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BDC|Hamburg: Jahrestagung am 11.12.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen des Vorstands des BDC|Hamburg möchte ich Sie herzlich zu unserem Jahrestreffen am 20.11.2019 einladen.

Der Landesverband BDC|Hamburg unterstützt die Initiative der Stadt Hamburg „Antibiotika – gezielt einsetzen!“, denn die Eindämmung der Entstehung und Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen kann nur sektorenübergreifend erfolgen. Wir freuen uns, das wir den Abteilungsleiter der Praxisberatung der KV Hamburg Herrn Dr. Andreas Walter und die beratende Ärtzin der Abteilung Frau Natali Kreckow für den Vortrag „Antibiotikaresistenzen weiter reduzieren – Maßnahmen der KV Hamburg“ gewinnen konnten. In einem weiteren Vortrag erinnert uns Frau Professor Carolin Tonus daran, bei unklaren Weichteilschwellungen an das Sarkom zu denken und stellt das Sarkomzentrum St. Georg vor. Zum Abschluss referiert Herr Dr. Jörg Rüggeberg als Vertreter des BDC|Präsidiums über die aktuellen Themen der Berufspolitik.

11. Dezember 2019, 18.00 bis 19.30 Uhr
Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg
Humboldstraße 56, 22083 Hamburg

Wir heißen Sie herzlich willkommen und freuen uns auf einen kollegialen Austausch!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christopher Wenck
Vorsitzender BDC|Hamburg

Kliniken schlagen Alarm und fordern Krankenhausgipfel

Mitgliederversammlung der DKG beschließt Erklärung zur Krankenhauspolitik

Regulieren, Drangsalieren, Strangulieren – so lässt sich die Politik der Bundesregierung gegen die Krankenhäuser in Deutschland zusammenfassen. Mit unrealistischen Personal- und Strukturvorgaben, unzureichender Finanzierung und ungezügelter Kontrollwut der Krankenkassen werden die Krankenhäuser in einem existenzgefährdenden Ausmaß belastet. Die von der Politik proklamierte Weiterentwicklung des Krankenhauswesens ist zu einem unkoordinierten Überlebenskampf der Kliniken geworden.

Tägliche Meldungen über Schließungen von Geburtsabteilungen, Aufnahmebegrenzungen auf Intensivstationen bis hin zur Insolvenz von Krankenhäusern zeigen die negativen Folgen. Aktuell verschärfend kommt hinzu, dass die versprochene Ausfinanzierung der Mehrkosten des Pflegepersonals bis heute nicht erfolgt ist. Die mit dem MDK-Reformgesetz ursprünglich vorgesehene Begrenzung von MDK-Prüfungen und Rechtfertigungsaufwand wird mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages nun auch noch ins Gegenteil verkehrt. Dass die Krankenhäuser ab 1. Januar 2020 Strafzahlungen in Höhe von 300 Euro je beanstandeter Abrechnung an die Krankenkassen leisten müssen, bringt angesichts der bekannten Beliebigkeit, mit der Rechnungskürzungen im System vorgenommen werden können, das Fass endgültig zum Überlaufen. In den Kliniken macht sich Wut und Unverständnis über diese neue politische Strafaktion gegen die Krankenhäuser breit.

Vor diesem Hintergrund richtet die Mitgliederversammlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft anlässlich des Krankenhaustages in Düsseldorf einen eindringlichen Appell an die Politik, Krankenhauspolitik wieder mit und für die Krankenhäuser zu gestalten und aus der Politik des kalten ungesteuerten Strukturwandels über Vorgaben und Reglementierungen auszusteigen. Auch muss die öffentliche Diffamierung und Abwertung der Leistungen der Krankenhäuser und ihrer Mitarbeiter ein Ende haben.

Die Erklärung „Die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiter schlagen Alarm – die Politik muss endlich handeln“ ist als Anlage beigefügt.

Erklärung: Die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiter schlagen Alarm – die Politik muss endlich handeln

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., 10623 Berlin, www.dkgev.de, 18.11.2019

BDC|Umfrage: Bewerbung als leitender Chirurg – Konflikt zwischen Ökonomie & Chirurgie

Der Konflikt zwischen ökonomischem Druck und ärztlichen Zielsetzungen in der Chirurgie wird zunehmend in den Fach- und Laienmedien thematisiert. Schon jetzt sind Auswirkungen auf die Berufszufriedenheit leitender KrankenhausärztInnen und ein Vertrauensverlust in der Bevölkerung wahrzunehmen.

Der BDC möchte aktiv beitragen zu einer lösungsorientierten Diskussion. Wir führen deshalb eine wissenschaftliche Untersuchung durch, mit der  Handlungsspielräume für ÄrztInnen in Führungsfunktionen aufgezeigt werden sollen. Grundlage ist eine (streng anonyme) Befragung leitender ÄrztInnen. Wir möchten Sie gerne um Teilnahme an unserer Online-Befragung bitten. Die Aussagekraft der Studienergebnisse steigt mit Ihrem Beitrag!

Die Resultate werden streng vertraulich behandelt und die Bearbeitung des Fragebogens wird ca. 7 Minuten dauern.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

Mit kollegialen Grüßen

Dr. med. Erik Allemeyer
Leitender Arzt der Sektion Proktologie, Kontinenz- u. Beckenbodenchirurgie, Franziskus Hospital Harderberg

Prof. Dr. Dr. med. Karl-Heinz Wehkamp
Vorstandsmitglied der Akademie für Ethik in der Medizin

Prof. Dr. med. Carsten J. Krones
Themen-Referat im BDC “Leitende Krankenhauschirurginnen & -chirurgen”

Arne Siewert, Dipl.-Kfm, MBA
Manager, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Forensic Services

BDC|Umfrage: Bewerbung als leitender Chirurg - Konflikt zwischen Ökonomie und Chirurgie

Novemberausgabe Passion Chirurgie: Digitalisierung

Passend zur Digitalklausur der Bundesregierung in Meseberg widmet sich die aktuelle PASSION CHIRURGIE dem großen Thema Digitalisierung. Zu groß, um es in einem Heft besprechen zu können und Antworten auf die vielen offenen Fragen zu finden. Wir haben schwerpunktmäßig ein paar Aspekte wie das digitale Krankenhaus und Big Data herausgegriffen und werden immer wieder über das berichten, um mit Ihnen am Ball zu bleiben.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!

Ihre PASSION CHIRURGIE-Redaktion

P.S.: 2020 feiert der BDC sein 60-jähriges Jubiläum! Schreiben Sie uns (per E-Mail an passion_chirurgie@bdc.de), warum Sie BDC-Mitglied geworden sind und was Sie an unserem Verband am meisten schätzen! Unter allen Einsendungen werden 60 Mitglieder ausgelost, die im nächsten Jahr nur 60 Prozent des Mitgliederbeitrags bezahlen! Viel Glück! Einsendeschluss ist der 20.01.2020.

Novemberausgabe PASSION CHIRURGIE
Alle Ausgaben PASSION CHIRURGIE

BDC|Shop: Logbücher für alle Facharztsäulen

Die Weiterbildungsbücher vom BDC dienen als Nachweis aller erlernten Fertigkeiten und ausgeführten Operationen während der chirurgischen Weiterbildung. Der Ordner dokumentiert den aktiven Teil des beruflichen Lebenslaufes. Herausgegeben von der gemeinsame Weiterbildungskommission Chirurgie aus chirurgischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden gibt es Weiterbildungsbücher für die Basischirurgie und die acht chirurgischen Facharztqualifikationen.

Logbücher bestellen

Elektronische Fallakte in NRW-Modellregionen startklar: Verbesserte Kommunikation zwischen Krankenhäusern und Arztpraxen

„Unsere im Projekt I/E-Health NRW entwickelte Elektronische Fallakte (EFA) ist startklar und wir können in den Modellregionen erste Erfahrungen in der praktischen Anwendung sammeln. Die technische Infrastruktur steht und die Arbeitsplätze in den Kliniken und Praxen unserer Projektpartner sind eingerichtet. In diesen Tagen werden erste Daten und Dokumente vom St. Franziskus-Hospital Münster und dem Klinikum Dortmund mit lokalen Arztpraxen über die EFA ausgetauscht. Die Feldtests in Borken/Ahaus und Düren/Aachen folgen noch im Laufe des Novembers“, freut sich Burkhard Fischer, Vorsitzender des Vereins Digital Healthcare NRW und Referatsleiter IT bei der Krankenhausgesellschaft NRW, über den Praxisstart zeitgleich zur Projektpräsentation auf dem NRW-Landesgemeinschaftsstand in Halle 13 der Messe MEDICA in Düsseldorf. In dem vom Land NRW und durch EU-Mittel geförderten Projekt I/E-Health NRW wurde die Elektronische Fallakte (EFA) in den letzten Jahren in einem großen Netzwerk von Partnern aus Selbstverwaltung, Wissenschaft und Industrie gemeinsam geplant und entwickelt.
 
„Die arztgeführte elektronische Fallakte (EFA) bietet den Behandelnden gesicherte Informationen zu vorangegangener Diagnostik und Therapie und ist eine sinnvolle Ergänzung zur elektronischen Patientenakte. Die EFA enthält beispielsweise Befunde, OP-Berichte, Entlassbriefe und Therapiepläne. Behandler können direkt aus Krankenhausinformationssystemen (KIS), Praxisverwaltungssystemen (PVS) oder über ein webbasiertes Portal auf die EFA zugreifen“, erklärt Dr. Georg Diedrich, Stellv. Vorsitzender von Digital Healthcare NRW und Leiter des Geschäftsbereichs IT bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, die Vorteile der EFA. Für Hausärzte, Fachärzte, Krankenhausärzte, Therapeuten und Pfleger ergeben sich neue Möglichkeiten für eine verbesserte intersektorale und interprofessionelle Kommunikation und Zusammenarbeit.
 
Die EFA als Kommunikationsplattform ist besonders auf komplexe Behandlungsabläufe ausgerichtet, die eine enge Kooperation von Ärzten über Einrichtungs- und Sektorengrenzen hinweg erfordern. Diese Modellregionen und Versorgungsszenarien sind Teil des Projektes I/E-Health NRW:

  • Borken/Ahaus: Demenz-Akte
  • Münster/Kreis Warendorf: Geriatrie-Akte
  • Dortmund: Pädiatrie-Akte
  • Düren/Aachen: Notfall-/Pflegeakte und Onkologie-Akte

Als Patient können Sie mit der EFA darauf vertrauen, dass Ihre behandelnden Ärzte alle relevanten Informationen zu Ihrem persönlichen Behandlungsfall untereinander vertraulich austauschen. Der Patient bestimmt selbst, welche Einrichtungen und an der Behandlung beteiligten Ärzte und Therapeuten auf seine EFA zugreifen dürfen. Eine Zugriffsliste protokolliert in der EFA-Plattform, wer wann auf die Daten zugegriffen hat. Der Patient erhält mit dem Offline-Token für Notfälle einen Zugangsschlüssel, einen Barcode, den er dem Arzt übergeben kann.
 
Mit einem abgestimmten und dem internationalen Standard gerechten Berechtigungsmanagement erfüllt die EFA 2.0 höchsten Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien. Zentraler Teil der EFA-Spezifikationen ist die mehrstufige Sicherheitsarchitektur. Die Zugänge zu den EFA-Netzwerken sind nach aktuellem Stand der Technik verschlüsselt. Das Datenschutzkonzept wurde juristisch geprüft und dem Landesbeauftragten für Datenschutz vorgelegt.
 
Im I/E-Health NRW Projekt werden drei Provider-Systeme für die Elektronische Fallakten (EFA) geführt. Die Provider-Systeme von der Rechenzentrum Volmarstein (RZV) GmbH, der Healthcare IT Solutions GmbH (HITS) sowie der FAC’T IT GmbH nutzen den gleichen modernen EFA-Standard in der Spezifikation 2.0. Einige Krankenhäuser, wie z. B. das Klinikum Dortmund, können über eine direkte EFA-2.0-Integration im Krankenhausinformationssystem iMedOne der Telekom Fallaktenfunktionen nutzen. Niedergelassene, deren Praxisverwaltungssysteme von CompuGroup Medical oder Duria die im Projekt von der FH Dortmund entwickelte EFA 2.0/KV Connect Schnittstelle umsetzen, können ebenfalls medienbruchfrei Fallaktenfunktionen in der gewohnten Systemumgebung nutzen. Projektpartner, die noch nicht über solche Schnittstellen kommunizieren können, nutzen dafür das EFA-Portal, welches im Projekt durch das Fraunhofer ISST entwickelt und durch das RZV, HITS und FAC`T IT betrieben wird.

Quelle: Digital Healthcare NRW e. V., 44141 Dortmund, 14.11.19

BDC|Berlin: Jahrestreffen am 20. November 2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hiermit möchte der Landesverband BDC|Berlin in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Niedergelassenen Chirurgen – ANC Berlin – Sie sehr herzlich am Mittwoch, den 20. November 2019 um 19.00 Uhr zu unserer nunmehr 5. Herbsttagung des Landesverbandes BDC|Berlin “HILFE – Chirurgische Notfallversorgung in Klinik und Praxis” in das Langenbeck-Virchow-Haus, Raum Robert-Koch einladen.

Nachdem wir im letzten Jahr das Thema „Chirurgie ohne Grenzen – Deutsche Chirurgen im Ausland, Ausländische Chirurgen in Deutschland“ mit Ihnen ausführlich diskutiert haben und auch einen Artikel in der Passion Chirurgie verfasst haben, möchten wir uns in diesem Jahr der Chirurgischen Notfallversorgung widmen. Diese findet ja bekanntlich sowohl in Kliniken als auch in Praxen statt. Neue Versorgungsmodelle mit Notfallpraxen in Kliniken zur Entlastung der Rettungsstellen, Terminservicestellen der KV, erweiterte Praxisöffnungszeiten sind in der Realität angekommen. Welche Probleme bestehen dabei?

5. Herbsttagung des Landesverbandes BDC|Berlin, 20. November 2019 um 19.00 Uhr
“HILFE – Chirurgische Notfallversorgung in Klinik und Praxis”
Langenbeck-Virchow-Haus, Berlin

Es ist uns gelungen kompetente ReferentInnen für die offene Podiumsdiskussion anlässlich der Herbsttagung zu gewinnen. Wir möchten sehr gern mit Ihnen die unterschiedlichen Facetten dieses Themas kontrovers diskutieren.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Dr. Ralph Lorenz – Ira Klink – Dr. Thomas Stoffels
Dr. Frank Peter – Dr. Max von Seebach
Dr. Gunnar Peters
Vorstand des Landesverbandes BDC|Berlin

Programm

Zi-Broschüre: „Zahlen zur ambulanten Notfallversorgung in Deutschland“

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat aktuelle Daten zur ambulanten Notfallversorgung sowie zum ärztlichen Bereitschaftsdienst ausgewertet und in einer Informationsbroschüre zusammengefasst. Dazu erklärt der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried:

Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen entlastet die Notaufnahmen der Kliniken

„Die Zahl der an Krankenhäusern in Deutschland ambulant behandelten Notfallpatienten geht seit 2016 kontinuierlich zurück. Bis 2018 ist die Anzahl der Behandlungen dort um rund 222.000 Fälle gesunken. Gleichzeitig stiegen die durch niedergelassene Haus- und Fachärzte behandelten ambulanten Notfälle seit 2015 kontinuierlich um rund 360.000 Fälle von 8,96 Millionen in 2015 auf 9,32 Millionen Fälle in 2018 an. Im Bereitschaftsdienst stehen bundesweit auch mehr Vertragsärzte zur Verfügung als Krankenhäuser mit Teilnahme an der Notfallversorgung. Mit ihren Initiativen zur Einrichtung von Bereitschaftspraxen, zur Verbesserung des Bereitschaftsdienstes und zur Aktivierung der Bereitschaftsdienstnummer 116117 gelingt es den Kassenärztlichen Vereinigungen, die ambulante Inanspruchnahme der Krankenhausnotaufnahmen wieder zu senken. Dafür wenden die Kassenärztlichen Vereinigungen insgesamt dreistellige Millionenbeträge auf. Damit leisten die Vertragsärzte einen signifikanten und weiter steigenden Beitrag zur Entlastung der Notaufnahmen in den Kliniken. Diese Ansätze müssen jetzt unterstützt werden.“

Neben aktuellen Abrechnungsdaten hat das Zi die Ergebnisse einer Umfrage bei den Kassenärztlichen Vereinigungen zu Strukturen und Aufwand für den Bereitschaftsdienst sowie zur Fallzahlentwicklung in den Notaufnahmen mit und ohne angeschlossen KV-Praxis ausgewertet. Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit am 16. Juli 2019 einen Diskussionsentwurf zur Reform der Notfallversorgung veröffentlicht hat, wird in Kürze der Referentenentwurf erwartet.

Zi-Informationsbroschüre „Zahlen zur ambulanten Notfallversorgung in Deutschland“:

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland,
Salzufer 8, 10587 Berlin,  www.zi.de, 07.11.2019.

Bundestagsentscheidungen zu den neuen Gesetzen

Am 07. November 2019 hat sich der Bundestag mit drei Gesetzesentwürfen aus dem Bundesministerium für Gesundheit befasst: Ausbildungsregeln für ATA/OTA, Digitale-Versorgungs-Gesetz und das MDK-Reformgesetz.

Ausbildungsregeln für Assistenzberufe im Operations- und Anästhesiebereich

Für die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten (ATA) und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (OTA) sollen erstmals bundesweit einheitliche Regelungen  geschaffen werden. Anästhesie- und Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten arbeiten gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten und anderen Fachkräften in operativen und anästhesiologischen Bereichen von Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen. Der Bedarf an diesen speziell ausgebildeten Fachkräften ist hoch. Die bundeseinheitliche Regelung für die Ausbildung greift die Weiterentwicklungen bei diesen komplexen Aufgabenstellungen und das breite Tätigkeitsspektrum der Berufe auf. Eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wird derzeit erarbeitet.

Weitere Informationen zu den Ausbildungsregeln für Assistenzberufe im Operations- und Anästhesiebereich

Digitale-Versorgung-Gesetz

Apps auf Rezept, Angebote zu Online-Sprechstunden und überall bei Behandlungen die Möglichkeit, auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen zuzugreifen – das ermöglicht das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG). Ärzte sollen künftig digitale Anwendungen, wie Tagebücher für Diabetiker, Apps für Menschen mit Bluthochdruck, zur Unterstützung der Physiotherapie oder bei vielen weiteren Erkrankungen verschreiben.

Weitere Informationen zum Digitale-Versorgung-Gesetz

MDK-Reformgesetz

Das sind Ziele des „Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz“: Der Medizinische Dienst soll künftig organisatorisch von den Krankenkassen gelöst sein und ist als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestaltet. Zudem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen sollen systematisch vermindert werden.

Weitere Informationen zum MDK-Reformgesetz

Krankenkassen fordern eine Abspaltung vom Medizinischen Dienst

Der Medizinische Dienst wird künftig organisatorisch von den Krankenkassen gelöst und als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestaltet. Zudem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen sollen systematisch vermindert werden. Dies regelt das “Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz”, was der Deutsche Bundestag am 07.11.2019 in 2./3. Lesung beschlossen hat.

Im Vordergrund der Organisationsreform des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung steht für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Neutralität des Dienstes bei seinen Prüfungen. Um effektiv, glaubwürdig und handlungsfähig zu bleiben, so der Minister, werde der Medizinische Dienst von den Krankenkassen losgelöst und eigenständig organisiert. Eine über zwanzig Jahre währende Debatte zur Unabhängigkeit des medizinischen Dienstes würde damit zu einer Entscheidung geführt, betonte Spahn nach dem Beschluss des Bundestages.

Das Gesetz soll am 01.01.2020 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Wichtige Einzelregelungen des Gesetzes sind:

Organisationsreform MDK

  • Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) stellen künftig keine Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen mehr dar, sondern werden als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung “Medizinischer Dienst” (MD) geführt.
  • Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) wird vom GKV-Spitzenverband organisatorisch gelöst und erhält die Kompetenz zum Erlass der Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste.
  • Die Besetzung der Verwaltungsräte der MD wird neu geregelt. Künftig werden auch Vertreter der Patienten, der Pflegebedürftigen und der Verbraucher sowie der Ärzteschaft und der Pflegeberufe im Verwaltungsrat vertreten sein.

Krankenhausabrechnungsprüfung

  • Künftig soll die Abrechnungsqualität eines Krankenhauses den Umfang der zulässigen Prüfungen durch die Krankenkassen bestimmen. Dazu wird ab dem Jahr 2020 eine maximale Prüfquote je Krankenhaus bestimmt, die den Umfang der Prüfungen begrenzt. Ab 2021 wird die Höhe der Prüfquote durch die Qualität der Abrechnungen bestimmt. Die Krankenhäuser, die schlecht abrechnen, werden mehr geprüft als gut abrechnende.
  • Eine schlechte Abrechnungsqualität hat negative finanzielle Konsequenzen für ein Krankenhaus.
  • Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen werden systematisch reduziert. Dazu werden durch verschiedene Maßnahmen bestehende Blockaden des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene aufgelöst.
  • Statt Strukturen und Ausstattungen von Krankenhäusern in vielen Einzelfällen zu prüfen, wird das Verfahren in einer Strukturprüfung gebündelt.
  • Unnötige Prüffelder im Bereich der neuen Pflegepersonalkostenvergütung werden vermieden.
  • Der Katalog für sog. “ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe” (AOP-Katalog) wird erweitert. Dadurch können die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern künftig konsequenter genutzt und dem heute noch häufigsten Prüfanlass entgegengewirkt werden.
  • Eine Aufrechnung mit Rückforderungen der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser ist künftig nur noch in festgelegten Ausnahmefällen zulässig.
  • Durch Einführung einer bundesweiten Statistik soll das Abrechnungs- und Prüfgeschehen transparenter werden.

Weitere Änderungen

Darüber hinaus sieht das MDK-Reformgesetz die folgenden wesentlichen Änderungen vor:

  • Im Rahmen der Förderung der Weiterbildung in der ambulanten fachärztlichen Versorgung wird eine Förderung von mindestens 250 angehenden Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten vorgesehen.
  • Das im Jahr 2013 eingeführte Hygieneförderprogramm wird um weitere drei Jahre verlängert. Damit werden Krankenhäuser weiterhin bei der personellen Ausstattung mit Hygienepersonal unterstützt, um die entsprechenden Vorgaben des Infektionsschutzrechts besser umsetzen zu können. Bei dieser Verlängerung wird ein neuer Schwerpunkt gesetzt, der auf den sachgerechten Einsatz von Antibiotika abzielt.
  • Im Zusammenhang mit der Ausgliederung der Personalkosten für die Pflege am Bett aus der pauschalierenden Vergütung wird zu Gunsten der Krankenhäuser der Umfang pflegeentlastender Maßnahmen von 3 Prozent auf 4 Prozent erhöht. Die durch pflegeentlastende Maßnahmen eingesparten Pflegepersonalkosten können dann neben den tatsächlichen Pflegepersonalkosten zusätzlich im Pflegebudget berücksichtigt werden.
  • Das Verfahren zum Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse wird für die Mitglieder einfacher und einheitlicher gestaltet. Bürokratie wird abgebaut, indem elektronische Meldeverfahren genutzt werden. Die bisherige Mindestbindungsfrist wird von 18 auf zwölf Monate verkürzt.
  • Die studentische Krankenversicherung wird weiterentwickelt und ein elektronisches Meldeverfahren zwischen Hochschulen und Krankenkassen eingeführt. Die bisherige Begrenzung bis zum 14. Fachsemester wird zugunsten der Studierenden gestrichen.
  • Der schrittweise Abbau überschüssiger Finanzreserven von Krankenkassen ist bereits ab dem Haushaltsjahr 2020 verpflichtend anzuwenden. Somit profitieren deren Versicherte zeitnah bei der Festlegung der kassenindividuellen Zusatzbeiträge.
  • Mit einer Geschlechterquote bei der Listenaufstellung im Rahmen der Sozialwahlen soll eine angemessene Repräsentanz von Frauen und Männern in den Verwaltungsräten der Krankenkassen erreicht werden.
  • Der Gemeinsame Bundesausschuss hat künftig seine öffentlichen Sitzungen live im Internet zu übertragen sowie in einer Mediathek für einen späteren Abruf zur Verfügung zu stellen. Damit soll die Transparenz seiner Entscheidungen weiter verbessert werden.
  • Die Unterstützungsmöglichkeiten und die Finanzierung der Patientenverbände auf Landesebene werden verbessert.

Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, www.krankenkassen-direkt.de, 08.11.2019