26.09.2018 Politik
„Kleinteiligkeit des TSVG ist erschreckend“

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) – Heute will das Kabinett das TSVG beschließen. Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) äußert sich hierzu in einer ersten Stellungnahme.
Einige Verbesserungen, aber weiterhin auch Kritikpunkte sehen der Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister sowie Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands, in der heute vorgestellten Kabinettsvorlage eines Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG).
„Grundsätzlich positiv ist zu beurteilen, dass sich das Prinzip ‚Mehr Leistung muss auch mehr Vergütung bringen‘ in der Gesetzesvorlage widerspiegelt. Es fehlt aber der Mut, den Weg der Entbudgetierung konsequenter zu beschreiten. Erschreckend ist die Kleinteiligkeit eines Wusts an Regelungen, die in die Praxisgestaltung eines freien Berufs erheblich eingreifen und zugleich ein Misstrauen gegenüber der Selbstverwaltung darstellen. Dies alles wird die Bürokratie in den Arztpraxen noch einmal deutlich erhöhen“, erklärte KBV-Chef Gassen. Sein Vorstandskollege Hofmeister kritisierte, dass die Koordinierungsleistung des Hausarztes überhaupt nicht abgebildet wird. „Im Gegenteil: Im neuen Entwurf wird die Arbeitslast des Hausarztes noch einmal gesteigert, ohne auch nur die Spur einer adäquaten Kompensation einzuräumen. Der hohe und noch einmal gesteigerte Aufwand des Hausarztes wird in keiner Weise gewürdigt“, sagte Hofmeister und fügte hinzu: „Auch der erhöhte Behandlungsaufwand für chronisch kranke Patienten spiegelt sich im Entwurf nicht wider. Doch gerade um diese Patienten müssen wir uns verstärkt kümmern.“
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 26.09.2018
Weitere aktuelle Artikel
02.04.2020 Politik
Zi-Grafik des Monats zur Ausbreitung von COVID-19
Die geltenden Regelungen der sozialen Distanzierung zur Eindämmung von COVID-19 zeigen in Deutschland erste Wirkung. Mit Blick auf die Fallzahlen und die Todesfälle zeigt sich, dass der Verlauf der Pandemie seit Mitte März erheblich verlangsamt werden konnte
30.03.2020 Corona
Zustimmung durch Bundesrat zu Gesetzespaketen bei der Bewältigung der Corona-Epidemie
Das Gesundheitswesen und die Pflege bei der Bewältigung der Corona-Epidemie zu unterstützen – das sind die Ziele zweier Gesetzespakete, die nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages am 25. März heute die Zustimmung des Bundesrates erhalten haben. Mit dem „COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz“ werden die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser und Vertragsärzte aufgefangen. Mit dem "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" wird die Reaktionsfähigkeit auf Epidemien verbessert.
27.03.2020 Krankenhaus
DIVI: „Wir entscheiden nicht nach Alter!“
Deutschlands Notfall- und Intensivmediziner bereiten sich auf die schwerste aller Entscheidungen vor: Welchen Patienten im Fall der Fälle intensivmedizinisch behandeln und welchen palliativmedizinisch versorgen, wenn die Intensivbetten und Ressourcen knapp werden? Noch ist es nicht so weit.
26.03.2020 Corona
COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz
Um den erhöhten Finanzbedarf der Krankenhäuser durch die COVID-19-Pandemie auszugleichen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden, wurde am 25.3.2020 das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom Bundestag beschlossen. Damit werden einige der belastenden Neuregelungen des MDK-Reformgesetzes für 2 Jahre ausgesetzt, die Leistungen gemäß Pflegepersonalstärkungsgesetz verbessert und weitere finanzielle Zuschüsse ermöglicht.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.