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Für die Telematikinfrastruktur benötigen Ärzte und Psychotherapeuten mobile Kartenlesegeräte mit neuen Sicherheitsfunktionen. Die ersten zugelassenen Geräte stehen jetzt zur Verfügung und können bestellt werden.

Aktuell haben drei Hersteller mobile Kartenterminals auf den Markt gebracht. Sie wurden von der gematik für den Gebrauch in der Telematikinfrastruktur (TI) zugelassen. Bestandsgeräte zweier Firmen können mit einem Update nachgerüstet werden.

Ärzte, die Haus- und Pflegeheimbesuche durchführen, die meisten Anästhesisten sowie Praxen mit ausgelagerten Praxisstätten haben Anspruch auf ein mobiles Kartenterminal. Die Geräte werden mit 350 Euro finanziert – zuzüglich der Kostenerstattung für einen weiteren Praxisausweis, den die Ärzte für das mobile Kartenterminal benötigen.

Die gematik, die die Telematikinfrastruktur betreibt, führt eine Übersicht aller zugelassenen technischen Komponenten, die Ärzte und Psychotherapeuten für einen Anschluss an die TI bestellen können. Um sich die Hersteller und Namen der mobilen Kartenterminals anzeigen zu lassen, wählen Praxen im Feld Produkttyp „mob-KT“ aus und klicken auf „Anzeigen“.

Übergangsfrist für Bestandsgeräte

Praxen, die bereits an die TI angeschlossen sind, können aktuell sowohl alte als auch neue mobile Kartenterminals nutzen. Ein neues Gerät benötigen sie spätestens dann, wenn bundesweit das Versichertenstammdatenmanagement eingeführt wurde. Nur damit können weiterhin alle Versichertendaten von der Gesundheitskarte ausgelesen werden.

Mehr Informationen der KBV

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten, 19.07.2018

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