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Kulturwandel pro Organspende gefordert

AWMF-Arbeitskreis diskutiert über Widerspruchslösung bei Organspenden

Die einen sehen den Grund für die seit Jahren rückläufigen Transplantationen in der geringen Zahl aktiver Organspender, andere halten organisatorische Probleme in den Kliniken für entscheidend: Ob man eine doppelte Widerspruchslösung braucht, wie jetzt von Bundesgesundheitsminister Spahn und einigen Abgeordneten gefordert, darüber diskutierten Ärzte und Juristen des gleichnamigen Arbeitskreises der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V.. Bei ihrem Treffen Mitte April brachten Befürworter wie Gegner wichtige Argumente vor.

115.000 Transplantation werden jedes Jahr weltweit durchgeführt, 4000 davon in Deutschland. Das ist deutlich weniger als in anderen vergleichbaren Ländern. Hierzulande versterben jeden Tag drei Menschen auf der Warteliste für ein Organ. „Man hat in Deutschland deutlich schlechtere Überlebenschancen, wenn man ein Organ braucht“, kritisiert Professor Dr. med. Bernhard Banas, Präsident der Deutschen Transplantationsgesellschaft. Bislang muss jeder ausdrücklich einer Organspende zustimmen. Diese Zustimmungslösung, die seit 2012 als erweiterte Entscheidungs-lösung geführt wird, soll nach Ansicht zahlreicher Politiker, Ärzte und Juristen in der Hoffnung auf mehr Spenderorgane nun in eine Widerspruchslösung umgekehrt werden: Jeder, der seine Organe nicht spenden möchte, muss dann aktiv widersprechen, oder die Angehörigen müssen dies für ihn tun.

Juristisch berührt die Widerspruchslösung insbesondere das Selbstbestimmungsrecht von Menschen. Dieses Recht würde mit der Widerspruchslösung tatsächlich eingeschränkt, doch deutlich weniger – so die Befürworter – als bei einer obligatorischen Entscheidungslösung. Bei fehlendem Organspendeausweis müssen nach derzeitiger Rechtslage die Angehörigen über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befinden. Doch obwohl laut einer Studie der Charité 58 Prozent aller Bundesbürger Organspender sein wollen, stimmen dann nur 22 Prozent der Angehörigen zu. „Wir können davon ausgehen, dass viele Angehörige nicht im Sinne des Verstorbenen handeln“, betont Professor Dr. iur. Henning Rosenau, Direktor des Interdisziplinären Wissenschaftlichen Zentrums Medizin – Ethik – Recht der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. „Außerdem würde die Widerspruchslösung die Angehörigen von einer schweren Entscheidung in der Phase der Trauer entlasten“, so Rosenau. Er ist sich ebenso wie Professor Banas sicher, dass durch eine neue Regelung die Zahl der Organspenden um 20 bis 30 Prozent ansteigen würde, was Meta-Studien belegen und die Entwicklung in den USA zeigt, die zur Widerspruchslösung übergegangen sind. Sie plädieren daher für einen „Kulturwandel“ pro Organspende: „Wir brauchen eine gesellschaftliche Übereinkunft, dass man mit Organspende Leben retten kann.“

Die Kritiker der Widerspruchslösung halten dagegen, dass in den letzten Jahren die Zahl der Organspender um 16 Prozent zugenommen, die Zahl der Organ-Transplantationen aber um 30 Prozent abgenommen habe. „Auch in den Ländern mit einer Widerspruchslösung sind die Organspenden nicht automatisch hoch gegangen“, betont der Theologe Professor Dr. theol. Eberhard Schockenhoff von der Universität Freiburg. Er hält es nicht zuletzt deswegen für problematisch, so schwerwiegende Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht von Menschen vorzunehmen. „Es gibt keine moralische Verpflichtung zur Organspende“, sagt er. „Wir brauchen eine rechtliche Regelung, die die Interessen der Organempfänger berücksichtigt, aber auch die Freiwilligkeit des Spenders sicherstellt.“ Man könne nicht davon ausgehen, dass jeder, der nicht widerspricht, Organspender sein möchte.

Auch würde die Patientenautonomie am Lebensende durch die Widerspruchslösung beeinträchtigt. „Viele Menschen erklären in einer Patientenverfügung, dass sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünschen. Diese sind aber notwendig, wenn die Organe eines Sterbenden für eine spätere Organspende genutzt werden sollen“, warnt der Theologe. Das könnte zu einem Zielkonflikt zwischen Patientenverfügung und Organspende führen. Schockenhoff plädiert daher für eine obligatorische Entscheidungslösung, bei der sich jeder aktiv mit dem Thema Organspende auseinandersetzen und dann zu Lebzeiten zwingend eine Entscheidung festhalten muss. Auch glaubt er, dass durch das am 1. April in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Zusammen-arbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO), das Transplantationsbeauftragte und Entnahmekliniken stärkt, die Zahl der Transplantationen steigen wird.

Einig waren sich Ärzte und Juristen darin, dass man die Bundesbürger bestmöglich über die Organspende und die Chancen von Transplantationen aufklären sollte, damit sie in der Lage sind, eine aktive Entscheidung dafür oder dagegen treffen zu können – sei es im Rahmen der erweiterten Widerspruchslösung oder einer obligatorischen Entscheidungslösung. Denn eines ist allen Beteiligten klar: Die Zahl der lebensrettenden Organtransplantationen muss gesteigert werden.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V., Birkenstr. 67, 10559 Berlin, www.awmf.org, 16.05.2019

Ärzte sollen Apps verschreiben

Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation

Mit einem neuen Referentenentwurf will Bundesgesundheitsminister Spahn die digitale Versorgung verbessern. Dabei geht es um Anwendungen wie digitale Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck. Außerdem sollen sich Daten der Patienten in absehbarer Zeit in einer elektronischen Patientenakte speichern lassen. Und auch die Videosprechstunde soll Alltag werden.

Das verbessert sich für Patienten

Patientinnen und Patienten sollen sich Gesundheits-Apps künftig wie Arzneimittel vom Arzt verschreiben lassen können. Sie sollen ihre Daten in absehbarer Zeit in einer elektronischen Patientenakte speichern lassen. Und sie sollen telemedizinische Angebote wie zum Beispiel Videosprechstunden leichter nutzen können. Das sind wesentliche Ziele eines Referentenentwurfes zum „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (kurz: Digitale Versorgung Gesetz). Die Regelungen im Einzelnen:

So wird die elektronische Patientenakte patientenfreundlich

Im TSVG ist geregelt, dass Krankenkassen ihren Versicherten spätestens ab dem 1.1.2021 eine elektronische Patientenakte anbieten müssen. Damit diese auch gefüllt wird, erhalten Patientinnen und Patienten zeitgleich einen Anspruch darauf, dass ihre Ärztin bzw. ihr Arzt Daten in die ePA einträgt. Das gilt auch nach einer Behandlung im Krankenhaus. Das Anlegen und Verwalten der ePA wird vergütet. Außerdem wird die ePA umfangreicher: Wer möchte, kann auch den Impfausweis, den Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft darin speichern lassen. Ab 2022 können Versicherte bei einem Krankenkassenwechsel ihre Daten aus der ePA standardisiert übertragen lassen.

So können Patienten Gesundheits-Apps schneller nutzen

Viele Patienten nutzen schon jetzt Gesundheits-Apps, die sie zum Beispiel dabei unterstützen, ihre Medikamente regelmäßig einzunehmen. Künftig können sie sich solche Anwendungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung von ihrem Arzt verschreiben lassen. Dafür wird ein zügiger Zulassungsweg für die Hersteller geschaffen: Nach einer ersten Prüfung der Sicherheit und von Qualitätskriterien wie Datenschutz, Transparenz und Nutzerfreundlichkeit wird eine Anwendung ein Jahr lang vorläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. In dieser Zeit muss der Hersteller beim BfArM nachweisen, dass das Angebot positive Effekte für die Versorgung hat. Wie viel Geld der Hersteller erhält, verhandelt er dann selbst mit dem GKV-Spitzenverband.

So werden mehr Ärzte Teil des Netzwerks

Patientinnen und Patienten sollen digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte möglichst bald flächendeckend nutzen können. Darum verpflichten wir Apotheken (bis März 2020) und Krankenhäuser (bis März 2021), sich an die Telematik-Infrastruktur anschließen zu lassen. Hebammen und Entbindungspfleger, Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen bekommen die Möglichkeit dazu. Die Kosten für die freiwillige Anbindung werden erstattet. Ärztlichen Praxisinhabern, die noch immer nicht an die TI angeschlossen sind, droht ab März 2020 eine Honorarkürzung von 2,5 Prozent.

So wird die Videosprechstunde Alltag

Patientinnen und Patienten sollen Ärzte, die Videosprechstunden anbieten, leichter finden. Darum dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren. Bei der Videosprechstunde müssen die Aufklärung durch den Arzt und die Einwilligung des Patienten für eine Videosprechstunde bisher persönlich oder schriftlich erfolgen. Wir stellen klar, dass dies künftig auch im Rahmen der Videosprechstunde geschehen kann. Ärztinnen und Ärzte haben zudem künftig mehr Möglichkeiten, sich auf digitalem Weg mit Kollegen auszutauschen. Diese sogenannten Telekonsile werden außerhalb des Praxisbudgets vergütet.

Papier wird zum Auslaufmodell

Nach der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (TSVG) und dem E-Rezept (GSAV) kommt die elektronische Heil- und Hilfsmittelverodnung. In Piloprojekten soll schnell ausgelotet werden, wie die Verordnungen zum Beispiel für Physiotherapie digital gespeichert und elektronisch an den Therapeuten übermittelt werden können. Bislang bekommen Ärzte für ein versendetes Fax mehr Geld als für das Versenden eines elektronischen Arztbriefs. Künftig erhalten sie deutlich weniger Geld für das Fax, so dass es attraktiver wird, den elektronischen Arztbrief zu nutzen. Wer einer gesetzlichen Kasse freiwillig beitreten möchte, kann das künftig auch elektronisch tun. Und Kassen dürfen ihre Versicherten mit deren Zustimmung über innovative Angebote elektronisch informieren.

So kommen Innovationen schneller zum Patienten

Patientinnen und Patienten sollen möglichst schnell von innovativen Versorgungsansätzen profitieren. Darum verlängern wir den Innovationsfonds bis 2024, machen die Förderung effizienter und und entwickeln ein Verfahren, mit dem erfolgreiche Ansätze schnell in die Versorgung kommen. Krankenkassen können sich künftig mit Kapital an der Entwicklung digitaler Innovationen beteiligen. Dafür dürfen sie bis zu zwei Prozent ihrer Finanzreserven aufwenden.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 15.05.2019

Stimmen aus der Presse
Kassenärztliche Bundesvereinigung

7. Chirurgische Woche für Studierende

Nachwuchsförderung für Studierende: 07. bis 11. Oktober 2019 in Tübingen

Zum siebten Mal findet dieses Jahr die Chirurgische Woche des Universitätsklinikum Tübingen statt – initiiert durch die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie und den Berufsverband der Deutschen Chirurgen.

Der einzigartige und sehr praktisch orientierte Kurs soll Studenten im klinischen Abschnitt oder im Praktischen Jahr für das Fach Chirurgie begeistert und als die Operateure von Morgen gewinnen. Gleichermaßen werden aber auch die Perspektiven im Fach Chirurgie aufgezeigt und ein Mentoringprogramm für Studierende mit dem Ziel: »Die Besten für die Chirurgie« als längerfristige Begleitung auf dem Weg zum Chirurgen etabliert.

Lerninhalte zu aktuellen Themen

  • Chirurgie des Gastrointestinaltrakts
  • Chirurgische Onkologie
  • Endokrine Chirurgie
  • Hepatopankreatobiliäre Chirurgie und Transplantationschirurgie
  • Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie
  • Unfall- undWiederherstellungschirurgie

 Fächerübergreifende Schwerpunkte

  • Indikationsstellung
  • Instrumentenlehre und Operationsprinzipien
  • Moderene Verfahren und innovative Medizintechnik
  • Chirurgische Aus- und Weiterbildung
  • Karrierewege und -planung in der Chirurgie
  • Vorbereitung auf PJ und Staatsexamen

 Workshops und Hands-on-Übungen

  • Naht- und Knotentechniken
  • Anastomosentechniken
  • Wokshop flexible Endoskopie
  • Laparoskopische Assistenz und Kameraführung
  • Laparoskopische Cholezystektomie
  • Osteosyntheseverfahren
  • Workshop wissenschaftliches Arbeiten

Jetzt Bewerben!

Bewerben Sie sich für die 7. Chirurgische Woche mit einem Motivationsschreiben, Lebenslauf und der Immatrikulationsbescheinigung bis zum 11. August 2019 geöffnet. Verbindliche Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung bis 28. August 2019.

Informationen zur Bewerbung
Weitere Angebote für Studenten

Terminservice- und Versorgungsgesetz tritt in Kraft

Spahn: „Versorgung soll besser, schneller und digitaler werden.“

Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen. Das ist Ziel des „Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG), das am 11. Mai 2019, in Kraft tritt.

Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen. Sie sollen spätestens mit Beginn des neuen Jahres zentrale Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten werden und 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche erreichbar sein.

„Gesetzlich Versicherte warten zu oft zu lange auf Arzttermine. Das wollen wir ändern. Und zwar zusammen mit den Ärzten. Deswegen sollen diejenigen besser vergütet werden, die helfen, die Versorgung zu verbessern. Dann lohnt es sich für Ärzte auch, Patienten zeitnah einen Termin zu geben. Versorgung soll besser, schneller und digitaler werden.“ Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Parallel dazu erhalten die Vertragsärzte den Auftrag, ihr Mindestsprechstundenangebot zu erhöhen. In unterversorgten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten.

Außerdem wird der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote, die ganz überwiegend sofort in Kraft treten, erweitert. Krankenkassen werden verpflichtet, für ihre Versicherten spätestens ab 2021 elektronische Patientenakten anzubieten.

Zu den Regelungen im Einzelnen

Patienten sollen schneller Termine bekommen

Terminservicestellen werden bis zum 1.Januar 2020 zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt:

  • Auch Terminvermittlung zu Haus- und Kinderärzten und Unterstützung bei der Suche nach dauerhaft versorgenden Haus-, Kinder- und Jugendärzten;
  • Über bundesweit einheitliche Notdienstnummer (116117) spätestens zum 1. Januar 2020 täglich 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche (24/7) erreichbar;
  • In Akutfällen werden Patienten spätestens zum 1. Januar 2020 auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen oder auch an Krankenhäuser vermittelt;
  • Online-Angebot zu Terminservicestellen (damit Termine nicht nur telefonisch, sondern auchonlineoder per App vereinbart werden können);

Ärzte sollen künftig mehr Sprechstunden anbieten

Das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte wird verbindlich erweitert

  • Mindestens 25 Stunden pro Woche (Hausbesuchszeiten werden angerechnet);
  • Die Kassenärztlichen Vereinigungen informieren im Internet über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte;
  • Facharztgruppen der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung (z.B.konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte, HNO-Ärzte) müssen mindestens 5 Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten (ohne vorherige Terminvereinbarung); Bundesmantelvertragspartner vereinbaren bis zum 31. August 2019 Einzelheiten;

Ärzte werden für Zusatzangebote besser vergütet

Extrabudgetäre Vergütung, Zuschläge, Entbudgetierung oder bessere Förderung für

  • Erfolgreiche Vermittlung eines dringenden Facharzttermins durch einen Hausarzt (Zuschlag von mindestens 10 Euro ab dem 1. September 2019);
  • (Akut-)Leistungen für Patienten, die von der Terminservicestelle vermittelt werden (extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen im Behandlungsfall und im Quartal sowie ab dem 1. September 2019 zusätzlich nach Wartezeit auf die Behandlung gestaffelte Zuschläge);
  • Leistungen für neue Patienten in der Praxis (extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen im Behandlungsfall und im Quartal);
  • Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden (extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen im Behandlungsfall und im Quartal);
  • Leistungen für übernommene Patienten nach Terminvermittlung durch einen Hausarzt (extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen im Behandlungsfall und im Quartal).

Ärztliche Versorgung auf dem Land wird verbessert

  • Obligatorische regionale Zuschläge für Ärzte auf dem Land;
  • Strukturfonds der KVen werden verpflichtend und auf bis zu 0,2 Prozent der Gesamtvergütung verdoppelt; Verwendungszwecke erweitert (z.B. auch für Investitionskosten bei Praxisübernahmen,etc.);
  • KVen werden verpflichtet, in unterversorgten Gebieten eigene Praxen (Eigeneinrichtungen) oder mobile und telemedizinische Versorgungs-Alternativen anzubieten, wenn es zu wenig Ärzte gibt;

Mehr Digitalisierung in der Versorgung

  • Patientinnen und Patienten wollen einfach, sicher und schnell auf ihre Behandlungsdaten zugreifen können. Dafür muss die elektronische Patientenakte Alltag werden. Sie verbessert auch die medizinische Versorgung. Deshalb verpflichten wir die Krankenkassen, bis spätestens 2021 ihren Versicherten solche Akten anzubieten. Wer möchte, soll auch ohne den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte mit Smartphone oder Tablet auf medizinische Daten zugreifen können.
  • Im Krankheitsfall ist den meisten Versicherten der „Gelbe Schein“ seit vielen Jahren ein Begriff. Diese Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen sollen ab 2021 von den behandelnden Ärzten an die Krankenkassen nur noch digital übermittelt werden.
  • Apps können vor allem chronisch Kranken helfen, ihren Patientenalltag zu organisieren. Deshalb erlauben wir den Krankenkassen, in den strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke (DMP) digitale Anwendungen zu nutzen.

Entscheidungen der Selbstverwaltung werden beschleunigt

  • Entscheidungsprozesse in der Gesellschaft für Telematik (Gematik) werden effektiver gestaltet, damit die Einführung weiterer Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur zügig umgesetzt wird. Das Bundesministerium für Gesundheit übernimmt 51 Prozent der Geschäftsanteile der Gematik.
  • Die Bedarfsplanungs-Richtlinie soll durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zügig angepasst werden. Hierzu wird die Frist für die Überprüfung durch den G-BA auf den 1. Juli 2019 festgesetzt. Darüber hinaus werden die Kompetenzen des G-BA weiterentwickelt, damit die vorhandenen Versorgungsbedarfe noch besser abgebildet werden können.
  • Vereinfachte Verfahren beim G-BA zur Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden: Herstellern von Medizinprodukten wird die Möglichkeit eröffnet, die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung einer Erprobung selbst in Auftrag zu geben. Entscheiden Sie sich dagegen oder lassen sie die vom G-BA gesetzte Frist verstreichen, vergibt der G-BA den Auftrag wie bisher nach einem Ausschreibungsverfahren.

Mehr Transparenz in der Versorgung und in der Selbstverwaltung

  • Versicherte sollen wissen, wofür ihre Beiträge ausgegeben werden. Wir verbessern deshalb die Transparenz bei der Veröffentlichung der Vorstandsgehälter bei Krankenkassen, dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und den Kassenärztlichen Vereinigungen sowie ihren Spitzenorganisationen, schaffen konkretere gesetzliche Vorgaben für die Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung durch die Aufsichtsbehörden und begrenzen künftige Vergütungssteigerungen bei den Spitzenorganisationen auf Bundesebene.
  • Beschränkt wird auch der Einfluss von reinen Kapitalinvestoren auf medizinische Versorgungszentren (MVZ). So dürfen Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen künftig nur fachbezogene MVZ gründen. Auch die Gründungsbefugnis für zahnmedizinische Versorgungszentren durch Krankenhäuser wird eingeschränkt.
Serviceseite zum TSVG vom Bundesministerium für Gesundheit

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 10.05.2019

Stimmen aus der Presse
Kassenärztliche Bundesvereinigung

Webinar-Termin im Juni 2019: S2k-Leitlinie „Magenkarzinom“

Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 16 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigem Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.

Webinar S2k-Leitlinie „Magenkarzinom“
27.06.2019, 18:00 Uhr
www.bdc-webinare.de

Webinare im Archiv abrufen

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem Lernangebot und allen Webinaren sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

Stellungnahme: BDC begrüßt Referentenentwurf zur OTA-Ausbildung

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) begrüßt die geplante bundeseinheitliche Regelung der Berufsbilder zur Anästhesie- und Operationstechnischen Assistenz. Hintergrund ist, dass bereits seit Anfang/Mitte der 1990er Jahre Krankenhäuser zum Operationstechnischen und seit 2004 zum Anästhesietechnischen Assistenten (OTA/ATA) ausbilden. Obwohl die betreffenden Aufgabenbereiche derzeit überwiegend durch Pflegefachkräfte ausgeführt werden, steigt die Anzahl ausgebildeter OTA/ATA, so dass nach Angaben des Statistischen Bundesamts bis Ende 2018 an 120 Schulen ca. 4000 OTA ausgebildet wurden (Fachserie 11, Reihe 2, 2017/2018 Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.). Die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsinhalte waren aber bisher nicht bundesweit einheitlich strukturiert.

BDC-Stellungnahme zur OTA-Ausbildung
Referentenentwurf: Gesetz über die Ausbildung zur/zum Anästhesietechnische/n Assistent/in und über die Ausbildung zur/zum Operationstechnischen Assistent/in

Stellungnahme: BDC begrüßt den Referentenentwurf zur Änderung der GOÄ (Todesfeststellung)

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e. V. (BDC) begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit einer Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte.

Die formulierten Änderungen zielen darauf ab, die Leistungen zur Todesfeststellung differenzierter zu beschreiben und entsprechend des erforderlichen ärztlichen Zeitaufwands für eine sorgfältige Durchführung zu vergüten. Insbesondere die mögliche Differenzierung zwischen einem bekannten und einem unbekannten Verstorbenen, ähnlich wie dies im Notdienst bereits vorgesehen ist, stellt in diesem Zusammenhang aus Sicht des BDC aufgrund des korrespondierenden zeitlichen Aufwands eine Verbesserung dar.

Aus Sicht des BDC ist der Referentenentwurf einschließlich der vorgesehenen Vergütungen für die zu erbringenden Leistungen sachgerecht.

BDC-Stellungnahme zur Änderung der GOÄ (Todesfeststellung)
Referentenentwurf: Fünfte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Leichenschau

Präsidentenwahl der BÄK: 6 Fragen – 6 Kandidaten

Auf dem 122. Deutschen Ärztetag, der vom 28. bis 31. Mai 2019 in Münster stattfindet, wird ein neuer Präsident/eine neue Präsidentin der Bundesärztekammer gewählt. Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Präsident seit 2011, stellt sich nicht mehr zur Wahl.

Die Allianz deutscher Ärzteverbände hat in ihrer Sitzung sechs Fragen an die Kandidaten zur Wahl des Präsidiums der Bundesärztekammer formuliert. Hier finden Sie die Antworten von allen angefragten Kandidaten.

Über die Kandidaten

  • Dr. med. Klaus Reinhardt (*1960)
    niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin
    weiterer Arzt im Vorstand der Bundesärztekammer, Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Vorsitzender des Hartmannbundes, Vorsitzender des Ausschusses GOÄ der BÄK
  • Dr. med. Ellen Lundershausen (*1951)
    niedergelassene Fachärztin für HNO-Heilkunde
    Präsidentin der Ärztekammer Thüringen, Vizepräsidentin des HNO-Verbandes
  • Dr. med. Heidrun Gitter (*1960)
    Fachärztin für Chirurgie (Klinik für Kinderchirurgie)
    Präsidentin der Ärztekammer Bremen, Vorsitzende des Landesverbandes Bremen des Marburger Bundes
  • Dr. med. Martina Wenker (*1958)
    Fachärztin für Innere Medizin (Helios Lungenklinik)
    Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer
  • Dr. med. Gerald Quitterer (*1956)
    niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin
    Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Vorstandsmitglied im Bayerischen Hausärzteverband
  • Dr. med. Günther Jonitz (*1958)
    Facharzt für Chirurgie (Unfallkrankenhaus Berlin)
    Präsident der Ärztekammer Berlin, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer
Frage Antworten
Der Wert der ärztlichen Freiberuflichkeit ist vielen – auch Ärzten – nicht mehr präsent. Fragen von Werten und Ethik sind Kernaufgaben des Kammersystems. Was planen Sie konkret, um Grundlagen, Bedeutung und Notwendigkeit von ärztlicher Freiberuflichkeit bei allen Ärzten und in der Gesellschaft wieder stärker ins Bewusstsein zu rufen?
Der Druck von kapitalträchtigen Investoren auf des Gesundheitssystem wächst kontinuierlich. Darin liegen Chancen aber auch Gefahren sowohl für den stationären als auch für den ambulanten Bereich. Wie stehen Sie zu externen Kapitalinteressen und wie soll angesichts des Kapitaldrucks die Freiberuflichkeit ärztlichen Handelns sichergestellt werden?
Der Bedarf an medizinischer Behandlung wächst stärker als die von berufstätigen Ärzten mögliche Arbeitszeit. Wie stehen Sie vor diesem Hintergrund zum Thema Patientensteuerung?
Der ambulant-stationäre Übergang muss besser werden. Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zu einer Öffnung der Krankenhäuser für niedergelassene Ärzte?
Die Selbstverwaltung wird immer mehr eingeschränkt. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie das ändern?
Selbstständig niedergelassen sein scheint nicht mehr attraktiv zu sein. Soll die Selbstständigkeit gefördert werden?

Seminare der BDC|Akademie für niedergelassene Chirurgen

Das Seminarangebot für niedergelassene Kolleginnen und Kollegen vermittelt vertiefende Kenntnisse der verschiedenen Abrechnungsmodalitäten, insbesondere Strategien zum optimierten Umgang mit den diversen Budgetregeln. Neben der noch gültigen GOÄ werden die Eckpunkte der angestrebten GOÄ-Reform dargestellt.

Abrechnungsseminare GOÄ/BG und EBM

Die Workshops setzen sich aus Vorträgen, Diskussionen und Fallbeispielen zusammen. Die wichtigsten Grundlagen und die häufigsten Fehler in der Abrechnung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen, den Unfallversicherungsträgern und den Privatpatienten sind Gegenstand von interaktiven Vorträgen. Dabei liegen die Schwerpunkte auf aktuellen und zu erwartenden Änderungen und Anpassungen und es fließen auch die Erfahrungen aus der fortlaufenden Mitgliederberatung des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen ein.

Für die UV-GOÄ werden Erfahrungen aus den Clearingstellen für Gebührenfragen der DGUV Landesverbände dargestellt. Neben der noch gültigen GOÄ werden die Eckpunkte der angestrebten GOÄ-Reform
dargestellt. Im Rahmen des EBM wird insbesondere auf die Abrechnung ambulanter Operationen und auf die Zuordnung zu den geeigneten OPS-Codes eingegangen.

Die Teilnehmer haben auch die Möglichkeit, bis eine Woche vor Seminarbeginn eigene Fälle und Fragen einzureichen. Diese werden dann anonymisiert im jeweiligen Workshop vorgestellt und es werden Lösungsmöglichkeiten für die dargestellten Abrechnungsprobleme gesucht. Dabei fließen die Erfahrungen aller Teilnehmer, z. B. auch aus Plausibilitäts-Prüfungen, mit ein.

Abrechnungsseminar GOÄ und BG am 25.05.2019
Abrechnungsseminar EBM am 25.05.2019
Programm

Praxis-Optimierung

Chirurgische Erfahrung und Kompetenz sind die selbstverständlichen Grundlagen einer erfolgreichen Praxisführung. Aber wie sieht es mit unseren Kenntnissen und Fertigkeiten im Management eines kleinen mittelständischen Betriebes aus? Da können wir niedergelassenen Chirurgen häufig nur auf Halbwissen und Kenntnisse auf „Hobby-Niveau“ zurückgreifen.

Das BDC|Seminar „Praxis-Optimierung“ soll diese Lücke schließen. Wir bieten Ihnen Beratung und Unterstützung durch echte Profis. Auf Wunsch der bisherigen Teilnehmer haben wir den Tipps zur Abrechnung nach EBM, GOÄ und UV-GOÄ mehr Zeit und Raum gegeben. Der juristische Teil – insbesondere zu den Chancen und Risiken von Kooperationen und zur Vermeidung von Korruptionsvorwürfen – wird Herr Rechtsanwalt Butzmann aus der Kanzlei unseres BDC-Justitiars abdecken. Zum Thema „Praxis-Versicherungen“ unterstützen uns Frau Bürger und Frau Dahl aus dem Hause unseres Versicherungs-Partners Ecclesia. Über die wesentlichen Aspekte der Buchführung, des Controllings und zu Steuerfragen wird Sie Herr Steuerberater Stuhlmüller informieren.

Praxis-Optimierung vom 28.06. bis 29.06.2019
Programm

Ressource Arzt bleibt knapp: Anstellung und Teilzeit immer beliebter

„Die Ressource Arzt ist und bleibt knapp.“ So fasst Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die wesentlichen Entwicklungen der Ärztestatistik für 2018 zusammen.

 „Die Zahlen aus dem Bundesarztregister zeigen, dass sich die Trends, die sich in den Vorjahren abzeichneten, im Jahr 2018 fortgesetzt haben. Die Teilzeitarbeit gewinnt weiter an Beliebtheit, die Zahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeuten hat sich zudem deutlich erhöht, auf mittlerweile fast 36.300. Das sind fast zehn Prozent mehr als im Vorjahr“, erklärte der KBV-Chef heute in Berlin.

„Die Zahlen spiegeln allgemeine Entwicklungen wider. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist wie überall in unserer Gesellschaft auch für die jungen Kolleginnen und Kollegen ein wichtiges Thema“, sagte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, und fügte hinzu: „Wir müssen alles dafür tun, ihnen attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen.“ Die Kassenärztlichen Vereinigungen seien hier sehr aktiv, wie die zahlreichen Fördermöglichkeiten unter www.lass-dich-nieder.de zeigten.

Bis Ende 2018 waren 175.294 Ärzte und Psychotherapeuten in der vertraglichen Versorgung tätig. Davon waren 148.601 Ärzte und 26.693 psychologische Psychotherapeuten. Die Anzahl hat sich gegenüber dem Vorjahr bei den Ärzten und Psychotherapeuten um 2.647 erhöht. Im Vergleich zu 2017 stieg die Anzahl bei den Ärzten um 0,8 Prozent, bei den Psychotherapeuten sogar um 5,5 Prozent. Da viele Ärzte und Psychotherapeuten in Teilzeit oder Anstellung tätig sind, liegt der Zuwachs jedoch unter Berücksichtigung des Teilnahmeumfangs tatsächlich nur bei 0,2 Prozent. Leicht gestiegen ist auch das Durchschnittsalter der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, auf nunmehr 54,2 Jahre (von 54,1 im Vorjahr).

Solche und viele weitere statistische Informationen sind auf der KBV-Themenseite zum Bundesarztregister abrufbar.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 03.05.2019