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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute (20.10.2022) beschlossen, dass gesetzlich Versicherte künftig auch vor einer geplanten Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie) Anspruch auf eine zweite ärztliche Meinung haben. Die sogenannten Zweitmeiner prüfen, ob die empfohlene Operation auch aus ihrer Sicht medizinisch wirklich notwendig ist. Zudem beraten sie die Versicherten zu möglichen Behandlungsalternativen. Voraussichtlich ab 1. Januar 2023 steht dieses Angebot zur Verfügung. Ambulant oder stationär tätige Ärztinnen und Ärzte können ab diesem Zeitpunkt bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, Zweitmeinungen abgeben und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen.

Ärztinnen und Ärzte, die bei einer geplanten Entfernung der Gallenblase als sogenannte Zweitmeiner tätig sein wollen, müssen in einer der folgenden Fachrichtungen qualifiziert sein und mindestens fünf Jahre nach dem Facharztstatus in ihrem Gebiet unmittelbar in der Patientenversorgung tätig gewesen sein:

  • Innere Medizin und Gastroenterologie,
  • Allgemeinchirurgie,
  • Viszeralchirurgie,
  • Kinder- und Jugendchirurgie oder
  • Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugend-Gastroenterologie.

Zudem gelten die in der Zweitmeinungs-Richtlinie des G-BA festgelegten generellen Anforderungen, die zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich ihrer Qualifikation und Unabhängigkeit erfüllen müssen.

Inanspruchnahme

Wenn das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtlichen Einwände gegen den Beschluss hat, wird er im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er tritt dann nicht unmittelbar, sondern am ersten Tag des darauffolgenden Quartals in Kraft: voraussichtlich am 1. Januar 2023.

In Deutschland wird jährlich bei ca. 200 000 Patientinnen und Patienten die Gallenblase entfernt – das ist deutlich mehr als im europäischen Vergleich.

G-BA-Pressemitteilung vom 20.10.2022

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