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Bilderrätsel

WELCHER MEDIZINISCHE FACHBEGRIFF VERSTECKT SICH HINTER DIESEM BILD?

…. HABEN SIE ES ERRATEN?

Schicken Sie Ihre Antwort unter dem Stichwort „Passion Chirurgie QI/2020“ an bilderraetsel@bdc.de. Einsendeschluss ist der 10. Juni 2020. Die Auflösung dieses Rätsels finden Sie im Impressum der nächsten gedruckten Ausgabe im Juni 2020.

Unter allen richtigen Einsendungen der ersten drei Quartalsausgaben (QI, QII, QIII) verlosen wir 2020 wieder ein Android-Tablet. Die Auslosung wird Mitte November stattfinden und der Gewinner in der QIV/2020 bekannt gegeben.

Teilnahmebedingungen: Jedes BDC-Mitglied darf mitmachen, ausgenommen sind BDC-Mitarbeiter und Mitarbeiter von schaefermueller publishing GmbH sowie deren Angehörige. Bei der Gewinnauslosung sind der Rechtsweg und Barauszahlung ausgeschlossen. Der Gewinner wird schriftlich benachrichtigt. Wir danken für die Teilnahme und wünschen viel Glück.

BDC-Kommentar zum Arbeitsentwurf des BMG für eine neue Approbationsordnung für Ärztinnen

Der BDC befürwortet die Ausrichtung der Ausbildung an der Vermittlung arztbezogener Kompetenzen und die Weiterentwicklung der fächerübergreifenden Struktur bei stärkerem Praxisbezug. Nicht ausgeschöpft wurde aus Sicht des BDC das Potenzial zur individuellen Schwerpunktsetzung, bei weiterhin beschränkten Auswahlmöglichkeiten. Mit einer gewissen
Sorge schließlich wird der besondere Fokus auf die Förderung der Allgemeinmedizin betrachtet…

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Schaufenster März 2020

Leitlinien künftig auch öffentlich finanziert

Leitlinien sind essentiell, wenn um die ärztliche Arbeit in Klinik und Praxis geht. Bislang leisteten die Ärzte diese Arbeit weitestgehend ehrenamtlich. Das ändert sich nun: Durch das im vergangenen Dezember in Kraft getretene Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) besteht künftig die Möglichkeit, neue oder aktualisierte Leitlinien öffentlich zu finanzieren.

Zwei Finanzierungswege stehen hierbei offen: Zum einen können Mittel des beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angeschlossenen Innovationsfonds abgerufen werden, zum anderen können Evidenzrecherchen zu einzelnen klinisch relevanten Fragestellungen in Leitlinien über das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit – nach Beauftragung durch das Bundesgesundheitsministerium – initiiert werden. Das DVG bietet erstmals eine unabhängige Finanzierung von medizinischen Leitlinien. Dies war eine seit Langem erhobene Forderung der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).

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MODERNES VERGÜTUNGSSYSTEM

BDC bewertet Vorschläge der KOMV positiv

Die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem, kurz KOMV, hat ihren Bericht mit Vorschlägen für ein modernes Vergütungssystem vorgelegt. Kernfrage war, ob das deutsche Gesundheitssystem in der Vergütung ambulant-ärztlicher Leistungen zwei unterschiedliche Systeme für vergleichbare, wenn nicht sogar größtenteils identische medizinische Leistungen benötigt.

Zusammenfassend schlägt die KOMV jetzt eine Harmonisierung der Definition der ärztlichen Leistungen – die sogenannte Leistungslegendierung – vor. Die Preise hingegen sollen weiterhin getrennt für die GKV und die PKV vereinbart werden. Damit ist eine einheitliche Gebührenordnung vom Tisch. Dies bewertet der BDC positiv…

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Aktuelle BDC|Umfragen

Bewerbung als leitender Chirurg: Konflikt zwischen Ökonomie und Chirurgie

Der Konflikt zwischen ökonomischem Druck und ärztlichen Zielsetzungen in der Chirurgie wird zunehmend in den Fach- und Laienmedien thematisiert. Der BDC führt deshalb eine wissenschaftliche Untersuchung durch, mit der Handlungsspielräume für ÄrztInnen in Führungsfunktionen aufgezeigt werden sollen. Grundlage ist eine (streng anonyme) Befragung leitender ÄrztInnen.

Zur Umfrage…

Absage! KidsClub beim Chirurgenkongress 2020

Wie jedes Jahr wird es beim Chirurgenkongress 2020 in Berlin wieder den KidsClub Chirurgie geben. Der BDC organisiert gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie und den Frauen in der Thoraxchirurgie die Kinderbetreuung an allen Tagen des Kongresses. Wie schon in den letzten Jahren hat die Agentur Pünktchen ein abwechslungsreiches Programm für alle Kinder zwischen zwölf Monaten und zwölf Jahren zusammengestellt.

Im KidsClub wird nicht nur für Spiel und Spaß gesorgt, sondern natürlich auch für das leibliche Wohl: Frühstück, Mittagessen und vitaminreiche Snacks füllen samt gesunden Säften und Wasser den Speiseplan.

Anmeldeformular

BÄK: Nutzen und Sicherheit von Apps auf Rezept nachweisen

Für die Einführung von Gesundheits-Apps in die Patientenversorgung sind geregelte Verfahren und klare Anforderungskataloge dringend notwendig. In der dafür erstellten Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums fehle jedoch eine Konkretisierung der vom Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen beizubringenden Nachweise von positiven Versorgungseffekten, kritisierte die Bundesärztekammer (BÄK) in ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Entwurf der „Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung.

Laut dem Entwurf der Verordnung soll zunächst das Bundesamt für Arzneimittel und Me­dizinprodukte (BfArM), welches künftig für die Zulassung der Digitalen Anwendungen in der Versorgung zuständig sein wird, einen Leitfaden entwickeln, in dem speziell die An­forderungen an den Nachweis der Evidenz dargelegt werden. Die BÄK fordert, dass dies nicht nur an das Amt delegiert werden dürfe, sondern bei der Entwicklung des Leitfadens auch die Verbände aus der Ärzteschaft einbezogen werden müssten.

In ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Verordnungsentwurf geht die Bundesärztekammer auch auf die geplanten Regelungen zum Nachweis der Datensicherheit, des Datenschutzes sowie zur Funkti­ons­fähigkeit und Qualität von Gesundheits-Apps ein. Die BÄK bemängelt, dass lediglich die Vorlage von Herstellererklärungen zur Einhaltung der Vorgaben vorgesehen sei. „Dies schadet dem notwendigen Vertrauen von Patienten und Ärzten in digitale Gesundheitsanwendungen“, heißt es in der Stellungnahme. Auch die in jüngster Zeit bekannt gewordenen Verstöße gegen Datenschutzanforderungen bei digitalen Gesundheitsanwendungen zeigten die Notwendigkeit externer Überprüfung der zugesicherten Datenschutzeigenschaften.

Stellungnahme der Bundesärztekammer zur Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen der Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung – DiGAV)

Quelle: Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 21.02.2020

Neuer Vorsitz für Frau Prof. Dr. Julia Seifert

Der BDC gratuliert Prof. Dr. Julia Seifert zu ihrer Ernennung zur ersten Vorsitzenden des AK Krankenhaus- und Praxishygiene der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V) zum 31. Januar 2020. Prof. Seifert folgt damit auf Prof. Dr. Heidemarie Suger-Wiedeck, die 12 Jahre lang Vorsitzende war. Stellvertretender Vorsitzender bleibt für weitere zwei Jahre PD Dr. Frank Pitten. Prof. Seifert ist bereits seit 2008 Mitglied des AK und vertritt in ihrer Funktion die Interessen der Unfallchirurgie.

Die leitende Oberärztin der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie des Unfallkrankenhauses Berlin ist zudem Beauftragte für die Themen Hygiene und Weiterbildungsordnung beim BDC und steht hier kontinuierlich im Austausch mit dem erweiterten Vorstand. Von 2012 bis 2019 war Prof. Seifert Vizepräsidentin des BDC. Wir wünschen ihr viel Erfolg bei ihrer neuen Aufgabe.

Ärzte: Digitalisierung reduziert Bürokratie nicht

Bürokratie-Wahn in Deutschlands Arztpraxen: 65 Prozent der niedergelassenen Ärzte müssen täglich mehr als eine Stunde dem Kampf mit den Formularen opfern, zeigt eine aktuelle Umfrage des Ärztenachrichtendienstes (änd.de). Zeit, die bei der Patientenbehandlung fehlt.

Über 1.400 niedergelassene Haus- und Fachärzte beteiligten sich an der Befragung zum Thema Bürokratie, die der änd in der vergangenen Woche durchführte. Bei der Frage, wie viel Zeit das Ausfüllen von Formularen und das Abklären von schriftlichen oder telefonischen Anfragen verschlingt, gab sogar fast jeder vierte Niedergelassene (23 Prozent) an, mehr als zwei Stunden täglich dafür zu benötigen.

Insbesondere Anfragen von und Dokumente für Krankenkassen, Versorgungs- oder Arbeitsämter sowie Sozialgerichte verstopfen demnach die Praxen. Aber auch QM-Bögen, Hygiene- und Datenschutzformulare rauben nach Berichten der Ärzte wichtige Zeit. Auf die Frage, welches Formular ein besonderes Ärgernis darstellt, führen Muster 52 (Bericht für die Krankenkasse bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit) sowie die 61 (Beratung zu medizinischer Rehabilitation) die Hitparade der Ärgernisse an.

Alarmierend: 91 Prozent der Ärzte sind fest davon überzeugt, dass die bürokratische Belastung in der ambulanten medizinischen Versorgung in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat.

Politik unwissend oder ignorant?

Über die Gründe dafür gibt es keine zwei Meinungen: Satte 95 Prozent der Ärzte betonen, dass immer mehr gesetzliche Bestimmungen, die Vertragsärzte erfüllen müssen, zu der Entwicklung geführt hätten. Rund die Hälfte (51 Prozent) sieht einen Nebenfaktor außerdem in immer häufigeren Patientenanfragen und -forderungen oder (44 Prozent) in einer immer komplexer werdenden, modernen Medizin.

Gut die Hälfte der befragten Ärzte (49 Prozent) glaubt dabei, dass Politikern und Körperschaften gar nicht bewusst ist, was in den Praxen durch die Bürokratie für eine Belastung entsteht. 41 Prozent sind dagegen pessimistischer: Sie denken laut Umfrage, dass die Probleme durchaus bekannt sind – aber nichts dagegen unternommen wird, weil der Kampf gegen die Bürokratie für die Verantwortlichen keinen hohen Stellenwert hat.

Ist denn wenigstens im Zuge der Digitalisierung Besserung zu erwarten? Nein, meint die Mehrheit der Niedergelassenen: Satte 78 Prozent fürchten, dass mit neuen digitalen Prozessen sogar zusätzliche Verwaltungsarbeit anfällt. Nur vier Prozent hegen die Hoffnung, dass es zu spürbaren Verbesserungen kommt.

An der Online-Befragung unter den änd-Mitgliedern nahmen vom 4. bis zum 7. Februar 2020 insgesamt 1.411 niedergelassene Haus- und Fachärzte aus dem ganzen Bundesgebiet teil.

Quelle: änd Ärztenachrichtendienst Verlags-AG, Kattjahren 4, 22359 Hamburg, 10.02.2020

Grafik: Befragungsergebnisse

Ärztliche Zweitmeinung zukünftig auch bei geplanter Schulterarthroskopie möglich

Ein rechtlicher Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung besteht zukünftig auch bei geplanten arthroskopischen Eingriffen am Schultergelenk. Patientinnen und Patienten können sich bei einem qualifizierten Zweitmeiner zur Notwendigkeit des empfohlenen Eingriffs und zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen. Die entsprechende Ergänzung der Zweitmeinungs-Richtlinie beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Freitag in Berlin. Bislang besteht ein Zweitmeinungsanspruch bei Operationen an den Gaumen- und/oder Rachenmandeln (Tonsillektomien, Tonsillotomien) sowie bei Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien).

Unterstützung einer informierten Entscheidungsfindung bei planbaren arthroskopischen Eingriffen am Schultergelenk

Arthroskopien (Gelenkspiegelungen) an der Schulter dienen ganz überwiegend dazu, therapeutische Maßnahmen an den Gelenkstrukturen vorzunehmen. Erkrankungsbedingte Schmerzen und Einschränkungen der Beweglichkeit sollen reduziert oder beseitigt werden. Rein diagnostisch geplante Arthroskopien der Schulter sind die Ausnahme – in aller Regel werden die diagnostischen Möglichkeiten nur vorbereitend zu einer in derselben Sitzung erfolgenden therapeutischen Intervention genutzt.

Gegenstand des beschlossenen Zweitmeinungsverfahrens sind sämtliche arthroskopische Eingriffe am Schultergelenk, sofern sie planbar sind und es sich nicht um notfallmäßige Eingriffe handelt, die zeitnah erfolgen müssen. Das Zweitmeinungsangebot zielt darauf ab, eine informierte Entscheidungsfindung der Patientinnen und Patienten bei der Auswahl der operativen oder konservativen Behandlungsmöglichkeiten zu unterstützen und eine medizinisch nicht gebotene Schulterarthroskopie zu vermeiden.

Zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte

Zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte müssen die in der Zweitmeinungs-Richtlinie festgelegten Anforderungen an die besondere, eingriffsspezifische Qualifikation erfüllen. Zudem dürfen keine Interessenkonflikte vorliegen, die einer Unabhängigkeit der Zweitmeinung entgegenstehen.

Die Genehmigung, Zweitmeinungsleistungen zu planbaren Schulterarthroskopien abzurechnen, können Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie für Physikalische und Rehabilitative Medizin bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung beantragen.

Inanspruchnahme des neuen Zweitmeinungsverfahrens

Der Beschluss wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Hintergrund – Einholen einer ärztliche Zweitmeinung zu einer empfohlenen Operation

Gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten haben gemäß § 27b SGB V einen Rechtsanspruch auf Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung. Der G-BA ist gesetzlich beauftragt zu konkretisieren, für welche planbaren Eingriffe der Anspruch auf eine Zweitmeinung besteht. Zudem sind vom G-BA indikationsspezifische Anforderungen an die Abgabe der Zweitmeinung sowie an die Erbringer einer Zweitmeinung festzulegen. Die Erstfassung der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren ist am 8. Dezember 2018 in Kraft getreten.

Informationen zum generellen Leistungsumfang des Zweitmeinungsverfahrens und der konkreten Inanspruchnahme stellt der G-BA für Patientinnen und Patienten in einem Merkblatt – neu auch in Leichter Sprache – zur Verfügung.

Spezifische Informationen zu den Eingriffen, zu denen ein Zweitmeinungsverfahren angeboten wird, bietet das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) an.

Ärztinnen und Ärzten, die aufgrund ihrer besonderen Qualifikation und Unabhängigkeit eine Zweitmeinung für den jeweiligen Eingriff abgeben dürfen, sind auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zu finden.

Gemeinsamer Bundesausschuss

Pressekontakt:
Kristine Reis (Ltg.), Gudrun Köster, Annette Steger
Gutenbergstraße 13
10587 Berlin
presse@g-ba.de

Zur Pressemeldung der G-BA und weiteren Infos

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Ärztliche Zweitmeinung zukünftig auch bei geplanter Schulterarthroskopie möglich. Passion Chirurgie. 2020 Januar, 10(01): Artikel 05_01.

Allianz deutscher Ärzteverbände zu Vorschlägen der KOMV: Richtigen Weg eingeschlagen

Vorschläge der KOMV weisen in die richtige Richtung

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände erkennt Chancen in dem Bericht der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) und sieht sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass eine einheitliche Gebührenordnung nicht zuletzt aus verfassungsrechtlichen Gründen nur in eng umgrenzten Rahmen möglich sein kann. Die Kommission erkennt zu Recht, dass das duale Versicherungssystem nicht zusammengelegt werden und es folgerichtig keine einheitliche Gebührenordnung geben kann.

Die Verbände der Allianz haben sich in die Abstimmungen zur GOÄ intensiv eingebracht. Wir sehen in dem Ergebnis einer „ärzteeigenen“ GOÄ einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer neuen GOÄ, welche nun rasch umgesetzt werden muss. Die weitere Entwicklung hängt nun von der Bereitschaft des Gesetzgebers ab, der Ärzteschaft wie allen anderen freien Berufen auch in Zukunft eine Gebührenordnung zuzugestehen und das duale Krankenvollversicherungssystem zu modernisieren.

Dr. med. Jörg Rüggeberg
Sprecher Allianz Deutscher Ärzteverbände
Tel: 030 28004-165
presse@gfb-facharztverband.de

BDC-Positionspapier zum Arbeitsentwurf für eine neue Approbationsordnung

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) befürwortet die Ausrichtung der Ausbildung an der Vermittlung arztbezogener Kompetenzen und die Weiterentwicklung der fächerübergreifenden Struktur bei stärkerem Praxisbezug. Nicht ausgeschöpft wurde aus Sicht des BDC das Potenzial zur individuellen Schwerpunktsetzung, bei weiterhin beschränkten Auswahlmöglichkeiten. Mit einer gewissen Sorge schließlich wird der besondere Fokus auf die Förderung der Allgemeinmedizin betrachtet.

Ziel der Reform der Approbationsordnung muss es sein, die Qualität des Medizinstudiums zu verbessern sowie Medizinstudierenden möglichst umfassende und auch interessenbezogene theoretische und praktische Einblicke zu gewähren, um sie möglichst gut auf ihre zukünftige Tätigkeit vorzubereiten, sei es in der Allgemeinmedizin oder in einem anderen konservativen oder chirurgischen Fach. Denn fachübergreifende Erfahrungen und Kompetenzen sind für die ärztliche Tätigkeit, gerade auch im Fach Allgemeinmedizin, unabdingbar.

BDC-Positionspapier zum Arbeitsentwurf für eine neue Approbationsordnung