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MedizinFotoKöln D. Hensen

Immer öfter gehört es zu den chirurgischen Aufgaben, Gutachten zu erstellen – für private und gesetzliche Versicherungen, Gerichte und Ärztekammern. Für D-Ärzte und -Ärztinnen und BG-Tätigkeiten bestehen zusätzliche Fortbildungspflichten. Neben der Teilnahme an zwei unfallmedizinischen Tagungen und einem „Gutachterseminar“, sind im Fünfjahreszeitraum auch ein Seminar „Kindertraumatologie“ und ein Seminar „Rehabilitationsmedizin/-management“ für D-Ärzte und -Ärztinnen Pflicht. Der BDC hat daher eine neue Veranstaltungsreihe konzipiert, die alle notwendigen Anforderungen abdeckt.

Informationen und Buchungslinks zu den einzelnen Fortbildungen:

Unfallbegutachtung in der gesetzlichen Unfallversicherung am 15. September

Kindertraumatologie für D-Ärzte/-Ärztinnen am 16. September

Rehabilitationsmedizin/-management am 16. September

Die Seminare finden in Mainz statt. Sie sind als Fortbildung im Sinne der Ziffer 5.12 der Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach § 34 SGB VII zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren anerkannt.

In diesem Jahr findet vom 7. – 9. September 2023 zudem zum zehnten Mal das D-Arzt-Forum des Bundesverbandes der Durchgangsärzte (bdd) statt. Auch in diesem Jahr werden die von der DGUV geforderten Fortbildungen für Durchgangsärzte und -ärztinnen ein zentraler Inhalt der Tagung sein.

Neben spannenden Vorträgen hochrangiger Referent:innen, darunter BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe, wird auch die soziale Komponente zum gegenseitigen Austausch nicht zu kurz kommen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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