07.06.2024 BDC|News
Referentenentwurf zur Notfallversorgungsreform liegt vor

Eine sogenannte notdienstliche Akutversorgung soll künftig zum Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gehören. So sieht es der Referentenentwurf zur Notfallversorgungsreform vor, der aktuell kursiert. Die KVen sollen demnach verpflichtet werden, „24 Stunden an sieben Tagen in der Woche sowohl eine telemedizinische als auch eine aufsuchende notdienstliche Versorgung bereitzustellen“.
Mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (kurz: Notfallgesetz) wird nun also ein neuer Begriff eingeführt, und zwar die „notdienstliche Akutversorgung“. Damit erfolgt eine Konkretisierung des Sicherstellungsauftrags der KVen. Die notdienstliche Akutversorgung „umfasst die vertragsärztliche Versorgung in Fällen, in denen eine sofortige Behandlung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Die notdienstliche Versorgung ist durchgängig, das bedeutet 24 Stunden täglich, sicherzustellen.
Die Sicherstellung der notdienstlichen Akutversorgung soll laut Gesetzentwurf darüber hinaus umfassen, dass die KVen sich an den ebenfalls im Zuge der Notfallreform geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) beteiligen sowie 24 Stunden täglich einen „aufsuchenden Dienst“ anbieten müssen. Für letzteren soll jedoch auch „qualifiziertes nichtärztliches Personal“ eingebunden werden dürfen.
Kernstück des INZ soll laut Gesetzentwurf die zentrale Ersteinschätzungsstelle sein. Von dort aus sollen die Patientinnen und Patienten der richtigen Struktur innerhalb des INZ zugewiesen werden. Geplant ist, dass dies in Zukunft über eine standardisierte, qualifizierte und digitale Ersteinschätzung geschieht.
Auch über die geplanten Mindestöffnungszeiten für die ans INZ angebundenen Notdienstpraxen gibt der Gesetzentwurf bereits Auskunft: Diese sollen an Wochenenden und Feiertagen mindestens von 9 Uhr bis 21 Uhr, mittwochs und freitags mindestens von 14 Uhr bis 21 Uhr und montags, dienstags und donnerstags mindestens von 18 Uhr bis 21 Uhr geöffnet sein.
Ebenfalls steht schon seit Längerem fest, dass im Zuge der Notfallversorgungsreform die Nummer der Terminservicestellen der KVen (116 117) mit der Nummer der Rettungsleitstellen (112) vernetzt werden soll. Konkret geplant ist nun, dass die 116 117 in Terminservicestellen und sogenannte Akutleitstellen aufgeteilt wird.
Des Weiteren macht der Gesetzentwurf konkrete Vorgaben zur Erreichbarkeit der Akutleitstellen. Diese sollen „24 Stunden täglich und spätestens innerhalb von drei Minuten in 75 Prozent der Anrufe und zehn Minuten in 95 Prozent der Anrufe unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer (…) und 24 Stunden täglich über digitale Angebote erreichbar“ sein.
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
Quelle: Ärztenachrichtendienst
Weitere aktuelle Artikel
26.08.2021 BDC|News
Mehr als eine Million Euro an Spenden für heilberufliche Flutopfer
Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes beziffern Apobank, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) und die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz die bisher eingegangenen Spendengelder für die von der Flutkatastrophe betroffenen Arztpraxen und Apotheken in Deutschland auf über eine Million Euro.
24.08.2021 BDC|News
Nicht verpassen: “gematik digital” am 25.8. zur Nutzung von KIM
Am 25. August von 17.00 bis 18.30 Uhr geht es in der Online-Reihe „gematik digital“ auch um die Nutzung des sicheren Kommunikationsdienstes KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Ziel ist der sichere Austausch sensibler Gesundheitsdaten.
23.08.2021 BDC|News
Aktionsbündnis schreibt Deutschen Preis für Patientensicherheit aus
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit hat den Deutschen Preis für Patientensicherheit 2022 ausgeschrieben. Gesucht werden bereits umgesetzte Ideen oder zukunftsweisende Forschungsarbeiten mit dem Ziel einer höheren Patientensicherheit. Bewerben können sich Einzelpersonen oder Teams aus dem Gesundheitswesen, Akteure aller Sektoren und Disziplinen.
20.08.2021 BDC|News
Neue Ausgabe PASSION CHIRURGIE erschienen: Update Proktologie
Die operative Proktologie hat sich in den letzten Jahren zu einem hochspezialisierten Bereich der Viszeralchirurgie entwickelt. Durch viele neue Therapieverfahren und operative Techniken gehen die heutigen Möglichkeiten weit über die Behandlung von Hämorrhoiden und Fissuren hinaus. Die Komplexität der Eingriffe nimmt zu. Grund genug, drei Fachartikel diesem Thema in der aktuellen Ausgabe der Passion Chirurgie zu widmen. Los geht es ab Seite 8.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.