18.07.2025 Politik
G-BA nimmt Liposuktion nach positiver Nutzenbewertung in den regulären Leistungskatalog auf

Gesetzlich Versicherte, die an einem Lipödem leiden, können zukünftig unabhängig vom Stadium der chronischen Erkrankung unter bestimmten Bedingungen auch operativ – mit einer Liposuktion – behandelt werden. Bislang ist die Liposuktion nur bei einem Lipödem im Stadium III und als befristete Ausnahmeregelung eine Kassenleistung. Das Lipödem ist eine krankhafte Fettgewebsvermehrung an den Beinen und ggf. Armen, die für die Betroffenen mit starken Schmerzen verbunden ist. Die entsprechenden Beschlüsse hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gefasst. Wissenschaftliche Grundlage sind erste Ergebnisse einer vom G-BA veranlassten Studie. Sie belegen, dass die operative Fettgewebsreduzierung deutliche Vorteile gegenüber einer alleinigen nichtoperativen Behandlung hat.
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12. D-Arztforum in Dortmund
„Das wird stark“, hatte BDD-Präsident Dr. Jens-Peter Stahl im Vorfeld versprochen – und er sollte Recht behalten. Vom 4. bis 6. Dezember 2025 versammelten sich Durchgangsärztinnen und -ärzte, deren ständigen Vertreter und Vertreterinnen sowie Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des BNC zum 12. D-Arztforum in Dortmund.
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