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Neuerungen für PTAs, einheitliche Ausbildung für ATAs und OTAs

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat zwei weitere Ausbildungsreformen für Gesundheitsberufe auf den Weg gebracht: jeweils einen Referentenentwurf für ein

  • „Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten (PTA)“ und ein
  • „Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten (ATA) und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten (OTA)“.

Die Ausbildungen nach den neuen Regelungen sollen jeweils zum 1. Januar 2021 beginnen.

Unser Gesundheitswesen braucht gut ausgebildete Fachkräfte. Und wir brauchen Ausbildungen, die auf der Höhe der Zeit sind. Dies setzen wir seit 12 Monaten konsequent in allen Bereichen um. Nun auch für diese beiden Berufsbilder. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

So soll die Ausbildung zum pharmazeutisch-technischen Assistenten neu strukturiert und gewichtet werden

Künftig sollen PTAs besser dazu ausgebildet werden, Kunden in der Apotheke über Arzneimittel, Medizinprodukte und allgemeine Gesundheitsfragen – wie z.B.Ernährungstipps – zu beraten. Dadurch können sie auch mehr Verantwortung in der Apotheke übernehmen. Die Ausbildung dauert weiterhin zwei Jahre und wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Auszubildende, die ihre Ausbildung vor dieser Reform begonnen haben, führen sie nach den bisherigen Vorschriften weiter und schließen sie ab.

Darüber hinaus ist eine weitere Überarbeitung der Gesundheitsfachberufe geplant. Damit soll auch die Frage geklärt werden, ob und inwiefern das Schulgeld abgeschafft wird.

Warum wird die PTA-Ausbildung überarbeitet?

Der Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten wurde 1968 erstmals gesetzlich geregelt. Im Vordergrund stand dabei die Unterstützung des Apothekers, vorwiegend für die Arbeit im Labor und bei der Rezeptur. Im Laufe der Jahre wandelten sich jedoch die Aufgaben in den Apotheken. „Heute erwarten Patientinnen und Patienten in ihrer Apotheke eine gute Beratung und kompetente Information zu Arzneimitteln“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Mit der Reform modernisieren wir die Ausbildung – ausgerichtet an die Anforderungen im Apotheker Alltag.

Die neue Ausbildung zum Anästhesietechnischen Assistenten und zum Operationstechnischen Assistenten

ATA und OTA arbeiten gemeinsam mit Ärzten und anderen Fachkräften in den operativen und anästhesiologischen Bereichen von Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen. Bisher gab es keine bundesweit einheitliche Ausbildung für ATAs und OTAs. Das soll sich nun ändern:

„Wir gehen endlich an, was die Bundesländer seit über 10 Jahren fordern und schaffen erstmals einheitliche Regelungen für die Ausbildung der Anästhesie- und Operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. In der neuen, bundeseinheitlich geregelten Ausbildung erhalten die Auszubildenden wichtige Kompetenzen im sicheren Umgang mit Patientinnen und Patienten in einem sehr sensiblen Arbeitsumfeld. Sie erlernen beispielsweise den fachgerechten Umgang mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und weiteren medizinischen Geräten. Sie lernen darüber hinaus, eigenverantwortliche Aufgaben in der medizinischen Diagnostik und Therapie auszuführen oder Ärztinnen und Ärzten im Anästhesie- und OP- Bereich zu assistieren.

Die Ausbildung soll drei Jahre dauern. Sie setzt sich zusammen aus einem theoretischem Teil und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung an Krankenhäusern und in geeigneten ambulanten Einrichtungen. Die Auszubildenden schließen mit einer staatlichen Prüfung ab; damit ist auch ihr Abschluss staatlich anerkannt. Sie sollen außerdem eine angemessene Vergütung erhalten. Um eine Ausbildung zu beginnen, ist ein mittlerer Schulabschluss oder eine mindestens zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung nach einem Hauptschulabschluss nötig. Die Ausbildung zum ATA und OTA wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen und somit auch staatlich anerkannt.

Beide Referentenentwürfe sehen vor, dass der Bundesrat den Gesetzen zustimmen muss.

Zu den Referentenentwürfen

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