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Die vor knapp zwei Wochen gestarteten Terminservicestellen werden bislang eher verhalten in Anspruch genommen. Das ergab eine Umfrage unter den Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Servicestellen sollen Patienten mit einer Überweisung innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Facharzt vermitteln.

„Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben die Terminservicestellen in kurzer Zeit aufgebaut“, betonte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Diese hätten planmäßig ihre Arbeit aufgenommen und funktionierten reibungslos, fügte Gassen hinzu. Allerdings sei bislang die Zahl der Anfragen eher niedrig.

„Fehlanrufe“ in der Mehrzahl

Insgesamt wurden in der ersten Woche rund 1.300 Termine vermittelt. Am stärksten nachgefragt waren den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zufolge Termine bei Neurologen, Kardiologen, Radiologen und Rheumatologen. Generell konnte Anrufern, die die Bedingungen der Dringlichkeit erfüllten, ein Arzttermin in kurzer Zeit vermittelt werden. Nur wenige Anrufer sagten den Termin wieder ab. Gründe für eine Absage waren zumeist ein zu weiter Anfahrtsweg zum vermittelten Mediziner sowie der Wunsch nach einer anderen Arztpraxis.

Insgesamt handelte es sich jedoch bei der Mehrzahl der Anrufe um „Fehlanrufe“: Entweder waren die Bedingungen für eine Termin-Vermittlung nicht erfüllt oder die Anrufer hatten bereits einen zeitnahen Facharzttermin. Viele Anrufer hatten allgemeine Fragen.

Die KBV wird Anfang Mai, nachdem die Terminservicestellen 100 Tage existieren, eine Bilanz ziehen.

Wartezeit höchstens vier Wochen

Die Bundesregierung hatte die KVen mit dem Versorgungsstärkungsgesetz verpflichtet, bis zum 23. Januar sogenannte Terminservicestellen einzurichten. Ihre Aufgabe ist es, gesetzlich Krankenversicherten innerhalb einer Woche einen Termin beim Facharzt zu vermitteln – wenn eine entsprechend gekennzeichnete Überweisung vorliegt. Wartezeit auf den Termin: höchstens vier Wochen. Nur für Termine bei Augen- und Frauenärzten benötigen Patienten keine Überweisung, um den Terminservice in Anspruch zu nehmen.

Wenn die Terminservicestelle binnen einer Woche keinen Termin bei einem niedergelassenen Facharzt mitteilen kann, muss sie dem Patienten einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus anbieten. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Termin innerhalb von vier Wochen beim „Wunscharzt“ besteht nicht. Die Terminvermittlung erfolgt regional durch die KVen.

Weiterführende Informationen
KV-on-Video mit Dr. Andreas Gassen zum Thema Terminservicestellen
Übersicht für Patienten: Was die Terminservicestellen leisten und was nicht
Regelungen zu den Terminservicestellen: Versorgungsstärkungsgesetz (§ 75 Abs. 1a SGB V)
Anlage 28 - Terminservicestellen (Stand: 16.12.2015, PDF, 41 KB)

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de

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