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Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 hat mit großer Mehrheit die Gesamtnovelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) beschlossen. Die MWBO ist die Vorlage für die rechtlich verbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern. Ziel der Gesamt-Novelle ist eine kompetenzbasierte Weiterbildung zur Verbesserung der Weiterbildungsqualität. „Inhalte statt Zeiten“, so brachte Dr. Franz Bartmann die wesentliche Neuerung der Weiterbildungsreform auf den Punkt. „Die Kernfrage lautet nicht mehr, wie oft und in welcher Zeit wurden Inhalte erbracht, sondern wie und in welcher Form werden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben“, sagte der Vorsitzende der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer (BÄK). 

Die erworbenen Kompetenzen werden künftig in vier Kategorien bescheinigt: Inhalte, die der Weiterzubildende zu beschreiben hat; Inhalte, die er systematisch einordnen und erklären soll, sowie Fertigkeiten, die er unter Supervision und solche, die er selbstverantwortlich durchführt. Zur Abstimmung standen die Präambel, die Ziel und Zweck der ärztlichen Weiterbildung definiert, sowie der Paragrafenteil, der die rechtlichen Vorgaben der Weiterbildung beschreibt. Außerdem haben die Abgeordneten über die Allgemeinen Inhalte der Weiterbildung entschieden, also die übergreifenden Kompetenzen, die jeder Arzt erwerben muss – wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung je nach Fachgebiet. In den Allgemeinen Inhalten werden die ärztlichen Haltungen und Rollen näher beschrieben, wie ärztliche Gesprächsführung, Managementaufgaben, interkollegiale und interprofessionelle Zusammenarbeit; insgesamt wird ein großer Wert auf patientenbezogene Tätigkeiten gelegt. 

Der Ärztetag hat darüber hinaus über den sogenannten Kopfteil der Zusatz-Weiterbildungen der MWBO abgestimmt. Die Delegierten haben u.a. entschieden, welche Zusatz-Bezeichnungen zukünftig Teil der ärztlichen Weiterbildung werden. Außerdem wurden die Voraussetzungen und Mindestzeiten für deren Erwerb festgelegt werden. Nicht entschieden hat der Ärztetag hingegen über die Inhalte der Zusatz-Weiterbildungen. Diese soll der BÄK-Vorstand auf der Grundlage dessen beschließen, was die Weiterbildungsgremien der BÄK in enger Abstimmung mit den Fachgesellschaften und Berufsverbänden sowie den Landesärztekammern erarbeiten. Mit den Weiterbildungsinhalten der Fachgebiete war der Ärztetag im vergangenen Jahr ebenso verfahren.

Der Ärztetag begrüßte die Einführung eines elektronischen Logbuchs (eLogbuch) und hat Anforderungen an die Konzeptentwicklung einschließlich der technischen Spezifikationen sowie der rechtlichen und finanziellen Folgen für die Landesärztekammern gestellt. Unter Beibehalt der Bundeseinheitlichkeit sollen die technischen Möglichkeiten auch erlauben, dass das eLogbuch einzelne Abweichungen in den Landesärztekammern erlaubt. 

Mit dem Beschluss des 121. Deutschen Ärztetags 2018 in Erfurt hat eine Weiterbildungsreform ihren Abschluss gefunden, die 2012 in Nürnberg begann. Damals erteilte der Ärztetag den Weiterbildungsgremien der BÄK den Auftrag, eine kompetenzbasierte MWBO zu entwickeln. Einen  Meilenstein  auf  der  Zielgeraden  zur  Verabschiedung  der Novelle  hatte  der  120.  Deutsche  Ärztetag  im  Mai  2017  erreicht,  indem  er  für  den Kernbereich der neuen MWBO – die Facharzt-   und   Schwerpunktkompetenzen – ,  die Titel, Gebietsdefinitionen und Weiterbildungszeiten beschlossen hat. Nachfolgend wurden die Weiterbildungsinhalte im Konvergenzverfahren mit den Landesärztekammern abgestimmt. 

Dieses Ergebnis des Deutschen Ärztetags belegt die besondere Wertschätzung des intensiven Einsatzes von Dr. Bartmann als Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der BÄK.

Quelle: Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, www.bundesaerztekammer.de, 11.05.2018