13.07.2022 Politik
BDC unterstützt die Resolution der KBV

Gemeinsam mit zahlreichen weiteren Berufsverbänden unterstützt der BDC die Resolution der KBV. Darin kritisiert die Ärzteschaft die im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Aufhebung der Neupatientenregelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) aufs Schärfste. Der geplante Wegfall der Neupatientenregelung untergrabe das Vertrauen der Ärzteschaft in politische Entscheidungen und verunsichere Patientinnen und Patienten. Es sei damit zu rechnen, dass es bei Wegfall der Neupatientenregelung längere Wartezeiten auf Termine geben werde. KBV und Verbände fordern den Gesundheitsminister und den Gesetzgeber nachdrücklich auf, im weiteren Verfahren die angedachte Aufhebung der Neupatientenregelung fallen zu lassen.
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14.09.2022 Politik
Japanische Studie – Gleiche OP-Qualität von Chirurgen und Chirurginnen
Laut einer japanischen Studie ist es auch bei schwierigen Krebsoperationen egal, ob ein Mann oder eine Frau operiert. Ein Einfluss auf die Häufigkeit von Komplikationen oder die Sterblichkeit der Patienten ist nicht nachweisbar. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt am 30.9.2022 unter Verweis auf das British Medical Journal (2022; DOI: 10.1136/bmj-2022-070568).
08.09.2022 Politik
2000 Berliner Arztpraxen blieben geschlossen
Etwa 2000 Arztpraxen haben sich gestern (7.9.2022) in Berlin am Protest gegen die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geplante Streichung der sogenannten Neupatientenregelung beteiligt und ihre Türen nicht geöffnet.
07.09.2022 Politik
GKV-Finanzreserven bei 9,6 Milliarden Euro
Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betrugen Ende Juni 9,6 Milliarden Euro. Das berichtet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einer Meldung am 7.9.2022 über die Entwicklung der GKV-Finanzergebnisse im 1. Halbjahr 2022 gegenüber der Presse.
01.09.2022 Krankenhaus
Neue Mindestmengen des G-BA zur chirurgischen Behandlung von Brustkrebs und Lungenkrebs
Am 16. Dezember 2021 hat der Gemeinsame Bundeausschuss (G-BA) zwei neue Mindestmengen festgelegt: Für die Chirurgische Behandlung des Brustkrebses [1] muss ein Krankenhausstandort fortan 100 Leistungen pro Jahr erbringen, um die gelisteten Operationen auch künftig anbieten zu dürfen, 75 Leistungen pro Jahr sind für die thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkrebses bei Erwachsenen [2] festgelegt.
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