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Die im Zuge des Digitale-Versorgung-Gesetzes durch die Politik geforderte IT-Sicherheitsrichtlinie tritt nun in Kraft. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben eine Richtlinie zur Datensicherheit entwickelt. Diese regelt den Schutz sensibler Daten in den Praxen. Klare und verbindliche Vorgaben sollen dazu beitragen, Patientendaten noch sicherer zu verwalten und Risiken wie Datenverlust oder Betriebsausfall zu minimieren.

Für Praxen hat die KBV eine Infoseite eingerichtet mit unterstützendem Material und Online-Schulungen.

Eine weitere Richtlinie tritt in Kraft – die Richtlinie für IT-Dienstleister. Diese regelt die Zertifizierung von Dienstleistern, die die Ärzte in IT-Sicherheitsfragen beraten und die Vorgaben der Sicherheitsrichtlinie umsetzen. Die Zertifizierung wird durch die KBV durchgeführt.

Beide Richtlinien werden im Ärzteblatt am 22. Januar veröffentlicht und gelten rückwirkend ab 01. Januar 2021.

Quelle: Kassenärztlich Bundesvereinigung

 

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