18.12.2024 BDC|News
Wichtige finanzielle Verbesserungen für die Durchgangsärzte in der UV-GOÄ

Bürokratie-Ausgleich durch vermehrten Ansatz der GO.-Nr. 143
Zum Jahreswechsel konnte auf Beschluss der Gebührenkommission zwischen DGUV und KBV ein gewisser finanzieller Ausgleich für die immer wieder kritisierte Bürokratie im durchgangsärztlichen Verfahren vereinbart werden. Die Nr. 143 der UV-GOÄ kann ab 1.1.2025 nicht nur für das Ausstellen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angesetzt werden, sondern für praktisch sämtliche BG-Formulare (Übersicht im Kasten). Dies soll einen gewissen Ausgleich für den Aufwand darstellen, der durch die umfangreichen zusätzlichen Angaben z. B. bei der Verordnung von physikalischer Therapie, entsteht. Aber auch für deutlich einfachere Verordnungen, z. B. für Hilfsmittel (nicht für Arzneimittel!), sowie für das Ausstellen von Überweisungen (Hinzuziehung) auf dem Vordruck F2902 ist die Nr. 143 zukünftig ansetzbar. Allerdings gibt es eine Begrenzung auf den 3-maligen Ansatz pro Behandlungstag. Bei der aktuellen Bewertung dieser Leistungsposition mit 3,53 € ergibt sich somit ein zusätzliches Honorar-Potenzial von bis zu 10,59 € pro Behandlungstag. Der BDC begrüßt diese Entscheidung der Gebührenkommission ausdrücklich, weil dadurch vor allem länger dauernde und aufwändige Behandlungen besser vergütet werden.
Vergütung für angeforderte Messblätter außerhalb der Begutachtung nach GO-Nr. 134
Ab Januar 2025 kann für das Ausfüllen eines Messblatts nach den Vordrucken F 4220, F4222, F 4224 und F6222 die neue GO.-Nr. 134 angesetzt werden, die mit 20,00 € bewertet ist. Dies gilt allerdings nur auf Anforderung von UV-Trägern und nicht zusätzlich zu den Gebühren für die Gutachten.
Vergütung für die Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) nach GO.-Nr. 180
Auch im Rahmen der durchgangsärztlichen Behandlung soll die ePA mit aktuellen medizinischen Informationen befüllt werden. Dafür kann ab 1.1.2025 einmal im Behandlungsfall eine Gebühr in Höhe von 5,00 € nach der neuen GO.-Nr. 180 angesetzt werden.
Neue GO-Nrn. für die Vakuumversiegelung (GO.-Nrn. 2018, 2019 und 2020)
Ebenfalls zum 1.1.2025 wurden neue GO.-Nrn. für die Vakuumversiegelung bei der Behandlung chronischer Wunden aufgenommen. Dabei kann der Durchgangsarzt entweder nach einer Tagespauschale gemäß der GO.-Nr. 2018 (zurzeit 97,86 € je Behandlungstag) abrechnen oder jede Behandlung einzeln nach den GO.-Nrn. 2019 (Erstbehandlung, 42,15 € plus Besondere Kosten 10,00 €) und Nr. 2020 (Folgebehandlungen, 28,85 € plus Besondere Kosten 10,00 €) ansetzen. Bei der Pauschale nach Nr. 2018 sind die Sachkosten für die Pumpe und das Verbandmaterial mit abgegolten, bei den Einzelleistungen können diese zusätzlich als Aufwandsersatz geltend gemacht werden. Für die GO.-Nr. 2020 gilt eine Begrenzung auf maximal 3-mal pro Kalenderwoche und der Ausschluss gegen Untersuchungen und Beratungen und gegen andere Leistungen der Wundbehandlung. Für außergewöhnlich große und aufwändige Wunden kann nach wie vor eine Einzelvereinbarung mit den UV-Trägern angestrebt werden.
Der BDC setzt sich fortlaufend für weitere Verbesserungen der Vergütungen für die durchgangsärztliche Tätigkeit ein. Im Laufe des Jahres 2025 ist eine Neuordnung und Anhebung der Gebühren für arthroskopische Operationen in Vorbereitung. Danach stehen weitere Fortschritte bei den Grundleistungen (Untersuchungen und Beratungen) sowie bei den ambulanten Operationen auf der Agenda. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden. Bitte laden Sie sich regelmäßig die jeweils gültige UV-GOÄ von der KBV-Homepage herunter und überprüfen Sie, ob die häufigen Anpassungen in Ihrem eigenen EDV-System umgesetzt wurden:
https://www.kbv.de/html/uv.php
Überblick über die ab 1.1.2025 nach der GO.-Nr. 143 abrechenbaren Formulare
› Bescheinigung zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit
Dies gilt auch für Bescheinigungen zum Bezug des Kinderpflege-Verletztengeldes bzw. zum Nachweis der unfallbedingten Erkrankung des Kindes
› Transportbescheinigung/Bescheinigung Krankenbeförderung
› Bescheinigungen für Kleider- und Wäschemehrverschleiß
› Verordnung von Hilfsmitteln (einschließlich orthopädischer Schuhe und Einlagen mit Vordruck F 2404)
› Bestätigungen für Fahrkostenabrechnungen
› Verordnung von Krankengymnastik/Physiotherapie (F 2400) und Ergotherapie (F2402)
› Verordnung von Rehasport und Funktionstraining (F 2406)
› Verordnung von KSR (F 2170), BGSW (F 2150), EAP (F 2419), ABMR (F 2162)
› Verordnung von häuslicher Krankenpflege nach § 19 Vertrag Ärzte/UVTr
› F 2902 Hinzuziehung/ Überweisung (§ 12 ÄV)
› Verordnung von DiGA
Zum Dokument UV-GOAE – Gebührenordnung für Ärzte
Weitere aktuelle Artikel
01.01.2020 BDC|News
60 Jahre BDC: Jubiläumsartikel
Der BDC feiert in diesem Jahr sein 60-jähriges Jubiläum! In unserer Jubiläumsartikelserie stellen wir Ihnen das ganze Jahr über Vorstandsmitglieder, Mitglieder aus Landesverbänden und Themenreferaten in ausgewählten Texten und Interviews vor. Lassen Sie sich überraschen! Sie finden die Texte auch auf Instagram und Facebook.
23.12.2019 BDC|News
Editorial: Des einen Lust – des anderen Frust?
Es funktioniert tatsächlich: Allein 2019 hat uns Jens Spahn an die dreißig neue und laufende Gesetzgebungsverfahren beschert – Ende nicht in Sicht! Und in der Tat werden Sie einander dieser Tage nicht nur einen besinnlichen Jahresausklang wünschen, Glück, Erfolg und Freude, nach Möglichkeit im Kreise der Familie, sondern immer wieder auch Gesundheit.
17.12.2019 BDC|News
Chirurgen kritisieren EBM-Reform: Änderungen nicht langfristig gedacht
Die zum 1. April 2020 vorgesehene Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) weist für den BDC in wichtigen Bereichen erhebliche Defizite auf. Zwar gibt es eine Aufwertung der sogenannten „sprechenden Medizin“, jedoch fehlt in der Einigung eine dringend notwendige Kompensation der Hygienekosten beim Ambulanten Operieren. Diese sind durch gesetzliche Vorgaben stark gestiegenen.
13.12.2019 BDC|News
Dezemberausgabe: Viszeralchirurgie in Passion Chirurgie
die Dezemberausgabe der PASSION CHIRURGIE verabschiedet Sie aus dem alten Jahr mit einem CME-Artikel zu „Akut entzündliche Krankheitsbilder in der Abdominalchirurgie“ und u. a. der Auswertung unserer Assistentenumfrage.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.