Zurück zur Übersicht

Schiedsverfahren eingeleitet

Die Verhandlungen zur Finanzierung der Erstausstattung der Praxen für die Telematikinfrastruktur sind gescheitert. KBV und GKV-Spitzenverband trennten sich nach mehreren Verhandlungsrunden ohne Ergebnis. Ende April muss nun das Bundesschiedsamt entscheiden.

Die KBV fordert die vollständige Übernahme der Ausstattungs- und Betriebskosten durch die Krankenkassen, so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. „Die Ärzte und Psychotherapeuten dürfen nicht auf einem Teil der Ausgaben sitzenbleiben“, fordert Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des KBV-Vorstandes und fügt hinzu: „Genau das wäre passiert, wenn die KBV dem Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes zugestimmt hätte.“

In dem Streit geht es vor allem um die Kosten für die Konnektoren, über die ab Sommer 2018 alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten mit der Telematikinfrastruktur verbunden sein sollen, und für die neuen Kartenterminals. Auch über die Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Installation der neuen Technik gab es keine Einigung.

Gesetz schreibt Übernahme der Kosten vor

Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für die Erstausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb in voller Höhe zu übernehmen. KBV und GKV-Spitzenverband sollten dazu bis Ende März eine Finanzierungsvereinbarung treffen, damit der Anschluss der Praxen durch den sogenannten Online-Rollout ab Juli beginnen kann. Aufgrund der immer wieder verzögerten Liefertermine der Hersteller der Konnektoren war der Termin bereits um ein Jahr verschoben worden.

Kassen wollen weniger zahlen

Die Krankenkassen weigern sich nun, die voraussichtlichen Kosten für einen Konnektor in voller Höhe zu übernehmen, der noch in 2017 verfügbar sein soll. Sie wollen deutlich weniger zahlen und orientieren sich dabei an dem möglichen Preis eines Modells, das frühestens in einem Jahr zur Verfügung stehen könnte.

Kriedel verwies auf den gesetzlichen Auftrag, wonach der Rollout bereits ab Juli diesen Jahres beginnen solle. „Wenn sich die Preise verändern, können wir gern neu verhandeln. Doch solange davon auszugehen ist, dass in 2017 nur ein Konnektor verfügbar sein wird, müssen die Krankenkassen auch den Preis für dieses Gerät zahlen“, argumentiert Kriedel.

Weitere strittige Punkte

Unterschiedliche Positionen gibt es auch zur Ausstattung der Praxen mit neuen mobilen Kartenterminals. Sowohl die Anspruchsvoraussetzungen als auch die Anzahl mobiler Kartenterminals, die von Kassen finanziert werden, sind strittig.

Weitere offene Punkte sind unter anderem die Kostenübernahme für die Anpassung der Praxisverwaltungssysteme sowie die Kompensation von Ausfallzeiten, die in den Praxen durch die Installation der neuen Technik entstehen.

Das Schiedsverfahren wurde bereits eröffnet. Eine Entscheidung wird für Ende April erwartet.

Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 06.04.2017

Weitere Artikel zum Thema