10.09.2019 Politik
VDK: Scheitern mit Ansage – Folgen der Personaluntergrenzen
Es ist genauso gekommen, wie es der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) aus seiner Kenntnis der Praxis vor einem Jahr vorausgesagt hat: Das Kind wurde mit dem Bade ausgeschüttet. Mit einer Ministerverordnung wurden starre Personaluntergrenzen für den Einsatz von Pflegekräften in vier pflegesensitiven Bereichen der Krankenhäuser festgelegt: Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie. Eine repräsentative Befragung des Deutschen Krankenhausinstituts zeigt nun, dass 37 Prozent der Krankenhäuser zeitweise Intensivbetten schließen mussten, 23 Prozent der Krankenhäuser haben Betten gesperrt, 29 Prozent haben Bereiche zeitweise von der Notfallversorgung bei der Leitstelle des Rettungsdienstes abmelden müssen.
„Wir haben die Festlegung der Untergrenzen in einer ausführlichen Stellungnahme kritisiert und vor der Verknappung von Behandlungskapazitäten gewarnt. Genau so ist es nun gekommen. Von politischer Seite sollte man sich fragen, ob dies die gewollte Verbesserung der Versorgung ist. Oder steckt auch hier eine Strategie des Strukturabbaus dahinter, wenn eine Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen vor allem von Seiten des GKV-Spitzenverbandes gefordert wird? Es scheint bei den Untergrenzen zuletzt um Qualität und kaum um den Patienten zu gehen, wenn Patienten aufgrund von Formalkriterien abgewiesen werden müssen“, kommentiert VKD-Präsident Dr. Josef Düllings.
Der VKD hatte in seiner Stellungnahme vor einem Jahr gefordert, die Verordnung auszusetzen, so lange kein geeignetes, gut begründetes, praxistaugliches Personalbemessungsinstrument zur Verfügung steht, das der Komplexität der Pflegetätigkeiten gerecht wird und dem Management auch genügend Spielraum für hausindividuelle Entscheidungen lässt. „Wie die DKG fordern auch wir das Bundesministerium für Gesundheit auf, den Umstieg auf ein praxistaugliches Personalbemessungsinstrument jetzt einzuleiten, statt auch noch die Intensivstationen für Schlaganfälle wegen hochfraglicher Personalquoten zu Abmeldungen zu zwingen“, so Dr. Düllings.
Hintergrund
Das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) führt im Auftrag seiner Träger – der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands und dem Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands – jährlich eine Repräsentativbefragung deutscher Krankenhäuser zu aktuellen gesundheits- und krankenhauspolitischen Themen durch. Die jetzt vorgestellten Zwischenergebnisse beruhen auf einer schriftlichen Befragung einer repräsentativen Stichprobe zugelassener Allgemeinkrankenhäuser ab 100 Betten. Das DKI betont, dass vorbehaltlich der üblichen Fehlertoleranz die Ergebnisse als repräsentativ für die Grundgesamtheit gelten können.
Quelle: Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V., Oranienburger Straße 17, 10178 Berlin, 06.09.2019
Weitere Artikel zum Thema
01.11.2022 Politik
Zwei gelebte Projekte stellen sich vor
Presseagentur Gesundheit: Worum geht es bei dem Projekt? Universitätsklinikum Bonn: Ein Ziel der Förderungen im Rahmen des Krankenhauszukunftgesetz (KHZG) ist die verstärkte Einbindung des Patienten in den Behandlungsprozess. Schon zu Beginn soll die Aufnahme des Patienten insbesondere im ambulanten Umfeld deutlich verbessert werden. Wir etablieren daher einen Self-Check-In für die Patienten. Ähnlich wie beim Flughafen-Check-In werden in zentralen Klinikbereichen Patientenkioske aufgestellt, an denen die Patienten die administrative Aufnahme selbst durchführen können: Nach Einlesen der Versichertenkarte, elektronischer Unterschrift unter die Aufnahmedokumente und Einscannen von mitgebrachten Befunden werden die Patienten auf ihren aktuellen Termin hingewiesen und in den Wartebereich der entsprechenden Ambulanz geleitet. Von dort können sie dann direkt über ein ins Krankenhausinformationssystem (KIS) integriertes Aufrufsystem in den Behandlungsraum gerufen werden. Auch der Ruf per SMS ist möglich, sodass die Patienten nicht an den Warteraum gebunden sind.
27.10.2022 Vergütung
BfArM veröffentlicht OPS 2023
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn/Köln hat mit Meldung vom 27.10.2022 die endgültige Fassung des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) 2023 veröffentlicht.
25.10.2022 Politik
KRINKO bemängelt Änderungen im Infektionsschutzgesetz
In einer Stellungnahme vom 20.10.2022 bemängelt die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG), die im Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vom 16.9.2022 in Kraft getreten sind.
24.10.2022 Politik
“Bunte Kittel” fordern neue Fokussierung im Gesundheitswesen
Die Berliner Initiative für Wandel im Gesundheitssystem e.V. - besser bekannt als "Bunte Kittel" - und der Marburger Bund Berlin/Brandenburg haben ein Positionspapier initiiert, das unter anderem der BDC-Landesverband Berlin mitunterzeichnet hat.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.