09.01.2020 Politik
„Viele richtige Schritte hin zu einer zukunftsfähigen Notfallversorgung“
„Die Fakten sprechen für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen): Sie bauen konsequent den Patientenservice rund um die bundesweite Nummer 116117 aus. Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, dass der aktuelle Referentenentwurf zur Notfallgesetzgebung auf diese Strukturen unter der Federführung der KVen aufsetzt“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, heute in Berlin.
Gemeinsam mit seinen Vorstandskollegen Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Thomas Kriedel attestierte er dem Referentenentwurf „viele Schritte in die richtige Richtung“. Positiv wertete der KBV-Vorstand, dass dem Gesetzgeber offenbar die wichtige Rolle des ärztlichen Bereitschaftsdienstes bewusst sei. Die KVen hätten gut funktionierende Strukturen aufgebaut.
Unter der Nummer 116117 ist derzeit der ärztliche Bereitschaftsdienst erreichbar. Seit Beginn dieses Jahres können Patienten zusätzlich den Terminservice der KVen in Anspruch nehmen (Vermittlung von Terminen bei niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten). Zudem werden sie im Rahmen eines Ersteinschätzungsverfahrens unterstützt, um die richtige Anlaufstelle für ihre Behandlung zu finden.
Der KBV-Vorstand begrüßte, dass der Entwurf „das Prinzip ambulant vor stationär“ aufgreife. „Damit wird die Versorgung der Patienten verbessert“, konstatierte Gassen. Folgerichtig sei es auch, dass die Idee eines „dritten eigenständigen Sektors“ bei der Notfallversorgung nicht mehr verfolgt werde.
Einige Details sind noch zu klären. „Das KV-System ist gut aufgestellt“, führte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV aus. „Die KVen haben zahlreiche regional passende Angebote und Strukturen auch an Krankenhäusern bereits eingerichtet. Es muss immer darauf geachtet werden, dass bei der Notfallreform auf diese bestehenden Strukturen aufgebaut wird.“
Die KBV setzt auf eine gute Kooperation mit den Krankenhäusern. „Insbesondere die kollegiale Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten an den Krankenhäusern ist uns wichtig“, sagte Gassen.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten 09.01.2020
Weitere Artikel zum Thema
24.06.2022 Pressemitteilungen
Einigung von KBV und GKV-SV zu ambulanten Operationen: Erster Schritt in die richtige Richtung
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) begrüßt grundsätzlich die Einigung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) darüber, für einen ersten Teilbereich ambulant erbringbarer Operationen eine gemeinsame Vergütung festzulegen.
23.06.2022 Aus- & Weiterbildung
Umfrage zur operativen Weiterbildung: Jetzt teilnehmen!
Klassischer OP-Atlas oder doch lieber ein OP-Video? Wie bilden sich Assistenzärzte heute neben der praktischen Ausbildung im OP-Saal theoretisch weiter?
16.06.2022 Qualitätssicherung
Mindestmenge für Darmkrebs-OPs?
Ist die Festlegung einer Mindestmenge bei Darmkrebs-Operationen sinnvoll? Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute (16.06.2022) beschlossen, die Beratungen dazu aufzunehmen und in den kommenden Monaten zu untersuchen, ob bei diesen Eingriffen ein Zusammenhang zwischen Behandlungsroutine und der Ergebnisqualität besteht.
01.06.2022 Politik
BDC-Praxistipp: Klimagerechtes Krankenhaus – Haben Einwegartikel darin eine Zukunft?
Ferdinand Lehmann, Anne Hübner, J. Remmele, Nikolaus Börner, Charlotte Samwer, Jens Prütting, Max Georg Hügel, Christian Schulz
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.