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Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU) sieht im geplanten Ausbau der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einen erheblichen Nutzen für die künftige Patientenversorgung. Laut Gesetzgeber soll im Zuge eines bundesweiten Notfalldaten-Managements (NFDM) unter der Verantwortung der Bundesärztekammer (BÄK) zum 1. Januar 2018 auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der sogenannte Notfalldatensatz (NFD) eingeführt werden. Derzeit befindet sich der Notfalldatensatz im Praxistest. Er enthält alle notfallrelevanten medizinischen Informationen zur Patientengeschichte: Diagnosen, Medikation, Allergien und Unverträglichkeiten. „Der schnelle Zugriff auf Notfalldaten ist wichtig für die Behandlung eines Schwerverletzten“, betont DGU-Generalsekretär Professor Reinhard Hoffmann.

Das gilt beispielsweise für die Einnahme von Medikamenten, die die Blutgerinnung beeinflussen. Für die zügige Notfallversorgung und medizinische Vernetzung im Sinne einer modernen elektronischen Kommunikation habe der geplante Notfalldatensatz daher eine immense Bedeutung. „Die Möglichkeit zu Teleradiologie und Telekonsultation ist schon jetzt eine Anforderung an jedes zertifizierte Traumazentrum. Den telemedizinischen Zugriff auf Notfalldaten erachten wir als sinnvolle Ergänzung“, sagt Hoffmann.

Noch bis November durchläuft der NFD einen ersten halbjährigen Praxis-Test, bei dem die Anlage des NFD untersucht wird. „Wir hoffen auf einen erfolgreichen Verlauf dieser Forschungsphase, so dass der Notfalldatensatz bundesweit schnell zur Anwendung kommen kann“, erläutert Hoffmann. Denn häufig liegen den Unfallchirurgen im Notfall wichtige Informationen über Vorerkrankungen und Medikationen nicht vor. Auch angesichts der stetigen Zunahme von älteren Sturzpatienten hat die Einführung des NFD einen hohen Wert: Ältere Menschen leiden oftmals an unterschiedlichen Vorerkrankungen und nehmen zahlreiche Medikamente ein. „Die notfallrelevanten Daten helfen uns, schnell die richtige Entscheidung zu treffen und einen ungünstigen Krankheitsverlauf infolge gefährlicher Wechselwirkung von Medikamenten abzuwenden“, erklärt Professor Michael Johannes Raschke, Direktor der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am Universitätsklinikum Münster (UKM), die von der DGU als Überregionales Traumazentrum zertifiziert ist.

Mit der ab 2018 gesetzlich vorgeschriebenen Einführung des Notfalldaten-Managements (NFDM) kann der Hausarzt künftig auf Wunsch des Versicherten den Notfalldatensatz sowie den Datensatz „Persönliche Erklärungen“ (Angaben zu einer vorhandenen Patientenverfügung, Organspende-Ausweis, Vorsorgevollmacht) auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern. Der Patient entscheidet auf freiwilliger Basis, ob er einen NFD für sich anlegen lässt. Im Notfall können Ärzte oder Notfallsanitäter somit die lebensrettenden Informationen einlesen.

Derzeit wird der Notfalldatensatz (NFD) im Rahmen des Forschungsprojekts „NFDM-Sprint“ unter realen Bedingungen des Gesundheitswesens am Universitätsklinikum Münster erprobt. Seit Mai 2016 legen Ärzte aus der Region Münster für rund 4.000 Patienten Notfalldatensätze und auf Wunsch der Patienten auch den Datensatz „Persönliche Erklärungen“ an. „Ziel des Pilotprojekts ist es, den Prozess der Anlage von Notfalldaten zu analysieren und dabei für den zukünftigen Einsatz zu optimieren“, erläutert Dr. Christian Juhra, DGU-Mitglied und Chirurg am UKM sowie verantwortlich für das NFDM-Sprint-Forschungsprojekt am UKM. Auftraggeber und Leiter des Projekts NFDM-Sprint ist die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) in Berlin zusammen mit der Bundesärztekammer (BÄK).

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V., Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, http://www.dgou.de/, 22.06.2016

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