17.06.2025 Recht&Versicherung
Aktive Bewegungsschiene nach Kreuzbandriss wird keine ambulante Kassenleistung

Kreuzbandrisse stellen die häufigste klinisch relevante Verletzung des Kniegelenks dar. Nach der Operation wird mit Physiotherapie versucht, die Beweglichkeit des Knies möglichst gut wiederherzustellen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nach Auswertung der aktuellen Studienlage keine Belege dafür gefunden, dass ein zusätzliches häusliches Training mit einer aktiven Bewegungsschiene (CAM-Schiene) medizinisch sinnvoll ist. Die Leistung kann deshalb in der vertragsärztlichen Versorgung nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht oder veranlasst werden.
Dazu Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung: „Für die Anwendung einer aktiven Bewegungsschiene zu Hause konnte kein medizinischer Nutzen nachgewiesen werden, deshalb wird sie auch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Krankenhaus haben wir eine andere Situation: Hier wird die Schiene unter unmittelbarer ärztlicher und physiotherapeutischer Aufsicht und Kontrolle eingesetzt. Sie kann im Zusammenhang mit einer konservativen oder operativen Versorgung von Kreuzbandrupturen weiterhin eingesetzt werden, um die Gelenkbeweglichkeit frühzeitig zu erhalten oder herzustellen.“
Die Verordnung passiver Motorschienen ist nach wie vor möglich.
Quelle: G-BA
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