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Das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz wird von vielen niedergelassenen Ärzten skeptisch gesehen. Durchaus positiv werde wahrgenommen, dass einer Erhöhung der Sprechstundenzeit auch eine Mehrvergütung folgen solle, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen in einem Video-Interview.

Die allermeisten Ärzte seien allerdings „sehr, sehr skeptisch“, ob tatsächlich mehr Geld bereitgestellt werde, „weil wir die Blockadehaltung der Kassen ja seit Jahren kennen“, betonte der Vorstandsvorsitzende. Die Argumente würden immer „kruder“ und insofern sei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am Zug. Er müsse dafür sorgen, dass seine Vorstellungen – mehr Vergütung für mehr Leistung – auch umgesetzt und „nicht von den Krankenkassen in alter Manier blockiert werden“.

Insgesamt herrsche bei vielen Ärzten „ein gewisses Unverständnis darüber“, dass man sie mit einer Erhöhung der Sprechstundenzeit konfrontiere, betonte Gassen. Dabei störe nicht „die schiere Zahl, weil jeder weiß, dass Vertragsärzte deutlich mehr als 25 Stunden arbeiten, sondern die Tatsache, dass sich der Gesetzgeber in eine bundesmantelvertragliche Regelung einmischt“.

„Grundsätzlich muss man sich einfach vor Augen führen, dass Praxen üblicherweise privat geführte Unternehmen sind“, sagte Gassen und fügte hinzu: „Es würde sich in keiner anderen Branche jemand einfallen lassen, da in Arbeitsabläufe als Gesetzgeber reinregulieren zu wollen.“

Positiver Effekt zur Vergütung

„Gleichwohl sehen wir immer noch als positiven Effekt“, dass diese Mehrleistung mit deutlich mehr Geld vergütet werden solle, hob der KBV-Chef hervor. Allerdings werde sich daran auch der Erfolg des Gesetzes messen lassen müssen. Der Minister müsse darauf drängen, „dass die Krankenkassen auch wirklich Geld in die Hand nehmen“.

Bundesgesundheitsminister Spahn hatte vor gut einer Woche einen Referentenentwurf zum „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“, kurz Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), vorgelegt.

Zu den regulatorischen Vorgaben gehört unter anderem, dass Vertragsärzte künftig mindestens 25 statt wie bisher 20 Sprechstunden in der Woche anbieten müssen. Dabei sollen die Hausbesuchszeiten angerechnet werden. Arztgruppen der unmittelbaren und wohnortnahen Versorgung sollen verpflichtet werden, mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvergabe anzubieten.

Das erweiterte Sprechstundenangebot soll mit extrabudgetären Vergütungsansätzen gefördert werden.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 03.08.2018