01.11.2023 Niederlassung
Artzpraxis Tipp: Manuelle Aufbereitung und Sterilisation von Instrumenten – in welchem Umfang möglich?
Frage:
Ein Chirurg ist Inhaber einer Praxis für Orthopädie und Unfallchirurgie in Berlin und betreibt einen eigenen kleinen OP. Bisher arbeitet er die Instrumente manuell auf und sterilisiert sie anschließend (keine Hohlinstrumente). Nun hat er von Kollegen gehört, dass das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (Lageso) auf einer maschinellen Aufarbeitung besteht. Stimmt diese Aussage?
Antwort:
Tatsächlich sind die Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten (in unserer Umgangssprache Desinfektion und Sterilisation von Instrumenten) immer weiter angestiegen. Grundlage sind die Richtlinien der KRINKO des RKI, die durch Bezug auf das Infektionsschutzgesetz verpflichtend umzusetzen sind.
Die Frage, ob der Chirurg in seiner Praxis manuell reinigen und desinfizieren kann und darf oder ob ein „RDG“ (Reinigungs- und Desinfektionsgerät = medizinische Spülmaschine) einzusetzen ist, ist ein bisschen „Verhandlungssache“ mit dem zuständigen Prüfer. Das chirurgische Grundinstrumentarium (Pinzette, Schere, Nadelhalter) wird in der Regel als „Kritisch A“ eingestuft. Dafür sieht die Richtlinie eine „bevorzugt maschinelle“ Reinigung und Desinfektion vor. Das bedeutet, dass er grundsätzlich auch manuell aufbereiten kann, wenn dieser Prozess genau definiert und validiert ist und der Prüfer dies überzeugend findet. Nach unserer Beratungserfahrung wird das manuelle Verfahren in den letzten Jahren tatsächlich zunehmend von den Prüforganen abgelehnt und ein RDG gefordert. Darüber hinaus wird gelegentlich die Diskussion eröffnet, ob ein Nadelhalter wegen des verdeckten Gelenks nicht eventuell der Gruppe „Kritisch B“ zuzuordnen sei, für die ohnehin die RDG-Aufbereitung verpflichtend ist. Näheres dazu HIER.
Die klingt alles bürokratisch und lästig. Viele niedergelassen Kollegen und Kolleginnen nutzen daher schon Alternativen zur Aufbereitung in der eigenen Praxis, etwa Einweg-Instrumente, oder lagern die Aufbereitung aus. Manchmal kann man dazu mit einem benachbarten Krankenhaus eine Vereinbarung schließen.
Zur regionalen Umsetzung in den Ländern raten wir immer, Kontakt mit unseren Regional-Vertretern des BDC aufzunehmen. In Berlin ist dies beispielsweise Herr Dr. Max Freiherr von Seebach
Kalbe, P: Manuelle Aufbereitung und Sterilisation von Instrumenten – in welchem Umfang möglich? Passion Chirurgie. 2023 November; 13(11): Artikel 04_04.
Autor des Artikels
Dr. med. Peter Kalbe
Vizepräsident des BDCGelenkzentrum SchaumburgStükenstraße 331737Rinteln kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
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