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Die Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur droht zu stocken. „Der GKV-Spitzenverband ist derzeit nicht bereit, ab Juli eine kostendeckende Finanzierungspauschale zu garantieren“, sagte Vize-KBV-Chef Dr. Stephan Hofmeister am Donnerstag.

„Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen lassen nicht zu, dass die Praxen am Ende auf den Kosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) sitzenbleiben“, betonte er. Hintergrund des Konflikts ist die Erstausstattungspauschale ab dem dritten Quartal, die von jetzt 2.344,98 Euro auf 1.155 Euro sinken soll.

Die Pauschalen waren vor einem Jahr vereinbart worden in der Erwartung, dass die Preise für Konnektor und Kartenterminal aufgrund der Marktentwicklung fallen würden. Anderenfalls, so war es zwischen KBV und Krankenkassen vereinbart worden, werde nachverhandelt.

Empfehlung für Praxen

„Bis nicht klar ist, dass die Krankenkassen die Ausstattung der Praxen mit der nötigen Technik auch im dritten Quartal in voller Höhe finanzieren, können wir den Ärzten und Psychotherapeuten nicht empfehlen, die notwendigen Komponenten zu bestellen“, stellte Hofmeister klar.

Entscheidend für die Erstattungshöhe ist nicht der Zeitpunkt der Bestellung, sondern ab wann die Praxis an die TI angeschlossen ist und das Versichertenstammdatenmanagement durchführen kann. Erfolgt der Datenabgleich beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte zum Beispiel erstmals am 10. Juli, erhält die Praxis die Pauschale für das dritte Quartal, auch wenn die Bestellung schon früher erfolgt ist.

KBV-Vorstand: Die Situation ist absurd

Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel kritisierte die Blockadehaltung der Krankenkassen in den Verhandlungen und sagte: „Wir haben fristwahrend das Schiedsamt angerufen.“

Die Situation sei absurd. „Viele Praxen wollen bestellen und können nicht, weil die Finanzierung nicht gesichert ist oder die Industrie bis auf einen Anbieter immer noch nicht liefern kann.“

Kriedel wies darauf hin, dass die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen seit Monaten mit diversen Informationsmaterialien, Themenseiten im Internet und bei Veranstaltungen die Praxen über die Anbindung an die TI informieren. Erst in dieser Woche ist ein neues Serviceheft der KBV in der Reihe „PraxisWissen“ erschienen, das dem Deutschen Ärzteblatt beiliegt.

Ärzte haben Anrecht auf Erstattung in voller Höhe

„Wir wollen die Vorteile der Digitalisierung für die Patientenversorgung nutzen, doch dafür müssen alle Beteiligten auch die Gesetze einhalten“, forderte Hofmeister. Er stellte klar, dass die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet sind, die Kosten für die Anbindung der Praxen an die TI in voller Höhe zu übernehmen. „Jeder Arzt und jeder Psychotherapeut hat das Recht auf eine kostendeckende Erstausstattung. Das fordern wir ein“, betonte er und sagte: „Wir werden darüber auch mit der Politik sprechen.“

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 27.04.2018

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