13.11.2018 Politik
Arbeitszeiten im Krankenhaus regelmäßig kontrollieren

Der Marburger Bund fordert die Länder auf, die jeweils zuständige Gewerbeaufsicht anzuweisen, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in den Krankenhäusern regelmäßig zu überprüfen und festgestellte Verstöße nach dem Arbeitszeitgesetz zu ahnden. „Es ist zwingend erforderlich, dass die Gewerbeaufsicht von sich aus verstärkt ein Auge auf die Arbeitszeiten im Krankenhaus richtet“, heißt es in einem Beschluss der 134. Hauptversammlung der Ärztegewerkschaft. Es genüge nicht, nur die angezeigten Verstöße zu verfolgen.
Die Arbeitsbelastung in den Kliniken steige von Jahr zu Jahr. Die Folge seien Arbeitszeiten, die oft weit über das zulässige Maß hinausgehen. So betrage die tatsächliche Wochenarbeitszeit einschließlich Überstunden und Dienste bei über 60 Prozent der Ärztinnen und Ärzte im Durchschnitt mehr als 49 Stunden (MB-Monitor 2017). In einer repräsentativen Umfrage des MB-Landesverbands Baden-Württemberg unter seinen Mitgliedern haben sich deswegen 85 Prozent der befragten Ärztinnen und Ärzte für anlasslose Kontrollen ausgesprochen.
Quelle: Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V., Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin, www.marburger-bund.de, 10.11.2018
Weitere Artikel zum Thema
31.05.2023 Politik
Ab 1. Juli kann die GOP 01645 bei paarigen Organen oder Körperteilen je Seite abgerechnet werden
Eine Abrechnungsbestimmung im Zusammenhang mit einem ärztlichen Zweitmeinungsverfahren ist angepasst worden.
26.05.2023 Politik
Klinikreform – Bund und Länder treffen sich zur Besprechung des Eckpunktepapiers
Bei der geplanten Krankenhausreform kommt das BMG den Ländern weiter entgegen, insistiert aber bei den Leistungsgruppen auf einheitliche Standards.
22.05.2023 Politik
Videos vom 127. Deutschen Ärztetag
Der 127. Deutsche Ärztetag festgehalten in Videobeiträgen.
16.05.2023 Politik
Gemeinsamer Bundesausschuss: Bericht zur Zahl der Zweitmeinenden veröffentlicht
Ein aktueller Bericht zur Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen im Jahr 2021 eine Genehmigung als Zweitmeinende erhalten haben.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.