Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) begrüßt die geplante bundeseinheitliche Regelung der Berufsbilder zur Anästhesie- und Operationstechnischen Assistenz. Hintergrund ist, dass bereits seit Anfang/Mitte der 1990er Jahre Krankenhäuser zum Operationstechnischen und seit 2004 zum Anästhesietechnischen Assistenten (OTA/ATA) ausbilden. Obwohl die betreffenden Aufgabenbereiche derzeit überwiegend durch Pflegefachkräfte ausgeführt werden, steigt die Anzahl ausgebildeter OTA/ATA, so dass nach Angaben des Statistischen Bundesamts bis Ende 2018 an 120 Schulen ca. 4000 OTA ausgebildet wurden (Fachserie 11, Reihe 2, 2017/2018 Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.). Die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsinhalte waren aber bisher nicht bundesweit einheitlich strukturiert.
09.05.2019 BDC|News
Stellungnahme: BDC begrüßt Referentenentwurf zur OTA-Ausbildung

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01.02.2023 BDC|News
„Das Nonplusultra sind die Prüfungssimulationen“
ZUR PERSON Marijke van der Laan hat Ende Juni 2022 die M3-Abschlussprüfung erfolgreich bestanden. Seit Anfang August ist sie Assistenzärztin in der Klinik für Akut- und Notfallmedizin des Mönchengladbacher Krankenhauses Kliniken Maria Hilf. Sie befindet sich in der Weiterbildung zur Fachärztin für Innere Medizin. Allen, die kurz vor der Abschlussprüfung stehen, empfiehlt sie, die für die Approbation erforderlichen Unterlagen (Führungszeugnis, Beglaubigungen des Abiturs und des zweiten Staatsexamens) schon während der Lernzeit rechtzeitig zu beantragen. Bei einem frühen Berufsstart werde es sonst knapp mit der rechtzeitigen Ausstellung der Approbation, die man für den Antritt der Weiterbildungsstelle benötige.
01.02.2023 BDC|News
BDC-Stellungnahme zum neuen § 115f SGB V-Krankenhauspflegeentlastungsgesetz
Seine grundsätzliche Zustimmung gegeben hat der BDC in einem Schreiben an die gesundheitspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen zum Änderungsantrag 15 der Koalition vom 8.11.2022 für einen neuen § 115f SGB V – „Spezielle sektorengleiche Vergütung“ – über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG). Bei den einzelnen Regelungen sieht er allerdings dringenden Präzisierungsbedarf.
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