Ab diesem Mittwoch (24.11.2021) müssen nach dem angepassten Infektionsschutzgesetz Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen einen tagesaktuellen Antigentest vorlegen. Das gilt auch für Geimpfte oder Genesene. Nur Patienten seien davon ausgenommen, schreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Meldung.
Der tägliche Antigentest kann demnach eigenständig ohne Überwachung erfolgen. Alternativ sind zwei PCR-Tests pro Woche möglich. Die Arbeitgeber müssen die Testergebnisse dokumentieren und alle zwei Wochen an die zuständige Behörde melden. Positive Testergebnisse sind wie gewohnt meldepflichtig.
Die KBV fordert eine Kostenübernahmeregelung für diese verpflichtenden Tests in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen.
Die komplette Meldung findet sich auf der Website der KBV.