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Kommissionen zur Prüfung der Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationsprogramme

Die für die Prüfung der Transplantationszentren in Deutschland zuständigen Kontrollgremien von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband ziehen in ihrem Tätigkeitsbericht 2018/2019 eine positive Bilanz ihrer Arbeit. Prüfgegenstand waren im Berichtszeitraum die Programme der Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationen der Jahre 2016 bis 2018. Insgesamt nahmen die Kommissionen im vergangenen Jahr 16 Prüfungen vor Ort sowie 14 Prüfungen im schriftlichen Verfahren vor.

„Bei keiner der Prüfungen wurden Anhaltspunkte für systematische Richtlinienverstöße oder Manipulationen festgestellt. Damit setzte sich die positive Entwicklung der vergangenen Jahre weiter fort“, sagt der Vorsitzende der Prüfungskommission, Oberstaatsanwalt Thomas Schwarz. „Ebenso wichtig wie die Prüfungen selbst ist der ständige Dialog der Kommissionen mit den Kliniken. Er trägt zu Verbesserungen der klinikinternen Abläufe, der Dokumentationen und somit auch zur Fehlerprävention bei“, betont Prof. Hans Lippert, Vorsitzender der Überwachungskommission.

Auch die in diesem Berichtszeitraum abgeschlossenen Prüfungen aus den Jahren 2012 bis 2015 von zwei Herz-, zwei Lungen- und drei Lebertransplantationsprogrammen haben gezeigt, dass weit überwiegend korrekt unter Beachtung der Richtlinienvorgaben gearbeitet wurde. Ausschließlich im Rahmen der Prüfung des Herztransplantationsprogramms der Kerckhoff-Klinik GmbH Bad Nauheim stellten die Kommissionen systematische Unregelmäßigkeiten fest. Hierüber wurden neben dem Ärztlichen Direktor und der Landesärztekammer die zuständigen Behörden informiert.

Neukonstituierung der Kommissionen

Im September 2019 haben sich die Kommissionen für die 7. Amtsperiode (2019/2022) neu konstituiert. Als neuer Vorsitzender der Prüfungskommission trat Oberstaatsanwalt Schwarz die Nachfolge von Frau Anne-Gret Rinder an. Nach neun Jahren an der Spitze der Prüfungskommission stand die Vorsitzende Richterin am Kammergericht i. R. nicht mehr für eine erneute Berufung in die Prüfungskommission zur Verfügung. Prof. Lippert wurde auf der konstituierenden Sitzung als Vorsitzender der Überwachungskommission wiedergewählt.

Mit der Leitung der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin wurde für die 7. Amtsperiode Prof. Hans Lilie betraut. Aufgabe der Vertrauensstelle ist es, Hinweise auf Auffälligkeiten oder Unregelmäßigkeiten im Bereich der Organspende und der Organtransplantation entgegenzunehmen sowie in Kooperation mit der Prüfungskommission und der Überwachungskommission zu klären. Die im vergangenen Jahr eingegangenen 23 Eingaben betrafen neben allgemeinen und einzelfallbezogenen Fragen zur Organspende und -transplantation insbesondere Fragestellungen zur Lebendorganspende, wie etwa zu den Voraussetzungen, zur Kostenerstattung der Nachsorgebehandlung und zur Zulässigkeit von Cross-over-Lebendspenden. Die bei der Vertrauensstelle eingegangenen Meldungen zu Organangeboten gegen Entgelt, bei denen ein Organhandel nicht ausgeschlossen werden konnte, wurden als Verdachtsfälle an das Bundeskriminalamt weitergeleitet.

Insbesondere um dem besonderen Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu entsprechen, veröffentlichen die Kommissionen ihre abgeschlossenen Prüfberichte kontinuierlich auf der Internetseite der Bundesärztekammer. Einmal im Jahr fassen sie ihre Berichte in Form eines Tätigkeitsberichts zusammen und veröffentlichen diesen sowie die hinsichtlich der Patientendaten anonymisierten Einzelberichte auf der Internetseite der Bundesärztekammer.

Die Prüfungskommission und die Überwachungskommission überprüfen in regelmäßigen Abständen im gesetzlichen Auftrag die Tätigkeiten der Vermittlungsstelle, Stiftung Eurotransplant, und der Koordinierungsstelle, Deutsche Stiftung Organtransplantation, sowie verdachtsunabhängig in der Regel alle drei Jahre die 126 Transplantationsprogramme der 46 Transplantationszentren in Deutschland.

Quelle: Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, www.bundesaerztekammer.de, 12.12.2019.

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