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Krankenkassen fordern eine Abspaltung vom Medizinischen Dienst

Der Medizinische Dienst wird künftig organisatorisch von den Krankenkassen gelöst und als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestaltet. Zudem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen sollen systematisch vermindert werden. Dies regelt das “Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz”, was der Deutsche Bundestag am 07.11.2019 in 2./3. Lesung beschlossen hat.

Im Vordergrund der Organisationsreform des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung steht für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Neutralität des Dienstes bei seinen Prüfungen. Um effektiv, glaubwürdig und handlungsfähig zu bleiben, so der Minister, werde der Medizinische Dienst von den Krankenkassen losgelöst und eigenständig organisiert. Eine über zwanzig Jahre währende Debatte zur Unabhängigkeit des medizinischen Dienstes würde damit zu einer Entscheidung geführt, betonte Spahn nach dem Beschluss des Bundestages.

Das Gesetz soll am 01.01.2020 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Wichtige Einzelregelungen des Gesetzes sind:

Organisationsreform MDK

  • Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) stellen künftig keine Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen mehr dar, sondern werden als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung “Medizinischer Dienst” (MD) geführt.
  • Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) wird vom GKV-Spitzenverband organisatorisch gelöst und erhält die Kompetenz zum Erlass der Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste.
  • Die Besetzung der Verwaltungsräte der MD wird neu geregelt. Künftig werden auch Vertreter der Patienten, der Pflegebedürftigen und der Verbraucher sowie der Ärzteschaft und der Pflegeberufe im Verwaltungsrat vertreten sein.

Krankenhausabrechnungsprüfung

  • Künftig soll die Abrechnungsqualität eines Krankenhauses den Umfang der zulässigen Prüfungen durch die Krankenkassen bestimmen. Dazu wird ab dem Jahr 2020 eine maximale Prüfquote je Krankenhaus bestimmt, die den Umfang der Prüfungen begrenzt. Ab 2021 wird die Höhe der Prüfquote durch die Qualität der Abrechnungen bestimmt. Die Krankenhäuser, die schlecht abrechnen, werden mehr geprüft als gut abrechnende.
  • Eine schlechte Abrechnungsqualität hat negative finanzielle Konsequenzen für ein Krankenhaus.
  • Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen werden systematisch reduziert. Dazu werden durch verschiedene Maßnahmen bestehende Blockaden des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene aufgelöst.
  • Statt Strukturen und Ausstattungen von Krankenhäusern in vielen Einzelfällen zu prüfen, wird das Verfahren in einer Strukturprüfung gebündelt.
  • Unnötige Prüffelder im Bereich der neuen Pflegepersonalkostenvergütung werden vermieden.
  • Der Katalog für sog. “ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe” (AOP-Katalog) wird erweitert. Dadurch können die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern künftig konsequenter genutzt und dem heute noch häufigsten Prüfanlass entgegengewirkt werden.
  • Eine Aufrechnung mit Rückforderungen der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser ist künftig nur noch in festgelegten Ausnahmefällen zulässig.
  • Durch Einführung einer bundesweiten Statistik soll das Abrechnungs- und Prüfgeschehen transparenter werden.

Weitere Änderungen

Darüber hinaus sieht das MDK-Reformgesetz die folgenden wesentlichen Änderungen vor:

  • Im Rahmen der Förderung der Weiterbildung in der ambulanten fachärztlichen Versorgung wird eine Förderung von mindestens 250 angehenden Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten vorgesehen.
  • Das im Jahr 2013 eingeführte Hygieneförderprogramm wird um weitere drei Jahre verlängert. Damit werden Krankenhäuser weiterhin bei der personellen Ausstattung mit Hygienepersonal unterstützt, um die entsprechenden Vorgaben des Infektionsschutzrechts besser umsetzen zu können. Bei dieser Verlängerung wird ein neuer Schwerpunkt gesetzt, der auf den sachgerechten Einsatz von Antibiotika abzielt.
  • Im Zusammenhang mit der Ausgliederung der Personalkosten für die Pflege am Bett aus der pauschalierenden Vergütung wird zu Gunsten der Krankenhäuser der Umfang pflegeentlastender Maßnahmen von 3 Prozent auf 4 Prozent erhöht. Die durch pflegeentlastende Maßnahmen eingesparten Pflegepersonalkosten können dann neben den tatsächlichen Pflegepersonalkosten zusätzlich im Pflegebudget berücksichtigt werden.
  • Das Verfahren zum Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse wird für die Mitglieder einfacher und einheitlicher gestaltet. Bürokratie wird abgebaut, indem elektronische Meldeverfahren genutzt werden. Die bisherige Mindestbindungsfrist wird von 18 auf zwölf Monate verkürzt.
  • Die studentische Krankenversicherung wird weiterentwickelt und ein elektronisches Meldeverfahren zwischen Hochschulen und Krankenkassen eingeführt. Die bisherige Begrenzung bis zum 14. Fachsemester wird zugunsten der Studierenden gestrichen.
  • Der schrittweise Abbau überschüssiger Finanzreserven von Krankenkassen ist bereits ab dem Haushaltsjahr 2020 verpflichtend anzuwenden. Somit profitieren deren Versicherte zeitnah bei der Festlegung der kassenindividuellen Zusatzbeiträge.
  • Mit einer Geschlechterquote bei der Listenaufstellung im Rahmen der Sozialwahlen soll eine angemessene Repräsentanz von Frauen und Männern in den Verwaltungsräten der Krankenkassen erreicht werden.
  • Der Gemeinsame Bundesausschuss hat künftig seine öffentlichen Sitzungen live im Internet zu übertragen sowie in einer Mediathek für einen späteren Abruf zur Verfügung zu stellen. Damit soll die Transparenz seiner Entscheidungen weiter verbessert werden.
  • Die Unterstützungsmöglichkeiten und die Finanzierung der Patientenverbände auf Landesebene werden verbessert.

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, www.krankenkassen-direkt.de, 08.11.2019

PraxisBarometer der KBV: Digitalisierung in Praxen schreitet voran

PraxisBarometer – Zum zweiten Mal zeigt die vom IGES Institut im Auftrag der KBV durchgeführte repräsentative Studie, wie es in deutschen Praxen um die Digitalisierung bestellt ist. Die Ergebnisse von 2019 verdeutlichen: 91 Prozent der Vertragsarztpraxen mit digitalen medizinischen Geräten haben diese zumindest teilweise an das Praxisverwaltungssystem angebunden, 67 Prozent der Hausärzte nutzen eine digitale Anwendung zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit.

„Die aktuellen Ergebnisse zeigen, dass die Digitalisierung in den Praxen schon weit vorangeschritten ist. Dies gilt vor allem für die Bereiche Praxisorganisation und -management sowie Dokumentation. Tatsächlich sind das die Bereiche, in denen Ärzte die Digitalisierung am ehesten als Fortschritt wahrnehmen“, sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV bei der Präsentation der Ergebnisse. „Dort, wo die Anwendungen weiterhelfen und auch durchdacht sind, macht die Digitalisierung Sinn“, so Gassen weiter.

Rund Dreiviertel der Vertragsarztpraxen (76 Prozent) nutzen mehrheitlich oder vollständig die digitalisierte Patientendokumentation. Im Vorjahresvergleich lag der Wert noch bei 73 Prozent.

Doch wo Licht ist, ist auch Schatten: Viele Ärzte und Psychotherapeuten geben Sicherheitslücken im EDV-System als hemmenden Faktor für die weitere Digitalisierung an. Statt 54 Prozent (2018) nennen dies mittlerweile 60 Prozent der Befragten als stark hemmenden Faktor. „Die Zahlen zeigen, dass viele Ärzte und Psychotherapeuten unsicher sind“, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. „Wir als KBV – und das KV-System insgesamt – nehmen die Sorgen der Praxen ernst. Wir setzen uns ein für eine sensible Gestaltung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Es bedarf sinnvoller politischer Regelungen. Im Gesetzgebungsverfahren des Digitale-Versorgung-Gesetzes ist vorgesehen, dass die KBV die Möglichkeit zur Erstellung einer Richtlinie zur IT-Sicherheit erhält. Diese soll Praxen dann unterstützen und Sicherheit geben“, ergänzt Kriedel.

Ärzte und Psychotherapeuten sorgen sich zudem um den direkten Kontakt zum Patienten. So befürchten 43 Prozent eine Verschlechterung der Arzt-Patienten-Beziehung. Eine Fernbehandlung lehnen die meisten ohne vorherigen persönlichen Erstkontakt ab, im Vergleich zum Vorjahr ist jedoch bei den Psychotherapeuten die Bereitschaft für allgemeine Online- und Videosprechstunden um 10 Punkte auf 25 Prozent gestiegen.

Das IGES Institut hat die Erhebung im Auftrag der KBV durchgeführt. Dazu wurden circa 8.900 Arztpraxen kontaktiert, etwa 2.100 Datensätze konnten ausgewertet werden. Das PraxisBarometer Digitalisierung 2019 stellt damit erneut die bislang umfassendste repräsentative, wissenschaftlich begleitete Befragung von Ärzten und Psychotherapeuten zum Stand der Digitalisierung dar.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten 07.11.2019

AWMF: Fachgesellschaften im geplanten Implantateregister stärker einbinden

Ende des Jahres wird das Implantateregister-Errichtungsgesetz verabschiedet. Das geplante Register ist nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V. sinnvoll, um Patientensicherheit durch mehr Produktqualität zu erhöhen. Einige Fachgesellschaften haben bereits seit Jahren mit hohem fachlichem und finanziellem Aufwand Register zu Implantaten etabliert. Die AWMF ist in Sorge, wie diese bestehenden Registerdaten für das Deutsche Implantateregister genutzt werden können und fordert daher von der Politik, ihre Fachgesellschaften und die jeweiligen Patientenorganisationen bei der Fortentwicklung des Registers zu beteiligen.

Die Sicherheit von Medizinprodukten und die Qualität der Versorgung mit Implantaten wird derzeit durch das Medizinprodukte-Beobachtungs-und Meldesystem (Vigilanzsystem) gewährleistet. Kommt es bei einem Produkt zu einem unerwünschten Ereignis, ist der Hersteller, Betreiber, Anwender und/oder Händler dieses Produktes verpflichtet, dies sofort an die zuständige Bundesoberbehörde, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), zu melden. Da aus Sicht der Bundesregierung diese Qualitätssicherungsinstrumente nicht ausreichen, soll ein verbindliches bundesweites Implantateregister errichtet werden.

Mit dem Implantateregister-Errichtungsgesetz (EIRD) des Bundesministeriums für Gesundheit, das Anfang 2020 in Deutschland in Kraft treten soll, ist die Voraussetzung gegeben, um Implantate systematisch und „lebenslang“ zu überprüfen und damit die Patientensicherheit zu erhöhen. Ab Mitte 2021 sollen die ersten Implantate erfasst werden: Hüftgelenk- und Knie-Endoprothesen sowie Brustimplantate. „Die AWMF begrüßt die Etablierung eines Deutschen Implantateregisters im Grundsatz. Die wichtigen Ziele Patientensicherheit, Qualitätssicherung und Versorgungsforschung werden so noch besser unterstützt“, sagt Professor Dr. med. Rolf Kreienberg, Präsident der AWMF. In dem Gesetz wird festgelegt, dass sowohl Hersteller implantierbarer Medizinprodukte als auch die Patientinnen und Patienten zur Teilnahme am Register verpflichtet sind. Datenschutzaspekte widersprechen dem nicht, da es um ein „nationales Interesse“ geht.

Das Implantateregister besteht aus einem Patienten-Kerndatensatz, der Angaben enthält, die bereits im Krankenhausinformationssystem eingegeben werden. Die Ergänzungsdatensätze sind produktspezifisch und basieren auf Registern in der Verantwortung der Fachgesellschaften. Viele medizinische Fachgesellschaften führen bereits seit Jahrzehnten Register für Medizinprodukte, auf die zurückgegriffen werden kann, wie beispielsweise das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD), in dem mittlerweile mehr als eine Million Datensätze vorliegen. Andere Fachgesellschaften müssen neue Register implementieren. In beiden Fällen ist die finanzielle Belastung der Fachgesellschaften enorm und erfordert eine Gegenfinanzierung. Der Zugang zu den in das Implantateregister übertragenen Daten muss den beteiligten Fachgesellschaften und Patientenvertretern möglich sein. „Die Praktikabilität der geplanten Struktur ist abhängig von der Etablierung optimaler Schnittstellen zwischen den beschriebenen Datenbanken und dem Implantateregister, damit Mehrfacheingaben unbedingt verhindert werden“, betont Professor Dr. med. Ernst Klar, Vorsitzender der Ad-hoc-Kommission „Bewertung von Medizinprodukten“ und Seniorprofessor für Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Transplantationschirurgie, Universitätsmedizin Rostock. Unverzichtbar sei es, dass die Daten aus klinischen Informationssystemen (KIS) und Praxisverwaltungssystemen sowie idealerweise auch aus OP-Dokumentationssystemen auf elektronischem Weg in die neu zu erstellenden Softwaresysteme/-module des Bundesimplantateregisters automatisch übertragen werden können. Nur so könne der Aufwand für die meldepflichtigen Gesundheitseinrichtungen gering gehalten werden.

Ein Fahrplan zur Einführung des EIRD ist aus Sicht der AWMF jetzt erforderlich, damit die Fachgesellschaften die Erhebung der implantatspezifischen Datensätze vorbereiten können. „Das Profil der Datenbank muss zudem langfristig für die wissenschaftliche Forschung geeignet sein und auch weiterhin den Fachgesellschaften für ihre Arbeit zur Verfügung stehen“, ergänzt Professor Klar.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V., Birkenstr. 67, 10559 Berlin, www.awmf.org, 31.10.2019

Medizinklimaindex Herbst 2019: Stimmung der Ärzte in Deutschland weiterhin verhalten

Die Ärzte in Deutschland beurteilen ihre aktuelle und künftige wirtschaftliche Lage weiterhin zurückhaltend. Der aktuelle Medizinklimaindex (MKI) für Herbst 2019 liegt mit -0,5 Punkten leicht unterhalb des Durchschnitts. Damit liegt die Grundstimmung nun bereits seit zwei Jahren knapp im negativen Bereich.

Aufwind bei Psychologischen Psychotherapeuten

Dass der aktuelle MKI nicht noch negativer ausfällt, ist vor allem einem kräftigen Stimmungsaufschwung bei den Psychologischen Psychotherapeuten zu verdanken: Ihr Fachgruppen-Index kommt in der aktuellen Befragung auf einen Wert von +31,6. Das ist der höchste jemals gemessene Wert in dieser Fachgruppe. Aufwärts geht es auch für die Fachärzte: Ihre wirtschaftliche Erwartung liegt zwar mit -0,7 noch im negativen Bereich, stieg aber im Vergleich zur Erhebung im Frühjahr um 6,4 Punkte an.

Getrübte Stimmung bei Haus- und Zahnärzten

Bei den Haus- und Zahnärzten hingegen geht der Trend deutlich nach unten: Der Fachgruppen-Index der Hausärzte sank um 12,2 Punkte und liegt aktuell mit einem Wert von -7,2 auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der Erhebung. Und auch die Erwartungshaltung der Zahnärzte verschlechterte sich um mehr als zehn Punkte auf einen Wert von -6,3.

Medizinklimaindex Herbst 2019: Detaillierte Ergebnisse

Quelle: Stiftung Gesundheit, Gemeinnützige rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, Behringstraße 28 a, 22765 Hamburg, www.stiftung-gesundheit.de, 24.10.2019

Webinar-Termin im Dezember 2019: S3-Leitlinie „Karpaltunnelsyndrom, Diagnostik und Therapie“

Webinar S3-Leitlinie
„Karpaltunnelsyndrom, Diagnostik und Therapie“
05.12.2019, 18:00 Uhr
www.bdc-webinare.de

Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 23 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigem Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.

Webinare im Archiv abrufen

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem Lernangebot und allen Webinaren sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

Geplante Webinare 2019

  • S2k-Leitlinie „Typ B Aortendissektion“, Prof. Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen, 30.01.2020, 18:00 Uhr

Personalia November 2019

Dr. med. Thomas Haak ist der neue Chefarzt der Klinik für Unfall- und Orthopädie, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am St. Georg-Klinikum in Eisenach. Er wechselte vom Klinikum Main-Spessart Lohr, wo er als Oberarzt tätig war.

PD Dr. med. Hansjörg Heep hat am 1.10.2019 die Stelle als Direktor der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie an der Universitätsmedizin Essen St. Josef Krankenhaus Werden angetreten. Zudem ist er erneut in den Vorstand der Ärztekammer Nordrhein gewählt worden und als Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses bestätigt worden.

Dr. med. Holger Herzing ist Facharzt für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie mit dem Schwerpunkt Spezielle Unfallchirurgie und seit Mitte September neuer Chefarzt der chirurgischen Hauptabteilung der Sana Klinik Nürnberg.

Dr. med. Dirk Meisel ist neuer Chefarzt der Allgemein-, Viszeral- und Kinderchirurgie des Kreiskrankenhauses Freiberg gGmbH. Die Gefäßchirurgie wurde als eigenständiger Bereich ausgegliedert und vom bisherigen Chefarzt geleitet.

Ulf Niemann wechselte zum 01.10.2019 als Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie des Regio Klinikum Elmshorn nach Husum an das Klinikum Nordfriesland.

Masoud Pahlevansharif, leitet seit dem 01. Oktober 2019 die Allgemein-, Viszeral- und onkologische Chirurgie der Rotkreuzklinik Wertheim. Er war dort zuvor als Oberarzt tätig.

Prof. Dr. med. Wolfgang U. Wayand (Linz) wurde im Rahmen des Jahreskongresses der europäischen Gesellschaft für endoskopische Chirurgie (EAES) in Sevilla am 22.6.2019 der LIFE AWARD für seine Pionierleistungen im Bereich der minimal invasiven Chirurgie überreicht.

Schaufenster November 2019

Herz-Op in Zahlen: 23 Prozent mehr Eingriffe als zehn Jahre zuvor

Im Jahr 2018 wurden in deutschen Krankenhäusern 410.840 operative Eingriffe am Herzen durchgeführt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Welt-Herz-Tages am 29. September 2019 weiter mitteilt, waren das rund 23 Prozent mehr Herzoperationen als vor zehn Jahren (2008: 334.262).

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Die Mediathek für ALLE!

Seit 01. Juli 2019 steht die umfangreiche Mediathek der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie e.V. mit über 400 qualitätsgeprüften Filmen zu verschiedenen Indikationen allen Chirurginnen und Chirurgen, Studierenden, Medizinischem Fachpersonal und anderen sowie interessierten Personen kostenfrei auf einer neuen Plattform zur Verfügung. Das Konzept dahinter: von Chirurgen für Chirurgen – praxisnahe Lehrfilme Schritt-für-Schritt und Fortbildungsvideos zu speziellen OP-Situationen.

Jede Chirurgin und jeder Chirurg kann eigene Fortbildungsfilme aufnehmen und diese zur Begutachtung und Veröffentlichung in der Mediathek einreichen. Das Gremium der Chirurgischen Arbeitsgemeinschaft Medien (CAM) prüft alle neuen Beiträge und entscheidet über deren Aufnahme, so dass der Inhalt der Mediathek kontinuierlich erweitert wird. Die bereits seit 2011 existierende Partnerschaft mit dem Thieme Verlag bietet jedem, der ein eigenes Fortbildungsvideo einreicht, zusätzlich die Möglichkeit, dieses auch als Videopaper in
einer Zeitschrift des Thieme Verlags inklusive Pubmed-Zitation und Impact Factor zu veröffentlichen.

Den kostenfreien Zugriff auf die Mediathek erhalten Sie unter www.mediathek-dgch.de

ZI-Erhebung: Hygienekosten 2018 im Durchschnitt bei über 24.000 Euro je Praxis

Hygienekosten sind für Vertragsarztpraxen ein signifikanter Kostenblock: 2018 mussten die Praxen durchschnittlich 24.287 Euro für Hygienesachkosten aufwenden (ohne Dialyse; einschließlich Fortbildungen von Hygienefachpersonal). Deutliche Unterschiede ergeben sich bei der Kostenhöhe nach Leistungsspektrum: rein konservativ 8.140 Euro, invasiv tätige Praxen 25.242 Euro, Ambulantes Operieren 53.281 Euro, Dialysepraxen 116.823 Euro. Die meisten Kosten verursachten Hygiene- und Verbrauchsmaterialien sowie Einmalprodukte. Diese schlugen mit einem durchschnittlichen Anteil von über 30 Prozent an den Gesamtkosten zu Buche.

Das ist das Ergebnis einer aktuellen Zi-Erhebung zu Hygienekosten im Jahr 2018 in vertragsärztlichen Praxen in Deutschland. In die Auswertungen sind 1.855 Praxen eingegangen. Hiervon haben 433 Praxen ambulante Operationen durchgeführt, 1.001 Praxen sind rein konservativ und 386 Praxen invasiv tätig. 35 Praxen führen Dialysen durch. Neben den monetären Aufwendungen wurden auch Informationen zum Zeitaufwand für Hygienetätigkeiten der Mitarbeitenden erhoben. Die Auswertung offenbart erstmals Struktur und Höhe des tatsächlichen Hygieneaufwands sowie die finanzielle und zeitliche Zusatzbelastung in Vertragsarztpraxen, die mit der Umsetzung der Hygienevorschriften und der Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention verbunden sind.

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Erster Healthcare Hackathon

400 Besucher und 130 Hacker in 22 Teams machten den ersten Healthcare Hackathon des Health Innovation Hubs in Berlin zu einem besonderen Erlebnis. Entwickelt wurden digitale Lösungen, die den Patienten und die Pflege in den Mittelpunkt stellen. 13 Teams gewannen Vernetzungs-Preise im Wert von 25.000 Euro.

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Aktuelle BDC|Umfragen

Personalbemessung in der Chirurgie

Diese kurze Umfrage dient einer Erhebung des „IST-Zustands“ in Deutschland. Getriggert von den aktuellen Diskussionen um die Personaluntergrenzen in der Pflege machen wir uns für eine vergleichbare
Transparenz im ärztlichen Dienst stark!

Zur Umfrage…

Lohfert-Preis 2019: Entlastung der Pflege durch vereinfachte Pflegedokumentation

Der Stiftungsvorsitzende Prof. Dr. Dr. Kai Zacharowski überreichte am Welttag der Patientensicherheit feierlich den mit 20.000 Euro dotierten Lohfert-Preis 2019. Ausgezeichnet wurde das Projekt „Vereinfachung und Vereinheitlichung der stationären Pflegedokumentation“ unter der Leitung von Sabine Wolf, MBA, Direktorin des Pflegedienstes vom Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien–Medizinischer Universitätscampus (AKH Wien).

Gemeinsam mit den Projektverantwortlichen David Bayer, MSc, Leiter Abteilung Pflege- und Betriebsprozesse sowie Renate Hadi, Pflegeberaterin, stellte die Wiener Pflegedirektorin die Besonderheit des ausgezeichneten Projekts vor. Die Preisverleihung fand im Rahmen des 15. Hamburger Gesundheitswirtschaftskongresses in Hamburg statt.

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BDC|Schleswig-Holstein: Jahrestreffen am 20. November 2019

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

im Namen des Vorstands des BDC|Schleswig-Holstein möchte ich Sie herzlich zu unserem Jahrestreffen am 20.11.2019 einladen.

Im Gegensatz zu den Veranstaltungen der letzten Jahre erwartet Sie daher bei der Jahrestagung kein monothematisches Programm, sondern ein Querschnitt durch die chirurgische Versorgungslandschaft. Wie immer liegt dabei der Schwerpunkt auf der intersektoralen Versorgung. Da unser Verband sowohl die in der Klinik tätigen Chirurgen als auch die niedergelassenen Kollegen vertritt, ist dieser die ideale Plattform, um bei der Identifizierung und Lösung von Problemen an den Schnittstellen zu helfen. Ich bin hier sehr gespannt auf die vorgetragenen Erfahrungen und auf die anschließende Diskussion.

20. November 2019, 18:00 Uhr

Haus des Sports
Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel

Darüber hinaus sind schon wieder vier Jahre ins Land gegangen seit der letzten Vorstandswahl. Damit steht satzungsgemäß eine Neuwahl an. Ich bitte alle Mitglieder für sich zu prüfen, ob eine Mitarbeit im Vorstand des BDC|Schleswig-Holstein nicht eine Option ist. Alle Kolleginnen und Kollegen, die sich berufspolitisch engagieren möchten, sind hoch willkommen. Sollten sich keine weiteren Kandidatinnen oder Kandidaten finden, so hat sich im Vorweg der amtierende Vorstand bereit erklärt, noch einmal ins Rennen zu gehen.

Am Ende der Tagesordnung verbleibt auch noch genügend Zeit, um weitere berufspolitisch relevante Themen zu diskutieren.

Das Spektrum ist breit und reicht von rechtlichen Belangen, Honorar- und Vergütungsfragen, Problemen bei der Organisation der zunehmend geforderten sektorenübergreifenden Versorgung bis hin zur Ausgestaltung der Weiterbildung. Und das gilt für alle Chirurginnen und Chirurgen in allen acht Facharztsäulen, egal ob in der Weiterbildung oder als Chefarzt, ob niedergelassen, angestellt oder verbeamtet. Also eigentlich ist für jeden etwas dabei.

Ich freue mich auf ihre Teilnahme und eine rege Diskussion und verbleibe im Namen des gesamten Vorstands mit freundlichen Grüßen

Ralf W. Schmitz
Vorsitzender BDC|Schleswig-Holstein

Programm

Honorarberichte 1. Halbjahr 2017: Leichtes Plus zu Jahresbeginn

Die Honorarumsätze der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sind in den ersten drei Monaten 2017 um zwei Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Im zweiten Quartal 2017 schlägt dagegen ein Minus von einem Prozent zu Buche. Das geht aus den aktuellen Honorarberichten der KBV hervor.

„Ostereffekt“ im zweiten Quartal

Verantwortlich für den leichten Honorarrückgang im Zeitraum April bis Juni ist insbesondere der sogenannte Ostereffekt. Während 2016 die Osterfeiertage im ersten Quartal lagen, waren sie 2017 im zweiten, sodass es in dem Zeitraum weniger Abrechnungstage gab.

Dieser Effekt zeigt sich auch bei der Behandlungsfallzahl je Arzt, die im Vergleich zum Vorjahresquartal deutlich um 4 Prozent gesunken ist. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall erhöhte sich um 3,2 Prozent.

Zuwachs im ersten Quartal

Für das erste Quartal 2017 weist der Honorarbericht im Bundesdurchschnitt einen Zuwachs des Honorarumsatzes je Arzt und Psychotherapeut von zwei Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2016 aus. Dabei wurden je Arzt 1,2 Prozent mehr Behandlungsfälle gezählt. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall stieg um 0,8 Prozent.

Blick auf einzelne Versorgungsbereiche

Den Honorarberichten zufolge konnten im ersten Halbjahr 2017 nahezu alle Arztgruppen höhere Umsätze erzielen, wobei die Honorarentwicklung je nach Fachgruppe unterschiedlich ausfiel und die Fachärzte zumindest im zweiten Quartal Rückgänge hinnehmen mussten.

Im hausärztlichen Bereich erhöhte sich der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt im ersten Quartal 2017 um 3,1 Prozent, im zweiten Quartal um 0,4 Prozent. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall stieg dabei um 2,1 Prozent und um 2,5 Prozent.

Die Fachärzte verbuchten einen Honoraranstieg von durchschnittlich 1,5 Prozent im ersten Quartal, während der Honorarumsatz je Arzt um 2,6 Prozent sank. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall blieb im ersten Quartal nahezu unverändert und im zweiten stieg er um 4 Prozent.

Unterschiede zwischen Fachbereichen

Die größten Honorarzuwächse verzeichneten im ersten Quartal die Fachärzte für Strahlentherapie mit einem Plus von 7,7 Prozent sowie Internisten mit Schwerpunkt Endokrinologie (+7,3 Prozent).

Deutliche Rückgänge weist der Honorarbericht für das erste Quartal 2017 bei den psychologischen Psychotherapeuten (-6,6 Prozent) und ärztlichen Psychotherapeuten (-4,5 Prozent) aus, ähnlich auch noch im zweiten Quartal. Der Grund ist, dass im Vergleichsquartal (erstes Quartal 2016) Nachzahlungen für mehrere Quartale zu einem außergewöhnlichen Anstieg des Umsatzes geführt hatten.

Im zweiten Quartal lag die Entwicklung des Honorarumsatzes je Arzt fachgruppenspezifisch zwischen -13,5 Prozent und +4,9 Prozent.

Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit

Der Honorarumsatz wird häufig mit dem Einkommen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten verwechselt. Der Honorarumsatz ist die Zahlung an den Arzt oder Psychotherapeuten für den Betrieb der Praxis und die Versorgung der Patienten. Der Umsatz ist nicht mit dem Nettoeinkommen gleichzusetzen.

Das Nettoeinkommen, also das Geld, das der Arzt/Psychotherapeut für seine Arbeit bekommt, beträgt durchschnittlich nur 23,5 Prozent des Honorarumsatzes. Aus den anderen 76,5 Prozent des Honorarumsatzes finanziert er

  • Praxiskosten, zum Beispiel für Personal, Miete, Energie und Versicherungen, medizinische Geräte. Diese Betriebsausgaben sind je nach Fachgruppe unterschiedlich hoch. Sie betragen im Durchschnitt über alle Gruppen 51,6 Prozent des Honorarumsatzes.
  • Steuerzahlungen (14,9 Prozent)
  • berufsständische Altersversorgung (7,1 Prozent)
  • Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen (2,8 Prozent)

Erst nach Abzug aller Kosten erhält man das Nettoeinkommen, das dem Arzt persönlich zur Verfügung steht.

Honorarbericht für das erste Quartal 2017 (Stand: 31.10.2019, PDF, 3.2 MB)
Honorarbericht für das zweite Quartal 2017 (Stand: 31.10.2019, PDF, 3.4 MB)

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten 31.10.2019