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Stellungnahme: BDC begrüßt den Referentenentwurf zur Änderung der GOÄ (Todesfeststellung)

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e. V. (BDC) begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit einer Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte.

Die formulierten Änderungen zielen darauf ab, die Leistungen zur Todesfeststellung differenzierter zu beschreiben und entsprechend des erforderlichen ärztlichen Zeitaufwands für eine sorgfältige Durchführung zu vergüten. Insbesondere die mögliche Differenzierung zwischen einem bekannten und einem unbekannten Verstorbenen, ähnlich wie dies im Notdienst bereits vorgesehen ist, stellt in diesem Zusammenhang aus Sicht des BDC aufgrund des korrespondierenden zeitlichen Aufwands eine Verbesserung dar.

Aus Sicht des BDC ist der Referentenentwurf einschließlich der vorgesehenen Vergütungen für die zu erbringenden Leistungen sachgerecht.

BDC-Stellungnahme zur Änderung der GOÄ (Todesfeststellung)
Referentenentwurf: Fünfte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Leichenschau

Präsidentenwahl der BÄK: 6 Fragen – 6 Kandidaten

Auf dem 122. Deutschen Ärztetag, der vom 28. bis 31. Mai 2019 in Münster stattfindet, wird ein neuer Präsident/eine neue Präsidentin der Bundesärztekammer gewählt. Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Präsident seit 2011, stellt sich nicht mehr zur Wahl.

Die Allianz deutscher Ärzteverbände hat in ihrer Sitzung sechs Fragen an die Kandidaten zur Wahl des Präsidiums der Bundesärztekammer formuliert. Hier finden Sie die Antworten von allen angefragten Kandidaten.

Über die Kandidaten

  • Dr. med. Klaus Reinhardt (*1960)
    niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin
    weiterer Arzt im Vorstand der Bundesärztekammer, Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Vorsitzender des Hartmannbundes, Vorsitzender des Ausschusses GOÄ der BÄK
  • Dr. med. Ellen Lundershausen (*1951)
    niedergelassene Fachärztin für HNO-Heilkunde
    Präsidentin der Ärztekammer Thüringen, Vizepräsidentin des HNO-Verbandes
  • Dr. med. Heidrun Gitter (*1960)
    Fachärztin für Chirurgie (Klinik für Kinderchirurgie)
    Präsidentin der Ärztekammer Bremen, Vorsitzende des Landesverbandes Bremen des Marburger Bundes
  • Dr. med. Martina Wenker (*1958)
    Fachärztin für Innere Medizin (Helios Lungenklinik)
    Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer
  • Dr. med. Gerald Quitterer (*1956)
    niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin
    Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Vorstandsmitglied im Bayerischen Hausärzteverband
  • Dr. med. Günther Jonitz (*1958)
    Facharzt für Chirurgie (Unfallkrankenhaus Berlin)
    Präsident der Ärztekammer Berlin, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer
Frage Antworten
Der Wert der ärztlichen Freiberuflichkeit ist vielen – auch Ärzten – nicht mehr präsent. Fragen von Werten und Ethik sind Kernaufgaben des Kammersystems. Was planen Sie konkret, um Grundlagen, Bedeutung und Notwendigkeit von ärztlicher Freiberuflichkeit bei allen Ärzten und in der Gesellschaft wieder stärker ins Bewusstsein zu rufen?
Der Druck von kapitalträchtigen Investoren auf des Gesundheitssystem wächst kontinuierlich. Darin liegen Chancen aber auch Gefahren sowohl für den stationären als auch für den ambulanten Bereich. Wie stehen Sie zu externen Kapitalinteressen und wie soll angesichts des Kapitaldrucks die Freiberuflichkeit ärztlichen Handelns sichergestellt werden?
Der Bedarf an medizinischer Behandlung wächst stärker als die von berufstätigen Ärzten mögliche Arbeitszeit. Wie stehen Sie vor diesem Hintergrund zum Thema Patientensteuerung?
Der ambulant-stationäre Übergang muss besser werden. Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zu einer Öffnung der Krankenhäuser für niedergelassene Ärzte?
Die Selbstverwaltung wird immer mehr eingeschränkt. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie das ändern?
Selbstständig niedergelassen sein scheint nicht mehr attraktiv zu sein. Soll die Selbstständigkeit gefördert werden?

Seminare der BDC|Akademie für niedergelassene Chirurgen

Das Seminarangebot für niedergelassene Kolleginnen und Kollegen vermittelt vertiefende Kenntnisse der verschiedenen Abrechnungsmodalitäten, insbesondere Strategien zum optimierten Umgang mit den diversen Budgetregeln. Neben der noch gültigen GOÄ werden die Eckpunkte der angestrebten GOÄ-Reform dargestellt.

Abrechnungsseminare GOÄ/BG und EBM

Die Workshops setzen sich aus Vorträgen, Diskussionen und Fallbeispielen zusammen. Die wichtigsten Grundlagen und die häufigsten Fehler in der Abrechnung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen, den Unfallversicherungsträgern und den Privatpatienten sind Gegenstand von interaktiven Vorträgen. Dabei liegen die Schwerpunkte auf aktuellen und zu erwartenden Änderungen und Anpassungen und es fließen auch die Erfahrungen aus der fortlaufenden Mitgliederberatung des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen ein.

Für die UV-GOÄ werden Erfahrungen aus den Clearingstellen für Gebührenfragen der DGUV Landesverbände dargestellt. Neben der noch gültigen GOÄ werden die Eckpunkte der angestrebten GOÄ-Reform
dargestellt. Im Rahmen des EBM wird insbesondere auf die Abrechnung ambulanter Operationen und auf die Zuordnung zu den geeigneten OPS-Codes eingegangen.

Die Teilnehmer haben auch die Möglichkeit, bis eine Woche vor Seminarbeginn eigene Fälle und Fragen einzureichen. Diese werden dann anonymisiert im jeweiligen Workshop vorgestellt und es werden Lösungsmöglichkeiten für die dargestellten Abrechnungsprobleme gesucht. Dabei fließen die Erfahrungen aller Teilnehmer, z. B. auch aus Plausibilitäts-Prüfungen, mit ein.

Abrechnungsseminar GOÄ und BG am 25.05.2019
Abrechnungsseminar EBM am 25.05.2019
Programm

Praxis-Optimierung

Chirurgische Erfahrung und Kompetenz sind die selbstverständlichen Grundlagen einer erfolgreichen Praxisführung. Aber wie sieht es mit unseren Kenntnissen und Fertigkeiten im Management eines kleinen mittelständischen Betriebes aus? Da können wir niedergelassenen Chirurgen häufig nur auf Halbwissen und Kenntnisse auf „Hobby-Niveau“ zurückgreifen.

Das BDC|Seminar „Praxis-Optimierung“ soll diese Lücke schließen. Wir bieten Ihnen Beratung und Unterstützung durch echte Profis. Auf Wunsch der bisherigen Teilnehmer haben wir den Tipps zur Abrechnung nach EBM, GOÄ und UV-GOÄ mehr Zeit und Raum gegeben. Der juristische Teil – insbesondere zu den Chancen und Risiken von Kooperationen und zur Vermeidung von Korruptionsvorwürfen – wird Herr Rechtsanwalt Butzmann aus der Kanzlei unseres BDC-Justitiars abdecken. Zum Thema „Praxis-Versicherungen“ unterstützen uns Frau Bürger und Frau Dahl aus dem Hause unseres Versicherungs-Partners Ecclesia. Über die wesentlichen Aspekte der Buchführung, des Controllings und zu Steuerfragen wird Sie Herr Steuerberater Stuhlmüller informieren.

Praxis-Optimierung vom 28.06. bis 29.06.2019
Programm

Ressource Arzt bleibt knapp: Anstellung und Teilzeit immer beliebter

„Die Ressource Arzt ist und bleibt knapp.“ So fasst Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die wesentlichen Entwicklungen der Ärztestatistik für 2018 zusammen.

 „Die Zahlen aus dem Bundesarztregister zeigen, dass sich die Trends, die sich in den Vorjahren abzeichneten, im Jahr 2018 fortgesetzt haben. Die Teilzeitarbeit gewinnt weiter an Beliebtheit, die Zahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeuten hat sich zudem deutlich erhöht, auf mittlerweile fast 36.300. Das sind fast zehn Prozent mehr als im Vorjahr“, erklärte der KBV-Chef heute in Berlin.

„Die Zahlen spiegeln allgemeine Entwicklungen wider. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist wie überall in unserer Gesellschaft auch für die jungen Kolleginnen und Kollegen ein wichtiges Thema“, sagte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, und fügte hinzu: „Wir müssen alles dafür tun, ihnen attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen.“ Die Kassenärztlichen Vereinigungen seien hier sehr aktiv, wie die zahlreichen Fördermöglichkeiten unter www.lass-dich-nieder.de zeigten.

Bis Ende 2018 waren 175.294 Ärzte und Psychotherapeuten in der vertraglichen Versorgung tätig. Davon waren 148.601 Ärzte und 26.693 psychologische Psychotherapeuten. Die Anzahl hat sich gegenüber dem Vorjahr bei den Ärzten und Psychotherapeuten um 2.647 erhöht. Im Vergleich zu 2017 stieg die Anzahl bei den Ärzten um 0,8 Prozent, bei den Psychotherapeuten sogar um 5,5 Prozent. Da viele Ärzte und Psychotherapeuten in Teilzeit oder Anstellung tätig sind, liegt der Zuwachs jedoch unter Berücksichtigung des Teilnahmeumfangs tatsächlich nur bei 0,2 Prozent. Leicht gestiegen ist auch das Durchschnittsalter der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, auf nunmehr 54,2 Jahre (von 54,1 im Vorjahr).

Solche und viele weitere statistische Informationen sind auf der KBV-Themenseite zum Bundesarztregister abrufbar.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 03.05.2019

Blick auf die Zahlen zeigt eine unbequeme Wahrheit

VKD kritisiert Zwangsrabatte, präferiert Strukturveränderungen mit Augenmaß und plädiert für Neustart der Bund-Länder-AG

Dreht die Politik an den falschen Stellschrauben? Trotz einer ganzen Reihe von durchaus sinnvollen gesetzlichen Neuregelungen geht es vielen Krankenhäusern wirtschaftlich immer schlechter. Die Folgen dieses Finanzmangels sind gravierend und betreffen die notwendigen Strukturveränderungen ebenso wie die schleppende Digitalisierung und auch den Fachkräftemangel. „Das ist sicher für viele eine unbequeme Wahrheit, die aber mit Blick auf die konkreten Zahlen eindeutig belegbar ist“, erklärt der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), Dr. Josef Düllings. Im Vorfeld der am 9. Mai in Berlin beginnenden Jahrestagung des Verbandes analysiert der Verbandschef wesentliche Gründe für die aktuell schlechte Situation vieler Kliniken.

„Wir agieren derzeit in einem Rechtsgefüge mit diversen Rabattstaffeln“, so Dr. Düllings. „Die Rabatte werden aber nicht freiwillig von den Krankenhäusern angeboten, wie es im Wettbewerb üblich ist, sondern vom Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene, von der Selbstverwaltung auf Bundes- und Landesebene sowie von den Krankenkassen vor Ort den Krankenhäusern vorgeschrieben oder aufgezwungen.“ Kein Krankenhaus könne ihnen entgehen.

Rabatt Nummer 1: Fallpauschalen sorgen systemisch für Defizite

Der erste Rabatt ist systembedingt in den Fallpauschalen enthalten. Er wird vor allem von den Krankenhäusern der Grundversorgung unfreiwillig gewährt – das betrifft rund 700 Kliniken. Die Fallpauschalen beruhen auf einer Durchschnittskalkulation. Der hier enthaltene durchschnittliche Anteil der Fixkosten ist niedriger als die tatsächlich von diesen Kliniken zu zahlenden Kosten. Daraus ergibt sich in jedem abgerechneten Behandlungsfall ein Defizit, das sich natürlich aufsummiert und schließlich zur Insolvenz führen kann. Adressaten für diese Schieflage sind der Gesetzgeber und die Selbstverwaltung auf Bundesebene.

Rabatt Nummer 2: Landesbasisfallwerte vergrößern die Preis-Tarif-Schere

Den zweiten Rabatt zahlen alle Krankenhäuser über den auf Landesebene festgelegten Landesbasisfallwert. Seit Jahren liegen dadurch die Preise für Krankenhausleistungen unter den allgemeinen Kosten, vor allem aber unter den stetig steigenden Personalkosten. Das konnte in der Vergangenheit vielfach durch Mehrleistungen kompensiert werden. Das Ende der Fahnenstange ist hier aber erreicht. Diese Rabattierung verhandeln die Partner der Selbstverwaltung auf Landesebene.

Rabatt Nummer 3: Leistungsfähigkeit wird bestraft

Eine enorme Rabattstaffel, wie sie in dieser Höhe wohl in keiner anderen Branche üblich ist, trifft vor allem die besonders leistungsfähigen Krankenhäuser. Sie müssen einen Abschlag von 35 Prozent (Fixkostendegressionsabschlag) für mit den Krankenkassen vereinbarte Mehrleistungen hinnehmen. Und nicht nur das: Bei ungeplanten Mehrleistungen zahlen sie sage und schreibe 65 Prozent an Mehrerlösausgleichen an die Krankenkassen zurück. Mehr Leistungen – weniger Geld. Von diesen Rabatten profitieren die Krankenkassen.

Rabatt Nummer 4: Rückholaktion: Geleistet, aber nicht bezahlt

Diese Rabattstaffel hat derzeit Hochkonjunktur. Sie ist für einige Krankenkassen zu einem neuen Geschäftsmodell geworden. Aktuell werden Studien zufolge etwa zwei Milliarden Euro in den ohnehin übervollen Geldtopf der Kassen zurückgeholt, obwohl nachweislich 96 Prozent aller Krankenhausrechnungen korrekt sind. Es geht also nicht, wie von den Kassen gern behauptet, um Falschabrechnungen oder falsche Kodierungen. Es geht aus Sicht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) um falsche Versorgungsformen oder auch sogenannte Fehlbelegungen. Das sind zum Beispiel Leistungen, bei denen eine Anschlussversorgung im ambulanten Bereich nicht sofort zur Verfügung steht. Akuter Pflegepersonalmangel herrscht ja auch dort. Hier leistet das Krankenhaus dann ersatzweise diese Pflege – und wird dafür nicht bezahlt. Diese MDK-Zwangsrabattierung nimmt zu und ist inzwischen das größte Risiko für die Wirtschaftlichkeit von Krankenhäusern.

Rabatt Nummer 5: Investitionsförderung sträflich niedrig

Negativ auf die Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser wirkt sich nach wie vor die sträflich niedrige Investitionsförderung durch die Länder aus. Anfang der neunziger Jahre noch bei neun Prozent, ist sie aktuell bei drei Prozent – ein von Jahr zu Jahr negatives Delta von sechs Prozent, das nicht kompensierbar ist. Die Krankenhäuser geben hier also den Ländern einen Zwangsrabatt und vergrößern damit die Gefahr, notwendige Investitionen nicht vornehmen zu können.

„Wer glaubt, dass die Herausforderungen, die heute und in der Zukunft vor uns stehen, mit wirtschaftlich geschwächten Krankenhäusern bewältigt werden können, ist naiv. Wer glaubt, wir müssten nur die Strukturen verändern – vor allem wohl Kliniken schließen – und irgendwie die Digitalisierung vorantreiben, dann lösen sich alle Probleme von selbst, der ignoriert, dass dies alles viel Geld kostet“, so Dr. Düllings.

Wie könnten Lösungen aussehen?

Wesentliche Gründe für den aktuellen Finanz- und Personalmangel sind die historisch gewachsene dezentrale Krankenhausstruktur, die Unwilligkeit der Krankenkassen, die notwendige Personalausstattung zu finanzieren, sowie die Unwilligkeit der Länder, die nötigen Investitionen zur Strukturkonzentration bereitzustellen. Hier gilt es anzusetzen.

Diehistorisch gewachsene dezentrale Struktur der Krankenhausbranche muss auch aus Sicht des VKD aufgebrochen werden – jedoch mit Augenmaß, immer mit Blick auf die Versorgungssicherheit und unter Einbeziehung der Praktiker im Krankenhausmanagement. Ein solcher Prozess muss moderiert und natürlich auch finanziert werden. Davon kann derzeit keine Rede sein. Auf der Bundesebene werden Vorgaben gemacht, die zur Qualitätsverbesserung die Konzentration von Strukturen erfordern. Die Länder, die damit zwar offiziell konform gehen, verweigern dann aber die nötigen Fördermittel, die für die Gestaltung dieses Wandels notwendig sind – obwohl das Gesetz sie dazu verpflichtet.

Notwendig ist aus Sicht des VKD eine sorgsam geplante, moderierte und ausreichend finanzierte neue Struktur der Gesundheitsversorgung, deren Kerne die Krankenhäuser sind und in die alle Sektoren einbezogen werden. Diese Strukturen müssen regional und flexibel entsprechend den Versorgungsnotwendigkeiten gesteuert werden.

Hier kommen als dritte Ebene neben Bund und Ländern die Landkreise und Kommunen mit Bürgermeistern und Landräten vor Ort hinzu. Sie machen es den Krankenhäusern nicht immer leicht, zum Teil sogar unmöglich, sinnvolle Strukturveränderungen umzusetzen, selbst wenn genügend Geld da ist.

Die Forderung des VKD an Bundes-, Landes- und Ortsebene: Zieht endlich an einem Strang und stellt Euch proaktiv dem notwendigen Strukturwandel. Die Wiederaufnahme der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wäre in diesem Zusammenhang aus Sicht des VKD eine gute Idee.

Die derzeit gültige Mehr-Ebenen-Rabattmechanik als ein System organisierter Unverantwortlichkeit dagegen gehört abgeschafft. Sie führt zu einem Strukturwandel über Pleiten und löst keines der aktuellen Probleme. Im Gegenteil: Sie werden verschärft.

Mit den Pflegestärkungsmaßnahmen wiederum hat der Bundesgesetzgeber erstmals für eine Dienstart eingegriffen. Ob das ein Modell für die Zukunft ist, lässt sich noch nicht einschätzen. Die Festlegung von Personaluntergrenzen, wie die Politik sie plant, wird vom VKD allerdings abgelehnt. Sie schränkt einen flexiblen Personaleinsatz entsprechend der Versorgungsnotwendigkeiten vor Ort durch das Management ein und sollte in der Mottenkiste der Misstrauenskultur versenkt werden. Der VKD plädiert hier, ebenso wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), für einen Ganzhausansatz mit Definition eines notwendigen Pflegebedarfs.

Einer der größten Zeitfresser in unseren Krankenhäusern ist die mit jeder neuen Regelung, jedem neuen Gesetz weiter anwachsende Bürokratie. Sie bindet Fachpersonal, frustriert Ärzte und Pflegende enorm und verschärft damit den Personalmangel immer weiter. Die überbordenden Dokumentationspflichten schaffen weder mehr Transparenz noch ermöglichen sie bessere Qualität. Den Geschäftsführungen ist klar, dass die Reduzierung von Komplexität und damit auch von Bürokratie eine enorme Aufgabe ist. Sie muss aber ebenfalls dringend angepackt werden.

Quelle:  Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V., Oranienburger Straße 17, 10178 Berlin, 02.05.2019

Patientensicherheit

APS ist wichtigste Quelle für Handlungsempfehlungen zur Patientensicherheit

Eine neue empirische Studie belegt: Die allermeisten Krankenhäuser wissen, dass es Handlungsempfehlungen zur Patientensicherheit gibt und die mit Abstand wichtigste externe Quelle hierfür ist in Deutschland das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS). Geschätzt werden vor allem die Praxisrelevanz, gute Umsetzbarkeit und fachliche Fundierung der APS-Empfehlungen. Verbesserungspotential besteht vor allem darin, die Krankenhäuser schnell und zielgerichtet über neue Handlungsempfehlungen zu informieren und Praxisbeispiele zur Umsetzung zu veröffentlichen. Und es gibt noch viele Themen, zu denen neue Empfehlungen erarbeitet werden sollten.

„Von der Praxis für die Praxis war von Anfang an das Motto des APS. Das zahlt sich aus“, ist Hedwig François-Kettner, Vorsitzende des APS, überzeugt. „Da die Handlungsempfehlungen in unseren Arbeitsgruppen immer interdisziplinär von ausgewiesenen Fachexperten und Praktikern aus der Versorgung entwickelt wer-den, ist garantiert, dass wir die Umsetzung im Blick haben. Nur Handlungsempfehlungen, die vor Ort gelebt werden, nützen auch den Patienten.“

„Besonders wichtig ist die Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften bei der Verbreitung, aber natürlich auch bei der Erarbeitung der Handlungsempfehlungen“, zieht Dr. Ruth Hecker, stellvertretende Vorsitzende des APS, als Fazit aus der Befragung. „Insgesamt zeigt sich, dass gerade die breite Basis und die gute Zusammenarbeit mit allen Akteuren und auch den Patientenorganisationen die beste Grundlage für die Arbeit an der Verbesserung der Patientensicherheit ist. Darauf können wir für die Zukunft weiter aufbauen.“

„Viele Krankenhäuser wünschen sich Praxisberichte aus der Umsetzung der Handlungsempfehlungen und insgesamt mehr fachlichen Austausch zu praktischen Erfahrungen mit den Inhalten der Broschüren“, resümiert Hardy Müller, Generalsekretär des APS die Studienergebnisse. „Genau das bieten wir auf unserer Jahrestagung ganz direkt und im persönlichen Kontakt. Deshalb kann ich nur alle herzlich zu unserer diesjährigen Veranstaltung zum Thema „Sicherheitskultur auf allen Ebenen“ am 9. und 10. Mai einladen. Direkter kann man Fragen nicht stellen, schneller keine Antworten erhalten.“

Im Rahmen der mit Unterstützung des APS durchgeführten Studie waren im September und Oktober 2018 insgesamt 769 Krankenhäuser und Klinikverbünde be-fragt worden. Bei einer Rücklaufquote von etwas über 26 % gaben knapp 90 % der Krankenhäuser an, externe Handlungsempfehlungen zu kennen, mehr als 80 % kannten die Produkte des APS. Andere Informationsquellen (am häufigsten genannt wurden allgemeine Internetrecherche (60 %), Fachverbände (57 %) und WHO (53 %)) blieben deutlich zurück. Auf einer Skala von 1 (geringster) bis 10 (höchster) wurde der Umsetzungsgrad nahezu aller APS-Handlungsempfehlungen im Median über 5, bei drei Handlungsempfehlungen sogar mit 10 bewertet. Dar-über hinaus wurden insgesamt 33 Anregungen für weitere Themen gegeben.

Volltext der Studie

Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), Am Zirkus 2, 10117 Berlin, www.aps-ev.de, 30.04.2019

Webinar-Termin im Mai 2019: S3-Leitlinie „Analfisteln“

Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 18 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigem Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.

Webinar S3-Leitlinie „Analfisteln“
23.05.2019, 18:00 Uhr
www.bdc-webinare.de

Webinare im Archiv abrufen

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem Lernangebot und allen Webinaren sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

Geplante Webinare 2019

  • S3-Leitlinie „Magenkarzinom“, Prof. Dr med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, 27.06.2019, 18.00 Uhr
  • S3-Leitlinie “Diagnostik und Therapie der Varikose”, Dr. med. Thomas Noppeney, 11.07.2019, 18:00 Uhr

BDC|Umfrage zur Mitgliederzeitschrift PASSION CHIRURGIE

Wir sind sehr daran interessiert, Informationen für Sie so gut wie möglich zu gestalten und zusammenzustellen. Um PASSION CHIRURGIE weiter verbessern zu können, brauchen wir Ihre Mithilfe. Mit der Beantwortung unserer kurzen Umfrage zur Mitgliederzeitschrift PASSION CHIRURGIE würden Sie uns eine große Hilfestellung geben, was wir in Zukunft weiter verbessern können.

Bitte nehmen Sie sich kurz Zeit, um den Fragebogen zu beantworten. Die Auswertung erfolgt anonym, d.h. ein Rückschluss auf den Absender ist nicht möglich.

Machen Sie mit!

BDC|Nordrhein: Jahrestagung 2019

Update Behandlung chronischer Wunden!

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,

zu unserer Jahrestagung des Arbeitskreises Ambulantes Operieren und des BDC|LV Nordrhein möchten wir sie herzlich einladen.

Außer einem Update zur Behandlung chronischer Wunden wird die Veränderung der Versorgungslandschaft vor allem der chirurgischen und orthopädischen Praxen thematisiert und Möglichkeiten der Kooperation und Praxisabgabe vorgestellt.

BDC|Nordrhein: Jahrestagung 2019

26. Juni 2019, 17:00 – 20:00 Uhr

Hotel am Wald, An der alten Ziegelei 4, 40789 Monheim

Danach erfolgt eine Einführung in das Verfahren der Gutachterkommission aus der Sicht des Vorsitzenden und Hinweise auf sachgerechtes Verhalten im Verhältnis Arzt, Patient, Gutachterkommission und Haftpflichtversicherung.

Neues von den Berufsverbänden und der DGUV ist erneut Thema des zweiten Teils der Jahrestagung. Wir laden auch die Kollegen des ANC und BAO herzlich ein.

Dr. J. Klein,  Dr. W. Boxberg,  Prof. Dr. Bouillon
PD Dr. P. Fellmer, Dr. S. Gregor
Vorstand des BDC|LV Nordrhein

Programm BDC|Nordrhein Jahrestagung 2019

Basischirurgie: Common Trunk

Das Seminar Basischirurgie: Commomn Trunk findet vom 09. bis 11. Mai 2019 in Hamburg statt.

Es ist ein Seminar für Berufseinsteiger, in dem das nötige Grundwissen und die chirurgischen Basisfertigkeiten für den Berufsalltag auf Station, im Nachtdienst und in der Notaufnahme vermittelt werden. Bei der dreitägigen Veranstaltung geht die Vermittlung praxisrelevanter und praxisnaher Theorie eng mit Hands-On-Workshops einher, Schlüsseltechniken werden somit in praktischen Übungen erlernt und optimiert. Das Seminar gehört zum Curriculum Basischirurgie. Nach Teilnahme an einem Common Trunk-Seminar sowie Durchführung eines weiterführenden Seminars bzw. Workshops verleiht die BDC|Akademie das BDC-Zertifikat Basischirurgie.

Programm
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