17.06.2025 Recht&Versicherung
Aktive Bewegungsschiene nach Kreuzbandriss wird keine ambulante Kassenleistung

Kreuzbandrisse stellen die häufigste klinisch relevante Verletzung des Kniegelenks dar. Nach der Operation wird mit Physiotherapie versucht, die Beweglichkeit des Knies möglichst gut wiederherzustellen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nach Auswertung der aktuellen Studienlage keine Belege dafür gefunden, dass ein zusätzliches häusliches Training mit einer aktiven Bewegungsschiene (CAM-Schiene) medizinisch sinnvoll ist. Die Leistung kann deshalb in der vertragsärztlichen Versorgung nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht oder veranlasst werden.
Dazu Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung: „Für die Anwendung einer aktiven Bewegungsschiene zu Hause konnte kein medizinischer Nutzen nachgewiesen werden, deshalb wird sie auch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Krankenhaus haben wir eine andere Situation: Hier wird die Schiene unter unmittelbarer ärztlicher und physiotherapeutischer Aufsicht und Kontrolle eingesetzt. Sie kann im Zusammenhang mit einer konservativen oder operativen Versorgung von Kreuzbandrupturen weiterhin eingesetzt werden, um die Gelenkbeweglichkeit frühzeitig zu erhalten oder herzustellen.“
Die Verordnung passiver Motorschienen ist nach wie vor möglich.
Quelle: G-BA
Weitere aktuelle Artikel
01.08.2023 Fragen&Antworten
F+A: Streitverkündung im Rahmen eines Arzthaftpflichtprozesses
Frage: Ein Oberarzt fragt an, ob er einen eigenen Anwalt
01.08.2023 Abrechnung
DRG und Kodierung 2023 in der Chirurgie
Das aG-DRG-System 2023 beinhaltet insgesamt 1.292 Fallpauschalen. Die Anzahl der Fallpauschalen gegenüber dem Vorjahr ist damit unverändert, wobei es innerhalb der einzelnen Gruppen zu Verschiebungen kommt.
01.05.2023 Recht&Versicherung
Das neue Ehegattennotvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten
Seit 01.01.2023 gilt die gesetzlich in § 1358 BGB verankerte gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge (sog. Ehegattennotvertretungsrecht). Wie das Wort „Ehegattennotvertretung“ aber schon suggeriert, wird hiermit keine Pauschalbefugnis für eine anlasslose und zeitliche unbegrenzt zulässige Vertretung geschaffen, sondern dieses gesetzliche Vertretungsrecht wird auf bestimmte Personen, Anwendungsfälle, abschließend aufgezählte Vertretungshandlungen im Bereich der Gesundheitssorge sowie zeitlich beschränkt.
01.05.2023 Fragen&Antworten
F+A: Bedenkzeit zwischen Aufklärung und Einwilligung
Ein Chefarzt fragt an, ob dem Patienten ein bestimmter Zeitraum als Bedenkzeit zwischen Aufklärung und Einwilligung gewährt werden muss, oder ob der Patient auch unmittelbar nach der Aufklärung bzw. durch späteres Erscheinen zum Eingriff rechtswirksam in diesen einwilligen kann.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.