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Innerhalb der gesetzten Frist sind beim Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) 93 Anträge zur Förderung von Projekten zu neuen Versorgungsformen eingegangen. Zu allen sechs Themenfeldern der jüngsten Förderwelle wurden Anträge eingereicht.

Das Antragsvolumen aller eingereichten Anträge beträgt knapp 440 Millionen Euro und übersteigt somit deutlich die tatsächlich jährlich zu vergebende Fördersumme von 225 Millionen Euro.

„Es zeigt sich erneut, dass das Ideenpotenzial zur Verbesserung der medizinischen Versorgung noch längst nicht ausgeschöpft ist. Die im Koalitionsvertrag enthaltene Verstetigung des Innovationsfonds über die ursprünglich vorgesehenen vier Jahre hinaus ist auch vor diesem Hintergrund ein sehr wichtiger und zukunftsweisender Schritt“, sagte der Vorsitzende des Innovationsausschusses, Prof. Josef Hecken, heute in Berlin.

Der Expertenbeirat wird nun mit der Begutachtung und Bewertung der Anträge zu der am 20. Oktober 2017 veröffentlichten themenspezifischen Förderbekanntmachung beginnen. Voraussichtlich im kommenden Herbst erfolgt dann die Entscheidung zur finanziellen Förderung der ausgewählten Projekte.

Im Bereich Versorgungsforschung wurden bereits im Februar fristgerecht über 200 Anträge eingereicht. Die Entscheidung zur Förderung soll ebenfalls voraussichtlich im kommenden Herbst fallen.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss Wegelystr. 8, 10623 Berlin, https://www.g-ba.de, 27.03.2018

Innovationsfonds & -auschuss des G-BA

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