19.01.2022 Politik
Videosprechstunde: Maximal drei Tage Erst-AU für praxisfremde Patienten

Im Fall einer Videosprechstunde soll die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit für Versicherte, die der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt oder einem anderen Vertragsarzt derselben Berufsausübungsgemeinschaft aufgrund früherer Behandlung nicht unmittelbar persönlich bekannt sind, über einen Zeitraum von bis zu drei Kalendertagen nicht hinausgehen. Mit dieser heute (19.1.2022) in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie setzt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den gesetzlichen Auftrag aus dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) vom 3.6.2021 zur Regelung der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit aufgrund ausschließlicher Fernbehandlung um.
Die bereits bestehende Möglichkeit der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen bleibt unverändert erhalten. Sie gilt weiterhin für Versicherte, die der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt oder einer anderen Vertragsärztin derselben Berufsausübungsgemeinschaft aufgrund früherer Behandlung unmittelbar persönlich bekannt sind, so der G-BA in den “Tragenden Gründen” zu diesem Beschluss.
Der Beschluss und die Tragenden Gründe dazu finden sich auf der Website des G-BA.
Autor des Artikels
Weitere aktuelle Artikel
01.04.2024 Aus- & Weiterbildung
Strukturierter intersektoraler Weiterbildungsverbund in O und U
Das Thema Weiterbildung und Nachwuchsgewinnung in der Chirurgie wird schon seit vielen Jahren bestimmt durch eine zunehmend aufgehende Schere zwischen erhöhtem Bedarf und schrumpfenden Ressourcen. Der Bedarf wird im Wesentlichen definiert über die demografische Entwicklung. Auf der anderen Seite lässt die Altersstruktur der chirurgischen Fachärztinnen und -ärzte die Alarmglocken schrillen.
14.03.2024 Aus- & Weiterbildung
Gutachterseminar: Begutachtung im Behandlungsfehlerprozess 04.05.2024 Berlin
Jede:r Chirurg:in kann von einem Gericht aufgefordert werden, ein Gutachten
01.03.2024 Politik
Berufspolitik Aktuell: Chaos ohne Ende
Es wäre wirklich schön, im Rahmen der berufspolitischen Seite einmal etwas Positives oder Konstruktives melden zu können. Aber leider bleibt es weiter zum Verzweifeln. Die von allen gewollte und dringend erforderliche Krankenhausreform droht im Morast einer gegenseitigen Kompromisslosigkeit zwischen Bund und Ländern stecken zu bleiben.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.