10.10.2023 Politik
In Kraft: Erprobungs-Richtlinie für Magnetische Ösophagus-Sphinkter-Augmentation bei Gastroösophagealer Refluxkrankheit

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat darüber informiert, dass die Richtlinie zur Erprobung der magnetischen Ösophagus-Sphinkter-Augmentation zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Gastroösophagealer Refluxkrankheit (Erprobungs-Richtlinie MSA bei GERD) am 10.10.2023 in Kraft tritt.
Ziel der Erprobungsrichtlinie ist es, G-BA in die Lage zu versetzen, eine abschließende Bewertung des Nutzens der magnetischen Ösophagus-Sphinkter-Augmentation (MSA) zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD), die für eine laparoskopischen Fundoplicatio (LF) geeignet sind, durchführen zu können. Mit der Erprobung sollen die nach den §§ 135 und 137c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in Verbindung mit den Vorgaben der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) notwendigen Erkenntnisse für die Bewertung des Nutzens der Methode gewonnen werden.
Weitere aktuelle Artikel
14.09.2022 Politik
Japanische Studie – Gleiche OP-Qualität von Chirurgen und Chirurginnen
Laut einer japanischen Studie ist es auch bei schwierigen Krebsoperationen egal, ob ein Mann oder eine Frau operiert. Ein Einfluss auf die Häufigkeit von Komplikationen oder die Sterblichkeit der Patienten ist nicht nachweisbar. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt am 30.9.2022 unter Verweis auf das British Medical Journal (2022; DOI: 10.1136/bmj-2022-070568).
08.09.2022 Politik
2000 Berliner Arztpraxen blieben geschlossen
Etwa 2000 Arztpraxen haben sich gestern (7.9.2022) in Berlin am Protest gegen die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geplante Streichung der sogenannten Neupatientenregelung beteiligt und ihre Türen nicht geöffnet.
07.09.2022 Politik
GKV-Finanzreserven bei 9,6 Milliarden Euro
Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betrugen Ende Juni 9,6 Milliarden Euro. Das berichtet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einer Meldung am 7.9.2022 über die Entwicklung der GKV-Finanzergebnisse im 1. Halbjahr 2022 gegenüber der Presse.
01.09.2022 Krankenhaus
Neue Mindestmengen des G-BA zur chirurgischen Behandlung von Brustkrebs und Lungenkrebs
Am 16. Dezember 2021 hat der Gemeinsame Bundeausschuss (G-BA) zwei neue Mindestmengen festgelegt: Für die Chirurgische Behandlung des Brustkrebses [1] muss ein Krankenhausstandort fortan 100 Leistungen pro Jahr erbringen, um die gelisteten Operationen auch künftig anbieten zu dürfen, 75 Leistungen pro Jahr sind für die thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkrebses bei Erwachsenen [2] festgelegt.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

