08.03.2018 Politik
Resolution: Zukunftssichere Versorgung nur mit der Selbstverwaltung

Mit Befremden haben die Delegierten der Vertreterversammlung der KBV auf aktuelle Bestrebungen der Gesundheitspolitik, in die Selbstverwaltung einzugreifen, reagiert. In einer heute verabschiedeten Resolution fordern sie die Politik auf, die bewährten Prinzipien der Freiberuflichkeit und den notwendigen Spielraum für die Selbstverwaltung zu erhalten.
„Die Scheindebatte um eine angebliche Zwei-Klassen-Medizin und um eine postulierte Terminungerechtigkeit weisen wir als realitätsfern und unsachlich zurück“, heißt es in der Resolution. Eine Leistungsausweitung, wie im Koalitionsvertragsentwurf angekündigt, sei mit den Budgets in der ambulanten Versorgung nicht vereinbar.
Schon heute betrage die durchschnittliche Arbeitszeit der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten 52 Stunden pro Woche. Daher sei nicht die Mindestsprechstundenzeit von 20 auf 25 Stunden auszubauen, sondern die Bürokratie von insgesamt 50 Millionen Stunden pro Jahr in den Praxen zurückzufahren. „Wie die Arbeitszeit zu gewichten ist, kann in den Praxen vor Ort und anhand der jeweiligen Versorgungsnotwendigkeiten am besten beurteilt werden“, stellten die Delegierten klar.
Der nachwachsenden Generation müssten Bedingungen bereitet werden, die „eine Entscheidung für die Niederlassung begünstigen und nicht behindern“. Dazu gehörten beispielsweise, Regresse abzuschaffen und die sprechende Medizin aufzuwerten.
Eingriff in Praxisführung
Die Budgetierung im ambulanten Bereich hatte zuvor auf der VV auch KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen angeprangert. Damit würden Gelder für Behandlungen vorenthalten und somit die Versorgung der Patienten gefährdet. Zudem bezeichnete der KBV-Chef die geplante Ausweitung der Mindestsprechstundenzeit als einen „unzumutbaren Eingriff in die Arbeitszeitgestaltung und Praxisführung von uns Freiberuflern“.
Ausbau der 116117
Den Ausbau der bundeseinheitlichen Rufnummer 116117 kündigte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister an. Dem Aktionismus der Politik müsse man vorgreifen und als Selbstverwaltung eine griffige und klare Lösung präsentieren. Die 116117 müsse ein leistungsfähiges, technisch einwandfrei funktionierendes Angebot mit kurzen Wartezeiten für die Anrufer sein. Außerdem müsse die Rufnummer mit einem Einschätzungssystem verbunden werden, das es erlaube, bereits vor jedem Arztkontakt das Anliegen des Anrufers zu erkennen und zu kanalisieren.
Fristverlängerung für VSDM
Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel betonte, dass die KBV um eine weitere Fristverlängerung für die Durchführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) um ein halbes Jahr bis Mitte 2019 kämpfen werde, um das Sanktionsrisiko für die Praxen zu entschärfen. Schließlich seien nicht die Vertragsärzte Schuld an den Verzögerungen, sondern der Markt, der die notwendigen Komponenten nicht liefern könne.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 02.03.2018
Weitere aktuelle Artikel
28.05.2020 Politik
Lohfert-Preis 2020: Projekt “Pharmakotherapie-Management Halle”
Vorbeugen statt Ausbügeln - das Projekt "Pharmakotherapie-Management Halle" des Uniklinikums Halle überzeugte die Jury, "da es einen außergewöhnlich großen Beitrag zur Verbesserung der Patientensicherheit leistet", so Jurymitglied Dr. Andreas Tecklenburg.
27.05.2020 Politik
KVen stellen Leuchtturmprojekte der ambulanten Versorgung vor
Das Zi hat am 26.05.2020 seine neue Website www.kv-innovationsscout.de online gestellt. Unter dem Motto „Versorgung, die ankommt!“ informiert das Zi mit dem neuen digitalen Angebot über die zahlreichen innovativen Versorgungsinitiativen der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).
22.05.2020 Politik
Ärztestatistik 2019 – Reinhardt: „Ärztinnen und Ärzte sind systemrelevant“
„Die Corona-Pandemie führt uns drastisch vor Augen, wie sehr unser gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben von einem gut funktionierenden Gesundheitswesen abhängt ..."
17.05.2020 Politik
Strafzahlungen des MDK-Reformgesetzes greifen nicht bei belegärztlicher chirurgischer Tätigkeit
Der Vizepräsident des BDC, Dr. med. Jörg Rüggeberg, gibt Tipps zum MDK-Reformgesetz, das seit 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Das Gesetz regelt unter anderem eine Strafzahlung in Höhe von mindestens 300 Euro für Krankenhausträger, denen eine fehlerhafte Abrechnung durch den MDK nachgewiesen wird.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.