17.10.2019 Politik
Qualitätskontrollen des MDK in Krankenhäusern: Weitere Verfahren beschlossen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin weitere Regelungen zu Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in Krankenhäusern getroffen, dessen Bezeichnung ab dem 1. Januar 2020, vorbehaltlich des Inkrafttretens des MDK-Reformgesetzes, Medizinischer Dienst (MD) lautet. In dem Ergänzungsbeschluss zur MDK-Qualitätskontroll-Richtlinie, die im Dezember 2018 in Kraft trat, geht es um die Kontrolle der Einhaltung von Anforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, die von Krankenhäusern gemäß der G-BA-Richtlinien zur Qualitätssicherung zu erfüllen sind.
Kontrollen auf der Grundlage von Anhaltspunkten oder als Stichprobenprüfung
Zu den Stellen und Institutionen, die den MDK mit der Qualitätskontrolle in einem Krankenhaus beauftragen können, gehören Qualitätssicherungsgremien auf Bundes- und Landesebene und die gesetzlichen Krankenkassen. Die Kontrolle erfolgt standortbezogen.
Voraussetzung für die Beauftragung einer MDK-Qualitätskontrolle ist das Vorliegen konkreter und belastbarer Anhaltspunkte dafür, dass Qualitätsanforderungen gemäß bestimmter Richtlinien des G-BA nicht eingehalten werden. Solche Anhaltspunkte können sich beispielsweise aus implausiblen Angaben in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser ergeben oder aus mehrfachen Meldungen von Versicherten oder weiterer Personen zu bestimmten, einer Kontrolle unterliegenden Sachverhalten.
Zudem sieht die Regelung jährliche richtlinienbezogene Stichprobenprüfungen vor. Die Ziehung der Zufallsstichprobe wird jährlich bis zum 31. Juli durch das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) vorgenommen. Dabei werden aus der Grundgesamtheit richtlinienspezifisch jeweils 9 Prozent der Krankenhausstandorte gezogen, an denen jeweils richtlinienrelevante Leistungen erbracht werden.
Bestimmte Anhaltspunkte können zu unangemeldeten Kontrollen führen. Diese sind dann zulässig, wenn eine angemeldete Kontrolle den Kontrollerfolg gefährden würde, oder unverzügliches Handeln geboten ist.
Kontrollbericht
Der MDK erstellt einen Kontrollbericht und übermittelt diesen unverzüglich an die beauftragende Stelle und an das kontrollierte Krankenhaus. Das Krankenhaus kann zum Kontrollbericht innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Zugang des Berichtes gegenüber der beauftragenden Stelle eine Stellungnahme abgeben. Bei erheblichen Verstößen gegen Qualitätsanforderungen hat der MDK die Kontrollergebnisse unverzüglich einrichtungsbezogen an die zuständigen Stellen, beispielsweise an die zuständigen Gesundheitsbehörden der Länder oder eine gesetzliche Krankenkasse zu übermitteln.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Gutenbergstraße 13, 10587 Berlin, www.g-ba.de, 17.10.2019
Weitere Artikel zum Thema
07.12.2016 Politik
Medizin am Limit: Chirurgie braucht mehr Zeit für den Patienten
Personalmangel in der Pflege, auf Stationen und im Operationsdienst bei wachsender Behandlungsbedürftigkeit einer älter werdenden Bevölkerung: Die Leistungsverdichtung in der operativen Medizin hat nach Ansicht der DGCH bedenkliche Ausmaße erreicht.
02.12.2016 Politik
Bundessozialgericht bestätigt: Kein Streikrecht für Ärzte
Ärzte dürfen ihre Praxis während der Sprechstundenzeiten nicht schließen, um an Warnstreiks teilzunehmen. Das hat das Bundessozialgericht am Mittwoch in einem Urteil bestätigt. Das BSG führt zur Begründung an, dass derartige „Kampfmaßnahmen“ mit der gesetzlichen Konzeption des Vertragsarztrechts unvereinbar seien
01.12.2016 Sonstige
Gemeinsam stark
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, ähnlich dem
01.12.2016 Politik
Therapie von Hüfte und Rücken: Kürzungen bei der Vergütung gefährden Patientensicherheit
DGOU und AE sehen die Patientensicherheit und die hohen Qualitätsstandards in der orthopädischen Versorgung gefährdet. Grund sind erneute Kürzungen bei der Leistungsvergütung der sogenannten Diagnosebezogenen Fallgruppen (DRG)
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.