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Nachdem das bereits 1994 verabschiedete Arbeitszeitgesetz in entsprechender Form auch in den Krankenhäusern im Januar 2004 Einzug halten sollte, musste ein erstes Umdenken in der Arbeitsorganisation einsetzen. Die Personalplanung musste neu gedacht werden, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Junge, warum hast du nichts gelernt? Die neue Krankenhausreform, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
(KHVVG) soll die Krankenhausversorgung in Deutschland verbessern. Ärztliche Weiterbildung
jedoch, wird hierin noch klein – beziehungsweise selten – geschrieben. Doch worum geht es hier genau? Und welche Konsequenzen hat
die Krankenhausreform für die ärztliche Weiterbildung?
Zuerst einmal einen herzlichen Dank an den Hartmannbund und die weiteren Mitorganisationen, die uns zu diesem besonderen parlamentarischen Abend Jahr für Jahr einladen. Genauso schwierig wie eine Vorhersage des Wetters in diesem Sommer, also „rain or shine“, ist die Frage nach weiteren Gesetzesvorlagen im Gesundheitswesen durch den im Dezember 2021 noch als „Minister der Herzen“ bezeichneten Prof. Karl Lauterbach.
Zu Beginn eines Jahres überwiegen gute Wünsche, zumeist eher rhetorischer Art, da nach der Ruhe der Feiertage alle mehr oder weniger optimistisch gestimmt ins Neue Jahr gehen. Doch machen wir uns nichts vor: Von Optimismus kann vielleicht der Einzelne in Bezug auf sein familiäres Umfeld getragen werden, die Aussichten für die ärztliche Berufsausübung lassen leider nur wenig Gutes erwarten. In diesen Tagen entscheidet sich das Schicksal der Gesundheitsreform, die wie nie zuvor tief greifende Strukturveränderungen zur Folge haben wird.
Das Thema Chirurginnen ist nach wie vor von Bedeutung. Es wird häufig allerdings ausschließlich mit dem Thema Kinderbetreuung verknüpft. Die Forderungen nach der Möglichkeit einer vollzeitlichen Kinderbetreuung ist für alle Berufstätigen bzw. Arbeitswilligen von Bedeutung und somit ein gesellschaftliches Problem, welches sich nicht nur auf Ärzte und Ärztinnen bezieht, denn Kinderbetreuung ist per se kein weibliches Problem, sondern betrifft Eltern. Für die deutschen Kliniken mit dem sich abzeichnenden Mangel an qualifizierten ärztlichen Mitarbeitern sollte eine umfassende Kinderbetreuung nicht nur immer wieder diskutiert, sondern auch real umgesetzt werden.
In der Gesundheitspolitik und damit in der Wahrnehmung seiner berufspolitischen Aufgaben und Verantwortung geht für den Berufsverband der Deutschen Chirurgen ein turbulentes und schwieriges Jahr zu Ende. Es war geprägt durch die Diskussionen um die Gesundheitsreform, die Ärztedemonstrationen, vom Tarifstreit der Krankenhausärzte, die immer mehr zunehmenden Angriffe auf das Berufsbild des Arztes, besonders des operativ tätigen, des Chirurgen. Das Gesundheitswettbewerbsstärkungsgesetz – welch ein Wort für das wichtigste Reformvorhaben der sog. großen Koalition – stößt bei allen Beteiligten im Gesundheitswesen, den gesetzlich und privaten Kostenträgern, den Leistungserbringern und den Patienten auf strikte Ablehnung, so dass der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Hoppe, auf dem außerordentlichen Ärztetag am 24. Oktober 2006 in Berlin der Bundesregierung den Rat gab: „Drücken Sie den Resetknopf, oder stampfen Sie die Reform ein“.
Das deutsche Gesundheitssystem befindet sich in einem tief greifenden Wandel. Dieser ist durch ökonomische Zwänge und Neuregelungen der Arbeitszeit begründet. Die Schmerzgrenze ist sowohl bei Krankenhausärzten, als auch bei niedergelassenen Kollegen längst überschritten, wie die Tarifauseinandersetzungen und Nationalen Protesttage in diesem Jahr gezeigt haben. Der strukturelle Wandel im Krankenhaussystem trägt seit Jahren seine „Früchte“. Dort, wo Weiterbildung im chirurgischen Alltag zur Nebensache degradiert und seine Notwendigkeit wegen ökonomischer Zwänge verleugnet wird, kann jungen Ärzten weder Raum noch Perspektiven für ihre berufliche Entwicklung eingeräumt werden.
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