20.12.2023 Politik
Bund-Länder-Gespräche zur Krankenhausreform verschoben

Die vereinbarte Bund-Länder-Runde, die sich am 15. Januar 2024 zur weiteren Erarbeitung der Krankenhausreform treffen sollte, wird verschoben, kündigte am 19. Dezemnber Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Rahmen einer Pressekonferenz an. Dennoch werde „ohne Zeitverlust“ weiter am Entwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) gearbeitet. Zunächst wolle Lauterbach die Arbeit im Vermittlungsausschuss sowie das Votum der Länder zum Transparenzgesetz abwarten.
Lauterbach betonte unter anderem auf der Pressekonferenzerneut die Notwendigkeit des Krankenhaustransparenzgesetzes. Dies betreffe neben den Finanzhilfen auch die technische Vorentscheidung für das KHVVG. Die Zahlen der beschäftigten Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern könnten nur mit dem Transparenzgesetz erhoben werden. Diese Zahlen seien entscheidend für die Weiterentwicklung des Groupers, der wiederum an die geplanten Leistungsgruppen angepasst werden soll, so Lauterbach. Der Grouper ist ein Programm, das zur technischen Berechnung der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) genutzt wird.
Laut Lauterbach fehlt zum jetzigen Zeitpunkt der Anlass und die Grundlage für die Versendung eines weiteren Arbeitsentwurfs. Dies werde geschehen, sobald das Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen werde. Aus seiner Sicht wird es spätestens am 2. Februar im Bundestag sein. Zunächst werde erstmal Klarheit benötigt, welche Punkte in den Entwurf des KHVVG hineingeschrieben werden sollten.
Quellen: Ärzteblatt
Weitere aktuelle Artikel
09.08.2021 Aus- & Weiterbildung
DGUV ermöglicht UMED-Fortbildungsnachweis weiterhin online
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat die Jubiläumstagung zum 100-jährigen Bestehen des Durchgangsarztverfahrens bis zum 31.12.2021 zu verlängert.
01.08.2021 Politik
Bundestagswahl 2021: Wie möchte die Politik das Gesundheitswesen verändern?
Einschätzung der Wahlprüfsteine 2021 Sind Sie noch unentschlossen? Oder wissen
12.07.2021 Politik
Offener Brief des Deutschen Ärztinnenbundes zum Mutterschutzgesetz
Sehr geehrte/r …., das Ziel des am 01. Januar 2018 in Kraft getretenen novellierten Mutterschutzgesetzes sollte die diskriminierungsfreie Teilhabe von schwangeren Frauen an ihrem Arbeitsplatz sein. Ein Bundesausschuss Mutterschutz sollte die novellierte Gesetzgebung evaluieren und basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen anhand sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Regeln optimieren. Mehr als drei Jahre nach Einführung des Gesetzes ist die Realität verheerend. Es behindert schwangere Ärztinnen, aber auch andere Beschäftigte im Gesundheitswesen, übermäßig in ihrer Berufsausübung – und mindert so ihre Karrierechancen. Die zugesagte Optimierung ist bis heute unterblieben.
02.07.2021 Aus- & Weiterbildung
BÄK beschließt Zusatzweiterbildung Infektiologie
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat einstimmig die neue Zusatzweiterbildung Infektiologie beschlossen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.