25.02.2025 BDC|News
BDC trifft H-DRG-Vereinbarung mit Pathologie

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der BDC hat unter Einbeziehung der Anästhesie eine Vereinbarung mit der Pathologie getroffen, mit deren Hilfe mögliche Auseinandersetzungen um Honoraranteile aus H-DRGs vermieden werden sollen. Bekanntlich sind pathologische Leistungen Bestandteil der Hybrid-DRG mit der Folge, dass diejenige Einrichtung, die ein solches H-DRG abrechnet, die Pathologie aus diesem Honorar bezahlen muss, weil eine kassenärztliche Überweisung grundsätzlich nicht erlaubt ist. Angesichts der möglicherweise entstehenden immensen Kosten durch Spezialuntersuchungen haben wir vereinbart, dass zunächst nur eine einfache Histologie zu einem über alle DRG gleichen Festpreis erstattet wird und zwar als Vorwegabzug. Erst danach erfolgt eine ggf. erforderliche Aufteilung zwischen Chirurgie und Anästhesie.
Sollte aus medizinischer Indikation eine weitere (teure) Spezialuntersuchung erforderlich sein, so muss die Pathologie dies unmittelbar mitteilen. Da sich dann meist auch die Diagnose ändert, muss im Groupersystem geprüft werden, ob dann nicht mehr auf ein H-DRG zugegriffen werden muss, sondern eine EBM-Abrechnung erfolgt. Diese lästige Umwidmung schützt alle Beteiligten vor unangenehmen Überraschungen. Es zeigt sich einmal mehr, dass die Rechtsverordnung zu H-DRG fehlerhaft und unausgegoren ist. Das werden wir weiter versuchen zu ändern, bis dahin bedarf es im Einzelfall leider etwas kreativer Phantasie.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer
Dr. med. Peter Kalbe
Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg
Dr. med. Friederike Burgdorf
Download: Vereinbarung zwischen BDP, BDC und BDA
Autoren des Artikels

Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer
Präsident des Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)Referat Presse- & Öffentlichkeitsarbeit/WeiterbildungskommissionLuisenstr. 58/5910117Berlin kontaktieren
Dr. med. Peter Kalbe
Vizepräsident des BDCGelenkzentrum SchaumburgStükenstraße 331737Rinteln kontaktieren
Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg
Vizepräsident des BDCReferat Presse- & Öffentlichkeitsarbeit/Zuständigkeit PASSION CHIRURGIEPraxisverbund Chirurgie/Orthopädie/Unfallchirurgie Dres. Rüggeberg, Grellmann, HenkeZermatter Str. 21/2328325Bremen kontaktieren
Dr. med. Friederike Burgdorf
GeschäftsführerinBerufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)Luisenstraße 58/5910117Berlin kontaktierenWeitere aktuelle Artikel
01.01.2020 Akademie aktuell
Webinar-Termin im Januar 2020: S2k-Leitlinie „Typ B Aortendissektion“
Am 30.01.2020, 18:00 Uhr findet des nächste BDC|Webinar zur S2k-Leitlinie „Typ B Aortendissektion“. Referent ist Prof. Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen.
01.01.2020 BDC|News
Wolfgang Müller-Osten-Medaille für besonderes Engagement
Im Rahmen der BDC-Präsidiumssitzung wurden im November 2019 zwei Wolfgang Müller-Osten-Medaillen verliehen. Der Berufsverband ehrt damit herausragende Persönlichkeiten, die sich in ihrer langjährigen Tätigkeit für die Interessen von Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland mit großem Engagement eingesetzt haben.
01.01.2020 Aus-, Weiter- & Fortbildung
Gemeinsame Assistentenumfrage des BDC und des Perspektivforums Junge Chirurgie der DGCH 2018/2019
Die Assistentenumfrage des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) hat eine seit 1998 bestehende Tradition. Sie wurde letztmalig in den Jahren 2011 und 2014/15 durchgeführt. Auf ihrer Basis konnten in der Vergangenheit Qualitätskriterien für die chirurgische Weiterbildung erstellt werden, die teilweise auch Einzug in die Musterweiterbildungsordnung gefunden haben.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.