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Das Einholen einer Zweitmeinung ist jetzt auch im Rahmen einer Videosprechstunde möglich. Zusätzlich zu den jeweiligen arztgruppenspezifischen Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen sind dann die Gebührenordnungspositionen 01444 (10 Punkte / 1,11 Euro) und 01450 (40 Punkte / 4,45 Euro) berechnungsfähig. Bislang erfolgte die Zweitmeinung während eines persönlichen Gesprächs vor Ort.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren im März zudem um die Indikation der Amputation bei diabetischem Fußsyndrom ergänzt. Das neue Zweitmeinungsverfahren bezieht sich auf planbare Minoramputationen (bis unterhalb des Knöchels) oder Majoramputationen (bis oberhalb des Knöchels) bei Diabetikern.

Für beide Änderungen wurde die Vergütung zum 1. Juli im EBM geregelt.

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Praxisnachricht der KBV 24.06.2021

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