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Vermittlung von Facharzt-Terminen

Am 25 Januar starten die Kassenärztlichen Vereinigungen regional sogenannte Terminservicestellen. Sie sollen Patienten mit einer Überweisung innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Facharzt vermitteln. Dies hat die Bundesregierung mit dem Versorgungsstärkungsgesetz so festgelegt.

Das macht die Terminservicestelle:

Die Terminservicestelle der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung vor Ort unterstützt Patienten auf Wunsch dabei, so schnell wie möglich einen Termin beim Facharzt zu vereinbaren. Voraussetzung:

  • Sie sind gesetzlich krankenversichert.
  • Sie haben eine Überweisung zu einem Facharzt erhalten. Ausnahme: Für Termine beim Augenarzt oder beim Frauenarzt benötigen Sie keine Überweisung, um den Terminservice in Anspruch zu nehmen.

So funktioniert die Terminvermittlung:

  • Sie erfahren die Telefonnummer und die Sprechzeiten der Terminservicestelle von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung.
  • Nach Ihrem Anruf bietet Ihnen der Terminservice innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin bei einem Facharzt an. Die Wartezeit zwischen Ihrem Anruf und Ihrem Termin beträgt maximal vier Wochen. Ausgenommen davon sind Bagatellerkrankungen und Routineuntersuchungen.
  • Sie müssen den Termin absagen? Dann geben Sie den Termin bitte rechtzeitig wieder frei: Sagen Sie bei der betroffenen Praxis ab und teilen Sie dies auch der Terminservicestelle mit. Wenn Sie den Termin absagen, ist die Terminservicestelle nicht verpflichtet, Ihnen einen neuen Termin anzubieten. Ausnahme: Sie sagen den Termin, den Sie gerade erhalten haben, noch am gleichen Tag wieder ab. Dann kann Ihnen die Terminservicestelle einen zweiten Termin anbieten.
  • Sollte die Terminservicestelle keinen Termin bei einem niedergelassenen Facharzt anbieten können, vermittelt sie Ihnen einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus.

Bitte beachten Sie:

  • Über die Terminservicestelle erfolgt keine Vermittlung eines Wunschtermins bei einem bestimmten Arzt („Wunscharzt“). Sie erhalten einen Termin bei einem Arzt, der in dem jeweiligen Zeitraum freie Termine hat.
  • Es ist deshalb möglich, dass mit dem vermittelten Termin auch eine weitere Anfahrt für Sie von Ihrem Wohnort zum Facharzt verbunden ist.
    Es empfiehlt sich daher, dass Sie zuerst bei Ihrem Wunscharzt anfragen und versuchen, dort einen Termin zu vereinbaren, bevor Sie sich an den Terminservice wenden.
  • Welche Fachärzte in Ihrer Nähe praktizieren, erfahren Sie über die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung. Mit der kostenlosen BundesArztsuche-App können Sie die Informationen auch einfach mobil mit dem Smartphone abrufen.
  • Der Terminservice vermittelt nur Facharzt-Termine, keine Termine beim Psychotherapeuten, bei Zahnärzten oder bei Kieferorthopäden. Auch Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte sind ausgenommen.
Weiterführende Informationen
eTerminservice der KVen für die elektronische Verwaltung und Vermittlung von Facharztterminen (Stand: 21.01.2016)
Anlage 28 zum Bundesmantelvertrag
Video: So setzt das KV-System die Terminservicestellen um

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

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