altötting und Burghausen.

Dr. med. Frank Lehmann, Oberarzt der Klinik für Allgemein -und Viszeralchirurgie der Havelland Kliniken in Nauen, wurde am 12.03.2019 für sein ehrenamtliches Engagement mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet. Lehmann nutzt seit Jahren seinen Urlaub, um Menschen in medizinisch unterentwickelten Ländern durch operative Eingriffe ein lebenswertes Dasein zu ermöglichen.

MU Dr. med. Ph. D. Milan Lisy leitet seit dem 01.03.2019 die Gefäßchirurgie am Krankenhaus Nordwest in Frankfurt am Main. Der Facharzt für Herz- und Gefäßchirurgie war zuvor Oberarzt der Abteilung.

PD Dr. med. Dimitrios Pantelis übernahm zum 01.03.2019 die Leitung der Allgemeinund Viszeralchirurgie der Standorte St. Marien-Hospital und St. Joseph-Hospital der GFO-Kliniken Bonn.

Dr. med. Michael Schölzel ist seit dem 01.03.2019 der neue Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie der HELIOS Klinik Zerbst. Er arbeitet zusammen mit Dr. med. Joachim Böttger, der das Kompetenzzentrum für Allgemein- und Viszeralchirurgie Bad Saarow-Zerbst leitet.

Dr. med. Nils Walther begann am 01.04.2019 seinen Dienst als Chefarzt der Chirurgischen Abteilung am Krankenhaus Emmaus Niesky. Walther war zuvor Chefarzt der Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Thoraxchirurgie des Malteser Krankenhauses St. Carolus in Görlitz.

Dr. Andreas Wurlitzer wechselte bereits zum Anfang des Jahres als Chefarzt von Mittweida an das Ameos Klinikum Halberstadt. Dort leitet der Facharzt für Gefäß-, Viszeral- und endovaskuläre Chirurgie die Gefäßchirugie.

Kommentare zu OLG-Urteilen

SPITZFINDIG – RAT ODER EMPFEHLUNG?

Anforderungen an die Befunderhebung bei Bauchschmerzen

Folgende Situation am Wochenende: „in niedergelassener Arzt behandelt einen Patienten mit dem Verdacht auf eine akute Appendizitis. Er rät ihm, „sich bei Persistenz oder Verschlechterung seiner Beschwerden sofort im Krankenhaus vorzustellen“. Das OLG Köln hat diesen Rat des Arztes so bewertet: Es oblag damit dem Patienten, zu entscheiden, ob von einer Persistenz oder Verschlimmerung der Beschwerden auszugehen und unter welchen Voraussetzungen eine ins Gewicht fallende Persistenz anzunehmen war. Dies wertete das Gericht als inhaltlich unklar und ungeeignet und damit nicht mehr dem fachärztlichen Standard entsprechend – es bejahte einen Befunderhebungsfehler. Der Arzt hätte vielmehr eine „konkrete und unbedingte Empfehlung“ aussprechen müssen. Mit der Konsequenz der Umkehr der Beweislast: „Der Arzt kann in einem solchen Fall gegen die Umkehr der Beweislast nicht geltend machen, die vom Patienten unterlassene Vorstellung im Krankenhaus habe durch sein Verhalten eine selbstständige Komponente gesetzt und in gleicher Weise wie der Arzt dazu beigetragen, dass der Verlauf des Behandlungsgeschehens nicht mehr aufgeklärt werden könne.“ Begründung hierfür: da der Rat völlig ungeeignet war, die konkrete und unbedingte Empfehlung aber demgegenüber geeignet gewesen wäre, sind nicht gleichgewichtige Alternativen gegeben.

Fazit: Dieser gerichtlich festgestellte, feine Unterschied ist bei Haftungsentscheidungen von großer Bedeutung. Gerade am Wochenende kann es passieren, dass Ärzte und auch Patienten versuchen, alles Weitere auf den Anfang der bevorstehenden Woche zu legen. Besser nicht.

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VORVERLEGTE OPERATION

Was ist mit der Einwilligung des Patienten?

Ärzte sind bei vorverlegtem OP-Termin dazu verpflichtet, sich zu vergewissern, ob der Patient weiterhin mit dem Eingriff einverstanden ist. Dies insbesondere dann, wenn sich der Patient zuvor skeptisch gezeigt hat. So das OLG Köln in einem am 06.03.19 veröffentlichten Urteil (5 U 29/17). Die Patientin erhielt in dem Fall 10.000 Euro Schmerzensgeld bei einer medizinisch fehlerfrei durchgeführten OP.

Terminverschiebungen sind sicher im Praxis- und Krankenhaus-Alltag nicht selten. Dieser Fall aber war insofern besonders, als dass hier tatsächlich eine sehr zögerliche Patientin behandelt wurde, die ihren Ehemann zu weiteren Erkundigungen bei einem Arzt ihres Vertrauens an genau dem Vormittag entsandt hatte, auf den die OP vorverlegt wurde. Dennoch zeigt das Urteil, wie wichtig – und haftungsrelevant – es ist, die zeitlichen Abläufe bei Aufklärungsgesprächen zu beachten.

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Weltärztebund wählt Montgomery zum Vorstandsvorsitzenden

Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, wurde auf der Sitzung des Vorstandes des Weltärztebundes (World Medical Association, WMA) am 25.04.2019 in Santiago de Chile einstimmig  für zwei Jahre zum Vorsitzenden gewählt.

„Die globale Gesundheitsversorgung steht vor großen Herausforderungen, die das Engagement und die Zusammenarbeit der internationalen Ärzteschaft erfordern“, so Montgomery. Insbesondere mit der Überarbeitung des Internationalen Medizinethikkodex, der Frage der Impfung oder der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten stehen in den kommenden Jahren wichtige Themen auf der Agenda des Weltärztebundes.

Mit seinen 112 nationalen Mitgliedsverbänden ist der Weltärztebund eine starke Stimme der Ärztinnen und Ärzte weltweit. Der Vorstandsvorsitzende des Weltärztebundes hat die Aufgabe, die Organisation politisch und organisatorisch zu führen.

Montgomery folgt in seiner neuen Funktion Dr. Ardis Dee Hoven aus den USA. Als seine Stellvertreterin wurde die Japanerin Dr. Mari Michinaga gewählt. Neuer Schatzmeister ist Dr. Ravindra Sitaram Wankhedkar vom indischen Ärzteverband.

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 29.04.2019