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Quelle: artisteer/istock

Die Aufklärung vor einer Operation muss so frühzeitig erfolgen, dass dem Patienten genügend Bedenkzeit für die Entscheidung verbleibt. Wegen des bestehenden Zeitdrucks ist ein Aufklärungsgespräch erst am Tag der Operation oder noch während der OP-Vorbereitung grundsätzlich verspätet, die sich anschließende Operation damit rechtswidrig. Dieses Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 30.5.2022 haben die Justizbehörden in Rheinland-Pfalz nun (27.7.2022) gegenüber der Presse kommuniziert.

Die Klägerin, eine Frau aus Baden-Württemberg, hat in einem solchen Fall nun ein Schmerzensgeld von 10.000 € zugesprochen erhalten.

Zudem sei die Einwilligung eines Patienten in einen ärztlichen Eingriff nur dann wirksam, wenn der Arzt zuvor verständlich und ausführlich über die Risiken der OP aufgeklärt habe, so das Gericht.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren befindet sich mittlerweile in der Berufung vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken.

Zur Frage, wie eine patientenorientierte und fehlerlose Aufklärung durchzuführen ist, hören Sie den Podcast von Surgeon Talk.

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