21.01.2021 Politik
Arztpraxen: Richtlinien zur IT-Sicherheit gelten ab Januar 2021
Die im Zuge des Digitale-Versorgung-Gesetzes durch die Politik geforderte IT-Sicherheitsrichtlinie tritt nun in Kraft. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben eine Richtlinie zur Datensicherheit entwickelt. Diese regelt den Schutz sensibler Daten in den Praxen. Klare und verbindliche Vorgaben sollen dazu beitragen, Patientendaten noch sicherer zu verwalten und Risiken wie Datenverlust oder Betriebsausfall zu minimieren.
Für Praxen hat die KBV eine Infoseite eingerichtet mit unterstützendem Material und Online-Schulungen.
Eine weitere Richtlinie tritt in Kraft – die Richtlinie für IT-Dienstleister. Diese regelt die Zertifizierung von Dienstleistern, die die Ärzte in IT-Sicherheitsfragen beraten und die Vorgaben der Sicherheitsrichtlinie umsetzen. Die Zertifizierung wird durch die KBV durchgeführt.
Beide Richtlinien werden im Ärzteblatt am 22. Januar veröffentlicht und gelten rückwirkend ab 01. Januar 2021.
Quelle: Kassenärztlich Bundesvereinigung
Weitere Artikel zum Thema
17.04.2024 Aus- & Weiterbildung
Ökonomie in der Robotik
Ein hochaktuelles Thema als Modul 5 unseres Curriculums Robotik
16.04.2024 Aus- & Weiterbildung
DCK 2024: Sessionplaner und App verfügbar
In knapp einer Woche startet der Präsenzteil des Deutschen Chirurgie
15.04.2024 BDC|News
Praktischer Workshop: Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie 23.-25.05.2024 Berlin
Zwischen Stationsbetreuung und Fortbildung fehlt oft die Zeit für das
14.03.2024 BDC|News
Gutachterseminar: Begutachtung im Behandlungsfehlerprozess 04.05.2024 Berlin
Jede:r Chirurg:in kann von einem Gericht aufgefordert werden, ein Gutachten
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.